DFV intensiviert Bemühungen zur Änderung der Vorschriften zur Insolvenzanfechtung

Der DFV wendet sich an die Spitzen der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen

Zehn Verbände sowie der DFV wenden sich an die Fraktionsspitzen des Deutschen Bundestages mit der Bitte, eine gesetzliche Änderung der Regelungen zur Vorsatzanfechtung im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen herbeizuführen.

Hintergrund

Seit nunmehr vier Jahren werden immer mehr Unternehmen – darunter auch Franchisesysteme – von Insolvenzverwaltern aufgefordert, Zahlungen für Warenlieferungen oder Gebühren von Vertragspartnern, im speziellen Franchisenehmern, zurückzuzahlen, die mittlerweile insolvent geworden sind. Diese angefochtenen Zahlungen können nach geltendem Recht bis zu zehn Jahre zurückliegen.

Franchising ist eine auf Partnerschaft beruhende Vertriebsform, die im Rahmen eines Franchisevertrages zwischen dem Franchisegeber und den Franchisenehmern auf Zeit geschlossen wird. Der Franchisenehmer ist dabei ein rechtlich selbstständiger und eigenverantwortlicher agierender Unternehmer. Im Rahmen der Franchisepartnerschaft verpflichtet sich der Franchisegeber zur Betreuung und Fürsorge gegenüber dem Franchisenehmer. Diese Verpflichtung beinhaltet unter anderem einen stetigen Know-how-Transfer, Schulung und Weiterbildung sowie Beratung und Unterstützung des Franchisenehmers von Seiten des Franchisegebers. Gerade diese auf Partnerschaft beruhende Unternehmerbeziehung hat zur Folge, dass in wirtschaftlicher Schieflage oder bei Liquiditätsproblemen des Franchisenehmers, dieser eine professionelle Unterstützung durch den Franchisegeber erfährt. Nur so kann ein Franchisesystem, welches sehr stark auf gegenseitigem Vertrauen und Austausch beruht, nachhaltig wachsen. Die aktuelle Entwicklung in der Anfechtungspraxis einiger Insolvenzverwalter riskiert das Funktionieren einer Franchisepartnerschaft gerade im Hinblick des Wiederaufbaus und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit wirtschaftlich notleidender Franchisenehmer durch den Franchisegeber.

Die Grundlage für dieses sich rasant ausweitende Phänomen bilden der offene Wortlaut der Vorschriften zur Insolvenzanfechtung und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung seit dem Jahr 2010. Danach kann z.B. die Vereinbarung von Ratenzahlungen von Lieferanten mit ihren Kunden dazu führen, dass der Tatbestand der Vorsatzanfechtung bejaht wird mit der Konsequenz, dass die erhaltenen Zahlungen Jahre später an den Insolvenzverwalter abgeführt werden müssen. Einige unserer Mitgliedsunternehmen sehen sich durch die aktuelle Anfechtungspraxis hohen finanziellen Risiken ausgesetzt. In einzelnen Fällen kann die Abführung einer Jahre zurückliegenden Zahlung zu ernsthaften Liquiditätsengpässen führen. Dies ist ein Ergebnis, das vom Gesetzgeber nicht gewollt war. Vielmehr sollten Fälle erreicht werden, in denen Masse vorsätzlich und quasi kriminell zulasten der Gläubiger hinterzogen werden sollte.

Die Forderung und Aktivitäten des DFV

Das Anliegen des DFV ist es, die Dringlichkeit einer Korrektur der einschlägigen insolvenzrechtlichen Vorschriften vor Augen zu führen, damit sich die Vorsatzanfechtung nicht noch weiter zu einem Massenphänomen ausweitet. Deshalb muss das Gesetz wieder auf seinen Zweck beschränkt werden, „vorsätzliche Benachteiligung“ (so die amtliche Überschrift zu § 133 Insolvenzordnung) mittels Insolvenzanfechtung rückgängig zu machen, so dass es nur noch in Ausnahmefällen zur Anwendung kommt, wie es bis 2010 der Fall war. Ziel ist es, die für den Geschäftsverkehr notwendige Planungs-, Kalkulations- und Rechtssicherheit wiederherzustellen.

