Aktuelles Urteil / Sozialversicherungspflicht eines Franchise-Nehmers

In den letzten zweieinhalb Jahren sind etliche Entscheidungen der Landessozialgerichte ergangen, welche auf dem richtungsweisenden Urteil des Bundessozialgerichts vom 04.11.2009 fußen.

Als ein weiteres aktuelles Urteil ist das vom Sozialgericht Düsseldorf zu nennen (weitere Information hierzu in der unten beigefügten pdf-Datei).

In allen Fällen wird die Frage aufgeworfen, ab wann ein Franchise-Nehmer als sozialversicherungspflichtig anzusehen ist.
Das vom BSG aufgestellte Kriterium zur Beurteilung, ob eine Sozialversicherungspflicht vorliegt, knüpft an die soziale Schutzbedürftigkeit des Franchise-Nehmers an. Danach liegt diese vor, wenn der Franchise-Nehmer keinen oder nur unregelmäßig einen versicherungspflichtigen Angestellten (Lohn höher als 400 €) beschäftigt. Demzufolge ist der Franchise-Nehmer selbst rentenversicherungspflichtig.

BEDEUTUNG FÜR DIE VORVERTRAGLICHE AUFKLÄRUNG

Von Bedeutung ist die Entscheidung im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung. Soweit der Franchise-Nehmer als einziger in seinem Franchise-Outlet tätig ist, ist der Franchise-Geber bei der vorvertraglichen Aufklärung verpflichtet, diesen auf die Rentenversicherungspflicht gem. § 2 Nr. 9 SGB VI hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, obwohl möglicherweise schon gegenüber anderen Franchise-Nehmern des Franchise-Systems entsprechende Rentenversicherungsbescheide ergangen sind, so steht diesem betroffenen Franchise-Nehmer ein Schadensersatzanspruch zu.

Wichtig ist zu wissen, dass es einem Franchise-Nehmer in der Existenzgründung möglich ist, sich für die ersten drei Jahre seiner beruflichen Tätigkeit von der Rentenversicherungspflicht gem. § 6 Abs. 2 S. 1 a Nr. 1 SGB VI befreien zu lassen bzw. beitragsrechtliche Erleichterungen für Selbstständige gem. § 165 Abs. 1 S. 2 SGB VI in Anspruch zu nehmen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt aber nur in der sogenannten Existenzgründungsphase, d. h. bei einem vollständigen Neubeginn der Tätigkeit des Franchise-Nehmers. War dieser bereits selbstständig und schließt dann einen Franchise-Vertrag ab, greift die Befreiung nicht.

WEITERE ERGANGENE URTEILE IN DIESER SACHE

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Einladung zur EFF-Konferenz am 29.11.2012 in Brüssel: „Franchising 2012 – Innovation, Internet & Cross-Border Growth“

Die European Franchise Federation veranstaltet am Donnerstag, 29.11.2012 die ganztägige Konferenz zu den Schwerpunktthemen

1. Innovationen für nachhaltiges Wachstum im Franchising, u.a. mit
– Guy Gras (Director of the Legal Department) von YVES ROCHER, Frankreich
– Nicola Foschini (Director Franchise Development) von ACCOR HOSPITALITY, Italien
– Stal Heggelund (Executive Director) von NORDSEE International, Deutschland

2. Franchising & das Internet: Vertrieb, Social Media, etc., mit
– Guy Gras (Director of the Legal Department) von YVES ROCHER, Frankreich
– Stefano Rivera (Managing Director Retail) von GOODYEAR DUNLOP International, Deutschland

3. Grenzüberschreitendes Franchising in Europa: Erfolge & Herausforderungen, u.a. mit
– Paolo Fiorelli (CEO) von MAIL BOXES Etc. International
– Mario Bauer (CEO) von VAPIANO FRANCHISING International, Deutschland

Die Konferenz wird unter anderem auf Deutsch simultan übersetzt und findet statt im
Thon Hotel Brussels EU
Rue de la Loi 75
B -1040 Brüssel

Kosten:
290,00 € für Mitglieder der im EFF organisierten Verbände (wie dem Deutschen Franchise-Verband e. V.)
390,00 € für alle anderen Teilnehmer

Details zur Veranstaltung (auf Englisch) sowie das Anmeldeformular können Sie hier abrufen

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Verkaufen 2.0 stellt althergebrachte Verkaufsmethoden auf den Kopf

„Wenn über das Grundsätzliche keine Einigung besteht ist es sinnlos miteinander Pläne zu machen.“

Dieses Zitat von Konfuzius fasst die Botschaft des neuen Verkaufen 2.0 zusammen und der Leitsatz-ganz einfach und doch so schwer umzusetzen.

