DFV-Franchisesystem des Jahres reicht Award symbolisch an Mitarbeiter und Partner weiter

BS-DFV-Lehners_BrodersenGut vier Wochen ist es her, seit die Bodystreet GmbH als DFV-Franchisesystem des Jahres 2016 ausgezeichnet wurde. Nun hat der führende Anbieter von EMS-Trainings diesen Award in feierlichem Rahmen der gestrigen 12. ERFA-Tagung in München symbolisch an seine Franchise-Partner und Mitarbeiter weitergegeben. Schließlich wurde nicht allein die Unternehmenszentrale, sondern vielmehr das gesamte Netzwerk und damit alle Franchisenehmer und Mitarbeiter ausgezeichnet, betonte Matthias H. Lehner, Gründer und Geschäftsführer der Bodystreet GmbH. Weiterlesen “DFV-Franchisesystem des Jahres reicht Award symbolisch an Mitarbeiter und Partner weiter”

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Neuer DFV-Vorstand nimmt Arbeit auf

Bild_VorstandssitzungAm vergangenen Montag kam der im Rahmen des Deutschen Franchise-Forums neu gewählte Vorstand zu einem ersten konstruktiven Arbeitstreffen zusammen. In der DFV-Geschäftsstelle in direkter Nachbarschaft zur Politik in Berlin wurden unter Leitung des neuen Präsidenten Kai Enders, Mitglied im Vorstand der Engel & Völkers AG – Franchise, die brennendsten Themen und ersten Maßnahmen gemeinsam festgelegt. Dazu gehörte die inhaltliche Anpassung der Ausschüsse ebenso wie deren Leitung. Nach regem Austausch steht nun fest, auch weiterhin werden sich vier Gremien den Herausforderungen der Zukunft widmen und praktikable Lösungen und Ansätze für die deutsche Franchise-Wirtschaft erarbeiten. Weiterlesen “Neuer DFV-Vorstand nimmt Arbeit auf”

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Zum KfW-Gründungsmonitor – ein Kommentar

Immer weniger Deutsche wagen den Schritt in die Selbstständigkeit, das ist das Ergebnis des kürzlich vorgelegten Gründungsmonitors der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wie die Zahlen belegen, sind Existenzgründungen im Jahr 2015 um satte 17 Prozent zurückgegangen. Ein Grund dafür: Die stabile wirtschaftliche Lage.

Die positive Entwicklung am deutschen Arbeitsmarkt wirkt sich primär auf das Gründungsgeschehen aus. So standen im Jahr 2015 rund 109.000 weniger „Notgründer“ als Vollerwerbsgründer zur Verfügung. Nur zehn Prozent waren vor ihrem Schritt in die Selbstständigkeit arbeitslos gemeldet. Das sind so wenige wie nie zuvor. Weiterlesen “Zum KfW-Gründungsmonitor – ein Kommentar”

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Digitalen Wandel in Franchisesystemen besser verstehen und gestalten: der Digitalisierungsmanager (IHK) vom DFI

Wie in dem vorangestellten Blog-Beitrag angekündigt, beschäftigen wir uns in dem heutigen Artikel mit einem neuen Schulungsangebot des Deutschen Franchise-Instituts, dem IHK-Zertifikatslehrgang für Führungskräfte in Franchisesystemen und KMU

IHK-Zertifikatslehrgang für Führungskräfte in Franchisesystemen und KMU

Für viele mittelständische Unternehmen ist es schwierig, einen guten Überblick über die Chancen und Risiken der Digitalisierung zu erhalten und die eigenen richtigen Schritte abzuleiten.

Diese Möglichkeit erhalten Sie ab September 2016 im Zertifikatslehrgang zum Digitalisierungsmanager (IHK).

Das Ziel:

Den  Teilnehmern  einen unmittelbaren Nutzen durch die begleitete Anwendung des Erlernten auf das eigene Unternehmen zu sichern: Sie entwickeln die Digitalisierungsstrategie mit Umsetzungsplan für Ihr Unternehmenund erhalten Unterstützung und profundes Feedback von Experten.

