Deutsches Franchise-Institut lädt ein: „Schule des Franchising“ und IHK-Zertifikatslehrgangs zum Franchise-Manager gehen in die nächste Runde.

Die 51. Schule des Franchising findet von Montag, 24. Juni 2013 bis Donnerstag, 27. Juni 2013 in München statt und vermittelt den Teilnehmern einen kompakten und tiefgehenden Eindruck für den Franchise-Erfolg. Die Teilnehmer können sich dabei auf eine über 25-jährige Seminarerfahrung sowie die sehr gute Bewertung der mehr als 1.500 bisherigen Teilnehmer verlassen. Weitere Informationen inklusive Anmeldeformular finden Sie im ersten Veranstaltungsflyer oder unter www.franchise-institut.de/franchise-veranstaltungen.html Im Internet haben Sie auch die Möglichkeit, sich bequem online anzumelden.

Das 4-Tage-Intensivseminar ist gleichzeitig das Einführungsmodul des IHK-Zertifikatslehrgangs zum Franchise-Manager. Diese einzigartige Weiterbildung wird zwischen Ende Juni 2013 bis Ende Januar 2014 in sechs Modulen berufsbegleitend durchgeführt. Der Lehrgang vermittelt in insgesamt 160 Seminarstunden alle Aspekte für eine Karriere im Franchising – von den Grundlagen über Führung, Controlling und Kommunikation bis hin zu den rechtlichen Grundlagen, internem Marketing und Franchise-Management. Mehr erfahren Sie im zweiten Flyer. Oder schauen Sie unter www.franchise-institut.de/franchise-manager-ihk.html Hier finden Sie auch Kommentare von Absolventen früherer Lehrgänge und können sich online anmelden.

Starten Sie jetzt im Franchising durch! Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Flyer 51. “Schule des Franchising”:
51. Schule des Franchising-inkl.AnmeldungFlyer Franchise-Manager (IHK):
IHK-Franchise-Manager-inkl.Anmeldung

Kommentare

Mit Franchise können Unternehmer mehr richtig machen

Bei rund 60 Prozent der Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland handelt es sich um schlüsselfertige Häuser, die nach einer standardisierten Bauweise erstellt und dem Kunden fertig übergeben werden. Bei Spiegel Online war vor wenigen Tagen zu lesen:

Die größten Vorteile des Hausbaus mit System sind nicht etwa in einer Serienproduktion und sich dadurch ergebenen höheren Produktionsgeschwindigkeit zu sehen. Führende Hausanbieter wie Town & Country Haus zielten hier vielmehr auf die Qualitätsführerschaft ab. Eine zentrale, IT-gestützte Planung der Häuser, standardisierte Prozesse auf der Baustelle, zentraler Einkauf und Vorgaben für Baumaterialien – das alles diene der Qualitätssicherung und helfe, Fehler am Bau zu vermeiden.

So wie der Verbraucher vom schlüsselfertigen Haus, können Franchise-Unternehmer auch von einem schlüsselfertigen Geschäftskonzept profitieren. Denn wer sich für eine Selbstständigkeit als Franchise-Partner entscheidet, setzt ein bereits am Markt erprobtes Unternehmenskonzept an seinem regionalen Marktplatz um. Von Anfang an können Franchise-Partner so von den Erfahrungen und dem Wissen des Franchise-Gebers profitieren. Standards und Unterstützungsleistungen des Franchise-Gebers wie etwa Schulungen und eine persönliche Beratung können für den Franchise-Partner dabei den Markteinstieg und die darauffolgende Expansion erleichtern.

