Erfolgreiche Premiere: 1. Zukunfts-Konferenz in Berlin

Erste Veranstaltung unter dem Motto „Franchise-Unternehmertum anders denken“ fand regen Zuspruch. DFV stellte mit Zukunft Stadt & Natur eigene Umwelt-Initiative vor, die auch vom Berliner Senat begrüßt wird.

Wie sieht das Franchise-Unternehmertum von morgen aus? Erste Antworten erhielten die Teilnehmer im Rahmen der 1. Zukunfts-Konferenz, die vom Deutschen Franchise-Institut (DFI) und dem Deutschen Franchise-Verband e. V. (DFV) am 27.09. in Berlin durchgeführt wurde. Dabei wurden Grundsatzfragen auf die Themenfelder Green Franchising, Social Franchising und Nachhaltigkeit sowie die Zukunft von Franchise-Gebern und Franchise-Nehmern beleuchtet. Ein wichtiges Fazit: Franchise-Systeme, die sich bei ihrer Weiterentwicklung von nachhaltigem Handeln leiten zu lassen, haben die besten Möglichkeiten, sich langfristig erfolgreich zu positionieren. Der DFV geht dabei mit bestem Beispiel voran und hat seine eigene Umwelt-Initiative vorgestellt.
Franz Alt, bekannter TV-Moderator und Umwelt-Experte, sprach als prominenter Key-Note-Speaker allgemein zu „Das ökologische Wirtschaftswunder – Arbeit und Wirtschaft im 21. Jahrhundert.“ Alt stellte fest, dass das ökologische Wirtschaftswunder intelligente Lösungen und damit auch hunderttausende von neuen Arbeitsplätzen ermögliche. Auf das Franchising übertragen ergänzt DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen, dass sich hieraus auch viel Potenzial für den Wirtschaftszweig ergibt. Innerhalb der Franchise-Wirtschaft gibt es branchenübergreifend bereits viele Ansätze, die bestehenden Konzepte ökologisch-intelligenter weiterzuentwickeln und damit ökonomischen Erfolg zu schaffen.

Brodersen weiter: „Das Feedback zur Veranstaltung zeigt, dass es deutlichen Gesprächsbedarf zur Zukunftsausrichtung des Franchisings gibt.“ Dabei präsentierte sich der DFV nicht nur als Mit-Organisator, sondern mit Zukunft Stadt & Natur als Projektträger für eine eigene Umwelt-Initiative, die ganz im Zeichen des Green Franchisings steht. Hierzu erklärt Brodersen: „Innovationen und Anpassungsfähigkeit sind für die Zukunft des Franchisings entscheidend. Unsere Umwelt-Initiative ist innovativ und die ZukunftsBäume, die gepflanzt werden, passen sich optimal ihrem Umfeld an. Damit lebt die DFV-Umwelt-Initiative die Franchise-Ideale im übertragenen Sinne bereits vor.“
Mit Zukunft Stadt & Natur stärken der Verband und seine Mitglieder nachhaltig die Naturräume von Städten und Kommunen durch Pflanzungen von ZukunftsBäumen. Diese Baumarten können dem zukünftigen Klimastress besser standhalten. Die Pflanzungen erfolgen bundesweit – überall da, wo DFV-Mitgliedsunternehmen mit einem Outlet vertreten sind. Für die Umsetzung vor Ort bietet der DFV den teilnehmenden Franchise-Gebern und Franchise-Nehmern ein professionelles Projektmanagement.
Das System Town & Country Haus hat als erstes DFV-Mitglied eine Teilnahme an dieser Initiative beschlossen und nimmt noch in diesem Jahr Pflanzungen von ZukunftsBäumen an 10 Standorten vor.
Die Umwelt-Initiative Zukunft Stadt & Natur wird vom Deutschen Städtetag unterstützt und ist auch bereits dem Berliner Senat bekannt. So begrüßte Beate Profé, Referatsleiterin Freiraumplanung und Stadtgrün, auf der Zukunfts-Konferenz persönlich die Aktivitäten des DFV. Weitere Formen der Zusammenarbeit zwischen dem Verband und dem Berliner Senat sind geplant, um die Initiative gemeinsam voranzutreiben.

