Mit System zum Erfolg: Neuer Praxisleitfaden für Franchisegeber

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) veröffentlicht einen neuen Praxisleitfaden zum Aufbau von Franchisesystemen. Dieser richtet sich an Unternehmer, die ein Franchisesystem gründen oder mittels Franchising expandieren wollen. Der Leitfaden steht ab sofort auf der Website des Verbandes zum Download zur Verfügung.

Das Dokument bündelt die Erfahrung und Expertise des Verbandes beim Auf- und Ausbau von Franchisesystemen und umfasst u.a. folgende Fragestellungen:
Welches Vorgehen ist bei der Planung und Umsetzung sinnvoll und welche grundsätzlichen Fragen müssen im Vorfeld geklärt werden? Was ist bei der Finanzierung und beim Kapitalbedarf zu bedenken? Wie verläuft die Akquisition geeigneter Franchisenehmer erfolgreich und was ist bei der Auswahl der Partner wichtig? Welche rechtlichen Aspekte gilt es zu beachten?

„Jedes Franchisesystem ist ein komplexes und individuelles Geschäftsmodell. Insofern gibt es natürlich keine Blaupause für den Aufbau erfolgreicher Systeme, aber es gibt wichtige grundlegende Anforderungen und Voraussetzungen, die jeder angehende Franchisegeber bedenken muss. Deshalb ist unser Praxisleitfaden eine hilfreiche Grundlage für alle, die eine Franchise-Idee umsetzen wollen oder auch schon mit den konkreten Planungen befasst sind“, erläutert Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des DFV.

Weitere Fragen beantwortet die DFV-Geschäftsstelle in Berlin unter info@franchiseverband.com oder unter 030-278 902-0.

Kommentare

2 Kommentare

  1. H-J Kölln - TRUE-Franchise-Beratung

    Hallo,

    Wenn der DFV schon Probleme mit der eigenen Definition hat, wie sollen sich Franchisenehmer zurecht finden?

    Der DFV beschreibt in seinem Ratgeber 2013-2014 den Beginn der vorvertraglichen Phase mit dem “ersten Kontakt zum Zwecke eines Vertragsabschlusses”: (Zitat) Dies kann z. B. durch eine Zeitungsanzeige, durch Informationsmaterial oder durch einen Messeauftritt geschehen, soweit diese der Vorbereitung von Vertragsverhandlungen dienen. Der Franchisegeber trägt die Beweislast (Zitatende)

    In dem hier zitierten Leitfaden wird erst ab einer fortgeschrittenen Phase diese Notwendigkeit zur Ehrlichkeit und Offenheit gesehen. Und die Empfehlung sind weiterhin Absicherungsmaßnahmen (Vertraulichkeitserklärung, Vorvertrag), die gegen mögliche Veröffentlichung schützen.

    Wie nun?

    Gruß – H.-J. Kölln / TRUE-Franchise-Beratung

  2. IsabelvonVegesack

    Sehr geehrter Herr Kölln,

    der Franchise-Ratgeber richtet sich an eine andere Zielgruppe als der Leitfaden. Der Franchise-Ratgeber dient vornehmlich potentiellen Franchisenehmern, welche sich über das Franchising allgemein und über einzelne Franchisesysteme informieren möchten. Das von Ihnen in diesem Zusammenhang gebrachte Zitat hat seine Gültigkeit und soll den Franchisenehmer dahingehend sensibilisieren, größtmögliche Transparenz beim Franchisesystem einzufordern.

    Was den Leitfaden anbelangt, so dient er als Anleitung für den Aufbau eines Franchisesystems, sprich die Zielgruppe sind zukünftige Franchisegeber. Die Notwendigkeit zur Ehrlichkeit und Offenheit werden von Seiten des DFV als selbstverständlich vorausgesetzt. Die von Ihnen angesprochene spätere Phase der vorvertraglichen Aufklärung ist deswegen so benannt, da hierbei Vertraulichkeiten zwischen den möglichen Vertragsparteien ausgetauscht werden, die einer gewissen Schutzpflicht unterliegen. In diesem Kontext sind bspw. das aushändigen des Franchisehandbuchs, Bilanzen von Geschäftslokalen oder Standortanalysen zu nennen. Daher wird dem Franchisegeber geraten, diesen Wissenstransfer durch eine Vertraulichkeitserklärung und den Vorvertrag zu schützen.

    Wir hoffen damit Ihre Frage beantwortet zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Isabel von Vegesack

Kommentare sind geschlossen