Der Ablauf:

  • Vor Beginn des Präsenzlehrgangs erstellen Sie die Ist- Analyse bezüglich des Digitalisierungsgrades Ihres Unternehmens mit Hilfe einer Online-Checkliste.
  • Parallel zu den drei Präsenzmodulen erarbeiten Sie eine Präsentation mit der Digitalisierungsstrategie und dem Umsetzungsplan für das eigene Unternehmen.
  • Die Weiterbildung endet mit einem schriftlichen Multiple-Choice-Test und einem Fachgespräch. Hierbei präsentieren Sie die erarbeitete Digitalisierungsstrategie vor der IHK und erhalten profundes Feedback.

Die Seminar-Inhalte im Überblick:

  • Aktuelle Entwicklung & Zukunftstrends
  • Ist-Analyse und Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie
  • Grundlagen der Engpasskonzentrierten  Strategie (EKS)
  • Technologien & Vernetzung
  • Digitales Marketing & digitaler Vertrieb
  • Rechtsgrundlagen
  • Digitale Organisation & Kultur

Die jeweils aktuelle und detaillierte Agenda finden Sie im Programm.

Der Lehrgang wurde von der Unternehmensberatung Franchise ForYou in Kooperation mit der IHK Erfurt und der Europäischen Kommunikations- Akademie für Bildung, Beratung und Projekte e.V. konzipiert.

 

 

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Spielregeln für die digitale Wirtschaft: öffentlicher Online-Beteiligungsprozess startet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat gestern das Grünbuch Digitale Plattformen  veröffentlicht, mit dem zentrale, rechtliche und regulatorische Fragen im Rahmen digitaler Plattformen identifiziert, definiert und strukturiert werden sollen. Dazu startet ein breiter, öffentlicher Online-Beteiligungsprozess für Interessierte. Das Grünbuch ist Teil der ‘Digitalen Strategie 2025 das BMWi zur Digitalisierung der deutschen Volkswirtschaft vorgelegt hat.

Grünbuch Digitale Plattformen  

Das Grünbuch ist Teil der Digitalen Strategie 2025, die das BMWi Anfang März dieses Jahres vorgestellt hat. Es identifiziert, strukturiert und definiert rechtliche, regulatorische Fragen, die im Rahmen der Digitalisierung gestellt werden müssen. Ziel ist es, einen Ordnungsrahmen zu schaffen, der einerseits mehr Investitionen und Innovationen auf Grundlage eines fairen Wettbewerbs ermöglicht, andererseits aber auch individuelle und unternehmerische Grundrechte und Datensouveränität sichert.

Mit dem Grünbuch eröffnet das BMWi eine öffentliche Konsultation. Die Zivilgesellschaft, Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften sind dazu eingeladen, an den Diskussionen teilzunehmen. Das BMWi stößt damit einen Dialogprozess an, der Anfang 2017 in einem Weißbuch mit konkreten Regelungsvorschlägen münden soll.

Fairen Wettbewerb und digitale Privatautonomie

Welchen Ordnungsrahmen setzen wir für digitale Plattformen? Wie schaffen wir faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen? Wie sichern wir digitale Privatautonomie? Das sind entscheidende Fragen, auf die die Politik gemeinsam mit Zivilgesellschaft, Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften Antworten finden muss. Aus diesem Grund wurde das Grünbuch Digitale Plattformen entwickelt und stellt den bislang umfassendsten Konsultationsprozess in Deutschland zu wirtschaftspolitischen Fragen der Digitalisierung dar.

Ziel ist, einen Ordnungsrahmen zu schaffen, der einerseits mehr Investitionen und Innovationen auf Grundlage eines fairen Wettbewerbs ermöglicht, andererseits aber auch individuelle und unternehmerische Grundrechte und Datensouveränität sichert.

Zum Online-Beteiligungsportal geht es hier: Gründbuch digitale Plattformen

Auch das Deutsche Franchise-Institut ist im Bereich der Digitalisierung schon seit geraumer Zeit aktiv

Mehr Informationen zum Digitalisierungsmanager (IHK) – IHK-Zertifikatslehrgang für Führungskräfte in Franchisesystemen und KMU erhalten Sie zeitnah in unserem darauffolgenden Blog-Beitrag!

