Wagniskapital: Was ist zu tun um diese alternative Fördermöglichkeit zu erhalten?

Voraussetzungen, die das Unternehmen erfüllen muss (Teil 2)

Im vorangehenden Beitrag (Teil 1) beschäftigten wir uns mit den Vorteilen einer solchen Förderung. Im Folgenden werden nun die Voraussetzungen und das Antragsverfahren näher beleuchtet.

Damit die Anteile, die der Investor an dem Unternehmen erwirbt, bezuschusst werden können, muss das Unternehmen einige Förderbedingungen erfüllen. Dazu zählt, dass es sich um ein kleines und innovatives Unternehmen handeln muss, das jünger als zehn Jahre ist. Das Unternehmen muss eine Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU sein, mit wenigstens einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist. Als klein gilt das Unternehmen, wenn es über weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) verfügt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro hat. Das Unternehmen muss schließlich – gemäß Handelsregisterauszug – einer innovativen Branche angehören. Alternativ gilt das Unternehmen als innovativ, wenn es entweder Inhaber eines bis zu 15 Jahre alten Patentes ist, das im direkten Zusammenhang mit dem Geschäftszweck steht, oder in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten hat.

Voraussetzungen, die der Investor erfüllen muss

Bei dem Investor muss es sich um eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der EU handeln, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist. Alternativ kann der Investor die Anteile am Unternehmen auch über eine GmbH (sog. Business Angels GmbH) erwerben. Diese GmbH darf maximal vier Gesellschafter (nur volljährige, natürliche Personen) haben, von denen ein Gesellschafter mindestens 50 Prozent der Anteile hält. Der Geschäftszweck der GmbH muss das Eingehen und Halten von Beteiligungen enthalten. Weitere zulässige Geschäftszwecke sind Vermögensverwaltung und Beratung. Der Investor bzw. die GmbH muss die Anteile vollständig bis mindestens drei Jahre nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages halten (sog. Mindesthaltedauer). Es muss sich zudem um eine erstmalige Beteiligung am Unternehmen handeln (keine Aufstockung von Anteilen).

Die Einhaltung der Voraussetzungen für die Zuschussgewährung muss während der dreijährigen Mindesthaltedauer gegeben sein und entsprechend nachgewiesen werden.

Antragsverfahren für den Investitionszuschusses

Im normalen Antragsverfahren reicht zunächst das Unternehmen einen Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Zu diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen entweder noch auf Investorensuche sein oder bereits einen Investor gefunden haben. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit. Anschließend stellt der Investor beim BAFA ebenfalls online einen Antrag. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bescheid. Der Gesellschaftsvertrag, die Satzung bzw. der Beteiligungsvertrag zwischen Investor und Unternehmen dürfen erst geschlossen werden, wenn der Investor seinen Antrag gestellt hat. Der Bewilligungsbescheid des BAFA muss dafür jedoch noch nicht vorliegen. Nachdem der Investor die Zahlung für die Anteile vorgenommen hat, fordert er die Erstattung von 20 Prozent der Investitionssumme beim BAFA an. Hierfür müssen dann auch entsprechende Verträge oder Dokumente vorliegen, aus denen die Beteiligung hervorgeht.
Die Förderrichtlinie zum Programm finden Sie hier: investitionszuschuss-wagniskapital-richtlinie

Beteiligt sich der Investor an einem Gründungsvorhaben, reicht zuerst der Investor seinen Antrag ein. Das Unternehmen stellt dann seinen Antrag auf Förderfähigkeit, wenn es gegründet und in das Handelsregister eingetragen ist.

Das Antragsverfahren ist bewusst sehr schlank gehalten, damit die Investoren schnell und unbürokratisch ihre Unterstützung erhalten können und der Investitionsprozess möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Fazit

Junge Unternehmen durch Beteiligungen privater Geldgeber und Investoren gerade in der Gründungsphase über finanzielle Engpässe hinwegzuhelfen hat in Deutschland noch keine allzu große Verbreitung gefunden. Der DFV e.V. sieht an der vom BMWi bereitgestellten Fördermöglichkeit eine echte Alternative bzw. eine zusätzliche Möglichkeit Fremdkapital nicht nur über Banken oder öffentliche Fördertöpfe zu erhalten. Denn auch hier gilt, die Diversität von Finanzierungsangeboten berücksichtigt die KMU in ihrer vielschichtigen strategischen Marktpositionierung.