Die meisten Fehler sind bekannt

„Etablierte Franchise-Systeme kennen die gängigen Fehler, die bei der Konzeptumsetzung vom Unternehmer vor Ort gemacht werden. Überraschungen gibt es hier eher selten“, sagt Felix Peckert, ein auf Franchise spezialisierter Unternehmensberater. So sind die Unterstützungsleistungen, die Franchise-Zentralen für ihre Franchise-Partner anbieten, darauf ausgerichtet, dass diese möglichst schnell und nachhaltig ihr Unternehmen auf- und ausbauen. Mithilfe eines kennzahlengestützten Controllings und einem breiten Erfahrungswissen können sie zudem meist schon früh eingreifen und den Franchise-Partner beraten, wenn ein Partnerbetrieb sich nicht nach Plan entwickelt oder gar in Schieflage zu geraten droht.

Beispiel:

Town & Country Haus, mit über 300 Franchise-Partnern am Markt aktiv, stellt neuen Franchise-Partnern in der Anfangsphase einen eigenen Berater zur Seite, der den Markteinstieg begleitet. „Nicht nur durch die eigentliche Unternehmensgründung, sondern auch in Vertrieb und Marketing sowie der Hauserstellung kommen auf neue Franchise-Partner vielfältige Aufgaben zu“, erklärt Jürgen Dawo, Gründer und Franchise-Geber von Town & Country Haus.
„Durch die intensive Beratung zu Beginn der Partnerschaft ermöglichen wir neuen Partnern einen noch besseren Zugang zu unserem Erfahrungswissen und stellen dabei gleichzeitig sicher, dass die Marken- und Systemstandards auch eingehalten werden.“

Executives Online, eine international tätige Personalberatung für die Vermittlung von Interim-Managern und festangestellten Führungskräften, setzt auf eine stärkenorientierte Beratung seiner Partner. „Wir wollen, dass unsere Franchise-Partner ihre individuellen Stärken und Talente insbesondere in Bezug den Vertrieb optimal einsetzen. Auf Basis einer individuellen Stärken-Analyse unterstützen wir sie bei der Wahl der geeigneten Vertriebsmaßnahmen und richten danach auch die persönliche Betriebsberatung aus“, sagt Stephan H. Aschenbrenner, Franchise-Geber von Executives Online.

Volle Kraft des Unternehmers

Die Selbstständigkeit mit System bietet aber auch noch andere Vorteile. So profitieren Franchise-Partner meist bereits vom ersten Tag an von einem klar definierten Qualitätsmanagement. Dieses umfasst nicht nur Vorgaben zum Beispiel hinsichtlich der Warenqualität und/oder ihrer Lieferanten. Viele Systeme verfügen auch über standardisierte Prozesse im Umgang mit den Kunden – vom ersten Kontakt bis zum Reklamationsmanagement. Franchise-Partner von Morgengold Frühstücksdienste bekommen hier beispielsweise neben Schulungen auch Gesprächsleitfäden an die Hand; die Kundenverwaltung erfolgt über ein systemeigenes Web-System, das zusätzlich den administrativen Aufwand verringert.

„Je bekannter eine Marke, desto wichtiger ein einheitlicher Auftritt am Markt. Das gilt auch für Franchise-Systeme“, erläutert Peckert. „Wer sich als Franchise-Partner selbstständig macht, muss also grundsätzlich auch dazu bereit sein, sich an Marken- und Systemstandards zu halten und diese aktiv umzusetzen.“ Die Selbstständigkeit als Unternehmer werde dadurch keinesfalls eingeschränkt. Unternehmensführung und die weitere Expansion, Personalmanagement, Kundengewinnung und -bindung – all dies erfordere die volle Kraft des Unternehmers.

Unterschätzter Aufwand

Im Gegensatz zu Franchise-Partnern müssen Einzelkämpfer in vielerlei Hinsicht wahre Pionierarbeit leisten und vor allem auch die dafür erforderlichen Ressourcen bereitstellen können. Egal ob Einkauf, Verhandlungen mit Lieferanten, Ladenbau, Marketingkonzept oder Schulungskonzepte für Mitarbeiter – Einzelunternehmer können hier nicht auf ein erprobtes Unternehmenskonzept wie im Franchise zurückgreifen. „Die Erfahrung zeigt, dass der tatsächliche Aufwand häufig unterschätzt wird. So scheitern ehemalige Franchise-Partner in der Regel auch bei dem Versuch, ein etabliertes Franchise-Konzept durch eine eigene Kopie zu verbessern“, so Peckert.