 

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Unternehmensplanung und Steuerung in Franchisesystemen

Ist unser Umsatz hoch genug? Können wir damit alle unsere Kosten decken? Welche Kosten haben wir eigentlich? Ist unsere Liquidität ausreichend, um alle Forderungen bedienen zu können?

Antworten auf diese und weitere Fragen kann man sich durch sein Controlling verschaffen. In diesem englischen Fachbegriff steckt unverkennbar das deutsche Wort Kontrolle. Doch vielmehr ist darunter die Steuerung oder Lenkung zu verstehen. Damit soll gewährleistet werden, ob gesteckte Ziele erreicht wurden oder nicht: eine bestimmte Umsatz- und Kostenhöhe, ein bestimmter Liquiditätsumfang usw. Aufgabe dieser Steuerung ist außerdem, zu ermitteln, warum Ziele ggf. nicht erreicht wurden. Diese Ziele vorher zu planen, ist der wichtige zweite Teil des Controllings. Beides zusammen, Planung (meist im Rahmen von Marketing-Überlegungen) und Lenkung, machen Controlling aus.

BMWi veröffentlicht GründerZeiten-Ausgabe zum Thema Controlling

Die beigefügte GründerZeiten-Ausgabe, herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vermittelt, welche Unternehmensbereiche geplant und kontrolliert werden sollten. Sie zeigt, welche Controlling-Instrumente dafür zur Verfügung stehen. Sie bietet außerdem eine Übersicht der gängigsten Controlling-Kennzahlen an und macht deutlich, welch wichtige Rolle das Controlling bei der Krisenprävention spielt.

Unternehmensdaten auswerten

Ein systematisches Controlling ist für eine erfolgreiche Unternehmensführung unerlässlich. In der Praxis bedeutet das für den Unternehmer, regelmäßig Daten zu verschiedenen Bereichen des Unternehmens unter die Lupe zu nehmen und aktuelle und zurückliegende Daten zu vergleichen. Welche Entwicklung ist hier abzulesen? Welches sind die Gründe dafür? Diese Daten und die Ergebnisse dieser Vergleiche liefern die Grundlage dafür, systematisch zu planen und zu entscheiden.

Grundlage: Buchführung

Controlling ist keine Geheimwissenschaft und nicht unbedingt nur Sache für ausgewiesene Controller. Die für Planung und Kontrolle benötigten Daten findet man in jeder (guten) Buchführung. Diese ist das Kernstück für das Controlling von Unternehmen, denn sie dient der Dokumentation aller Geschäftsvorfälle und ist damit ein entscheidendes betriebswirtschaftliches Steuerungsinstrument. Je schneller sich geschäftliche Transaktionen in den „Büchern“ niederschlagen, desto besser für das Controlling und die Unternehmensführung.

Lotse und Kapitän 

In größeren Unternehmen gibt es eigene Controller. Sie sind die Lotsen im Unternehmen, eine Art interne Unternehmensberater. Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer ist der verantwortliche Kapitän. In Kleinunternehmen sind sie Kapitän und Lotse in einer Person.

Die GründerZeiten-Ausgabe Controlling können Sie hier herunterladen: GründerZeiten-Ausgabe Controlling

 

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Franchisegründung: Quellen für das Startkapital

Die Gründung eines Unternehmens, auch eines Unternehmens eines Franchisenehmers, bedarf ausreichender Kapitaldeckung. Die Planung und Bereitstellung von Startkapital ist eine entscheidende Erfolgsbedingung der angehenden unternehmerischen Tätigkeit. In Deutschland steht Gründern eine Vielzahl von Möglichkeiten der Existenzgründungsfinanzierung zur Verfügung. Die Bandbreite reicht von Bankkrediten, öffentlichen Förderkrediten, speziellen Förderprogrammen, Mikrokrediten und Leasingfinanzierungen bis zur Einbindung von Beteiligungskapital.