Der Kunde steht im Mittelpunkt eines glasklar definierten Kaufprozesses. Doch nicht alle Interessenten gehören zur Zielgruppe eines Verkäufers.

„Wenn man eine Sache gut machen will, kann man sie nicht für jeden machen“.

Jeder Verkäufer muss seine Zielgruppe genau kennen, die entscheidende Frage hierbei ist: „Wer braucht meine Hilfe, für wen bin ich der beste Problemlöser?“

Kunden von heute kommunizieren untereinander und über die Unternehmen, mit denen sie zu tun haben. Diese immer schneller fortschreitende Entwicklung der Kommunikationsmöglichkeiten im Netz hat Town & Country Gründer Jürgen Dawo bewogen, die bisherigen Verkaufsmethoden in Frage zu stellen und Verkaufen 2.0 aus der Taufe zu heben und stetig weiterzuentwickeln.

Town & Country Haus feierte in diesem Jahr seinen 15.Geburtstag, ist seit über fünf Jahren Deutschlands meistgekauftes Markenhaus und verkauft im Jahr rund 3000 Ein-und Zweifamilienhäuser in Deutschland und Österreich.

Verkaufen 2.0 ist seit über zwei Jahren eingetragenes Markenzeichen.
Verkaufen2.0

In drei Jahren wurden über 2000 Verkäufer erfolgreich geschult. Und die Verkaufserfolge der „Schüler“ geben Jürgen Dawo Recht. Weniger Zeitaufwand durch gezielte Qualifizierung der Interessenten, empathisches Verkaufen mit detaillierter Forschung nach deren wirklichen Wünschen ließen die Verkäufer erfolgreich werden.

Höhere Abschlussquoten statt Stornos am laufenden Band sind heute der Erfolg für ihre Mühen. Denn schon der Volksmund sagte: „Wissen ist Macht.“ Das ist aber nur die eine Seite der Medaille, denn auch das Können durch stetiges Training, wie im Leistungssport, ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Nur wer stetig weiter trainiert, kann seinen Erfolg beibehalten.

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Fashion Week: Eco-Label FRAU WAGNER präsentierte neue Kollektionen gemeinsam mit Mrs.Sporty des Jahres 2012

Auf der heutigen Fashion Week Berlin präsentierte das Berliner Eco-Label FRAU WAGNER nicht nur ihre neuen Kollektionen, sondern erstmals auch die eigens für Mrs.Sporty kreierte Sport-Kollektion 2012/2013. Präsentiert wurden sowohl die Haute-Couture-Unikate des Nachhaltigkeitslabels, als auch die Mrs.Sporty-Kollektion der beiden Gewinnerinnen der diesjährigen „Mrs.Sporty des Jahres“-Wahl. Das erste Mal in ihrem Leben liefen die beiden Frauen neben den Profis als Models über den Laufsteg und wurden so für Ihre persönlichen Erfolge von der Frauen-Sportclubkette geehrt.