Kommentare

Erfolgsstory DATAC Buchführungsbüro Sabrina Zisler

Nach dem Sprung in die Selbständigkeit richtig erfolgreich zu sein, bedeutet viel Engagement und Herzblut. Aber für viele bleibt die berufliche Selbständigkeit ein Traum, die Möglichkeit ein eigenes Unternehmen zu führen und viel zu bewegen zerplatzt oftmals, wie eine Seifenblase. So ging es auch der DATAC Franchisepartnerin Sabrina Zisler. Aber nach einigen Tiefen folgen nun wieder die Höhen.

Schon 2000, kurz nach Ihrer Ausbildung zur Industriekauffrau, weiß Frau Zisler, dass sie sich selbständig machen wird. Eigenverantwortlich zu handeln und selbständig zu entscheiden ist ihr in die Wiege gelegt, sie kennt es nicht anders von Eltern und Großeltern. Aber nach einer fundierten Ausbildung bei BMW, fehlt ihr einfach die Berufserfahrung. Um ihr berufliches Wissen, den Grundstock für die Selbständigkeit, zu festigen, nimmt sich Sabrina Zisler ein paar Jahre Zeit und sammelt Erfahrung im Angestelltenbereich in der freien Wirtschaft/Maschinenbau.

2011 ergibt sich dann für die junge Unternehmerin aus der Nähe von Regensburg die Möglichkeit sich endlich selbständig zu machen. Ein größerer Auftrag hilft ihr, den Start zu finanzieren. Um mit dem richtigen Partner zu starten, hat sich Frau Zisler bereits vor 10 Jahren umgesehen und war auf DATAC aufmerksam geworden. Jetzt, da es endlich soweit ist, sieht sie sich noch andere Systeme und Programme am Markt an.
S.Z: „Gut, dass ich das gemacht habe. Dadurch wurde ich nochmals in meiner Entscheidung, mit DATAC zusammen zu arbeiten, bestätigt. Die kompetenten Ansprechpartner und das System an sich, in dem man sehr frei arbeiten kann, haben mich voll und ganz überzeugt.“
Die Gründung ihres eigenen Buchführungsbüros ist geschafft.

Anfang 2012 folgt nach dem sehr Erfolg versprechenden Start leider dann der große Rückschlag. Der größte Mandant, der welcher ihr den Start überhaupt erst ermöglicht hat, bricht von heute auf morgen weg. Dem entsprechend reduziert sich der Umsatz über Nacht auf nahezu Null. Aus der Traum, zerplatzt die Seifenblase, Frau Zisler steht plötzlich mit leeren Händen da.

Doch Sabrina Zisler gibt ihren Traum von der Selbständigkeit nicht auf.
Um möglichst schnell neue Mandanten zu gewinnen besucht sie Workshops zu Vertriebsfragen, Kundengewinnung und Kundenakquise. Auf einem dieser Workshops lernt sie den Gründercoach Alex Müller (Bureau 2+) kennen und bekommt von ihm viele hilfreiche Tipps zur Kundengewinnung über neue innovative Wege.
Sie lernt von ihm, wie ein Netzwerk funktioniert, wie man es aufbaut und vor allem wie man die daraus resultierenden Kontakte pflegt.
Mit geringen, aber effektiven finanziellen Mitteln kann sie sich in kürzester Zeit einen neuen Kundenstamm auf- und ausbauen. Innerhalb weniger Monate kommen zwölf neue Mandanten hinzu und ihr Unternehmen rechnet sich wieder.
Frau Zisler merkt schnell, dass man immer aktiv und präsent sein muss um neue Kontakte zu gewinnen und zu halten. Sie besucht unter anderem Gruppen der Netzwerke BNI, WIN Women, dem Gewerbeverband etc. und zahlreichen Veranstaltungen ihres Coaches Alex Müller und legt viel Wert auf den persönlichen Kontakt – mit Erfolg, wie man sieht!