Der DFV begrüßt und unterstützt deshalb die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung, wonach die Bundesregierung „das Insolvenzanfechtungsrecht im Interesse der Planungssicherheit des Geschäftsverkehrs (…) auf den Prüfstand stellen“ wird.

Die Position des DFV mit konkreten Änderungsvorschlägen ist den Fachpolitikern der Fraktionen sowie den zuständigen Ministerien bereits übermittelt worden und bekannt.

Das Schreiben können Sie im folgenden Dokument nachlesen:
Anschreiben an die Fraktionsspitzen_Insolvenzanfechtung Anschreiben an die Vorsitzenden der AG

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Gründerland Deutschland? Zahl der gewerblichen Unternehmensgründungen sinkt weiter

Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) veröffentlicht Zahlen zum aktuellen Gründungsgeschehen in Deutschland

Zahlenlage

Die Zahl der gewerblichen Unternehmensgründungen in Deutschland ist nach Angaben des IfM Bonn im 1. Halbjahr 2014 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,7 % weiter gesunken: Sie lag bei rund 164.100 – im 1. Halbjahr 2013 waren noch rund 174.000 gewerbliche Existenzgründungen angemeldet worden. Zugleich sank der Anteil der Unternehmensaufgaben (rund 179.300) um 0,5 %. Insgesamt betrachtet bleibt der sogenannte “Gründungssaldo”, die Differenz aus Gründungen und Schließungen, negativ. Das IfM Bonn schätzt, dass sich dieser Trend fortsetzen wird: So erwarten die Wissenschaftler für das gesamte Jahr 2014 einen Rückgang der Gründungen auf rund 328.000 und der Liquidationen auf rund 352.000. Dies hätte wiederum einen negativen Gründungssaldo zur Folge.

Analyse

Nach Einschätzung des IfM ist weiterhin die positive Situation für Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt spürbar. Gleichzeitig stieg aber auch die Zahl von Existenzgründern aus dem EU-Ausland. Dies ist vornehmlich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit zurück zu führen, die die Bürger Rumäniens und Bulgariens seit dem 01. Januar 2014 wahrnehmen können. Insgesamt ging die Anzahl ihrer Unternehmensgründungen im Vergleichszeitraum 1. Halbjahr 2014 gegenüber 1. Halbjahr 2013 um 32,3 % zurück. Die Zahl ihrer Unternehmensaufgaben nahm zugleich um 45,5 % zu. Grundsätzlich sank aber erstmals seit Beginn der Erfassung im Jahr 2003 der Ausländeranteil bei den Unternehmensgründungen von Einzelunternehmen: Im 1. Halbjahr 2013 lag er noch bei 45,3 % – im 1. Halbjahr 2014 bei 44,2 %. Allein die Zahl der Nebenerwerbsgründungen (1. Halbjahr 2014: rund 130.200) ist im Vergleichszeitraum um rund 1,4 % gestiegen. Auch die Zahl der Nebenerwerbsaufgaben (1. Halbjahr 2014: rund 83.400) erhöhte sich um 2,1 %. Insgesamt war dieser Saldo – die Differenz aus Nebenerwerbsgründungen und Nebenerwerbsaufgaben – im 1. Halbjahr 2014 positiv

Fazit

Die Zahlen bestätigen die Aussagen des KfW Gründungsmonitors 2014, welchen wir im Rahmen unseres DFV-Blogs analysiert haben. Demnach sind wir noch weit von dem von der Politik postulierten Gründerland Deutschland entfernt.

Die Unternehmensgründungen sind rückläufig und der Anstieg bei den Nebenerwerbsgründungen schaffen meist keine Arbeitsplätze bzw. leisten nur einen geringen Beitrag zur Stärkung des Wettbewerbstandortes Deutschland. Das Versäumnis der Politik gründerfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen bleibt weiter bestehen und eine über Legislaturperioden hinweg eingeleitete Strategie zur Unternehmerkultur ist weiterhin nicht zu erkennen. Die Abschaffung des Gründungszuschusses als Pflichtleistung bleibt ein Fehler und der Einbruch der Zahlen zur Bereitstellung öffentlicher Fördergelder für Unternehmensgründer aus den Jahren 2012 und 2013 zeigen diese Fehlentwicklung auf. Die Große Koalition hat trotz Ankündigungen der Priorisierung von KMU Politik noch keinerlei signifikante Maßnahmen eingeleitet. Gute drei Jahre der politischen Gestaltung bleiben noch. Es gilt die Koalition weiter an ihre gemachten Wahlversprechen zu erinnern. Die Wirtschaft leistet Ihren Beitrag. Nun ist auch die Politik gefordert.