Mit Professor Dr. Meinrad Armbruster sprach der zweite Key-Note-Speaker und Begründer der Eltern-AG. Dieses Social Franchise-Unternehmen unterstützt Kinder und Eltern aus prekären Verhältnissen bei der Kindererziehung und beweist damit, dass sozialverantwortliches Handeln und Standardisierung von erfolgreichen Sozialprojekten möglich sind. Besonders beachtet wurde auch der Vortrag zum Thema „Der Franchise-Geber der Zukunft“ von Thomas Kiderlen von der VOM FASS AG. Kiderlen betonte, dass Nachhaltigkeit ohne Werte reiner Kommerz sei. Der Franchise-Geber von morgen muss auf echte Werte setzen, die auch seine Franchise-Nehmer teilen. Diesen Gedanken unterstrich auch Peter Gabler von der Backfactory GmbH in seinem Vortrag zum Thema der „Franchise-Nehmer von morgen“. Weitere Referenten-Vorträge sowie die Vorstellung der neuen Green Franchise Awards komplettierten die Veranstaltung. Mit diesen Preisen werden erstmals 2013 auf dem DFV-Franchise-Forum Systeme geehrt, die besonders nachhaltig und gleichzeitig ökonomisch erfolgreich agieren. Damit nimmt die Franchise-Wirtschaft einmal mehr eine zukunfts-weisende Vordenkerrolle ein.

Vorstellung der DFV-Umwelt-Initiative Zukunft Stadt & Natur (v.r.n.l.): Torben L. Brodersen (DFV-Geschäftsführer), Beate Profé (Referatsleiterin Freiraumplanung und Stadtgrün, Land Berlin), Dr. h.c. Dieter Fröhlich (DFV-Präsident) und Jürgen Dawo (Town & Country Haus, 1. Teilnehmer der DFV-Umwelt-Initiative).

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Erfolgreicher Quereinstieg mit Town & Country Haus: Jutta und Andreas Kropp, Franchise-Partner in Steinheim

Den Wunsch, sich selbstständig zu machen, hatte Andreas Kropp schon lange. Doch bevor der gelernte Industriefachwirt das Franchise-System Town & Country Haus kennenlernte, war „nie das Richtige dabei“, wie der 49-Jährige erzählt. Nach Berufserfahrung in kleinen und mittelständischen Unternehmen arbeitete er gut 20 Jahre lang im Management der Siemens AG in Paderborn. Doch der Traum von einer gemeinsamen Selbstständigkeit mit seiner Frau Jutta blieb bestehen.

Überzeugendes Konzept und passendes Produkt

Eine Anzeige war es, die die berufliche Wende brachte: Town & Country Haus suchte einen selbstständigen Geschäftsführer in der Heimatregion von Andreas Kropp. „Da habe ich beschlossen, näher hinzuschauen“, erinnert sich der Franchise-Partner. Sein Kriterium: Er suchte ein überzeugendes Konzept, das richtige Produkt oder die richtige Dienstleitung. „Alles drei erfüllt Town & Country Haus“, sagt er.


Auch für Quereinsteiger geeignet

Der Behringer Hausanbieter macht es auch Quereinsteigern möglich, ein Unternehmen in der Baubranche aufzubauen. Das Konzept setzt auf individuell geplante Massivhäuser aus standardisierten Modulen für Normalverdiener, die Wert auf eine gute Absicherung legen. Ein Teil der Partner kümmert sich ausschließlich um den Verkauf, der andere übernimmt auch den Bau der Hauser und arbeitet hierfür mit lokalen Unternehmen zusammen.

Erfahrungen aus dem Projektmanagement

Andreas und Jutta Kropp entschieden sich für die Variante als „bauende Partner“. Anfang März 2011 starteten sie als selbstständige Franchise-Nehmer. „Mein Ziel war es, möglichst viele Entscheidungen in eigener Verantwortung vornehmen zu können und von dem Erfolg der eigenen Arbeit direkt zu partizipieren“, erinnert sich Andreas Kropp. Die Baubranche schreckte ihn nicht, denn er konnte auf seine Erfahrungen aus dem Projektmanagement und der Qualitätssicherung zurückgreifen. „Der Hausbau ist eine klassische Projektabwicklung, und darin hatte ich bereits umfangreiche Erfahrungen gesammelt“, so seine Einschätzung.

Erfolgreich im Verkauf

Ab Oktober wird das Ehepaar einen weiteren Bauleiter anstellen. Das feste Team besteht dann aus vier Mitarbeitern. Andreas Kropp selbst konzentriert sich auf den Verkauf – mit großem Erfolg: Seit dem Start hat er bereits 15 Häuser verkauft, von denen die Hälfte bereits gebaut ist oder kurz vorm Abschluss steht. „Da ich hinter dem Produkt, der Qualität und dem Preis stehe, ist das Verkaufen eigentlich nur noch eine Information an den Kunden“, sagt er. Bewährt habe sich für ihn auch die Software zur Visualisierung der Häuser am Computer.