Momentan kann sie die Arbeit gerade noch alleine bewältigen, aber da ihr Buchführungsbüro in jedem Fall weiter wachsen soll, überlegt die Jungunternehmerin bereits, einen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin zu engagieren.

Mit dieser positiven Entwicklung hatte Sabrina Zisler vor knapp einem Jahr nicht gerechnet. Sie ruht sich trotzdem nicht auf dem Erreichten aus. Die Situation, dass ein großer Mandant wegbricht und man vor dem plötzlichen Aus steht, möchte sie nie mehr wieder erleben.

Alle Arbeiten werden von Frau Zisler gem. § 6 Steuerberatungsgesetz erledigt, die lfd. Finanz- und die lfd. Lohnbuchhaltung ohne Rechts- und Steuerberatung.

Kommentare

Zugesicherte, aber nicht erbrachte Leistungen durch den Franchisegeber vor Vertragsschluss: ein Franchisenehmer ficht den Franchisevertrag wegen arglistiger Täuschung an!

Ein aktuelles Urteil zeigt einmal wieder, wie wichtig und ernst die vorvertragliche Aufklärung beim Abschluss von Franchiseverträgen zu nehmen ist. Denn die Rechtsfolgen können gravierend sein.

Im vorliegenden Fall wurde dem Franchisenehmer durch den Franchisevertrag das Recht eingeräumt, über ein vom Franchisegeber entwickeltes System, Leistungen in Form von Bonitätsprüfungen und Inkassodienstleistungen anzubieten. Vor Vertragsschluss sicherte der Franchisegeber dem Franchisenehmer zu, ein eigenes Call-Center zu betreiben, welches Kundentermine und Kundenkontakte vermitteln würde. Das Betreiben des Call-Centers war für den Franchisenehmer ein wesentlicher Beweggrund für den Abschluss des Vertrages.

Nach Kenntnisnahme über ein nichtexistierendes Call-Center ficht der Franchisenehmer den Franchisevertrag an. Das Gericht sieht die Voraussetzungen einer Anfechtung wegen einer arglistigen Täuschung erfüllt. Das Amtsgericht geht davon aus, dass der Franchisegeber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mangels eigener Ressourcen bzw. entsprechender vertraglicher Beziehungen zu Drittfirmen über kein Call-Center verfügte. Als Rechtsfolge ist der Franchisevertrag daher gem. §§ 142, 123 BGB von Anfang an als nichtig anzusehen. Auf Grund der Tatsache, dass die geleistete Franchisegebühr als rechtsgrundlos erfolgte, hat der Franchisenehmer einen Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Gebühr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

FAZIT

Der Franchisegeber hat den potentiellen Franchisenehmer umfassend und vollständig aufzuklären und darf im Rahmen der konkreten Vertragsverhandlungen sein System nicht erfolgreicher darstellen, als es ist. Denn die Folgen sind gravierend – bei fehlerhafter Aufklärung kann der Franchisenehmer auch nach Jahren der Zusammenarbeit mit dem Franchise-Geber vom Franchisevertrag zurücktreten oder auch anfechten.

Wird während der vorvertraglichen Aufklärung von Seiten des Franchisenehmers nach der Rentabilität des Franchisesystems gefragt, so hat der Franchisegeber zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen. Diese Angaben müssen auf einer sorgfältigen Untersuchung des Marktes beruhen, auf den konkreten Standort ausgerichtet sein und dürfen nicht lediglich den Charakter einer Schätzung aufweisen. Wenn nur eine Schätzung möglich ist, so muss eindeutig darauf hingewiesen werden.

Sind die angegebenen Daten des Franchisegebers fehlerhaft oder irreführend, so kann als Rechtsfolge der Franchisenehmer im Nachhinein vom Vertrag zurücktreten bzw. anfechten, da diese die Entscheidung dem Franchisesystem anzugehören oder nicht, maßgeblich beeinflusst.