Das Positions- und Maßnahmenpapier des DFV e.V. zur Gründerkultur in Deutschland finden Sie hier: Positionspapier_Forderungen-Existenzgruendungsgeschehen_07.11.13

Die Studie des IfM zum Gründungsgeschehen finden Sie hier: IfM Studie: Gründungegeschehen in Deutschland

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Wozu brauchen Franchisesysteme überhaupt PR und wie geht man mit Social Media richtig um?

Diese und weitere Fragen wurden am Freitag, den 26.09.2014 vom Ausschuss für Marketing, PR & Social Media in Hamburg in der Franchisezentrale von Joey’s Pizza Service
diskutiert. Besonders die Erarbeitung von PR- Guidelines für kleine und junge Franchisesysteme, die beim nächsten Franchise-Forum 2015 vorgestellt werden sollen, stand an diesem Tag auf dem Programm.

Aufgeteilt in Gruppen, erarbeitete der Ausschuss Inhalte für PR-Guidelines, die u.a. folgende Themen beinhalten werden:

• Wie setzt man PR für sein Unternehmen gezielt ein und wie geht man mit Journalisten um?
• Welche Bausteine kann man seinen Franchisepartnern für die richtige Kommunikation mit den Medien vor Ort an die Hand geben?
• Wie verhält man sich in Krisensituationen?

Um Franchisesystemen einen Leitfaden an die Hand zu geben, wie sie mit der Nutzung von Social Media ihres Systems und ihrer Partner richtig umgehen, wurden darüber hinaus konkrete Maßnahmen in einem ersten Entwurf von Social Media Guidelines verabschiedet.

In einer abschließenden Diskussionsrunde wurden die einzelnen Kanäle zur Franchisenehmer-Gewinnung bewertet. Hierbei tauschten die Teilnehmer sich sowohl über franchise- als auch über branchenspezifische Tools aus. Festgestellt wurde einhellig, dass gerade Endkunden der Systeme noch nicht hinreichend als Zielgruppe potentieller Franchisenehmer wahrgenommen werden.

Neben den bisherigen Ausschussmitgliedern Torben L. Brodersen (DFV), Karsten Freigang, (Joey’s Pizza), Michael Jansen (Jansen:Komm!), Frank Jüttner (PORTAS DEUTSCHLAND Folien), Steffen Kessler (FranchisePortal), Ute Petrenko (MBE Deutschland) und Isabel von Vegesack (DFV) begrüßte der Ausschussvorsitzende Matthias H. Lehner (Bodystreet) die neuen Mitglieder Carmen Egle (Mrs.Sporty), Anja Haverkamp (Nordsee) und Anna Kummer (Janny’s Eis).

Die nächste Ausschusssitzung findet im Frühjahr 2015 in Düsseldorf statt.
F4

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DFV Interview-Serie: Sich selbstständig zu machen, heißt nicht, dass man alles alleine machen muss: Neugründer dürfen und sollten sich Rat holen.

Diesmal sprach DFV Geschäftsführer Torben L. Brodersen mit Hans-Georg Metelmann, langjähriger und erfolgreicher Franchisenehmer bei k kiosk.

Torben L. Brodersen: Guten Tag Herr Metelmann. Sie sind inzwischen seit zehn Jahren Franchisenehmer im k kiosk-System. Was sollten Franchisegeber und Franchisenehmer beachten, wenn Sie eine ebenso dauerhafte und erfolgreiche Partnerschaft aufrecht erhalten wollen?

