KfW Gründercoaching läuft nur noch bis zum 30. Juni 2014

Der DFV e.V. betrachtet dies als falsches Signal für die Gründerkultur in Deutschland

Der Ausbau bzw. zumindest die Fortsetzung des Gründercoachings ist eine zentrale Forderung des DFV e.V. Bisher wird dieses Förderprodukt zur Unterstützung von Unternehmensgründern durch Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gespeist. Ein klares Signal für die Stärkung des Gründerlandes Deutschland wäre es gewesen, wenn die Bundesregierung dieses Programm aufgegriffen und fortgeführt hätte. Diese Entwicklung steht leider in einer Reihe von Fehlentscheidungen, wie die Abschaffung des Gründerzuschusses als Pflichtleistung.

Die Positionen des DFV e.V. im Einzelnen können Sie hier nachlesen: Positionspapier_Forderungen-Existenzgründungsgeschehen

Machen Sie nun von dem Förderprogramm der KfW Gebrauch und nutzen Sie die letztmalige Chance.

Wer wird gefördert:

• Existenzgründer
• Unternehmensnachfolger
• junge Unternehmer

Der Zuschuss kann in den ersten 5 Jahren nach der Gründung genutzt werden.

Mit dem Förderprodukt Gründercoaching Deutschland unterstützt die KfW mit einem Zuschuss eine professionelle externe Beratung. Der Beratung erfolgt in wirtschaftlicher, finanzieller und organisatorischer Hinsicht.

Mit der geförderten Beratung kann zum Beispiel:

• der Businessplan optimiert werden
• Finanzierungsgespräche bei Banken vorbereitet werden
• Marktanalysen und Vertriebskonzepte erstellt werden
• ein Controllingsystem entwickelt werden
• das Personalwesen optimiert werden

In der KfW-Beraterbörse finden Sie alle für das Gründercoaching Deutschland zugelassenen Berater.

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

• Beratung vor der Gründung
• überwiegende Beratungsinhalte zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen
• die Erstellung von Verträgen und Jahresabschlüssen
• Buchführungsarbeiten
• Erstellung und Gestaltung von Werbematerialien und Internetseiten
• Beschaffung von Software und Durchführung von EDV-Schulungen
• Unternehmensstandorte im Ausland
• große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder mehr als 50 Mio. Euro Umsatz
• Unternehmen in Schwierigkeiten

Die Förderung findet statt, wenn:

• ein Unternehmen gegründet wurde
• ein junges Unternehmen gefestigt werden soll
• ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernommen wurde
• ein Unternehmen im Haupterwerb oder vorläufig im Nebenerwerb geführt wird

Weitergehende erhalten Sie unter www.kfw.de.

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