Es zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist auch im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung vollkommende Transparenz und Exaktheit bei der Vorlage von Informationen über das Franchisesystem zusammenzustellen. Vor allem wenn es um einen essentiellen Entscheidungsgrund geht, ob der Franchisenehmer als zukünftiger Partner in einem Franchisesystem gewonnen werden kann. Die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht sind zu gravierend, als das sich ein Franchisegeber hier Ungenauigkeiten leisten kann.

Kommentare

Ausbildung zum Eventmanager-Hochzeit (IHK)

Erstes Modul für zukünftige Hochzeitsplaner fand am Wochenende in NRW statt

Am vergangenen Wochenende begann nun zum vierten Mal der Kurs zur Qualifizierung als Eventmanager – Hochzeit (IHK). Zwanzig zukünftige Weddingplaner machten sich auf den Weg nach Velbert bei Wuppertal (NRW) um sich umfassend über alle Bereiche der Gründung einer Hochzeitsagentur zu informieren.

Weit gereist waren die Teilnehmer, kamen einige dieses Mal aus Berlin, Brandenburg und auch Bayern in das ferne NRW. Sogar eine Teilnehmerin aus der Schweiz und Österreich durften wir begrüßen. Dies obwohl es einen ähnlich gelagerten Kurs auch in Österreich gibt. „Dieser hier schien mir einfach professioneller und dieses Gefühl hat sich im ersten Modul durchaus bestätigt.“, sagt Nina Pronhagl aus Wien. Eine klassische 3 jährige Ausbildung zum Wedding Planner gibt es nicht, demnach ist das Interesse an dieser Weiterbildung groß.

In den vergangenen Monaten hatten sich viele oft gefragt „Wie wird man eigentlich Hochzeitsplaner und vor allem wie gründet man erfolgreich?“. Dementsprechend gespannt und aufgeregt waren die Teilnehmerinnen und kamen mit großen Erwartungen. Ganz besondern die Themen des ersten Moduls des Lehrgangs werden entscheidend sein für eine erfolgreiche Gründung einer Hochzeitsagentur. In den vergangenen Jahren gab es ein großes Kommen und Gehen am Markt, was besonders daran lag, dass viele Existenzgründer sehr unvorbereitet in ihre Selbstständigkeit starten.

Vor allem ehemalige Bräute, die Spaß an der Planung ihrer eigenen Hochzeit hatten, stellen sich eine Gründung auf dieser Basis sehr einfach vor. Ganz besonders weil es für die Gründung einer Hochzeitsagentur keines großen Startkapital bedarf scheint diese Form der Selbstständigkeit verlockend. Doch um wirklich wirtschaftlich zu arbeiten bedarf es deutlich mehr. Viele dieser kurz entschlossenen Gründer durfte Daniela Jost, Inhaberin der Agentur Traumhochzeit und Referentin des Kurses Eventmanager-Hochzeit (IHK), in ihren 8 Jahren Tätigkeit beobachten. Unzählige neue Agenturen waren plötzlich auf den Hochzeitsmessen in Stuttgart, München, Berlin und anderswo zu treffen. Durch ihr Franchisesystem begleitet sie jedes Jahr ihre Franchisepartner zu den großen Messen in Deutschland, so zum Beispiel zur Trau Dich in Stuttgart oder zur Trau In Karlsruhe.

Und jedes Jahr auf´s Neue erlebt sie, wie viele Hochzeitsagenturen im darauffolgenden Jahr nicht mehr auf der Hochzeitsmesse anzutreffen sind. „Dies ist vor allem deshalb bedenklich, da es dem gesamten Ruf der Branche schadet. Brautpaare werden dadurch verunsichert und nicht gerade dafür begeistert, einen Hochzeitsplaner für die Planung ihrer Traumhochzeit ins Boot zu holen.“ Die ist auch der Grund, warum sie sich als Referentin für die Ausbildung zum Hochzeitsplaner durch die EKA angeboten hat.

