Wann greift der Ausgleichsanspruch bei der Beendigung eines Franchisevertrages?

Vor gut zwei Jahre ist die richtungsweisende Joop-Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergangen. Laut Aussagen von Franchise-Experten hat es sich gezeigt, dass nach diesem Urteil das Thema Ausgleichsanspruch nach Beendigung des Franchisevertrages in der Franchise-Wirtschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Der BGH entschied damals, dass einem Markenlizenznehmer nach Beendigung des Lizenzvertrages kein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB zusteht, wenn dieser keine Waren des Lizenzgebers vertrieben hat. Auf Franchise-Verhältnisse angewendet bedeutet dies, dass ein Ausgleichsanspruch beim Dienstleistungsfranchising – hier wird dem Franchisenehmer nur die Benutzung von Markenrechten, Geschäftskonzepten oder sonstigem Know-how zugebilligt– ausscheidet. Auch beim Warenfranchising – der Franchisenehmer stellt die Waren selbst her – findet kein Ausgleich statt. Der Ausgleichsanspruch kommt demnach nur noch dann zum Zuge, wenn der Franchisenehmer wie ein Handelsvertreter vom Franchisegeber hergestellte Waren vertreibt.
In solchen Fällen kann der Ausgleichsanspruch nur dann wegfallen, wenn dementsprechend § 89b III HGB Anwendung findet. Danach scheidet ein Ausgleichsanspruch aus, wenn der Franchisenehmer kündigt (und dies nicht aus wichtigem Grund tut), der Franchisegeber aus wichtigem Grund kündigt oder eine Vertragsübernahme des Franchisevertrages durch einen Dritten an Stelle des Franchisenehmers stattfindet.
Ausgleich kann hingegen der Franchisenehmer verlangen, wenn die folgenden Kriterien vorliegen:

• das Franchisevertragsverhältnis wurde beendet
• der Franchisegeber hat mit neuen Kunden / Stammkunden, die der Franchisenehmer geworben hat, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile
• und die Zahlung eines Ausgleichs unter Berücksichtigung aller Umstände der Billigkeit entspricht.

Diese Anspruchsvoraussetzungen müssen im Einzelfall aber dezidiert betrachtet werden, um eine Ausgleichszahlung zu rechtfertigen. Es ist immer genau zu prüfen wer sind die Neukunden / Stammkunden, hat der Franchisegeber auch in Zukunft Vorteile aus den vom Franchisenehmer geknüpften Geschäftsbeziehung (Prognose) und ist ein Ausgleichsanspruch als billig, sprich aus dem natürlichen Empfinden heraus, als gerecht anzusehen.

Es bleibt also für die Zukunft die Frage weiter bestehen, wie sich die vom BGH aufgestellten Kriterien im Rahmen der konkreten Vertragsgestaltung praktisch umsetzen lassen, um einen Ausgleichsanspruch eventuell modifizieren zu können.

Kommentare

Auch im Franchising kommt die Zeit für Werkstudenten

Vollbeschäftigungsniveau in Deutschland
Auch im Franchising kommt die Zeit für Werkstudenten