Die richtige Vorgehensweise

Wer ein Franchise-Unternehmen gründen, aufbauen und in der Startphase sicher über die Runden bringen will, braucht ausreichend Startkapital. Für das Startkapital zu sorgen bedeutet zunächst, genau zu berechnen, wie hoch der Kapitalbedarf eigentlich ausfällt. Das betrifft nicht allein die Investitionen. Auf keinen Fall sollte man die eigenen Lebenshaltungskosten dabei vergessen. Denn erfahrungsgemäß fallen die Einkünfte nach dem Start eher gering aus.

Eigenkapital

Erste und beste Quelle, das benötigte Startkapital auf die Beine zu stellen, ist eigenes Geld: Eigenkapital. Der Anteil des Eigenkapitals sollte möglichst nicht unter 20 Prozent liegen. Denn Gründerinnen oder Gründer, die sich den restlichen Teil des Startkapitals leihen wollen, können mit diesem Eigenanteil signalisieren, dass auch sie für ihr unternehmerisches Risiko geradestehen und dies nicht allein der Kredit gebenden Bank oder Sparkasse überlassen.

Bankkredite

Meist reicht das Eigenkapital für den Start nicht aus. Also muss zusätzliches Fremdkapital her, sprich: Kredite (auch Darlehen genannt). Die erhält man von der Bank, die man sich aussucht, um mit ihr im weiteren Geschäftsleben zusammenzuarbeiten (Hausbank). Kredite gibt es hier zu den jeweils aktuellen Zinssätzen.

Fördermittel

Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen bekommen bei ihrer Hausbank in aller Regel nicht dieselben günstigen Kreditkonditionen wie Großunternehmen. Bund und Bundesländer bieten daher besondere Förderprogramme an, um ggf. Nachteile auszugleichen und den „Kleinen“ den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern.

Beteiligungskapital

Banken und Sparkassen lehnen Kredite für das Startkapital oftmals ab, weil sie die gewünschten Sicherheiten vermissen. Vor allem dann, wenn der Eigenanteil zu niedrig ist, können Teilhaber für zusätzliches Eigenkapital sorgen.

Die Finanzierungsfibel des DFV sowie eine Publikation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) geben einen Überblick zu Gründungsfinanzierungsmodellen, besprechen Möglichkeiten der Eigen- und Fremdfinanzierung und gibt nicht zuletzt hilfreiche Tipps für das Bankgespräch.

Die aktualisierte Publikation des BMWi können Sie hier einsehen: GründerZeiten Nr. 06: Existenzgründungsfinanzierung

Die Finanzierungsfibel steht exklusiv den Mitgliedern des DFV zur Verfügung und können bei Jan Schmelzle unter schmelzle@franchiseverband.com abgerufen werden.

 

 

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Anfechtung eines Franchisevertrages wegen nicht eingehaltener Leistungsversprechen im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung

Dieses Urteil zeigt einmal wieder, wie wichtig und ernst die vorvertragliche Aufklärung beim Abschluss von Franchiseverträgen zu nehmen ist. Denn die Rechtsfolgen können gravierend sein.

Sachverhalt

Im vorliegenden Fall wurde dem Franchisenehmer durch den Franchisevertrag das Recht eingeräumt, über ein vom Franchisegeber entwickeltes System, Leistungen in Form von Bonitätsprüfungen und Inkassodienstleistungen anzubieten. Vor Vertragsschluss sicherte der Franchisegeber dem Franchisenehmer zu, ein eigenes Call-Center zu betreiben, welches Kundentermine und Kundenkontakte vermitteln würde. Das Betreiben des Call-Centers war für den Franchisenehmer ein wesentlicher Beweggrund für den Abschluss des Vertrages.

Nach Kenntnisnahme über ein nichtexistierendes Call-Center ficht der Franchisenehmer den Franchisevertrag an.