Auch für FRAU WAGNER war die besondere Zusammenarbeit mit Mrs.Sporty und „normalen“ Models etwas völlig neues: „Die Vorbereitung der Mrs.Sporty-Kollektion hat mir im Vorfeld große Freude bereitet und ich fand es von Anfang an eine schöne Idee, ganz natürliche Frauen meine Mode präsentieren zu lassen. Schließlich möchte ich auch keine Luftschlösser bauen, sondern Unikate schaffen, die für jede Frau tragbar sind“, so Susanne Finsterer, Designerin, Künstlerin und Gründerin des Eco-Labels, welches aus Vintage und Trash Haute Couture herstellt. Mit der Wahl zur Mrs.Sporty des Jahres 2012 folgte heute im Kosmos Berlin auf dem Lavera Showfloor die Krönung der Erfolgsgeschichten von Silke Springweiler-Schwerer (39) und Margit Färber (45). Die letzten Tage verbrachten die beiden in Berlin und konnten schon erste Model-Luft schnuppern. Nach dem Styling folgten ein Laufstegtraining und ein professionelles Fotoshooting, bei dem die Gewinnerinnen die Outfits aus der aktuellen Mrs.Sporty-Kollektion von FRAU WAGNER präsentierten. „Die vergangenen Tage waren sehr aufregend für uns. Vor allem die Sorge, auf dem Laufsteg zu stolpern oder nicht gut auszusehen, war bei uns beiden sehr groß. Aber zum Glück haben wir alles sehr gut gemeistert. Nun sind wir aber auch froh, dass wir es hinter uns haben“, so Margit. Die Teilnahme auf dem Lavera Showfloor war auch für Mrs.Sporty eine sehr gute und vor allem neue Erfahrung. Valerie Bönström, Mitgründerin der FranchiseSportclubkette: „Mode und Sport passen sehr gut zueinander. Vor allem das Nachhaltigkeitslabel FRAU WAGNER zeigt, wie modisch Sport sein kann. Wir haben uns sehr gefreut, Teil der Show sein zu dürfen, und wünschen nun all unseren Mitgliedern weiterhin so gute Trainingserfolge und viel Spaß mit der neuen exklusiven Fitness-Kollektion.“ Mittlerweile trainieren bei Mrs.Sporty europaweit mehr als 180.000 Frauen in über 530 Clubs. Die Erfolge der Finalistinnen bestärken die Franchisesportclubkette, noch mehr Frauen vom Sport zu begeistern. Silke und Margit zeigen stellvertretend für tausende Mrs.Sporty Mitglieder, wie viel man mit dem alltagstauglichen Training und dem einmaligen Ernährungskonzept erreichen kann – auch wenn man vielleicht die Hoffnung schon fast aufgegeben wurde. Wenn Sport zur Selbstverständlichkeit wird, dann ist alles möglich.

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Aktuelles Urteil / Auskunftserteilung über Werbekostenbeiträge

Der Franchise-Nehmer hat generell einen Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung bezüglich der von ihm gezahlten Werbekostenpauschale.

Zu beachten ist, dass der einzelne Franchise-Nehmer diesen Anspruch nur für seine eigenen Zahlungen geltend machen darf. Er hat kein Recht darauf zu erfragen, ob die von anderen Franchise-Nehmern gezahlten Werbekostenbeiträge auch vertragsgemäß verwendet worden sind. Dies bedeutet, dass das Recht auf Auskunftserteilung nicht pauschal auf Leistungen anderer Franchise-Nehmer erweitert werden kann. Der Franchise-Nehmer kann daher nur Auskunft für die Verwendung persönlicher und eigener Zahlungen verlangen.

Weiterhin ist der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zeitlich auf die Laufzeit des Franchise-Vertrages beschränkt. Eine spätere Geltendmachung ist nicht mehr möglich.

Der Anspruch auf Auskunftserteilung kann hingegen für den Franchise-Nehmer auch ausgeschlossen werden, wenn dieser jahrelang nicht geltend gemacht wurde. Seine nachträgliche Geltendmachung kann dann unter Umständen vielmehr gegen Treu und Glauben verstoßen. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben wäre gegeben, wenn der Franchise-Geber davon ausgegangen ist, dass der Franchise-Nehmer das Recht auf Auskunftserteilung während der Vertragslaufzeit nicht mehr geltend macht. Das Vertrauen darauf und die verspätete Geltendmachung des Rechts würde somit eine mit Treu und Glauben unvereinbare Härte darstellen.

Diese Entscheidung bestätigt einmal mehr das notwendige Transparenzgebot in Franchise-Systemen. Handlungen und Entscheidungen des Franchise-Gebers müssen dem Franchise-Nehmer auf Nachfrage zugänglich und für ihn nachvollziehbar gemacht werden. Es empfiehlt sich daher für den Franchise-Geber Prozesse und Entscheidungen in Franchise-Systemen zu dokumentieren um bei eventuell später doch eintretenden Auskunftsverpflichtungen diese für den Franchise-Nehmer genau darzustellen und nachvollziehbar offenzulegen.

Dieses Urteil ist durch das OLG Düsseldorf ergangen. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Nachfrage beim Deutschen Franchise-Verband.

schmelzle@franchiseverband.com

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Vorsorgepflicht für Selbständige nur mit Augenmaß

Verbände fordern Ausnahmen für Existenzgründer und Geringverdiener

Existenzgründer und Geringverdiener müssen von einer Pflicht zur Altersvorsorge ausgenommen worden. Das fordern der Bundesverband Direktvertrieb (BDD), die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) und der Deutsche Franchise-Verband (DFV). In einer gemeinsamen Stellungnahme an Abgeordnete des Deutschen Bundestages betonen die Verbände die Bedeutung wirksame Maßnahmen zu treffen, um das Risiko von Altersarmut auch bei Selbständigen zu reduzieren. Allerdings sollten diese Maßnahmen die Besonderheiten der Einkommenssituation von Selbständigen und bereits getroffene Vorsorgeformen besonders berücksichtigen.

