Aufklärungspflicht vor Abschluss eines Franchise-Vertrages – dies sollten Sie wissen!

Der Franchise-Geber hat den potentiellen Franchise-Nehmer umfassend und vollständig aufzuklären und darf im Rahmen der konkreten Vertragsverhandlungen sein System nicht erfolgreicher darstellen, als es ist. Denn die Folgen sind gravierend – bei fehlerhafter Aufklärung kann der Franchise-Nehmer auch nach Jahren der Zusammenarbeit mit dem Franchise-Geber vom Franchise-Vertrag zurücktreten.

Wird während der vorvertraglichen Aufklärung von Seiten des Franchise-Nehmers nach der Rentabilität des Franchise-Systems gefragt, so hat der Franchise-Geber zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen. Diese Angaben müssen auf einer sorgfältigen Untersuchung des Marktes beruhen, auf den konkreten Standort ausgerichtet sein und dürfen nicht lediglich den Charakter einer Schätzung aufweisen. Wenn nur eine Schätzung möglich ist, so muss eindeutig darauf hingewiesen werden.

Sind die angegebenen Daten des Franchise-Gebers fehlerhaft oder irreführend, so kann als Rechtsfolge der Franchise-Nehmer im Nachhinein vom Vertrag zurücktreten, da diese die Entscheidung dem Franchise-System anzugehören oder nicht, maßgeblich beeinflusst.

Es zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist auch im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung vollkommende Transparenz und Exaktheit bei der Vorlage von Informationen über das Franchise-System zusammenzustellen. Vor allem wenn es um einen essentiellen Entscheidungsgrund geht, ob der Franchise-Nehmer als zukünftiger Partner in einem Franchise-System gewonnen werden kann. Die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht sind zu gravierend, als das sich ein Franchise-Geber hier Ungenauigkeiten leisten kann.

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