Begründung des Gerichts

Das Gericht sieht die Voraussetzungen einer Anfechtung wegen einer arglistigen Täuschung erfüllt. Das Amtsgericht geht davon aus, dass der Franchisegeber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mangels eigener Ressourcen bzw. entsprechender vertraglicher Beziehungen zu Drittfirmen über kein Call-Center verfügte. Als Rechtsfolge ist der Franchisevertrag daher gem. §§ 142, 123 BGB von Anfang an als nichtig anzusehen. Auf Grund der Tatsache, dass die geleistete Franchisegebühr als rechtsgrundlos erfolgte, hat der Franchisenehmer einen Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Gebühr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

FAZIT

Der Franchisegeber hat den potentiellen Franchisenehmer umfassend und vollständig aufzuklären und darf im Rahmen der konkreten Vertragsverhandlungen sein System nicht erfolgreicher darstellen, als es ist. Denn die Folgen sind gravierend – bei fehlerhafter Aufklärung kann der Franchisenehmer auch nach Jahren der Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber vom Franchisevertrag zurücktreten oder auch anfechten.

Wird während der vorvertraglichen Aufklärung von Seiten des Franchisenehmers nach der Rentabilität des Franchisesystems gefragt, so hat der Franchisegeber zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen. Diese Angaben müssen auf einer sorgfältigen Untersuchung des Marktes beruhen, auf den konkreten Standort ausgerichtet sein und dürfen nicht lediglich den Charakter einer Schätzung aufweisen. Wenn nur eine Schätzung möglich ist, so muss eindeutig darauf hingewiesen werden.

Sind die angegebenen Daten des Franchisegebers fehlerhaft oder irreführend, so kann als Rechtsfolge der Franchisenehmer im Nachhinein vom Vertrag zurücktreten bzw. anfechten, da diese die Entscheidung dem Franchisesystem anzugehören oder nicht, maßgeblich beeinflusst.

Es zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist auch im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung vollkommende Transparenz und Exaktheit bei der Vorlage von Informationen über das Franchisesystem zusammenzustellen. Vor allem wenn es um einen essentiellen Entscheidungsgrund geht, ob der Franchisenehmer als zukünftiger Partner in einem Franchisesystem gewonnen werden kann. Die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht sind zu gravierend, als das sich ein Franchisegeber hier Ungenauigkeiten leisten kann.

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Exklusiver Service für Mitglieder des DFV: Muster einer Widerrufsbelehrung für Franchisegeber

Der DFV-Rechtsausschuss erarbeitet ein Muster einer Widerrufsbelehrung

Der Rechtsausschuss des DFV hat eine Richtlinie erarbeitet, die Franchisegebern einen Leitfaden für die Widerrufsbelehrung des Franchisegebers an die Hand geben soll. Dieser Leitfaden enthält neben einer Darstellung der Rechtslage in Deutschland zum Widerrufsrecht des Franchisenehmers auch ein Muster für eine Widerrufsbelehrung sowie für ein Widerrufsformular.

Ausgangslage

Das deutsche Recht sieht ein Widerrufsrecht vor, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens muss der Franchisenehmer ein „Existenzgründer“ sein, zweitens darf eine Widerrufswertgrenze von EUR 75.000 nicht überschritten sein  (vgl. § 512 BGB), und drittens muss der Franchisevertrag eine dauernde Bezugsbindung des Franchisenehmers vorsehen (vgl. § 510 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB).

Gesetzlicher Hintergrund

Ein ausdrückliches gesetzliches Muster einer Widerrufsbelehrung für Franchiseverträge existiert nicht. Das nachfolgende Muster orientiert sich daher an den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben für ein  Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen (§§ 512, 510 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, 355, 356c, 357c BGB) sowie an einer der beiden gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrungen (nämlich der Anlage 1 EGBGB). Jenes Muster entspricht den gesetzlichen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung für Franchiseverträge weitestgehend. Eine abschließende Gewähr für die Richtigkeit der empfohlenen Widerrufsbelehrung kann der DFV jedoch  nicht geben. Man wird die Entwicklung der Rechtsprechung in den nächsten Jahren abwarten müssen. Darauf weisen wir ausdrücklich hin.

Der Musterbelehrung liegt die Annahme zugrunde, dass die Widerrufsbelehrung Teil des dem Franchisenehmer vorgelegten Franchisevertrags ist. Somit fällt der Zeitpunkt der Unterrichtung über das Widerrufsrecht zeitlich vor den Vertragsschluss und muss daher nicht gesondert erwähnt werden.

