Gute Nachricht für die KMU: EU-Kommission stärkt die Finanzierung von Existenzgründungen!

Zu Beginn des Jahres hat die EU-Kommission neue Leitlinien für die Bereitstellung von Risikokapital erlassen. Diese werden am 01. Juli 2014 in Kraft treten.

Dadurch werden die Voraussetzungen für staatliche Beihilfen von EU-Ländern an kleine und mittelständische Unternehmen – vor allem in der Gründungsphase – verbessert.

Deutschland und die anderen EU-Staaten bekommen dadurch einen größeren Spielraum an Finanzierungsmöglichkeiten für die Startphase. Dabei wird der notwendige Anteil für die Beteiligung privater Investoren reduziert und die Voraussetzungen für Steueranreize flexibler verfasst. Weiterhin werden Finanzierungsinstrumente mit berücksichtigt, wie etwa Beteiligungen, Darlehen, Garantien und Investitionen.
Die Leitlinien sind ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, um die Unternehmer- und Gründerfreundlichkeit in unserem Land zu stärken. Für die deutsche Politik gilt es nun diese als Grundlage zu nehmen, den eingeschlagenen Weg weiter fortzuführen. Die Wiedereinführung des Gründungszuschusses als Pflichtleistung wäre hierbei eine konsequente Maßnahme und würde das Gründerland Deutschland weiter stärken.

Anbei können Sie die beschlossenen Leitlinien im Einzelnen nachlesen:Neue Vorschirften für Risikofinanzierung

Kernpunkte der neuen Risikofinanzierungsleitlinien:

• Mehr Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten zur Gewährung von Beihilfen: Die neuen Leitlinien haben einen radikal erweiterten Anwendungsbereich, der nun KMU, kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung und innovative Unternehmen mittlerer Kapitalisierung umfasst. Für Beträge über 15 Mio. EUR pro Unternehmen sind in den Leitlinien Kriterien für die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt festgelegt, da Beihilfen unterhalb dieses Schwellenwerts (der bisher bei 1,5 Mio. EUR pro Jahr und pro Unternehmen lag) mit der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung von der vorherigen Prüfung durch die Kommission befreit werden.

• Breiteres Spektrum zulässiger Finanzinstrumente – darunter Beteiligungen, beteiligungsähnliche Investitionen, Darlehen und Garantien –, um das Marktgeschehen besser widerzuspiegeln. Die Finanzintermediäre und Investmentfonds werden daher Unternehmen Finanzierungen in der Höhe und in der Form anbieten können, die ihrer Entwicklungsphase und dem Wirtschaftszweig, in dem sie tätig sind, am besten entspricht.

• Auf Entwicklungsphase und Risiken des Unternehmens zugeschnittene obligatorische Beteiligung privater Investoren: Mit einer solchen Beteiligung parallel zu den öffentlichen Investoren wird sichergestellt, dass Beihilfemaßnahmen dazu dienen, private Mittel zu mobilisieren und nicht zu ersetzen. Allerdings beträgt die Mindestbeteiligung privater Investoren nun zwischen 10 % und 60 %, je nach Alter und Risiken des Unternehmens. Dadurch können Unternehmensgründungen von öffentlicher Seite stärker unterstützt werden, wenn die privaten Märkte für Unternehmensfinanzierungen weniger bereit sind, die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Bei Unternehmen in der Seed- und Start-up-Phase vor ihrem ersten kommerziellen Verkauf ist nur noch eine private Beteiligung von 10 % vorgeschrieben.

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