Hans-Georg Metelmann: Als Franchisenehmer sollte man bestimmte Voraussetzungen mitbringen. Ohne die fällt es schwer, langfristig zu bestehen. Zunächst einmal sind die kaufmännische und fachliche Qualifikation sowie unternehmerisches Denken wichtig. Eine 40-Stunden-Woche ist als Kioskbetreiber passé, Kunden- und Serviceorientierung steht jetzt im Vordergrund – zu jeder Zeit. Aber auch eine gewisse finanzielle Grundlage muss vorhanden sein, um gut zu starten und langfristig erfolgreich zu sein. Im Gegenzug wird der Franchisenehmer beim Schritt in die Selbstständigkeit intensiv begleitet – angefangen bei der Standortwahl über die Mietvertragsgestaltung bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe an einem Standort mit hoher Kundenfrequenz.

Torben L. Brodersen: Gab es einen besonderen Höhepunkt in ihrer Zeit als Franchisenehmer bei k kiosk?

Hans-Georg Metelmann: Die Neueröffnung meines zweiten Geschäfts in Bobenheim-Roxheim 2008 und die Erweiterung im Jahr 2012 von 55 auf 100 Quadratmeter.

Torben L. Brodersen: Welchen Vorteil hat es, Ihre Filialen im k kiosk-Netzwerk zu betreiben?

Hans-Georg Metelmann: Die Stärken des k kiosk-Franchisemodells sind eine faire und offene Zusammenarbeit und die übersichtliche Kostenstruktur für Franchisepartner. Außerdem wird man trotz Franchising als selbständiger Unternehmer behandelt. Diese drei Punkte stehen für mich im Vordergrund.

Torben L. Brodersen: Unter unseren Lesern sind auch viele Franchise-Interessenten, die den aufregenden Schritt in die Selbstständigkeit wagen wollen. Haben Sie abschließend fünf Praxistipps, die dabei zu beachten sind?

Hans-Georg Metelmann:

1. Die Perspektive des Kunden einnehmen: Das Geschäft sollte übersichtlich und kundenfreundlich eingerichtet sein, so dass Kunden schnell finden, was sie suchen. Im Kioskbereich stören zum Beispiel zu viele Ständer nur.

2. Gerade als Neueinsteiger, der sich erst etablieren muss, ist es ganz wichtig, auf die Kundenwünsche einzugehen – egal, ob es sich um Nachbestellungen von Zeitungen und Zeitschriften handelt oder besondere Tabak- bzw. Zigarettensorten angefragt werden. Das gilt natürlich auch für jede andere Branche.

3. Eine hundertprozentige Warenbevorratung ist hilfreich, um Kundenwünsche direkt erfüllen zu können.

4. Auch wenn man Anfang sehr viel tun hat und sich alles erst einspielen muss: Auf Sauberkeit und Ordnung zu achten sollte nicht vergessen werden, denn der erste Eindruck zählt.

5. Sich selbstständig zu machen, heißt nicht, dass man alles alleine machen muss. Neugründer dürfen und sollten sich ruhig Rat holen, gerade in Finanzierungsfragen.

Hans-Georg Metelmann

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Beiratstreffen des VDB mit Iris Gleicke, der Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung

Am Montag, den 29. September 2014 kam in Berlin der Beirat des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken zusammen, um mit der Mittelstandbeauftragten der Bundesregierung, Iris Gleicke, mittelstandspolitische Themen zu erörtern. Torben Leif Brodersen, Geschäftsführer des DFV, nahm als Beiratsmitglied an dieser Sitzung teil. Folgende Themen bestimmten das Gespräch:

• Deutschland braucht mehr Gründer
• Umsetzung der Energiewende
• Unterstützung des Mittelstandes bei Nachfolgeregelungen
• Konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekräftigte dabei in ihren Ausführungen zuallererst, dass gerade bei der Förderung von Unternehmensgründungen Aktionspakete seitens des Ministeriums in Planung seien. Damit werde auch der Tatsache Rechnung getragen, dass sich das Interesse an Gründungen momentan auf einem sehr niedrigen Niveau bewege und entsprechend mehr Dynamik entfacht werden müsse.
Ausdrücklich ermunterte sie mittelständische Unternehmen, sich verstärkt dem Thema „Energieeffizienz“ zu widmen und Konzepte zu entwickeln, um nachhaltiger zu wirtschaften. Nicht in allen Betrieben sei dieser wichtige Punkt angekommen.
Ebenfalls unterstrich die Mittelstandsbeauftragte, dass sich das BMWi auch in Zukunft verstärkt darauf konzentrieren werde, KMU’s bei Nachfolgeregelungen zu unterstützen. Die Bundesregierung wisse, dass zahlreiche Betriebe hier vor einer echten Herausforderung stünden.
Iris Gleicke lud die Teilnehmer der Diskussion zudem ausdrücklich ein, konkrete Vorschlägen zur Beseitigung des Bürokratiedschungels zu unterbreiten. Das BMWi wolle auch an dieser Stelle in Zukunft Lösungen vorantreiben.

Der DFV und der VDB pflegen seit 2009 eine intensive Kooperation. Die Bürgschaftsbanken in Deutschland sind stark an Finanzierungen von Franchiseunternehmen interessiert. Eine Mitgliedschaft im DFV wird dabei als ein Qualitätsmerkmal und Vorteil gesehen.
VDB-Beiratsabendessen

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Weitere Rechtsunsicherheit des richtigen Umgangs mit der Impressumspflicht: ein Statusbericht

Was sollten die Franchisesystemzentralen derzeit beachten?

Status quo

Durch eine Änderung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ein Problem für die Franchisewirtschaft zu Tage getreten, welches in dieser Form bisher noch nicht vorkam. Danach können Franchisesysteme mit der Gefahr konfrontiert werden, wegen (angeblich) fehlender Angaben bei Werbung in Printmedien zur Anbieteridentität nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, von Verbraucherschutzorganisationen abgemahnt zu werden. Immer mehr Franchisesysteme sind davon schon betroffen.

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. hat schon frühzeitig Stellung bezogen und steht mit den Verbraucherorganisationen in enger Verbindung, um eine für die Franchisewirtschaft praktikable und schnelle Lösung zu finden. Ein Ansatz ist beispielsweise, dass in einem Werbeprospekt auf eine Internetseite verwiesen wird, auf der die vollständigen Angaben zu den einzelnen Franchisenehmern zu finden sind („Medienbruch“). Die aktuelle Rechtsprechung zeigt aber, dass selbst der sogenannte Medienbruch als praktikabler Kompromiss von einzelnen Gerichten abgelehnt wird.

Auf Grund dieser Fehlentwicklung wird sich nun der DFV e.V. zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) positionieren, um auf eine für die Franchisewirtschaft vorteilhafte Novellierung hinzuwirken.

Ausgangslage

Der Franchisenehmer ist ein unabhängiger und selbstständiger Unternehmer. Er handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist Vertragspartner seiner Kunden und Lieferanten und ist für sein Handeln haftungsrechtlich selbst verantwortlich. Eine für die Praxis wichtige Ausnahme gilt aber im Bereich des Wettbewerbsrechts. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Franchisegeber für wettbewerbswidrige Handlungen bzw. unlautere Werbung seiner Franchisenehmer von Dritten in Anspruch genommen werden.

Nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb kann ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auch gegen den sogenannten „Betriebsinhaber“ (Franchisegeber) begründet sein, wenn der Wettbewerbsverstoß in seinem Geschäftsbetrieb von einem „Beauftragten“ (Franchisenehmer) begangen worden ist. Nach Sinn und Zweck des UWG soll verhindert werden, dass der Betriebsinhaber sich bei Wettbewerbsverstößen hinter mehr oder weniger von ihm abhängigen Dritten verstecken kann. Der BGH begründet dies damit, dass dem Betriebsinhaber die Erweiterung seines Geschäftsbereichs durch den „Beauftragten“ zugutekommt und der Betriebsinhaber diesen Risikobereich beherrschen kann.

Folgende Voraussetzungen müssen hierbei vorliegen:

• der Erfolg der Handlung des Beauftragten muss zumindest auch dem Betriebsinhaber zugutekommen
• der Betriebsinhaber muss einen bestimmten Einfluss auf die Tätigkeit des Beauftragten haben

Dies gilt auch für selbstständige Unternehmer, sprich eben auch für Franchisenehmer.

