Gute Nachricht für die KMU: die Gründungsfinanzierung wird weiter ausgebaut

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Europäische Investitionsfonds (EIF) setzen ihre Kooperation im Bereich der Gründungsfinanzierung fort.

Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld gewährt die KfW den durchleitenden Banken eine 80%-ige Haftungsfreistellung bei Darlehen bis zu 100.000 EUR. Für das Förderprodukt wird eine Garantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) genutzt, die das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) der Europäischen Union umsetzen.

Für die Zukunft

Dank einer deutlichen Erhöhung des bisherigen Garantierahmens des EIF können mehr als 6.000 zusätzliche Existenzgründer mit einem aufgestockten Darlehensvolumen von insgesamt 300 Mio. EUR finanziert werden. Dadurch wird die Entscheidung der Haubanken bei der Kreditvergabe erheblich erleichtert.

Der Gründerkredit – StartGeld wurde 2008 zur Verbesserung der Gründerinfrastruktur geschaffen vergeben. Die durchschnittliche Kredithöhe bei der Vergabe betrug seitdem 50.000 EURO.

Was bedeutet dies im Einzelnen:

• Garantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) für die Gründungsförderung ist deutlich erhöht

• Stärkung des Programms ERP-Gründerkredit – StartGeld

a. Es wird klassisches Fremdkapital für Gründer und junge Unternehmen bis zu drei Jahren bereitgestellt.
b. Auch Gründungen im Nebenerwerb können finanziert werden, wenn das mittelfristige Ziel der Haupterwerb ist.
c. Der Finanzierungshöchstbetrag beim KfW-Gründerkredit – StartGeld beträgt 100.000 EUR.
d. Mit der beantragten Summe können Investitionen vollständig und Betriebsmittel in Höhe von bis zu 30.000 Euro finanziert werden.
e. Die KfW übernimmt hierbei 80 % der Kreditrisiken der Hausbank.

Weitergehende Informationen können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau abrufen.

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