Mehr als 6.000 zusätzliche Existenzgründer können 2014 finanzielle Unterstützung erfahren

Das Darlehensvolumen des ERP-Gründerkredits wurde 2014 um insgesamt 300 Mio. EUR erhöht

Das Regionalförderprogramm der EU

Mit dem ERP-Gründerkredit fördert das BMWi gewerbliche und freiberufliche Existenzgründungen und junge Unternehmen bis drei Jahre nach deren Geschäftsaufnahme mit zinsgünstigen Darlehen.

Der ERP-Gründerkredit besteht aus zwei Programmteilen. Mit dem “ERP-Gründerkredit – StartGeld” werden kleinvolumige Existenzgründungen mit einem Fremdfinanzierungsbedarf in Höhe von insgesamt maximal 100.000 Euro gefördert. Der “ERP-Gründerkredit – Universell” richtet sich mit einem Kredithöchstbetrag von zehn Millionen Euro an größere Gründungsvorhaben.

Kleinere Existenzgründungen werden besonders gefördert

Das Ziel des “ERP-Gründerkredit – StartGeld” ist die Förderung von Existenzgründungen und jungen Unternehmen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen für gewerbliche Investitionen und Betriebsmittelaufwand, die einer mittel- oder langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen. Mit dem “ERP-Gründerkredit – StartGeld” können unter anderem gefördert werden:

1. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (inkl. gewerblicher Baukosten),
2. die Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen, Einrichtungen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Finanziert werden dabei bis zu 100 Prozent des gesamten Fremdfinanzierungsbedarfs in Höhe von maximal 100.000 Euro für Investitionen und Betriebsmittel; der Anteil für Betriebsmittel darf maximal 30.000 Euro nicht übersteigen.

Die Gründungsfinanzierung ist für die Banken ein risikoreiches Geschäft. Deshalb entlastet das ERP-Sondervermögen die durchleitenden Banken beim “ERP-Gründerkredit – StartGeld” zu 80 Prozent von den Kreditrisiken. Diese Risikoübernahme erleichtert Existenzgründern den Zugang zum Kredit. Zudem sorgen die Mittel des ERP-Sondervermögens für einen günstigen Zinssatz. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit (maximal zehn Jahre) – das schafft Planungssicherheit. Die Besicherung der Darlehen ist zwischen Antragsteller und Hausbank zu vereinbaren.

Der “ERP-Gründerkredit – Universell” gilt für die gleichen Förderzwecke wie der “ERP-Gründerkredit – StartGeld”, allerdings liegt hier der Kredithöchstbetrag bei zehn Millionen Euro. Im Unterschied zum “ERP-Gründerkredit – StartGeld” sind die Zinsen in diesem Förderprogramm risikoabhängig. Das Risiko eines Kreditausfalls trägt hier allein die Hausbank des Kreditnehmers. Sie ermittelt die Höhe des Risikos und legt die Höhe der Zinsen fest. Bei ihrem Rating berücksichtigt sie die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Bonität des Gründers oder des Unternehmens sowie den Wert der verfügbaren Sicherheiten. Dabei gilt: Je besser die Bonität und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten sind, desto niedriger fällt der Zinssatz aus.

Der Weg zur Förderung geht über die Hausbank

Das Programm ERP-Gründerkredit wird von der KfW Bankengruppe durchgeführt. Die Anträge müssen stets bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht werden. Der ERP-Gründerkredit muss vor Beginn des Vorhabens bei einer Hausbank beantragt werden.
Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW Bankengruppe.

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