Wie sollte sich eine Franchisesystemzentrale aufstellen?

Die Impressumspflicht bei Werbeflyern oder Anzeigen in Zeitschriften bzw. Zeitungen ist ein Bereich bei dem der Franchisegeber für Handlungen des Franchisenehmers haftbar gemacht werden kann. Bei einem Verstoß gegen jene Impressumspflicht durch den Franchisenehmer greift die wettbewerbsrechtliche Verantwortung des Franchisegebers. Doch diese Haftung greift nur dann, wenn auch ein Verschulden des Franchisegebers vorliegt. Daher kann die Zurechnung der wettbewerbswidrigen Handlung des Franchisenehmers in Bezug auf den Franchisegeber auch nur dann entfallen, wenn der Franchisegeber selbst alles getan hat, um den Franchisenehmer zur Einhaltung der Wettbewerbsregelungen anzuhalten.

Durch eine Änderung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ein Problem für die Franchise-Wirtschaft zu Tage getreten, welches in dieser Form bisher noch nicht vorkam. Danach können Franchisesysteme mit der Gefahr konfrontiert werden, wegen (angeblich) fehlender Angaben bei Werbung in Printmedien zur Anbieteridentität nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, von Verbraucherschutzorganisationen abgemahnt zu werden. Einige Franchisesysteme sind davon schon betroffen.

Rechtlicher Hintergrund zur Impressumspflicht

Eine Abmahnung wird damit begründet, dass bei einer Aktionswerbung mit unverbindlichen Preisempfehlungen die Identität und die Anschrift der teilnehmenden Franchisenehmer angegeben werden müssen und dies im entsprechenden Fall eben nicht geschieht. Eine solche Pflicht wäre jedoch im Ergebnis ein faktisches Werbeverbot, da für Franchisesysteme, ab einer bestimmten Größenordnung, eine solche Verpflichtung tatsächlich und rechtlich in der Umsetzung nicht erfüllbar ist und diese den Partnern des Franchisesystems auch nicht zugemutet werden kann.

Die Angabe aller teilnehmenden Franchisenehmer würde angesichts der Zahl, der zu einem System gehörenden Vertragspartner, allein schon deshalb jede Werbeanzeige nicht durchführbar machen. Oft wissen Franchisegeber in der Vorbereitung einer Werbeaktion nicht, welche Franchise-Partner in welchem Umfang an der Werbung teilnehmen werden. Die Beschaffung derartiger Information wäre mit erheblichem, wenn nicht gar unmöglichen Aufwand verbunden.

Auch rechtliche, vor allem kartellrechtliche Bedenken, hinsichtlich des Preisbindungsverbotes, kommen hier zum Tragen. Denn eine verbindliche Teilnahmeerklärung eines Franchisenehmers würde die Preisempfehlung aushebeln und diese zu einer verbindlichen Teilnahmeerklärung umfunktionieren.

Eine mögliche Lösung

Eine mögliche Lösung wäre nach Darstellung einer Gerichtsentscheidung der sogenannte Medienbruch, sprich der Verweis auf andere Medien (bspw. Internet oder Telefonhotline). Dennoch zeigt aber die aktuelle Rechtsprechung, dass selbst der sogenannte Medienbruch als praktikabler Kompromiss von einzelnen Gerichten abgelehnt wird.

Daher muss an die Möglichkeit einer weitergehenden flexibleren Umsetzung der aktuellen Rechtslage gedacht werden, denn die Art und Weise der Identitätsangabe einzelner Franchisenehmer ist auch von der Größe des Systems abhängig und damit von der Anzahl der Franchisepartner.

FAZIT

Wie kann der Franchisegeber sich dem Verschulden entziehen: Durch Aufklärung und vorgefasste, wie auch dokumentierte Verhaltensregeln!

Dies wären bspw. folgende zu regelnde Bereiche:

• Im Franchisevertrag wird zur Einhaltung der Regeln des Wettbewerbsrechts aufgefordert.
• Regionale Werbemaßnahmen des Franchisenehmers können unter Zustimmungsvorbehalt gestellt werden (Wichtig ist aber die Preisgestaltungsfreiheit hierbei zu beachten!).
• Hinweis im Handbuch auf haftungsrelevante Werbeformen (z.B. Impressumspflicht).