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Finanzielle Engpässe bei der Unternehmensgründung

Eine mögliche Lösung: Zuschuss Wagniskapital als ein alternatives Förderinstrument (Teil 1)

Bei INVEST handelt es sich um ein vom BMWi seit 2013 auferlegtes Förderprogramm bei dem Investitionen bei Wagniskapital bezuschusst werden. Für den Investor wird das Risiko einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen durch INVEST verringert. Damit Anteile, die ein Investor an einem Unternehmen erwirbt, bezuschusst werden können, muss das Unternehmen aber einige Förderbedingungen erfüllen. Die folgenden zwei Beiträge (Teil 1 und Teil 2) beschäftigen sich mit den Fragen welche Vorteile die Förderung im Bereich Wagniskapital mit sich bringen und welche Voraussetzungen ein Unternehmen bei solch einer Antragsstellung erfüllen müssen.

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Mit INVEST – Zuschuss für Wagniskapital sollen

• junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt werden,

• private Investoren – insbesondere Business Angels – angeregt werden, Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital ist der neue Name für den Investitionszuschuss Wagniskapital, der im Mai 2013 gestartet ist. Die Förderrichtlinie wurde nach den ersten Erfahrungen mit der Maßnahme angepasst, um den Besonderheiten des deutschen Wagniskapitalmarktes noch besser gerecht zu werden. Die Neufassung der Richtlinie ist am 22. April 2014 in Kraft getreten.
Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen finden Sie hier: infoblatt_neufassung_invest

Wie funktioniert die Förderung

Gefördert werden private Investoren (natürliche Personen), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Die Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein. Der private Investor erhält 20 Prozent des Ausgabepreises seiner Beteiligung über den Zuschuss zurückerstattet, wenn die Beteiligung für mindestens drei Jahre gehalten wird.

Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens 10.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 250.000 Euro erhalten. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 1 Million Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden.

Vorteile für Unternehmen und Investor

Im Rahmen der Antragstellung wird dem jungen Unternehmen die Förderfähigkeit für INVEST bescheinigt. Diese Bescheinigung kann zusammen mit Informationen über den Zuschuss für die Akquise von Investoren eingesetzt werden. Mit dem Förderfähigkeitslogo können die als förderfähig anerkannten Unternehmen auf ihrer Internetseite und in Präsentationen potenzielle Investoren auf ihre Förderfähigkeit hinweisen. Damit vergrößern sich die Chancen für das Unternehmen, eine Finanzierung über Wagniskapital zu erhalten und dieses ist berechtigt das nebenstehende Logo zu führen. Das Förderfähigkeitslogo wird den Unternehmen vom BAFA zur Verfügung gestellt.

Für den Investor wird das Risiko einer Kapitalbeteiligung durch INVEST verringert. Der Investor bekommt 20 Prozent der Summe zurückerstattet, mit der er sich an einem jungen innovativen Unternehmen beteiligt. Seine Geschäftsanteile dagegen verbleiben komplett bei ihm. Verkauft der Investor nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren seine Anteile oder scheitert das Unternehmen, muss er den Zuschuss nicht zurückzahlen.

Welche Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sein müssen und wie der Antrag gestellt wird, erfahren Sie im Beitrag Teil 2.

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Der Unternehmergeist muss in Deutschland geweckt werden!

Eine zentrale Forderung des DFV e.V. zur Stärkung der Gründerkultur in Deutschland

Damit mehr Menschen in Deutschland den Weg in die Selbständigkeit wagen, ist es wichtig, frühzeitig für dieses Thema zu sensibilisieren. So können Chancen und Perspektiven aufgezeigt und zielgerichtet unterstützt werden. Eine zentrale Forderung des DFV e.V. an die Politik ist die Förderung von Unternehmertum und Selbstständigkeit. Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen sind dabei von großer Bedeutung: Theoretisches Lernen schafft die Grundlage für wirtschaftliches Verständnis, der Einblick in die Praxis motiviert junge Menschen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick staatlicher Programme in dieser Sache.

Initiative “Unternehmergeist in Schulen”

Das BMWi versucht mit Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen wirtschaftliches Verständnis zu wecken und einen Einblick in die Praxis für Schüler zu ermöglichen. Dabei soll unternehmerisches Denken und Handeln, wie auch unternehmerische Kompetenzen herausgebildet werden. Unternehmensnetzwerke, wie vor allem private Initiativen auf überregionaler Ebene versuchen hierbei ihren Beitrag zu leisten.