Es wäre ein fatales Signal an Gründungswillige, wenn es eine gesetzliche Vorschrift zur Einzahlung in die Rentenkasse ab dem ersten Tag der Selbständigkeit geben würde. Viele Existenzgründungswillige würden so von einer Unternehmensgründung abgeschreckt. Vor allem Existenzgründerinnen und Existenzgründer sollten daher laut BDD, CDH und DFV von der Pflicht zur Vorsorge ausgenommen werden. Statt bislang drei, sollten Unternehmer in der Startphase bis zu fünf Jahre lang von einer Vorsorgepflicht ausgenommen werden – und dies ohne vorherige Antragstellung. Gerade Personen, die mit Mut und Ideen den Weg in die Selbständigkeit gehen, sollten in ihrem Vorhaben unterstützt und nicht durch zusätzliche Pflichtabgaben belastet werden.

In ihrem gemeinsamen Positionspapier setzen sich BDD, CDH und DFV zudem für die Einführung einer flexiblen Beitragszahlung ein. Selbständige verfügten anders als Angestellte nicht über ein planbares Einkommen. Dieser Situation müsse bei der Regelung einer Vorsorgepflicht Rechnung getragen werden. Auch andere Formen einer werthaltigen Altersvorsorge sollten dabei anerkannt werden. Gemeint ist hier insbesondere eigenes Immobilienvermögen, das als ein wichtiger Baustein der Absicherung im Alter dienen kann. Darüber hinaus sollten auch Möglichkeiten vorgesehen werden, die einen finanziellen Anreiz zur Eigenvorsorge bieten können. Neben großzügigen Übergangsregelungen sprechen sich die Verbände ebenfalls für eine Abschaffung der seit 1999 bestehenden Regelungen der Versicherungspflicht für Selbständige mit einem Auftraggeber aus. Schließlich rufen sie dazu auf, die Kommunikation zum Thema zu vereinheitlichen und motivierende Elemente stärker in den Vordergrund zu stellen, anstatt eine Verunsicherung von Selbständigen und Existenzgründern zuzulassen bzw. in Kauf zu nehmen.

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Franchise-Depesche: Update für Multiplikatoren

DFV-Publikation mit Franchise-News und -Trends an Vertreter aus Politik und Wirtschaft sowie an Existenzgründerberater versandt.

Was bewegt die Franchise-Wirtschaft? Damit auch die Politik und Wirtschaft über die vielfältigen Aktivitäten innerhalb des Franchisings und des Deutschen Franchise-Verbandes e. V. (DFV) informiert bleiben, verschickt der DFV einmal pro Halbjahr die Franchise-Depesche. Die Ausgabe Nr. 1/2012 wurde die Tage an rund 1.000 Vertreter aus den politischen Fachausschüssen für Arbeit und Wirtschaft der Länder und des Bundes versandt sowie an die Ansprechpartner für Existenzgründung in den Industrie- und Handelskammern und Arbeitsagenturen. Eine Schwerpunkt-Rubrik bildet jeweils der Gastbeitrag. Aktuell beschäftigt sich impulse-Chefredakteur Dr. Nikolaus Förster unter dem Titel „Deutschland – Angestelltenland.“ mit dem Thema Politik und Existenzgründung und er erklärt, dass auch eine ideelle Unterstützung in der Anfangsphase der Selbstständigkeit entscheidend ist.
Weitere Themen sind zum Beispiel der bundesweit einzige Zertifikatslehrgang zum Franchise-Manager (IHK) oder der Relaunch der DFV-Website www.franchiseverband.com, unter anderem mit dem neuen System-Finder. Gerade das Wissen über diese Neuerungen können die IHKn und Arbeitsagenturen in ihr Tagesgeschäft einfließen lassen und Interessenten aufklären und beraten.

„Die Franchise-Wirtschaft ist aktiv und hat viel zu bieten. Genau das wollen wir den Empfängern der Franchise-Depesche vermitteln“, erklärt DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen. „Wir informieren unterschiedliche Zielgruppen, um sie letztlich als Fürsprecher und Multiplikatoren für das Franchising zu gewinnen.“ Denn durch den Versand entstehen regelmäßig neue Kontakte und weiterführende Gespräche. Die zweite Ausgabe der DFV-Publikation für Multiplikatoren erscheint im Herbst 2012.

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