Deutschland steuert der OECD zufolge auf eine Vollbeschäftigung zu. Geht es nach dem Konjunkturausblick der Organisation, werde die Arbeitslosenquote weiter zurückgehen. Der daraus resultierende Engpass liegt auf der Hand: Unternehmen haben Schwierigkeiten, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden.
Gerade in solchen Zeiten ist es entscheidend für die Unternehmen, bestehende Mitarbeiter zu binden, zu fördern und weiter zu qualifizieren. Denn eines ist klar – das Potenzial eines Unternehmens wird mitunter durch das Potenzial der Mitarbeiter bestimmt, die maßgeblich dazu beitragen, alle „Teile“ zu einem „Ganzen“ zusammenzufügen.
Betroffen von dieser Entwicklung ist natürlich auch die Franchise-Branche, die seit Jahren kontinuierlich wächst. Dort werden Spezialisten gebraucht, die mit den Besonderheiten eines Franchise-Systems vertraut sind. Die Fachschule an der WKS (Wilhelm-Knapp-Schule) in Weilburg erkannte diesen positiven Trend und bietet seit 2006 als erste Aus- und Weiterbildungseinrichtung in Deutschland das staatlich geförderte Vollzeit-Studium zum „Franchise-Betriebswirt“ an und schloss damit eine seit langem bestehende Ausbildungslücke. Ziel dieses Kompaktstudiums ist es, die Studierenden für die speziellen Tätigkeiten als Mitarbeiter im Management einer Systemzentrale zu qualifizieren bzw. grundlegendes Know-How für den Weg in die Selbstständigkeit (als künftige Franchise-Nehmer oder gar Franchise-Geber) zu vermitteln.
Besonders hervorzuheben ist der hohe Praxisbezug der Qualifizierung. Neben den betriebswirtschaftlichen Vorlesungen werden vor allem auch eine Reihe unterrichtsbegleitender Praxismaßnahmen wie z.B. Workshops und Seminare mit Vertretern der Branche, Studienreisen in exemplarische Franchise-Systemzentralen, Rhetorik- und Führungsseminare sowie die Ausbilder-Eignungsprüfung angeboten. Den Studierenden wird damit ermöglicht, franchise-spezifisches Wissen und Verständnis für übergreifende Zusammenhänge von Franchise-Unternehmen zu erlangen.
Die Rahmenbedingungen des Studiums bilden eine optimale Grundlage für Werkstudenten. Die Weiterbildung erstreckt sich über vier Semester (zwei Jahre), wobei in diesem Zeitfenster 22 Wochen vorlesungsfreie Zeit inbegriffen sind, die von Werkstudent und Muttersystem individuell genutzt werden können.
Da der Unterricht von Montag bis Freitag am Vormittag stattfindet, besteht für die Studierenden zudem die Möglichkeit, neben den Vorlesungen und Gastvorträgen unter professioneller Begleitung an Projekten oder Konzeptionen für das Muttersystem zu arbeiten. Dadurch wird für den Studenten der ohnehin jederzeit gegebene Praxisbezug noch einmal intensiviert. Das Muttersystem profitiert gleichzeitig von den Erfahrungen, die der Werkstudent im Rahmen der zahlreichen Praxismodule sammelt, sei es durch die Einblicke in Best-Practice-Systeme, Fachvorträge von namhaften Experten, den permanenten Austausch mit Mit-Studierenden oder auch das wertvolle Netzwerk, das der Student während des Studiums aufbaut.
Auch das Netzwerk der Franchise-Betriebswirte wächst mit jedem Absolventen – damit wächst selbstverständlich auch hier das Know-How. Natürlich werden den Studierenden die Erfahrungen ihrer Vorgänger nicht vorenthalten. Nicht nur die jährlich stattfindende ERFA-Tagung, sondern vor allem ein spezielles Mentoren-Programm sorgt für eine weitere wichtige Schnittstelle zwischen Studium und Praxis.
Mit dem Abschluss des Studiums zum Franchise-Betriebswirt muss die Mitarbeiter-Qualifizierung allerdings nicht enden. In vier weiteren Semestern können die Absolventen einen international anerkannten Bachelor-Abschluss an der Fachschule für Franchising erwerben. Damit die Verzahnung von Beruf und Studium auch weiterhin optimal realisiert werden kann, wird das Bachelor-Studium berufsbegleitend als Fernstudium angeboten.

Abschließend noch einmal alle Fakten im Überblick:

Dauer des Vollzeit-Studiums: 4 Semester (2 Jahre); davon 22 Wochen vorlesungsfreie Zeit

Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag am Vormittag

Ort: Fachschule der WKS in Weilburg an der Lahn

Studiengebühren: 40,-€ je Semester(weitere Kosten für Fachliteratur, Studienreisen und Unterbringung des
Werkstudenten möglich)

Bachelor Anschluss-Studium: Fernstudium in Kooperation mit der FHM Bielefeld, 4 Semester

Kommentare

Franchising besser wahrnehmen und erleben

Aus diesem Anlass tagte am 09.11.2013 zum ersten Mal der Marketing-, PR- und Social Media-Ausschuss des DFV. Gastgeber der ersten Veranstaltung war Matthias Lehner, Inhaber und Geschäftsführer von Bodystreet, DFV-Vorstandsmitglied sowie Vorsitzender des neuen Ausschusses. Er empfing die Ausschussmitglieder Ute Petrenko (Mail Boxes Deutschland), Frank Jüttner (PORTAS DEUTSCHLAND Folien), Ute Steglich, (ASL Alles Saubere Leistung), Jochen Huppert (Fressnapf), Martin Schäfer (UNTERNEHMERVERLAG), Peter Knuth (enerix) sowie Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des DFV in der Bodystreet Firmenzentrale in München.