Denn Potential gibt es in jedem Fall. Noch immer ist die Planung der eigenen Traumhochzeit durch einen so genannten Weddingplaner in Deutschland nicht so üblich wie in anderen Ländern. In den USA beispielsweise plant kaum ein Paar noch seine Hochzeit ohne Wedding Planner, wie es eigentlich ganz korrekt heißt.

Ein großes Potential also für Gründer – vorausgesetzt, die Gründung steht auf sicheren und vor allem wirtschaftlichen Füßen. Genau aus diesem Grund standen die Themen Existenzgründung, Businessplan, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Marketing auf dem Lehrplan des ersten Moduls aller künftigen Eventmanager-Hochzeit (IHK).

Wer allerdings auf ganz sicheren Füßen stehen möchte, sollte durchaus eine Gründung mit einer starken Marke im Rücken in Erwägung ziehen.
Franchise bietet hier die ideale Voraussetzung. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Kosten für Marketing können auf vielen Schultern verteilt werden, Fehler die bereits andere gemacht haben, muss man nicht selbst machen und gerade in einem undurchsichtigem Markt hilft es in der Außenwirkung durchaus unter einer starken Marke zu agieren. Dies gibt den Brautpaaren Sicherheit für die Planung ihrer Traumhochzeit. Ganz abgesehen davon, dass die Arbeit im Team ohnehin viel mehr Spaß macht. Selbstständig sein und trotzdem Mitglied in einem Team sein, das ist gerade für Frauen ein oft wichtiger Aspekt.

Die Agentur Traumhochzeit bietet hier eine optimale Grundlage einer Gründung als Hochzeitsplaner im Franchise. Von mittlerweile 25 Standorten aus betreut sie Brautpaare bei ihrer Hochzeitsplanung.
Nähere Infos unter www.agentur-traumhochzeit.de
Büro Agentur Traumhochzeit: 02053-4931835

Kommentare

Franchisewirtschaft wächst 2012 deutlicher als in Vorjahren

Rund 6.000 neue Franchisenehmer und etwa 50.000 neue Beschäftigungsverhältnisse belegen eine eindeutig positivere Entwicklung als in den Vorjahren. Potenzial konnte dennoch nicht ausgeschöpft werden.

Fast 9 Prozent mehr Franchisenehmer als 2011 und sogar über 10 Prozent mehr Beschäftigungsverhältnisse im Franchising gegenüber dem Vorjahr – so lauten die wesentlichen Ergebnisse der aktuellen Statistik zur Entwicklung der Franchisewirtschaft in Deutschland 2012. Damit fällt das Wachstum deutlich stärker aus als in den Jahren zuvor. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass im vergangenen Jahr mehr als 72.700 Franchisenehmer (2011: 66.900) 546.200 Mitarbeiter (2011: 496.300) beschäftigten. Diese sehr positive Entwicklung wird komplettiert durch ein leichtes Plus beim Gesamtumsatz des Wirtschaftszweigs von etwas über einem Prozent auf 61,2 Milliarden Euro. Einzig bei der Zahl der Franchisegeber ist ein marginaler Rückgang von 990 auf 985 Systeme festzustellen.
Nach Branchen ist der Dienstleistungssektor mit einem deutlichen Zuwachs auf 48 Prozent der größte Bereich (plus 8 % gegenüber 2011). Hierauf folgt der Handel, in dem 27 Prozent aller Systeme angesiedelt sind (minus 5 % gegenüber 2011). Leicht hinzugewonnen hat das Gastgewerbe mit 17 Prozent (plus 1 % gegenüber 2011). Das Handwerk konnte den Zuwachs aus dem Vorjahr nicht halten und liegt nun bei 8 Prozent (minus 4 % gegenüber 2011).

Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des Deutschen Franchise-Verbandes e. V. (DFV), der die Untersuchung in Auftrag gegeben hat, zeigt sich zufrieden: „Während allgemein 2012 historisch wenig Existenzgründungen stattfanden, bildet die Franchisewirtschaft einen Gegentrend. Wer sich bei allen aktuellen wirtschaftlichen Unwägbarkeiten für den Weg in die Selbstständigkeit entscheidet, entscheidet sich offensichtlich immer häufiger für eine Gründung im Rahmen eines Netzwerkes und mit Unterstützung eines starken Partners.“ Gleichzeitig gibt sich Brodersen aber auch kritisch und stellt fest: „Wie erfreulich wir die positive Entwicklung beurteilen, wissen wir doch auch aus zahlreichen Gesprächen mit Franchisegebern, dass sie ihre Wachstumsziele 2012 nicht erreichen konnten.“ Diese Aussagen spiegeln sich auch in Ergebnissen einer internen Umfrage unter den DFV-Mitgliedern Ende 2012 wider. So konnten laut dieses Stimmungsbildes rund 37 Prozent der befragten Franchise-Unternehmen „nur“ mit bis fünf neuen Partnern wachsen. Hinzu kommen rund 10 Prozent, die überhaupt keine Franchisenehmer hinzugewonnen haben. „Die meisten Franchisegründungen gab es zudem bei den Zugpferden im Franchising, also bei den etablierteren und größeren Netzwerken“, erläutert Brodersen. „Grundsätzlich bleibt die Franchisenehmer-Gewinnung eine der herausforderndsten Aufgaben in der nächsten Zeit. Hier werden wir vom DFV tatkräftige Unterstützung anbieten, damit alle Systeme in Zukunft wachsen können.“
Ein zusätzliches Ergebnis aus der Erhebung, für die das Internationale Centrum für Franchising & Cooperation aus Münster im Auftrag des DFV verantwortlich zeichnet: Der Frauenanteil im Franchising liegt bei 32,7 Prozent. „Auch hier sehen wir noch viel Potenzial und wollen das Ergebnis zum Anlass nehmen, um mit geeigneten Partnern mehr Frauen für das Franchising zu begeistern“, betont der DFV-Geschäftsführer.

Franchise-Entwicklung 2012

Kommentare

20 Weddingplaner zum Erfahrungsaustausch an einem Tisch

An den letzten drei Tagen fand in der Velberter Zentrale der Agentur Traumhochzeit das Frühjahrs ERFA statt.

Es ging um die neuesten Trends und Möglichkeiten zum Thema Heiraten 2013 und 2014. Wenn viele kluge Köpfe an einem Tisch sitzen entwickelt man gemeinsam viele neue Ideen die das Angebot der Agentur Traumhochzeit bereichern. Es wurde über die vergangene Messesaison gesprochen, die alle als erfolgreich empfanden. Es wurde sich auf die kommende Hochzeitssaison vorbereitet. ERFA bedeutet Erfahrungsaustausch, einer der großen Vorteile für eine Selbstständigkeit in einem Franchiseunternehmen. Jeder Franchisepartner profitiert von den Ideen der Anderen, durch den konstruktiven Erfahrungsaustausch, zum Beispiel im Bereich der Akquisetechnik, ergibt sich oft eine Weiterentwicklung des eigenen Franchisestandortes.

Ein wichtiger Aspekt für die Zukunft ist die neu geschlossene Kooperation mit dem Portal Hochzeit.de. Auf www.hochzeit.de sind die größten und bekanntesten Hochzeits-Dienstleister Deutschlands vertreten. Das Portal bietet der Braut die Möglichkeit alle wichtigen Aspekte und Wünsche ihrer Hochzeit auf einer Internetseite zu überblicken und Dienstleister zu kontaktieren. Sie bekommt einen Überblick über verschiedene Möglichkeiten zur Gestaltung von Einladungskarten und hat diverse Anbieter von zum Beispiel Hochzeitsfotos und Gastgeschenke vereint. Aber auch Blumenschmuck, Eheringe und auch die Flitterwochen lassen sich auf Deutschlands größtem Hochzeitsportal vergleichen und anfragen. Die Agentur Traumhochzeit wird als einzige Agentur für Hochzeitsplanung auf www.hochzeit.de vertreten sein. Unser Ziel ist es Brautpaare bei Ihrer Planung zu unterstützen und weitere Kooperationen mit anderen Dienstleisten zu schließen.