 Für den Erhalt der Richtlinie, das Muster und nähergehende Informationen können sich Mitglieder des DFV gerne an Jan Schmelzle über schmelzle@franchiseverband.com melden.

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Fünf Preise für die deutsche Franchisewirtschaft

Im Rahmen des Franchise-Forums 2016 verlieh der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) am Mittwochabend, den 11. Mai im Loewe Saal in Berlin zum vierten Mal in Folge Preise für die besten Franchisesysteme.

Die DFV-Awards gingen an Mitgliedsunternehmen, die 2015 außerordentliche Leistungen erzielt und die Franchisewirtschaft dadurch als Botschafter positiv beeinflusst und erfolgreich repräsentiert haben.

· DFV-Franchisesystem des Jahres wurde die Fitnesskette Bodystreet GmbH mit EMS-Training und einem überzeugendem Gesamtkonzept.
· Als bestes junges DFV-Franchisesystem der letzten fünf Jahre wurde die Seniorenbetreuung Home Instead GmbH & Co. KG ausgezeichnet.
· Der DFV-Franchise Marketing Award ging an Küche&Co GmbH für die Kampagne „Kochprofis-Küche“ mit dem TV-Koch Ole Plogstedt.
· Den DFV-Gründerpreis für Franchisenehmer erhielt der Franchisepartner Christian Müller von der Rainbow International Müller Schadenmanagement GmbH aus Lörrach.

Beim Green Franchise Award überzeugte die Schmidt Küchen GmbH & Co. KG die Jury mit ihrem nachhaltigen Unternehmenskonzept. Das Familienunternehmen aus Türkismühle punktete in diesem Jahr wie kein anderer Bewerber durch seine implementierte Nachhaltigkeits-Strategie, seine ökologischen, kulturellen und sozialen Maßnahmen und Erfolge sowie der glaubhaften und beispielhaften Zertifizierung seiner Managementprozesse in der Materialbeschaffung, der Fertigung und in der Endmontage.

Unterstützt wurde der Green Franchise Award von der Bellone FRANCHISE CONSULTING GmbH, die den Preis mit ins Leben gerufen hat sowie die DFV- Awards von den Sponsoren: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V., der ETL Systeme AG, der GRENKE BANK AG und dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.

Weitere Hintergründe zur Preisvergabe, zu den Gewinnern der DFV-Franchise Awards 2016 sowie zur Jury finden Sie auf der Website des DFV.

Dr. Jürgen Karsten (ETL Systeme AG), Preisträger Emma und Matthias H. Lehner (Gründer und Inhaber Bodystreet GmbH)
Dr. Jürgen Karsten (ETL Systeme AG), Preisträger Emma und Matthias H. Lehner (Gründer und Inhaber Bodystreet GmbH)

 

Andreas Müller, Katja Kleine und Jörg Veil (Home Instead GmbH & Co. KG)
Andreas Müller, Katja Kleine und Jörg Veil (Home Instead GmbH & Co. KG)

 

Nils Jacobsen, André Pape und Markus Tkocz (Küche&Co GmbH) und Dominic Möhrmann (GRENKE BANK AG)
Nils Jacobsen, André Pape und Markus Tkocz (Küche&Co GmbH) und Dominic Möhrmann (GRENKE BANK AG)

 

Stephan Jansen (Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.), Preisträger Christian Müller un sein Sohn (Rainbow International Müller Schadenmanagement GmbH)
Stephan Jansen (Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.), Preisträger Christian Müller un sein Sohn (Rainbow International Müller Schadenmanagement GmbH)

 

Roger Krog und Stéphane Bihler (Schmidt Küchen GmbH & Co. KG), Holger Blaufuß (McDonald’s Deutschland Inc. Zweigniederlassung München)
Roger Krog und Stéphane Bihler (Schmidt Küchen GmbH & Co. KG), Holger Blaufuß (McDonald’s Deutschland Inc. Zweigniederlassung München)
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