Zum Einstieg wurden zunächst die Ziele, Missionen und Visionen des neuen Ausschusses festgelegt. Eines der Hauptziele soll sein „Franchising“ noch besser als Marke wahrnehmbar zu machen und Franchiseunternehmen positiver aufzuladen. Hierzu sollen vermehrt erfolgreiche Systeme als Best Practice vorgestellt und ein offenerer Umgang mit den Schattenseiten der Franchisewirtschaft gepflegt werden.

Zielgruppen, wie Interessente, Franchisegeber und Medien müssen besser angesprochen und der Bekanntheitsgrad des DFV gesteigert werden, beispielsweise durch die Kommunikation des Brandings mit dem DFV Logo (Beispielbilder der Nutzung des DFV-Logos von Mitgliedsunternehmen).

Franchise-Systeme bieten attraktive Arbeits- und Ausbildungsplätze. Sie kümmern sich um den Nachwuchs und bieten Social Impact. Auch diese Facetten der Franchise-Wirtschaft müssen stärker beleuchtet werden.

Für die Zukunft ist eine Imagekampagne zum Thema Franchising sowie ein bundesweiter Franchise-Day oder eine Franchise-Woche mit einzelnen Aktionen von DFV-Mitgliedern geplant.

Die nächste Ausschusssitzung findet am 29.01.2014 in Berlin statt.

DFV-Marketingausschuss_AgendaDFV-Marketingausschuss_1DFV-Marketingausschuss_2

Kommentare

Unternehmensgründer in Deutschland: Allein und ausgebremst?

Bundestagsfraktionen beantworten Anfrage des Deutschen Franchise-Verbandes e.V.

Viele Existenzgründer fühlen sich unzureichend über finanzielle Fördermöglichkeiten informiert und von den Arbeitsagenturen alleingelassen.* Dieses und andere Umfrageergebnisse nahm der DFV zum Anlass die fünf Bundestagsfraktionen vor der kommenden Bundestagswahl zu ihren Positionen bezüglich der Förderung von Existenzgründungen in Deutschland schriftlich zu befragen. Bis auf Die Linke antworteten alle Fraktionen.

Oppositionsfraktionen wollen Gründungszuschuss als gesetzliche Pflichtleistung wieder einführen
Die Fraktionen von SPD und Grünen sehen die Wiedereinführung des Gründungszuschusses bzw. die Rücknahme der Mittelkürzung als ein Kernelement zur Förderung von Existenzgründern an. Für Union und FDP soll der Gründungszuschuss weiterhin eine Ermessensentscheidung des Beraters bleiben.
Die Union plant hingegen, die Gründungsfinanzierung durch einen erleichterten Zugang zu Wagniskapital auszubauen. Steuerliche Anreize für diese Finanzierungsformen sollen dazu beitragen.
Die SPD will die Gründercoaching-Variante „Gründungen aus Arbeitslosigkeit“ beibehalten und sieht durch die 90-prozentige Bezuschussung des Beratungshonorars von zugelassenen Gründungsberatern einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit.

Unklare Zukunft für den „Mikrokreditfonds Deutschland“

Im Gegensatz zu bekannt gewordenen Überlegungen der CDU, das Förderprogramm zum Ende dieses Jahres einzustellen, sieht die FDP darin weiterhin einen wichtigen Baustein zur Förderung von Gründungen und einer erfolgreichen Selbständigkeit. Auch die SPD hält am Mikrokreditfonds fest, der sich nach Angaben der Fraktion als effizientes Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen – 1,5 Arbeitsplätzen pro Mikrokredit – erwiesen hat.

Soziale Absicherung von Gründern
Zu diesem Thema äußert sich die SPD als einzige Fraktion: Sie möchte Existenzgründern einen besseren Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ermöglichen; auch langjährig Selbständige sollen sich wieder versichern können. Ebenfalls sollen Selbständige den gleichen Zugang zu den Leistungen des Arbeitslosengeldes (ALG I und ALG II) erhalten wie Arbeitnehmer. Hierzu soll die bestehende Beitragshöhe überprüft und entsprechend angepasst werden.