Mit i do Algarve hat sich ein weiterer neuer Partner vorgestellt. Michaela Murat hat uns ihre Agentur näher gebracht. Wie der Name schon sagt, geht es um Heiraten und Hochzeiten in Portugal.

Wir freuen uns auf eine spannende und erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren neuen Kooperationspartnern.

Möchten auch Sie Hochzeitplaner werden informieren Sie sich auf www.agentur-traumhochzeit.de.

Kommentare

Gebietsschutz, wann greift er und wie weit darf er gehen?

Eine aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorfs beschäftigt sich mit dem franchiserelevanten Thema des Gebietsschutzes. Dem Urteil liegt der Sachverhalt zugrunde, dass ein Franchisenehmer im Hamburger Hauptbahnhof ein Schnellrestaurant betreibt. Der Franchisegeber plant in einer geringen Entfernung zum Ladenlokal des Franchisenehmers ein weiteres, im erheblich größeren Umfang. Dagegen möchte der Franchisenehmer vor Gericht vorgehen. Zur Entscheidungsfindung müssen folgende Klauseln im Franchise-Vertrag ausgelegt werden:

1. „Dem Franchisenehmer wird weder ausdrücklich noch implizit ein ausschließliches Recht für ein Gebiet, ein Schutz oder sonstige Rechte hinsichtlich des benachbarten Gebiets, Umfelds oder des Marktes der Verkaufsstelle gewährt.
2. Der Franchisegeber behält sich das Recht vor, die Marken, das System und das Systemeigentum oder sonstige Marken, Namen oder Systeme im Zusammenhang mit Produkten oder Leistungen (……) in jeder Weise oder an jedem anderen Ort als der Verkaufsstelle zu nutzen und anderen Parteien das Recht solcher Nutzung zu gewähren.“

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE

In der Entscheidung des OLG Düsseldorfs wird festgestellt, dass der Franchisegeber ohne Vertragsgrundlage nicht verpflichtet werden kann (Konkurrenzschutzpflicht), die Eröffnung eines Eigenbetriebes in unmittelbarer Nähe zum Franchise-Betrieb des Franchisenehmers zu unterlassen. Es stellt fest, dass ein vertraglich vereinbarter Gebietsschutz nicht besteht. Eine vertragsimmanente (zum Wesen des Vertrages dazugehörende) Konkurrenzschutzpflicht wird vom Gericht auch abgelehnt. Die besagte Verpflichtung ist nach Ansicht des Gerichts erst dann gegeben, wenn durch die konkurrierende Tätigkeit des Franchisegebers die wirtschaftliche Existenz des Franchisenehmers nachhaltig gefährdet wird. Erst dann kann dem Franchisegeber nach Treuepflichtgesichtspunkten das Betreiben eines eigenen Ladenlokals untersagt werden. Dies liegt nach Auffassung des Gerichts hier aber nicht vor.

FAZIT

Das Gericht folgt der herrschenden Meinung der Literatur. Es bestätigt, dass der Franchisenehmer in Fragen des Konkurrenzschutzes grundsätzlich auf die Regelung im Franchise-Vertrag verwiesen werden muss. Wichtig ist aber zu wissen, dass bei einer Existenzgefährdung des Franchisenehmers dem Franchisegeber ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer Eröffnung eines Eigenbetriebes droht. Grundsätzlich sei aber zu sagen, dass ein vertraglich vereinbarter Gebietsschutz nicht für oder gegen ein Franchisesystem spricht. Ob der Gebietsschutz für ein Franchisesystem notwendig ist oder nicht, muss immer im Einzelfall entschieden werden.

Kommentare