Unterstützt, doch selbst verantwortlich

Nicht nur hiermit, auch mit „hervorragender personeller Unterstützung“ sorgt die Franchise-Zentrale laut Andreas Kropp für ihre Partner. Wichtig für ihn waren auch die zur Verfügung gestellten betriebswirtschaftlichen Basisdaten und die regelmäßige Erfolgskontrolle. Doch er betont: „Für die eigene Arbeit ist natürlich jeder Partner selbst verantwortlich.“ Genau diese Mischung ist es, die das Ehepaar Kropp sich gewünscht hat. „Unsere Erwartungen sind voll erfüllt worden“, fasst Andreas Kropp zusammen. „Die Entscheidung für Town & Country Haus war genau die Richtige.“

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DFV übernimmt Schirmherrschaft der START+Franchise-Messe 2012

Hintergrund ist Konzentration der Messe auf das Thema Franchising.

Der Deutsche Franchise-Verband e. V. (DFV) übernimmt in diesem Jahr erstmals die Schirmherrschaft der START+ Franchise-Messe. Die vom Veranstalter asfc vorgenommene Erweiterung des Veranstaltungstitels um den Begriff „Franchise“ und der damit gleichzeitig verbundenen inhaltlichen Konzentration sieht der Verband neue Potentiale, um die Messe besser und klarer zu positionieren. Mit der Entscheidung die Schirmherrschaft zu übernehmen will der DFV einen direkten Beitrag leisten, um der Veranstaltung neue Impulse und eine deutlichere Alleinstellung zu geben. Daher versteht sich der Verband auch nicht nur als symbolische Unterstützer, sondern als aktiver Ideengeber. So unterstützt der DFV zum Beispiel gemeinsam mit dem ihm angeschlossenen Deutschen Franchise-Institut (DFI) das Vortragsprogramm der Messe, die von Freitag, 16. bis Samstag, 17. November 2012 in Dortmund stattfindet. Weitere Informationen zur START+ Franchise-Messe 2012 unter: www.start-messe.de

„In der Übernahme der Schirmherrschaft sieht der DFV zuallererst auch die Chance, dass die START+Franchise-Messe mit einer klareren inhaltlichen Positionierung noch einmal neu durchstarten kann“, erklärt DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen. Nach Abschluss der diesjährigen Veranstaltung werden alle Beteiligten über mittel- bis langfristige Perspektiven für die Messe und Formen der Zusammenarbeit beraten.

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Gebietsschutz, wann greift er und wie weit darf er gehen?

Eine aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorfs beschäftigt sich mit dem franchiserelevanten Thema des Gebietsschutzes, welches immer wieder für franchiserechtliche Diskussionen und Auslegungsfragen sorgt. Dem Urteil liegt der Sachverhalt zugrunde, dass ein Franchise-Nehmer im Hamburger Hauptbahnhof ein Schnellrestaurant betreibt. Der Franchise-Geber plant in einer geringen Entfernung zum Ladenlokal des Franchise-Nehmers ein weiteres, im erheblich größeren Umfang. Dagegen möchte der Franchise-Nehmer vor Gericht vorgehen. Zur Entscheidungsfindung müssen folgende Klauseln im Franchise-Vertrag ausgelegt werden:

1. „Dem Franchisenehmer wird weder ausdrücklich noch implizit ein ausschließliches Recht für ein Gebiet, ein Schutz oder sonstige Rechte hinsichtlich des benachbarten Gebiets, Umfelds oder des Marktes der Verkaufsstelle gewährt.
2. Der Franchisegeber behält sich das Recht vor, die Marken, das System und das Systemeigentum oder sonstige Marken, Namen oder Systeme im Zusammenhang mit Produkten oder Leistungen (……) in jeder Weise oder an jedem anderen Ort als der Verkaufsstelle zu nutzen und anderen Parteien das Recht solcher Nutzung zu gewähren.“