„Insgesamt bleibt festzustellen“, so der Geschäftsführer des DFV, Torben L. Brodersen, „dass alle Parteien zu wenig konkrete Lösungsvorschläge und Maßnahmen anbieten, um Existenzgründer ausreichend zu unterstützen und Anreize für neue Existenzgründungen zu schaffen. Nach wie vor sieht der DFV die massive und ersatzlose Kürzung der Mittel für den Gründungszuschuss als nachgewiesen effizientes Förderinstrument als sehr kritisch an. Hiermit wurde ein kontraproduktives Signal ausgesendet.“

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. vertritt die Interessen der deutschen Franchisewirtschaft im nationalen und internationalen wirtschaftspolitischen Umfeld. 2012 erwirtschafteten rund 1.000 Franchisegeber, gemeinsam mit mehr als 72.700 Franchisenehmern und um die 546.200 Mitarbeiter etwa 61,2 Milliarden Euro Umsatz.

* Onlinebefragung des DFV (April-Juli 2013, mehrere hundert Teilnehmer) #

DFV_Positionen-der-Parteien

Kommentare

Aktuelle Umfrage: Partner-Management für Franchise-Nehmer immer wichtiger

Syncon befragte deutsche und österreichische Franchise-Systeme
Produktinnovationen, Beratung und Betreuung durch die Zentrale am meisten gewünscht

(18.09.2013, Salzburg/München) – Immer mehr Unternehmen setzen in ihren Expansionsaktivitäten auf Franchising. In Deutschland sind derzeit rund 980 Systeme aktiv, mit 546.000 Beschäftigten erwirtschaften sie bereits einen Umsatz von 61,2 Milliarden Euro jährlich. Der wirtschaftliche Erfolg setzt dabei eine gut funktionierende Partnerschaft zwischen Franchise-Geber und -Nehmer voraus. Eine aktuelle Umfrage der internationalen Franchise-Beratung Syncon unter Systemen im deutschsprachigen Raum zeigt: Neben laufenden Innovationen im Produktbereich wünschen sich die selbständigen Unternehmer vor allem intensive Beratung und Betreuung durch ihre Partner-Manager.

Die Expertin Waltraud Martius ist eine der führenden Beraterinnen im deutschsprachigen Raum, Geschäftsführerin des Consultingnetzwerks Syncon sowie Mitbegründerin und Ehrenpräsidentin des Österreichischen Franchise-Verbandes. Sie kennt die Bedürfnisse von Franchise-Gebern und -Nehmern: “Beide haben ein Ziel, nämlich den gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolg bei gleichzeitig weitgehender Selbständigkeit. Dabei bedarf es klarer Spielregeln, Fairplay und guter Strukturen, aber auch entsprechender Services und Support in vielen Bereichen.”

“Sammeln, Verdichten und Weitergeben von Wissen”

Laut Martius heißt Beratung und Betreuung durch den Partner-Manager heute vor allem Austausch von Informationen: “Die Systemzentrale ist ein Informationsknoten, das Sammeln, Verdichten und Weitergeben von Wissen eine ihrer wichtigsten Aufgaben. Dieser Wissenspool beinhaltet die Vision und Unternehmenskultur ebenso wie Produktwissen, Marktkenntnisse und Vertriebskompetenz. Es geht heute darum, alle diese Informationen möglichst effizient an den Franchise-Partner weiter zu vermitteln.”

Wissen gebündelt wird auch im Franchise-Beirat. Laut der aktuellen Syncon-Umfrage haben 60 Prozent aller befragten Systeme schon einen, von den restlichen plant mehr als die Hälfte, ein solches Gremium zu installieren. Dieses besteht aus Vertretern von Franchise-Nehmern, der Systemzentrale sowie fallweise auch externen Spezialisten. Der Beirat steht der Zentrale bei Fragen rund um Marketing und Vertrieb, Produkte und Dienstleistungen sowie Spezialthemen und vielem mehr zur Seite. “Er verdichtet die von Franchise-Nehmern gesammelten Infos für die Zentrale, startet einen konstruktiven Dialog und kann im Konfliktfall auch als Mediator wirken”, erklärt die Expertin.

