Wann ist ein Franchise-Nehmer als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger anzusehen?

In den letzten zwei Jahren wurde eine Sozialversicherungspflicht einzelner Franchise-Nehmer vermehrt festgestellt. Diese Entwicklung hat Einfluss auf zahlreichen Franchise-Systeme und gewinnt in der Franchise-Wirtschaft immer mehr an Brisanz. Nur was genau ist darunter zu verstehen? Es ist allgemein anerkannt, dass ein Franchise-Nehmer als selbstständiger Unternehmer auf dem Markt agiert. Hierzu muss der Franchise-Nehmer aber folgende Voraussetzungen erfüllen – er darf nicht wirtschaftlich abhängig und sozial schutzbedürftig sein. Im Detail bedeutet dies, dass der Franchise-Nehmer

– die Personalhoheit inne hat,
– muss die Preise frei gestalten können,
– führt das Geschäft eigenständig,
– hat das Geschäftslokal eigenständig angemietet und
– eine nennenswerte andere Erwerbstätigkeit ist nicht gänzlich bzw. konkret ausgeschlossen.

Wenn diese oben genannten Eigenschaften vorliegen, kann dennoch eine Rentenversicherungspflicht festgestellt werden (die Gründe hierfür erfahren Sie in dem unten angefügten Blog-Beitrag).
Die entsprechende Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009 beschäftigt die Franchise-Wirtschaft und die Gerichte bis in die Gegenwart. Viele Urteile von Landessozialgerichten berufen sich auf diese Entscheidung und entwickeln die Rechtsprechung weiter. Es ist wichtig diese Entwicklung im Auge zu behalten, da sie die Franchise-Wirtschaft nachhaltig prägen kann. Gerade Franchise-Geber sollten prüfen, ob eigene Franchise-Nehmer davon betroffen sein könnten. Denn auch in der vorvertraglichen Aufklärung muss dieses Thema behandelt werden, damit es während der Vertragslaufzeit oder am Ende für die beteiligten Franchise-Partner zu keiner bösen Überraschung kommt.

Welche Rechtsfolgen hierbei greifen können und wie ein Franchise-Geber im Hinblick auf die vorvertragliche Aufklärung sich verhalten sollte, können Sie in einem im Juli erschienenen Blog-Beitrag nachlesen: Aktuelles Urteil / Sozialversicherungspflicht eines Franchise-Nehmers

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