Wie werde ich DFV-Mitglied
Formen der DFV-Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. ist streng geregelt. Je nach Voraussetzug der Anstragsteller werden folgende Formen unterschieden:
Assoziiertes Mitglied
Sie erfüllen noch nicht alle Kriterien einer Voll-Mitgliedschaft. D.h., sie sind als Franchise-Geber noch keine zwei Jahre tätig und/ oder haben keine zwei vertraglich gebundenen Franchise-Nehmer. Bei ihrer Aufnahme erfolgt eine juristische Prüfung des Franchise-Vertrages sowie eine Einsichtnahme in das Franchise-Handbuch. Sie verfügen über kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung und dürfen nicht mit dem Mitgliedslogo des DFV werben. Nach zweijähriger Assoziierter Mitgliedschaft kann die Vollmitgliedschaft erworben werden.
Vollmitglied
Vollmitglieder müssen mindestens zwei Jahre als Franchise-Geber tätig sein und mindestens zwei Franchise-Nehmer vertraglich gebunden haben. Bei der Aufnahme in den DFV und dann in einem Turnus von drei Jahren wird bei ihnen der DFV-System-Check durchgeführt. Der DFV-System-Check beinhaltet eine juristische Prüfung des Franchise-Vertrages sowie eine Einsichtnahme in das Franchise-Handbuch. Weiterhin erfolgt eine Beurteilung des Franchise-Gebers in den Bereichen Systemkonzept, Produkte/Leistungen, Strategie und Management sowie eine stichprobenartige Befragung der Franchise-Nehmer-Zufriedenheit. Grundlage des Verfahrens sind die offiziellen Richtlinien des DFV zum System-Check. Die Prüfung erfolgt durch einen neutralen und objektiven Partner des DFV – das F&C an der Universität Münster.
Assoziierter Experte
Sie sind Rechtsanwalt und/ oder Unternehmens-Berater und seit mindestens drei Jahren beratend im Franchising tätig. Sie stützen und fördern die Arbeit bzw. die Ziele des Verbandes und wirken bei ihren Mandanten auf die Umsetzung und Einhaltung der Regeln des DFV hin.
Förderer
Das sind Banken, Versicherungen, Verlage und der Franchise-Wirtschaft verbundene Unternehmen, die die Ziele des Verbandes von außen unterstützen.
Assoziiertes Mitglied im DFV – das Aufnahmeverfahren
1. Zusammen mit dem ausgefüllten Aufnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen für die Bewerbung um eine DFV-Mitgliedschaft einzureichen:
- Selbstauskunft des Unternehmens
- Übersicht über die Entwicklung des Unternehmens und der fachlichen Erfahrung
- Kopie sämtlicher gegenwärtig verwendeter Prospekte und Broschüren, die das Franchise-System betreffen
- Kopie des Franchise-Vertrages (wird absolut vertraulich behandelt)
- Bestätigung der zuständigen Rechtsanwaltskanzlei zum Franchise-Vertrag
- Exemplar des Handbuches für Franchise-Nehmer (wird absolut vertraulich behandelt) - nicht notwendig bei Assoziierter Mitgliedschaft
- Nachweis, dass Franchise-Nehmer geschult und betreut werden und Unterstützung bei der Werbung erhalten (ausdrückliche schriftliche Bestätigung
- Gewerbeanmeldung und/ oder Handelsregisterauszug
500 EUR Bearbeitungsgebühr werden nach Antragstellung vom DFV im Rechnung gestellt.
2. Der Vertrag sowie das Handbuch werden durch einen, dem DFV angeschlossenen Rechtsanwalt, auf Grundlage des Ethikkodexes überprüft.
3. Nach Abschluss der Prüfung erhält der Bewerber die Stellungnahme des
Rechtsanwaltes.
4. Mit einem Besuch der DFV-Geschäftsleitung in der Systemzentrale findet ein persönliches Gespräch zwischen Antragsteller und dem DFV statt.
5. Auf Basis der erfolgten Prüfung des Franchise-Systems sowie des persönlichen Gesprächs entscheidet der DFV-Vorstand über die Aufnahme in den Verband.
Wenn Sie sich als Assoziiertes Mitglied bei uns bewerben möchten, können Sie hier die Bewerbungsunterlagen abrufen.
Vollmitglied im DFV - das Aufnahmeverfahren
Der DFV-System-Check stellt ein Erweiterung des bisherigen Aufnahmeverfahrens für Voll-Mitglieder dar. Alle Franchise-Unternehmen, die DFV-Mitglied sind oder werden wollen, werden bei der Aufnahme und in regelmäßigen Abständen (alle drei Jahre) diese umfassende Überprüfung durchlaufen.
1. Zusammen mit dem ausgefüllten Aufnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen für die Bewerbung um eine DFV-Mitgliedschaft einzureichen:
- Selbstauskunft (ausgefüllter Mitglieds-Antrag des Unternehmens)
- Übersicht über die Entwicklung des Unternehmens und der fachlichen Erfahrung
- Kopie sämtlicher gegenwärtig verwendeter Prospekte und Broschüren, die das Franchise-System betreffen
- Kopie des Franchise-Vertrages (wird absolut vertraulich behandelt)
- Bestätigung der zuständigen Rechtsanwaltskanzlei zum Franchise-Vertrag
- Exemplar des Handbuches für Franchise-Nehmer (wird absolut vertraulich behandelt)
- Nachweis, dass Franchise-Nehmer geschult und betreut werden und Unterstützung bei der Werbung erhalten (ausdrückliche schriftliche Bestätigung)
- Gewerbeanmeldung und/ oder Handelsregisterauszug
- Antrag auf Durchführung des DFV-System-Checks
500 EUR Bearbeitungsgebühr werden nach Antragstellung vom DFV im Rechnung gestellt.
2. Der DFV leitet den Antrag auf den DFV-System-Check an die beauftragte neutrale, unabhängige Bewertungsgesellschaft weiter. Diese wird sich dann mit dem Antragsteller in Verbindung setzen.
3. Der Vertrag sowie das Handbuch werden durch einen, dem DFV angeschlossenen Rechtsanwalt, auf Grundlage des Ethikkodexes überprüft.
4. Nach Abschluss der Prüfung erhält der Bewerber die Stellungnahme des
Rechtsanwaltes.
5. Mit einem Besuch der DFV-Geschäftsleitung in der Systemzentrale findet ein persönliches Gespräch zwischen Antragsteller und dem DFV statt.
6. Auf Basis der erfolgten Prüfung des Franchise-Systems sowie des persönlichen Gesprächs entscheidet der DFV-Vorstand über die Aufnahme in den Verband.
Wenn Sie sich als Voll-Mitglied bei uns bewerben möchten, können Sie hier