201301-syncon-waltraud-martius

Welche weiteren Angebote wollen Franchise-Geber ihren Partnern in Zukunft zur Verfügung stellen? Waltraud Martius: “Besonders hoch im Kurs stehen hier Maßnahmen für Aus- und Weiterbildung, insbesondere Verkaufstrainings, sowie Marketing- und Vertriebsinstrumente. Viele Unternehmen planen auch eine Ausweitung in den Bereichen Controlling und Benchmarking, sowie Notfallkonzepte und Maßnahmen zur Qualitätssicherung wie beispielsweise Mysteryshopping.”

Kommentare

Town & Country Haus: Kostenfreies Webinar für Franchise-Interessenten

Einfamilienhäuser, die nach dem Baukastenprinzip individuell gestaltet werden und vor allem Normalverdienern ein Leben im Eigenheim ermöglichen – mit dieser Idee hat Town & Country Haus 1997 eine Marktnische besetzt. Heute ist Town & Country Haus nicht nur der führende Anbieter in der Hausbaubranche mit über 3.200 verkauften Häusern pro Jahr. Auch im Franchise zählt Town & Country Haus, bundesweit mit über 300 Franchise-Partnern aktiv, zu den vielfach ausgezeichneten Systemen: 2013 wurde das Unternehmen zum zweiten Mal in seiner Geschichte mit dem „Deutschen Franchise-Preis“ ausgezeichnet.

Informationen aus erster Hand

Zehn neue Partner hat Town & Country in diesem Jahr bereits gewonnen. Freie Gebiete gibt es vor allem noch im Norden Deutschlands, aber auch in Bayern und Baden Württemberg. Mit seinem erprobten Markenkonzept richtet sich Town & Country Haus dabei auch an Quereinsteiger aus dem mittleren Management, die über Führungserfahrung und Organisationsstärke verfügen. Für einen schnellen Markteinstieg erhalten neue Partner umfangreiche Unterstützungsleistungen der Systemzentrale: vom Marketingkonzept über Schulungen bis hin zu einer Start-up-Intensivberatung.

Das Konzept von Town & Country Haus und die Aufgaben eines Franchise-Partners stellt Benjamin Dawo, Projektleiter Partnergewinnung, allen Interessierten in einem kostenfreien Webinar vor. Dawo gibt Einblicke in das Franchise-System und informiert über die Chancen, die sich Interessenten in einem spannenden Markt unter dem Markendach eines Marktführers bieten. Darüber hinaus erhalten die Webinar-Teilnehmer auch die Möglichkeit, ihre ersten Fragen in einem Live-Chat zu stellen.
Das Webinar findet am Dienstag, 17. September 2013, von 19:00 bis 20:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

http://www.franchise-top-10.de/webinare/webinar-town-und-country-102/

Kommentare

enerix eröffnet neuen Standort in Moers, Oberhausen und Wesel

enerix, Fachbetrieb für erneuerbare Energien, eröffnet eine neue Geschäftsstelle im Raum Moers, Oberhausen und Wesel.

Mit 12 Standorten in Deutschland und über 5.000 installierten Solarsystemen gehört enerix zu den erfahrensten Anbietern auf dem deutschen Markt. In dem Gebiet Moers, Oberhausen und Wesel berät ab sofort Jörg Meincke unter der Marke enerix. „SmartEnergyHome-Systeme von enerix, Photovoltaikanlagen kombiniert mit Steuerungssystemen, Solarstromspeichern und intelligenten Verbrauchern, liefern günstigen Strom für den Haushalt und ermöglichen es, den Stromzukauf privater Haushalte um über 70 % zu senken. Qualitätsprodukte, kompetente Beratung, solide Planung sowie fachmännische Installation, Montage und Wartung sind für uns selbstverständlich.“, so Jörg Meincke, Geschäftsinhaber des neu eröffneten enerix-Fachbetriebs Moers.

Weitere Informationen zum Photovoltaik- und Solarstromspeicher-Fachbetrieb Moers unter:
http://enerix.de/photovoltaik-moers/

enerix Moers
Inhaber: Jörg Meincke
Mühlgrabenweg 2
47445 Moers
Tel. 0800 7992000 (bundesweit kostenfrei)
info@enerix.de

Kommentare