Neue Widerrufsbelehrung ab dem 13. Juni 2014!

Die Widerrufsbelehrung bei Franchiseverträgen – eine widerkehrende Unsicherheit in der Franchisewirtschaft

Durch ständige Änderungen in der Gesetzgebung in den vergangenen Jahren unterlag die rechtswirksame Widerrufsbelehrung auch einem stetigen Wandel in der Rechtsprechung. Die Folge war eine fortwährende Rechtsunsicherheit im Umgang mit einer rechtlich korrekt durchzuführenden Widerrufsbelehrung bei Franchiseverträgen.

Ab dem 13. Juni 2014 wird sich dies ändern – ab dann gibt es ein neues amtliches Muster mit Gesetzeskraft, welches EU-weit identisch!

Was wird sich ändern:

• Neues amtliches Muster zur Widerrufsbelehrung mit Gesetzeskraft
• Verwirkung Widerrufsrecht nach einem Jahr und vierzehn Tagen nach Abschluss des Franchisevertrages
• Vergangenheit: Unwirksame/unrichtige Widerrufsbelehrung als „exit-Klausel“

Welche Probleme bleiben bzw. können weiterhin auftreten:

• Unterzeichnung der Widerrufsbelehrung als Empfangsbekenntnis für den Erhalt des Franchise-Vertrages
• Unzutreffende Berechnung der Widerrufsfrist
• Widerrufsbelehrung in der Muttersprache des jeweiligen Franchise-Nehmers?

Fazit

Die fortwährende Rechtsunsicherheit bei der Anwendung einer Widerrufsbelehrung wird dahingehend genommen, dass es nun amtliches Muster zur Widerrufsbelehrung mit Gesetzeskraft geben wird. Durch die Verwirkung des Widerrufsrechts mit einem Jahr und vierzehn Tagen nach Abschluss eines Franchisevertrages wird Rechtssicherheit im Rahmen des Dauerschuldverhältnisses geschaffen. Der Missbrauch des Widerrufs als „Exit-Strategie“ aus einem „unliebsamen“ Franchisevertrag fällt damit weg.

Prof. Dr. Eckhard Flohr

Kommentare