Die Chancen der Digitalisierung richtig nutzen

Rechtsanwalt Dr. Hermann Lindhorst ist Partner in der Kanzlei SCHLARMANNvonGEYSO in Hamburg. Als ausgewiesener Experte und Fachanwalt für IT-, Urheber- sowie Medienrecht ist er zudem Referent beim Zertifikatslehrgang „Digitalisierungsmanager (IHK)“. Unter dem Motto „Digitalisierung praktisch gestalten“ wendet sich dieser Lehrgang an Geschäftsleitung und Führungskräfte mittelständischer Unternehmen, die diese sicher und zielgerichtet in die vierte industrielle Revolution führen wollen. Ausführliche Informationen zum Lehrgang stehen unter www.digitalisierungsmanager.de zur Verfügung.

Herr Dr. Lindhorst, welche Digitalisierungsfragen beschäftigen Sie bzw. Ihre Mandanten momentan am häufigsten?

Lindhorst: Das ist ganz unterschiedlich. Zum einen landen nach wie vor täglich Abmahnungen auf meinem Schreibtisch, z. B. weil ein Foto ohne Einwilligung des Urhebers benutzt worden ist. Dauerbrenner in diesem Bereich sind sogenannte  Microstock-Agenturen, also Plattformen, wie z.B. pixelio oder fotolia, für den Erwerb kostenfreier Bildlizenzen. Allerdings beachten sehr viele Unternehmen nicht, dass sie sich an die entsprechenden Lizenztexte halten müssen. Oftmals wird die Nennung des Urhebers weggelassen oder falsch platziert. Folge sind kostenträchtige Abmahnungen und Schadensersatzforderungen. Zum anderen beschäftigen sich viele Unternehmen aktuell mit dem Datenschutz. Hier tritt im Mai 2018 eine recht umfangreiche, wichtige Datenschutzverordnung der EU in Kraft. Auch das Bundesdatenschutzgesetz ist gerade erst völlig neu verabschiedet worden. Hierauf sind 90 Prozent aller Unternehmen überhaupt noch nicht eingestellt.

Das klingt ja eher nach negativen Erfahrungen mit der Digitalisierung – haben Sie denn auch Erfolgsgeschichten mit Ihren Mandanten erlebt?

Lindhorst: Auf jeden Fall. Alles ist eine Frage der sorgfältigen Vorbereitung und des Digitalisierungsgrades. Unternehmen, die wichtige Themen der Digitalisierung vernachlässigen, werden nicht nur immer häufiger mit rechtlichen Schwierigkeiten konfrontiert, sie geraten auch beim Marketing ins Hintertreffen. Dagegen können Firmen, die sich z. B. mit dem Urheberrecht oder dem Datenschutz auskennen, deutlich Kosten sparen. Unternehmen, die die Chancen der Digitalisierung nutzen, um ihre Prozesse zu automatisieren, arbeiten und kommunizieren effizienter, die Mitarbeiter sind zufriedener, z. B. weil sie Formen der Telearbeit nutzen können. Und nicht zuletzt finden sie leichter neue Mitarbeiter, gerade aus der Generation der „Digital Natives“.

Was sehen Sie aus rechtlicher Sicht als größte Herausforderung der Digitalisierung?

Lindhorst: Es wird zunehmend schwieriger, Sachverhalte kurz und verständlich rüberzubringen, wenn gleichzeitig die Prozesse und Verfahren aber immer komplexer werden. Gutes Beispiel hierfür sind datenschutzrechtliche Erklärungen: Zum einen soll möglichst präzise beschrieben werden, wie mit personenbezogenen Daten im Unternehmen umgegangen wird. Zum anderen ist es aber niemandem zuzumuten, seitenlange Bandwurmsätze dazu lesen zu müssen. Unter dem Strich ist die größte Aufgabe in diesem Zusammenhang aber, nicht nur die Geschäftsführer von Unternehmen, sondern auch jeden einzelnen Mitarbeiter für die Digitalisierung und die damit verbundenen Herausforderungen zu sensibilisieren. So hilft die beste Datenschutzanweisung nichts, wenn unternehmensvertrauliche Unterlagen in der S-Bahn bearbeitet werden oder Laptop und Smartphone nicht verschlüsselt sind.

Wie unterstützen Sie als Referent beim IHK-Zertifikatslehrgang zum „Digitalisierungsmanager“ die Teilnehmer konkret?

Lindhorst: Grundlage ist zunächst ein solides rechtliches Fundament in Fragen der Digitalisierung: Warum gibt es Urheberrechte, wann erlangt man sie und was ist im Umgang mit ihnen zu beachten? Darauf aufbauend helfen vor allem meine vielfältigen praktischen Erfahrungen, mit bestimmten Konstellationen besser umgehen zu können, denn ich bin Fachanwalt für IT-Recht sowie für Urheber- und Medienrecht.

Und was wünschen Sie sich von Ihren Mandanten in puncto Digitalisierung?

Lindhorst: Ich glaube, eine gewisse Neugierde und Offenheit gegenüber modernen Technologien ist schon mal eine gute Voraussetzung. Häufig erlebe ich noch eine große Skepsis, z. B. gegenüber Geschäftsmodellen, die sich anderswo bereits durchgesetzt haben. Beispiele hierfür sind Übernachtungsplattformen wie AirBNB, der taxiähnliche Dienst Uber oder google maps. Gerade bei Uber ist hier in Deutschland eine völlig verengte und einseitige Diskussion festzustellen: Viele glauben, dass der Sinn von Uber allein darin läge, dass Privatpersonen ihre Fahrdienste anbieten. Aber die Idee geht viel weiter: Es ist nämlich nicht nur möglich, sehr einfach das Taxi zu bestellen und zu bezahlen – das funktioniert über eine App ohne Bargeld oder Kreditkarte, sondern auch, mit mehreren Personen fahren zu können. So wird es günstiger und umweltfreundlicher. Es ist mir unbegreiflich, wie leicht sich momentan die Gerichte in Deutschland vor den Karren der Taxi-Lobby spannen lassen.

Herr Dr. Lindhorst, herzlichen Dank für das Interview!

Der nächste Lehrgang findet im Übrigen vom 06.09.2017 – 28.11.2017 in Berlin und Erfurt statt. Mehr Informationen gibt es unter www.franchise-institut.de

 

 

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