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE

In der Entscheidung spricht das OLG Düsseldorf dem Franchise-Geber keine Konkurrenzschutzpflicht zu, welche die Eröffnung des Eigenbetriebes in unmittelbarer Nähe zum Franchise-Betrieb des Franchise-Nehmers untersagen würde. Es stellt fest, dass ein vertraglich vereinbarter Gebietsschutz nicht besteht. Eine vertragsimmanente (zum Wesen des Vertrages dazugehörende) Konkurrenzschutzpflicht wird vom Gericht auch abgelehnt. Die besagte Verpflichtung ist nach Ansicht des Gerichts erst dann gegeben, wenn durch die konkurrierende Tätigkeit des Franchise-Gebers die wirtschaftliche Existenz des Franchise-Nehmers nachhaltig gefährdet wird. Erst dann kann dem Franchise-Geber nach Treuepflichtgesichtspunkten das Betreiben eines eigenen Ladenlokals untersagt werden. Dies liegt nach Auffassung des Gerichts hier aber nicht vor.

FAZIT

Das Gericht folgt der herrschenden Meinung der Literatur. Es bestätigt, dass der Franchise-Nehmer in Fragen des Konkurrenzschutzes grundsätzlich auf die Regelung im Franchise-Vertrag verwiesen werden muss. Wichtig ist aber zu wissen, dass bei einer Existenzgefährdung des Franchise-Nehmers dem Franchise-Geber ein Unterlassungsanspruch droht.

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Town & Country Haus erneut bestes System

Deutschlands führender Massivhausanbieter nimmt in dem vom Unternehmermagazin Impulse durchgeführten Ranking „Die 100 besten Franchise-Systeme“ (09/2012) mit Platz 4 erneut eine Spitzenposition ein.

Town & Country Haus

Nachdem Town & Country Haus erst kürzlich sein 15-jähriges Bestehen mit einer feierlichen Jubiläums-Gala begangen hat, hat das Unternehmen jetzt erneut Grund zum Feiern.
Im aktuellen Ranking „Die 100 besten Franchise-Systeme“ des Unternehmermagazins Impulse (09/2012) nimmt Town & Country Haus nach Mrs. Sporty, Vom Fass und McDonald’s den vierten Platz ein. Town & Country Haus, das allein im letzten Jahr über 2.700 Häuser verkaufte, gehört damit nicht nur das sechste Jahr in Folge zu den Top 5 Systemen in Deutschland.

Es ist auch weiterhin das beste Franchise-System im Handwerk, dem rund 12 Prozent aller Systeme angehören. Bewertet wurden in dem Ranking die Stabilität, Dynamik des Konzepts und Verdienstchance sowie die Bereiche Markt und Attraktivität anhand von Expertenbewertungen.

Auch für Quereinsteiger ein Erfolgsmodell

Mit rund 300 Franchise-Partnern, die als Markenunternehmer vor Ort für die Planung und Erstellung der Ein- und Zweifamilienhäuser verantwortlich sind, ist Town & Country Haus auch eines der größten Franchise-Systeme in Deutschland.

„Der Hausbaumarkt birgt noch ein großes Potenzial in Deutschland, so dass wir auch weiterhin mit Franchise-Partnern wachsen und unsere Marktposition ausbauen wollen“, erklärt , Gründer und Franchise-Geber von Town & Country Haus. So will das Unternehmen mittelfristig mit 400 Partnern am Markt aktiv sein.

Im Auf- und Ausbau ihres Unternehmens profitieren Franchise-Partner nicht nur von der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Produkt- und Serviceangebots gemessen an Konsumentenwünschen. Sie können auch auf umfangreiche Unterstützungsleistungen der Systemzentrale zurückgreifen, die ihnen den unternehmerischen Alltag erleichtern. „Gerade Quereinsteigern können wir so eine Karriere in der Hausbaubranche ermöglichen und ihnen ein erprobtes Unternehmenskonzept für den lokalen Markt an die Hand geben“, so Dawo weiter.

Für einen schnellen und reibungslosen Markteinstieg erhalten neue Franchise-Partner eine spezielle Start-up-Intensivberatung. Im Anschluss wird die persönliche Beratung von den Betriebsberatern des Systems übernommen. Weiterhin können Franchise-Partner auf ein breites Aus- und Fortbildungsangebot zurückgreifen und so auch ihre Mitarbeiter professionell z.B. im Vertrieb oder Technik schulen. „Wir legen viel Wert auf eine hohe Aktivität unserer Franchise-Partner“, erklärt Jürgen Dawo. „Die Praxis zeigt uns schließlich, dass aktive Partnerunternehmen sich einfach besser entwickeln – auch weil sie sich schneller mit der Marke identifizieren und Town & Country Haus vor Ort leben.“