Die wichtigsten Angebote auf einen Blick:

• Die Initiativen bieten praktische Unterstützung bei der Umsetzung von Wirtschaftsprojekten

• eTrainings – Interaktive Lerhneinheiten für Lehrkräfte“ target=“_blank“>eTrainings – Interaktive Lerhneinheiten für Lehrkräfte

• Unterrichtseinheiten und Arbeitsblätter zu Wirtschaftsthemen

• Newsletter “Unternehmergeist in die Schulen”

• Wirtschaftswissen speziell für Schüler

Die Internetseite www.unternehmergeist-macht-schule.de bündelt alle Informationen.

Fazit

Die gründungsbezogene Ausbildung in Deutschland ist im internationalen Vergleich eine Schwachstelle. Mit den genannten Angeboten und Projekten ist ein Schritt in die richtige Richtung getan, um die zukünftigen Verantwortungsträger einer Gesellschaft die Alternative zu einem Anstellungsverhältnis aufzuzeigen. Denn zur unternehmerischen Selbstständigkeit gehören Mut zum Aufbruch, Neugier und Ehrgeiz. Diese wichtigen Erfolgsfaktoren für Gründer müssen geweckt werden. Der DFV e.V. sieht dies als wesentlichen Schlüssel, um für den Wirtschaftsstandort Deutschland die Innovations- und Wettbewerbsstärke zu erhalten und weiter auszubauen.

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Einkaufsvorteile in Franchisesystemen: kann der Franchisenehmer über die Verwendung Auskunft verlangen?

Die Thematik Weitergabe von Einkaufsvorteilen oder Rückvergütung („kick-backs“) war über lange Zeit umstritten und sorgte für Diskussion im Franchiserecht. Erst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2008 brachte hier Klarheit. Danach ist der Franchisegeber zur Weiterleitung von Lieferantenzuschüssen an den Franchisenehmer nicht kraft Gesetzes verpflichtet sondern nur dann, wenn etwa der Franchisevertrag selbst eine entsprechende Verpflichtung vorsieht.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich mit der Frage beschäftigt, ob dem Franchisenehmer ein Auskunftsanspruch über die Verwendung von Lieferantenzuschüssen gegen den Franchisegeber zusteht.

Laut der Begründung des Gerichts schuldet der Franchisegeber dem Franchisenehmer nur dann Auskunft über Lieferantenzuschüsse, wenn der Franchisenehmer diese Information benötigt, um seine Zahlungsansprüche zu ermitteln und geltend zu machen. Ein Zahlungsanspruch des Franchisenehmers gegen den Franchisegeber ergibt sich aber auch hier nicht aus dem Gesetz sondern muss Vertragsgrundlage geworden sein. Weiterhin stellt das Gericht fest, dass ein möglicher Anspruch auf Auskunft auch ausgeschlossen werden kann, wenn dieser jahrelang nicht geltend gemacht wurde. Hierbei muss aber der Franchisegeber darauf vertraut haben, dass nach dem Verhalten des Franchisenehmers nicht mehr zu rechnen war, dass dieser von dem besagten Recht Gebrauch macht.

Fazit

Es ist festzuhalten, dass das 2008 ergangene BGH-Urteil weiterhin als Maßstab für die Gesamtproblematik von Einkaufsvorteilen und deren Weitergabe gilt. Ein Anspruch auf Auskunft über deren Verwendung besteht auch nur dann, wenn die Weiterleitung solcher Zuschüsse an den Franchisenehmer im Franchisevertrag geregelt ist.

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Wo bleiben die versprochenen Reformen für den Mittelstand?

Die Bundesregierung stellt das Nationale Reformprogramm 2014 vor

Die Kritik des DFV e.V.

Der DFV e.V. sieht einige richtige Ansätze zur Verbesserung der Gründerkultur in Deutschland. Vieles bleibt aber zu vage und unbestimmt bzw. geht nicht weit genug. Den Versprechungen vor der Bundestagswahl 2013 sind mit diesem nationalen Aktionsplan noch keine konkreten Taten gefolgt.

