Immer auf dem Laufenden: die Beschlussempfehlung der Bundesratsausschüsse (Recht und Finanzen) zur Insolvenzanfechtung liegt nun vor

Wir berichteten vergangene Woche darüber: Insolvenzanfechtung. Das politische Nachhaken des Franchiseverbandes zahlt sich aus

Zu klären war noch, wie sich der Bundesrat in dieser Sache verhält. Das Gesetz ist zwar nicht zustimmungsbedürftig, dennoch können die Länder Einspruch erheben und das Gesetz an den Vermittlungsausschuss verweisen. Wir haben uns erkundigt, inwiefern die Landesfinanzministerin signalisieren werden, dem Gesetz auch ohne Fiskusprivileg zustimmen zu wollen.

Das Gesetzgebungsverfahren geht seinen Gang

Die Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Außerdem empfiehlt der Finanzausschuss, dass dem Bundesrat, sehr genau verfolgen, wie die nun beschlossenen gesetzlichen Änderungen in der Praxis wirken und ob für alle Beteiligten am Wirtschaftsleben die Ziele des Gesetzes tatsächlich erreicht werden. Das heißt, das Gesetz kann am 10. März wie geplant vom Plenum des Bundesrats verabschiedet werden, das am 16. Februar vom Bundestag verabschiedet worden ist.

Die neue gesetzliche Regelung stellt die dringend notwendige Rechtssicherheit wieder her und festigt damit die Verbindlichkeit kooperierender mittelständischer Unternehmer untereinander im Wettbewerb. Künftig können im Wirtschaftsleben übliche Zahlungserleichterungen nicht mehr willkürlich zum Anlass einer Vorsatzanfechtung genommen werden. Dies ist ein großer politischer Meilenstein für Franchisesysteme und den Mittelstand.

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