Die Basis unserer Arbeit: Der Ethikkodex
Als Basis für unsere Arbeit dient die „offizielle“, d.h. genaue Definition des Franchise-Begriffs, die Festlegung der Rechte und Pflichten von Franchise-Gebern und Franchise-Nehmern und der die Mitglieder sowie die Assoziierten Mitglieder verpflichtende Ethikkodex des Verbandes. Damit ist eine einheitliche Erscheinungsweise des seriösen Franchising festgeschrieben. Gleichzeitig wird eine eindeutige Abgrenzung zu unlauteren Systemen ermöglicht. Durch die Festlegung der verbindlichen Richtlinien für Mitglieds-Unternehmen und deren Überprüfung bei der Aufnahme in den Verband sowie die Einhaltung einer strengen Aufnahmeordnung für die Mitgliedschaft im DFV stellt der Verband die Qualitätsgemeinschaft der Franchise-Branche dar.
Der DFV-Ethikkodex beschreibt die Richtlinien zum fairen Umgang zwischen Franchise-Nehmer und Franchise-Geber. Er ist das verpflichtende Grunddokument für Franchise-Geber, die einem der nationalen Franchise-Verbände Europas angeschlossen sind.
Die wichtigsten Bestimmungen des Ethikkodexes auf einen Blick:
- Das vom Franchise-Geber nachzuweisende Erfahrungswissen muss sich vor Vertragsabschluss mit dem ersten Franchise-Nehmer in wenigstens einem Pilotprojekt manifestiert haben.
- Der Franchise-Geber ist zur Anfangsschulung eines jeden Franchise-Nehmers verpflichtet, um damit dessen erfolgreichen Markteinstieg zu sichern.
- Der Franchise-Geber muss dem Franchise-Nehmer vor Vertragsunterzeichnung den Ethikkodex aushändigen, der die wesentlichen Vorschriften fairer Verhaltensweisen für die Franchise-Wirtschaft enthält.
- Der Franchise-Geber muss dem zukünftigen Franchise-Nehmer innerhalb einer angemessenen Frist vor Vertragsunterzeichnung alle für das Franchise-Verhältnis wichtigen Informationen und Unterlagen schriftlich übergeben haben. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Franchise-Geber sein komplettes Know-how übertragen muss.
- Der Franchise-Nehmer erhält vom Franchise-Geber vor Vertragsabschluss eine schriftliche Mitteilung über den Zweck des Vorvertrags und über die Entgeltregelung.
- Der Franchise-Geber muss dem Franchise-Nehmer unmittelbar nach Unterzeichnung durch beide Parteien den Franchise-Vertrag aushändigen.