Der Grundtenor des Nationalen Reformprogrammes 2014

Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren wirtschaftlich gut entwickelt: Die Wirtschaft befindet sich auf einem stetigen Wachstumskurs; die Beschäftigung erreichte mit 41,8 Millionen im Jahr 2013 erneut eine Rekordmarke. International konnte die deutsche Wirtschaft ihre hohe Wettbewerbsfähigkeit erhalten.

Gleichzeitig steht Deutschland weiterhin vor großen Herausforderungen, denen sich die Politik in langfristig tragfähiger Weise stellen muss. Hierbei ist eine nachhaltige KMU- und Mittelstandspolitik von entscheidender Bedeutung für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandortes Deutschland. Der Mittelstand stellt die den Großteil der Beschäftigten, schafft die meisten Ausbildungsplätze und ist der Innovationsmotor der deutschen Wirtschaft. Die Politik ist daher besonders in die Pflicht genommen, um entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine wettbewerbsstarke strategische Ausrichtung des Mittelstandes ermöglichen und unterstützen.

Was sieht das Nationale Reformprogramm 2014 vor

Für Existenzgründer und junge Unternehmen spielt der Zugang zu Finanzierungsquellen eine Schlüsselrolle. Die Fortsetzung des im Jahr 2013 aufgelegten Investitionszuschusses Wagniskapital soll fortgesetzt und weiterentwickelt werden.

In der Förderperiode 2014-2020 sollen die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) in noch stärkerem Maße dazu beitragen, die Kernziele der Europa 2020-Strategie für Wachstum und Beschäftigung zu erreichen. Es geht dabei um eine enge und Systematische Verknüpfung der geplanten ESI-Fonds-Interventionen mit den Prioritäten der Europa 2020-Strategie. Dafür wurden beiden ESI-Fonds thematische Ziele eingeführt, die zu einer thematischen und finanziellen Konzentration der Förderung führen. Die Förderung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU spielt dabei eine gewichtige Rolle.

Maßnahmen, die die KMU allgemein betreffen:

– Strategische Umsetzung des Konzeptes „Gute Arbeit“. Dabei sollen zielgerichtet die KMU unterstützt werden Fachkräfte zu halten und zu gewinnen.
– Mit dem Jobstarter-Programm soll die Ausbildungsbeteiligung von KMU weiter erhöht werden.
– Schaffung eines Unternehmenspreises für mehr Willkommenskultur in KMU.
– Das ESF-Förderprogramm „unternehmensWert: Mensch“ soll der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten, zukunftsgerichteten Personalpolitik dienen.

Maßnahmen, die die KMU, im speziellen Unternehmensgründer, betreffen:

– Das Programm „Gründercoaching Deutschland“ wird in der neuen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds 2014 bis 2020 mit den zur Verfügung stehenden Mitteln weiterentwickeln. Insbesondere sollen die Förderkonditionen für spezifische Zielgruppen, wie etwa Gründer von Start-ups, Klein-und Nebenerwerbsgründungen sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, konkretisiert werden.
– Es wurde ein sogenannter Mikromezzaninfonds mit einem Volumen von 35 Millionen Euro aufgelegt. Kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer erhalten über den Fonds wirtschaftliches Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen bis 50.000 Euro. Damit wird der Zugang zu Finanzierungen erleichtert und die Eigenkapitalbasis der Unternehmen gestärkt.

Fazit

Mit der Weiterentwicklung des Gründercoachings sowie der Schaffung des Mikromezzaninfonds sind richtige Ansätze zu sehen. Dennoch geht das nationale Reformprogramm 2014 für die KMU und für den Mittelstand nicht weit genug. Gerade wenn man die Maßnahmen mit den anfänglichen Verlautbarungen zur Mittelstandspolitik der Parteien CDU/CSU und SPD der Großen Koalition vergleicht. Die geforderte „große Reform“ für das Unternehmerland Deutschland über die Legislaturperiode hinweg bleibt hierbei aus. Einzelne wirtschaftspolitische Gestaltungshebel, wie die Wiedereinführung des Gründungszuschusses als Pflichtleistung oder mehr Transparenz und Nachhaltigkeit durch Bürokratieabbau werden überhaupt nicht in Erwägung gezogen. Die Große Koalition hätte gerade das erste Jahr ihrer Regierungsperiode für eine nachhaltige Neuausrichtung der Mittelstandpolitik nutzen können. Was in den noch verbleibenden drei Jahren umgesetzt wird bleibt abzuwarten. Der DFV e.V. wird mit Nachdruck die Debatte begleiten.

