Ab dem 01. Januar 2013 gelten neue Regeln für den Minijob!

Durch eine Gesetzesnovellierung gelten für den Minijob zum 1. Januar 2013 neue Verdienstobergrenzen für geringfügig Beschäftigte. Die sozialversicherungsfreie Obergrenze von bisher 400 EURO steigt nunmehr auf 450 EURO.

Was ändert sich für bestehende 400 EURO Beschäftigungsverhältnisse?

Für Beschäftigte, die sich bereits in einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis befinden, ändert sich vorerst nichts. Wenn das Arbeitsverhältnis über den 31. Dezember 2012 hinaus unverändert fortbesteht, bleibt der Minijobber rentenversicherungsfrei.

Ferner bleiben diejenigen für eine Übergangszeit von 2 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt, welche bis zum 31. Dezember 2012 zwischen 400,01 EURO und 450 Euro verdient haben. Die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse, der Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherung dauert also weiterhin an. Erst ab dem 31. Dezember 2014 ändern sich auch hier die Vorgaben.

Was ändert sich bei Neueinstellungen ab 01. Dezember 2013 in der Rentenversicherung?

Ab dem 01. Dezember 2013 wird die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Minijobber bzw. für geringfügig entlohnte Beschäftigte zur Regel. Diese werden künftig in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung mit einbezogen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer sich von der Versicherungspflicht befreien lässt.

Ab dem 01. Januar 2013 setzt die Sozialversicherungspflicht für neue Beschäftigungsverhältnisse erst bei einem Bruttoverdienst von 450,01 Euro ein.

Zuständigkeit

Weiterhin zuständig für die Meldung eines Minijobs und die Einziehung der pauschalen Versicherungsbeiträge und Steuern ist die Minijobzentrale, die bei der Bundesknappschaft angesiedelt ist. Unter www.minijobzentrale.de können nähergehende Informationen eingeholt werden. Auch eine kostenlose Hotline mit der Nummer: 0800-6464562 wurde eingerichtet.

Kommentare

1 Kommentar

  1. Peter Sieverth

    Na ich bin mal gespannt, ob das viel bringt. Schon jetzt wird ja bei einem Großteil der Minijober die volle Spanne von 400 Euro gar nicht ausgeschöpft, weil die Leute nur geringe Stundenanzahlen arbeiten. Da nützt die Erhöhung auf 450 dann auch wenig. Aber einen Versuch ist es wert. Eine Dauerlösung stellen Minijobs natürlich nicht dar, insbesondere wenn Menschen aus normalen Arbeitsverhältnissen in solche Minijobs gedrängt werden.

Kommentare sind geschlossen