Rechtsausschuss des Deutschen Franchiseverbandes: neue Beiratsordnung erarbeitet – geballtes Know-how für seine Mitglieder

RA2Für den Deutschen Franchiseverband ist es wichtig auf das fachliche Know-how der Experten aus dem Rechtsausschuss zurück greifen zu können. Wichtig deswegen, da dieses Wissen nicht nur seinen Mitgliedern exklusiv zur Verfügung gestellt wird sondern auch Standards zur Professionalisierung eines Franchisesystems hier gesetzt werden.

Diese Woche traf sich der Rechtsausschuss des Deutschen Franchiseverbandes bei seinem gastgebenden Vollmitglied der Engel & Völkers AG in Hamburg. Folgende Themen standen dabei auszugsweise auf der Agenda:
  • Ein vollständiger überarbeiteter Leitfaden und ein Muster für eine Franchisebeiratsordnung wird exklusiv den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
  • Zur anstehenden Novellierung der Vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung in 2021 wird der Deutsche Franchiseverband schon in diesem Jahr eine inhaltliche Positionierung ausarbeiten, um von Beginn an den politischen Prozess im Interesse der Franchisewirtschaft begleiten zu können.
  • Die Implementierung und Umsetzung digitaler Prozesse in Franchisesystemen bedürfen einer rechtlich nicht angreifbaren Begleitung. Hier sieht der Rechtsausschuss Defizite und Wissenslücken – auch mangels Erfahrungswerte. Gerade auch im Hinblick der in 2018 in Kraft tretenden Datenschutzgrundverordnung wird sich der Rechtsausschuss diesen Themensträngen sich in Zukunft intensiv zuwenden.
An der Rechtsausschusssitzung nahmen Teil: von Seiten des Vorstandes der Präsident Kai Enders (Engel&Völkers AG), die Ausschussvorsitzende Anja Haverkamp (Nordsee Franchise GmbH), von Seiten der Gremienmitglieder RA Horst Becker (Ariathes Rechtsanwälte), RA Reinhard Böhner (SGP Rechtsanwälte), RA Christian Dahm (Hallo Pizza GmbH), RA Ruth Dünisch (TCI Rechtsanwälte), RA Thomas Doeser (Doeser Anwaltskanzlei), RA Günther Erdmann (SchlarmannvonGEYSO), RA Daniel Franz (DAS FUTTERHAUS), RA Dr. Christoph Haag (Fressnapf Tiernahrungs GmbH), RA Dr. Hermann Lindhorst (SchlarmannvonGEYSO), RA Dr. Imo Pathe (LADM Liesegang Aymans Decker), RA Martin Schirrmacher (Engel&Völkers AG), RA Dr. Matthias Steegmann (OBI Group), RA Dr. Tilman Rosse (BackWerk Management GmbH) sowie von der Geschäftsstelle Torben L. Brodersen und Jan Schmelzle.
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