Bei weitergehenden Fragen können Sie Jan Schmelzle kontaktieren unter schmelzle@franchiseverband.com

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Ein Überblick: mittelstandsrelevante EU-Vorhaben 2014

Am 25. Mai 2014 ist Europawahl. Es lohnt sich daher ein Blick auf die Arbeit der EU-Kommission.

Immer stärker werden Weichen für wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene gestellt. Dies hat zur Folge, dass nicht mehr nur die nationalen Entscheidungsträger die KMU Politik verantworten sondern Richtlinien und Verordnungen, die auf EU-Seite erlassen wurden, maßgeblich die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes sowie die eines einzelnen Unternehmens in seiner strategischen Ausrichtung beeinflussen. In diesem Bewusstsein ist es zwingend notwendig mittelstandsrelevante Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene mit zu verfolgen, zu begleiten sowie kritisch zu hinterfragen. Der Mittelstandsmonitor schafft hierbei Transparenz und einen Überblick über die Fülle an Maßnahmen.

Der Mittelstandsmonitor

Das BMWi gibt einmal jährlich den sogenannten Mittelstandsmonitor für EU-Vorhaben heraus. Darin werden die Mitsprachemöglichkeiten des Mittelstands bei wichtigen EU-Vorhaben gestärkt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich mit dem Mittelstandsmonitor frühzeitig über relevante Vorhaben der Europäischen Union (EU) informieren und ihre Interessen in laufende Konsultationsverfahren einbringen.

In der Monitorliste hat das Bundeswirtschaftsministerium sämtliche Vorhaben der EU-Kommission für 2014 (Anhang zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission) systematisch auf ihre Mittelstandsrelevanz hin geprüft und nach dem Ampelprinzip gekennzeichnet.

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Die Farbe Rot zeigt an, dass es sich um Vorhaben handelt, die wahrscheinlich besonders relevant für den Mittelstand sein werden. Gelb gekennzeichnete Vorhaben sind eventuell mittelstandsrelevant, grüne vermutlich eher nicht. Eine Bewertung der Vorhaben selbst ist hiermit nicht verbunden. Vielmehr soll die Farbe Rot alle Beteiligten auf allen Ebenen dazu auffordern, sich selbst aktiv im Sinne einer mittelstandsfreundlichen Gestaltung europäischer Vorhaben einzubringen.

Um die aktive Mitgestaltung zu erleichtern, finden Sie zu den mittelstandsrelevanten Vorhaben Links zu den sog. Roadmaps, in denen die EU-Kommission erste Informationen über das jeweilige Vorhaben und zum weiteren Vorgehen (etwa geplante Erstellung einer Folgenabschätzung) veröffentlicht, zu Informationsseiten der EU-Kommission, zu bereits durchgeführten und aktuellen Konsultationen, an denen Sie sich beteiligen können, sowie zu weitergehenden Informationen.

Die politische Arbeit des DFV

Der DFV e.V. bringt sich nicht nur im bundespolitischen Bereich zu KMU-Fragen ein sondern positioniert sich auch auf EU-Ebene im Interesse der Franchisewirtschaft. Aktuell sei hierbei die Stellungnahme zur Modernisierung des Beihilfenrechts zu nennen. Die Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGFVO) betrifft im Rahmen der beihilferechtlichen Vorschriften gerade Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer. Die deutsche Franchisewirtschaft hat im Wesentlichen diese Unternehmenstypen im Focus, und zwar sowohl auf Seiten des Franchisegebers als auch der des Franchisenehmers. Die zentralen Forderungen und kritische Hinweise des DFV können Sie hier nachlesen: DFV_Stellungnahme_Beihilferecht_zweiter Entwurf_AGFVO

Gerade im Hinblick auf die anstehende Europawahl im Mai ist es von großer Wichtigkeit mittelstandsrelevante Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene mit zu verfolgen, zu begleiten sowie kritisch zu hinterfragen. Der Mittelstandsmonitor schafft hierbei Transparenz und einen Überblick über die Fülle an Maßnahmen.