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Cross-Channel-Management zwischen Theorie und Praxis – DFV/DFI-Workshop am 08. – 09.10.2012 in Köln

Es lohnt sich, im Vertrieb mehrgleisig zu fahren: Wenn Unternehmer unterschiedliche Vertriebswege nutzen und diese klug aufeinander abstimmen, können sie ihren Umsatz weiter steigern. Das zeigen Untersuchungen zum sogenannten Cross-Channel-Management. Bekanntlich spielt vor allem das Internet in diesem Prozess eine immer wichtigere Rolle. Der Deutsche Franchise-Verband e. V. und das Deutsche Franchise-Institut veranstalten aus diesem Grund am Montag, 08. Oktober und Dienstag, 09. Oktober 2012 in Köln einen Workshop unter dem Titel „Cross-Channel-Management zwischen Theorie und Praxis”. Inhaltliche Partner sind das IfH Institut für Handelsforschung und PwC I PricewaterhouseCoopers.

Die Zielsetzung des Workshops ist es, anhand aktueller Studienergebnisse Trends, Wechselwirkungen und Handlungsempfehlungen praxisrelevant aufzuzeigen und zu diskutieren. Dabei sollen vor allem auch die besonderen Herausforderungen berücksichtigt werden, die hieraus für Franchise-Netzwerke erwachsen. Zusätzlich berichten erfahrene Referenten aus der Praxis, wie erfolgreiches Multi-Channel- bzw. Cross-Channel-Management schon heute aussehen kann.

Weitere Informationen sowie das Anmelde-Formular finden Sie in der Einladung unter
http://www.franchiseverband.com/franchise-messen-veranstaltungen.html

oder direkt im Veranstaltungs-Flyer:

Cross-Channel-Management

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Kann dem Franchise-Nehmer verboten werden, eine eigene Homepage einzurichten?

In den letzten Jahren ist die Entwicklung festzustellen, dass sich Teile des Einzelhandels verstärkt auf den Verkauf ihrer Produkte im Internet konzentrieren. Dabei wird in der Franchise-Wirtschaft immer wieder die Frage aufgeworfen, ob eine Klausel in einem Franchise-Vertrag „Dem Franchise-Nehmer ist es untersagt eine Homepage im Internet unter Verwendung der lizensierten Schutzrechte einzurichten“ als rechtswirksam einzustufen ist.

Darauf ist grundsätzlich zu antworten: NEIN

Der Franchise-Geber kann den Internetvertrieb nicht für sich selbst reservieren, da das Betreiben einer Website als passiver Vertrieb zu bewerten ist und deshalb nicht beschränkt werden darf. Dem Franchise-Nehmer muss es daher grundsätzlich erlaubt sein eine Website einzurichten und auf dieser Homepage Produkte zu bewerben.

ABER: der Franchise-Geber kann auf den Internetauftritt des Franchise-Nehmers Einfluss nehmen.

Der Franchise-Geber kann das Verbot aussprechen, keine E-Mails gezielt und damit aktiv in andere Vertragsgebiete zu versenden. Weiterhin kann der Franchise-Nehmer zum Betreiben eines Ladengeschäfts verpflichtet werden. Der Hintergrund ist darin zu sehen, dass reine Internethändler deutlich geringer Fixkosten haben als ein Franchise-Nehmer, welcher ein Ladengeschäft betreibt. Ferner kann dem Franchise-Nehmer die Pflicht auferlegt werden, einen bestimmten Mindestumsatz in seinem Verkaufsgeschäft zu tätigen. In der neueren Rechtsprechung kristallisiert sich auch immer mehr heraus, dass auch qualitative Vorgaben des Internetauftritts möglich sind, sprich es können Vorgaben über Layout und Seitendarstellung gemacht werden.

Abschließend sei anzumerken – der Internetvertrieb muss durch den Franchise-Geber grundsätzlich erlaubt werden. Der Franchise-Geber kann aber modifizierend darauf Einfluss nehmen. Diese Einflussnahme wird begrenzt durch die aktuelle Rechtsprechung und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn eine sachliche Rechtfertigung – zum Beispiel exklusive und luxuriöse Produkte sollen nur in 1A Lagen vertrieben werden – vorliegt kann eine Einflussnahme sogar so weit gehen, dass ein Totalverbot des Internetvertriebs ausgesprochen werden kann. Dies ist aber nur in den wenigsten Fällen möglich.

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