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KfW Gründercoaching läuft nur noch bis zum 30. Juni 2014

Der DFV e.V. betrachtet dies als falsches Signal für die Gründerkultur in Deutschland

Der Ausbau bzw. zumindest die Fortsetzung des Gründercoachings ist eine zentrale Forderung des DFV e.V. Bisher wird dieses Förderprodukt zur Unterstützung von Unternehmensgründern durch Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gespeist. Ein klares Signal für die Stärkung des Gründerlandes Deutschland wäre es gewesen, wenn die Bundesregierung dieses Programm aufgegriffen und fortgeführt hätte. Diese Entwicklung steht leider in einer Reihe von Fehlentscheidungen, wie die Abschaffung des Gründerzuschusses als Pflichtleistung.

Die Positionen des DFV e.V. im Einzelnen können Sie hier nachlesen: Positionspapier_Forderungen-Existenzgründungsgeschehen

Machen Sie nun von dem Förderprogramm der KfW Gebrauch und nutzen Sie die letztmalige Chance.

Wer wird gefördert:

• Existenzgründer
• Unternehmensnachfolger
• junge Unternehmer

Der Zuschuss kann in den ersten 5 Jahren nach der Gründung genutzt werden.

Mit dem Förderprodukt Gründercoaching Deutschland unterstützt die KfW mit einem Zuschuss eine professionelle externe Beratung. Der Beratung erfolgt in wirtschaftlicher, finanzieller und organisatorischer Hinsicht.

Mit der geförderten Beratung kann zum Beispiel:

• der Businessplan optimiert werden
• Finanzierungsgespräche bei Banken vorbereitet werden
• Marktanalysen und Vertriebskonzepte erstellt werden
• ein Controllingsystem entwickelt werden
• das Personalwesen optimiert werden

In der KfW-Beraterbörse finden Sie alle für das Gründercoaching Deutschland zugelassenen Berater.

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

• Beratung vor der Gründung
• überwiegende Beratungsinhalte zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen
• die Erstellung von Verträgen und Jahresabschlüssen
• Buchführungsarbeiten
• Erstellung und Gestaltung von Werbematerialien und Internetseiten
• Beschaffung von Software und Durchführung von EDV-Schulungen
• Unternehmensstandorte im Ausland
• große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder mehr als 50 Mio. Euro Umsatz
• Unternehmen in Schwierigkeiten

Die Förderung findet statt, wenn:

• ein Unternehmen gegründet wurde
• ein junges Unternehmen gefestigt werden soll
• ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernommen wurde
• ein Unternehmen im Haupterwerb oder vorläufig im Nebenerwerb geführt wird

Weitergehende erhalten Sie unter www.kfw.de.

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Mehr als 6.000 zusätzliche Existenzgründer können 2014 finanzielle Unterstützung erfahren

Das Darlehensvolumen des ERP-Gründerkredits wurde 2014 um insgesamt 300 Mio. EUR erhöht

Das Regionalförderprogramm der EU

Mit dem ERP-Gründerkredit fördert das BMWi gewerbliche und freiberufliche Existenzgründungen und junge Unternehmen bis drei Jahre nach deren Geschäftsaufnahme mit zinsgünstigen Darlehen.

Der ERP-Gründerkredit besteht aus zwei Programmteilen. Mit dem “ERP-Gründerkredit – StartGeld” werden kleinvolumige Existenzgründungen mit einem Fremdfinanzierungsbedarf in Höhe von insgesamt maximal 100.000 Euro gefördert. Der “ERP-Gründerkredit – Universell” richtet sich mit einem Kredithöchstbetrag von zehn Millionen Euro an größere Gründungsvorhaben.

Kleinere Existenzgründungen werden besonders gefördert

Das Ziel des “ERP-Gründerkredit – StartGeld” ist die Förderung von Existenzgründungen und jungen Unternehmen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen für gewerbliche Investitionen und Betriebsmittelaufwand, die einer mittel- oder langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen. Mit dem “ERP-Gründerkredit – StartGeld” können unter anderem gefördert werden:

1. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (inkl. gewerblicher Baukosten),
2. die Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen, Einrichtungen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Finanziert werden dabei bis zu 100 Prozent des gesamten Fremdfinanzierungsbedarfs in Höhe von maximal 100.000 Euro für Investitionen und Betriebsmittel; der Anteil für Betriebsmittel darf maximal 30.000 Euro nicht übersteigen.

Die Gründungsfinanzierung ist für die Banken ein risikoreiches Geschäft. Deshalb entlastet das ERP-Sondervermögen die durchleitenden Banken beim “ERP-Gründerkredit – StartGeld” zu 80 Prozent von den Kreditrisiken. Diese Risikoübernahme erleichtert Existenzgründern den Zugang zum Kredit. Zudem sorgen die Mittel des ERP-Sondervermögens für einen günstigen Zinssatz. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit (maximal zehn Jahre) – das schafft Planungssicherheit. Die Besicherung der Darlehen ist zwischen Antragsteller und Hausbank zu vereinbaren.

Der “ERP-Gründerkredit – Universell” gilt für die gleichen Förderzwecke wie der “ERP-Gründerkredit – StartGeld”, allerdings liegt hier der Kredithöchstbetrag bei zehn Millionen Euro. Im Unterschied zum “ERP-Gründerkredit – StartGeld” sind die Zinsen in diesem Förderprogramm risikoabhängig. Das Risiko eines Kreditausfalls trägt hier allein die Hausbank des Kreditnehmers. Sie ermittelt die Höhe des Risikos und legt die Höhe der Zinsen fest. Bei ihrem Rating berücksichtigt sie die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Bonität des Gründers oder des Unternehmens sowie den Wert der verfügbaren Sicherheiten. Dabei gilt: Je besser die Bonität und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten sind, desto niedriger fällt der Zinssatz aus.

Der Weg zur Förderung geht über die Hausbank

Das Programm ERP-Gründerkredit wird von der KfW Bankengruppe durchgeführt. Die Anträge müssen stets bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht werden. Der ERP-Gründerkredit muss vor Beginn des Vorhabens bei einer Hausbank beantragt werden.
Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW Bankengruppe.

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Die Forderung des DFV: Unternehmergeist will gelernt sein!

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) hat in seinem Positionspapier zum Gründungsgeschehen in Deutschland den Standpunkt formuliert, dass Unternehmergeist gelernt sein will und nur dadurch eine Gründer- und Unternehmerkultur nachhaltig in dem Bewusstsein der Öffentlichkeit aufgebaut werden kann. Denn damit mehr junge Menschen in Deutschland den Weg in die Selbständigkeit wagen, ist es wichtig, frühzeitig diese für dieses Thema zu sensibilisieren.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun die Initiative „Unternehmergeist in Schulen“ ins Leben gerufen, welche die Gründer- und Unternehmerkultur unterstützen und fördern soll. Der DFV e.V. hält diese Initiative für einen Weg in die richtige Richtung zu mehr Gründerfreundlichkeit in Deutschland und begrüßt diese ausdrücklich.

Initiative “Unternehmergeist in Schulen”

Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen sollen ausgebaut werden, denn theoretisches Lernen schafft die Grundlage für wirtschaftliches Verständnis, aber der Einblick in die Praxis motiviert.

Was bedeutet „Unternehmergeist in Schulen“ im Konkreten

Die gründungsbezogene Ausbildung in Deutschland ist im internationalen Vergleich derzeit noch eine Schwachstelle. Um dieses Defizit auszugleichen, hat sich unter der Federführung des BMWi der Initiativkreis “Unternehmergeist in die Schulen” gegründet. Dort arbeiten elf überregionale – überwiegend private – Initiativen an der Aufgabe, Jugendliche anzuregen, Selbständigkeit als berufliche Alternative wahrzunehmen und die Gründerkultur in Deutschland zu stärken.

Die wichtigsten Angebote auf sind:

• Die Initiativen bieten praktische Unterstützung bei der Umsetzung von Wirtschaftsprojekten
• eTrainings – Interaktive Lerhneinheiten für Lehrkräfte
• Unterrichtseinheiten und Arbeitsblätter zu Wirtschaftsthemen
• Newsletter “Unternehmergeist in die Schulen”
• Wirtschaftswissen speziell für Schülerinnen und Schüler

Das Angebot, das sich insbesondere an Lehrkräfte richtet, reicht von Planspielen via Internet bis hin zu realen Unternehmensgründungen in der Schule. Hierzu gibt es vom jeweiligen Träger auch das entsprechende Unterrichts- und Lehrmaterial.

Die Internetseite www.unternehmergeist-macht-schule.de bündelt alle Informationen zu ökonomischer Bildung in der Schule für Lehrkräfte und bietet auch einen eigenen Bereich für Schülerinnen und Schüler – u. a. mit dem Online-Wirtschaftsspiel “BeBoss”.

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