Der DFV e.V. wird Sie über die weitere Entwicklung der Rechtsprechung sowie das Wirken für eine Novellierung auf politischer Ebene informieren.

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Der DFV-Ausschuss International stellt die Weichen für den "Leitfaden Inbound"

Ende der letzten Woche fand die dritte Sitzung des DFV Ausschusses für Internationales in Hamburg statt. Gastgeber war dankenswerterweise erneut die Engel & Völkers Systemzentrale.

DFV Ausschuss Internationales

Im Zentrum stand dabei der Erfahrungsaustausch zwischen international erfahrenen Vertretern der Mitgliedsunternehmen sowie der assoziierten Experten des DFV.

Dabei wurde Eingangs festgestellt, dass die bisherige Arbeit des Ausschusses als erfolgreichen bezeichnet werden kann und die bisher geplanten Maßnahmen wie geplant in die Tat umgesetzt wurden. So wurde der „Leitfaden Internationalisierung: Eine Orientierung für Franchisesysteme auf dem Weg ins Ausland“ bereits im zweiten Quartal 2014 fertig gestellt und auf dem Franchise-Forum 2014 in München erstmalig präsentiert.

Das Pendant zu diesem „Leitfaden Outbound“ ist der Leitfaden für Franchisesysteme die sich für den Eintritt in den deutschen Markt interessieren. Im Rahmen der Ausschusssitzung wurde der vorhandene Entwurf besprochen und mit Hilfe der Anwesenden weiterentwickelt.

Inhaltlich wird der zweite Leitfaden nicht nur den deutschen Markt, seine Vorzüge und Besonderheiten bewerben, sondern auch franchisespezifische Fragen zur Systemadaption, Partnersuche und Franchiserecht beantworten. Dabei sollen nicht nur theoretische Überlegungen eine Rolle spielen, sondern auch praktische Erfahrungen in Form von Testimonials und Best Practices zur Verfügung gestellt werden.

Diese praktischen Erfahrungen werden auch im Rahmen der Roundtables weitergegeben, welche zu einer festen Institution des DFV werden und Wissen für die Systemexpansion ins Ausland bzw. andersherum bündeln sollen. Klar wurde, dass gerade dieser Rahmen sich in Zukunft besonders dafür eignen wird, um auch ausländischen Systemen eine außergewöhnliche Informationsmöglichkeit zur Expansion nach Deutschland zu bieten.

Der erste Roundtable wird am 22. Oktober 2014 in München tagen. Gastgeber ist die McDonald’s Systemzentrale.

Anwesende der Sitzung am 26. September 2014 waren: Kai Enders (Engel & Völkers) Günter Erdmann (SCHLARMANNvonGEYSO) Michaela Fischer (DFV) Cheyenne Heumann (Bodystreet) Mareike Niels (Engel & Völkers) Jens Przygodda (SANIFAIR) Telma Reuter (LE CROBAG) Ute Petrenko (Mail Boxes Etc.) und Sven Ursinus (DFV).

Autor: Sven Ursinus

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Der DFV am Puls der Politik: ein aktueller Überblick!

Selbst in der Sommerpause ruhte das politische Berlin nicht. Auch wenn der Bundestag sich in die sitzungsfreien Sommerferien begab, so arbeiteten die Ministerien rege weiter. Vor zwei Wochen startete nun wieder der Bundestag in das vierte politische Quartal 2014.

Der folgende Beitrag soll eine kleine Übersicht über die politische Arbeit des DFV e.V. in den vergangenen und zukünftigen Wochen verschaffen.

Ein Überblick

• Wagniskapital als alternative Finanzierungsform für die deutsche Franchisewirtschaft: Der DFV e.V. bezieht Stellung zum Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes.

• Enge Zusammenarbeit und Koordinierung mit elf Verbänden, um auf eine Novellierung im Recht der Insolvenzanfechtung nach §§ 133, 142 InsO hinzuwirken. Kommunikation mit den politischen Entscheidern: Gemeinsame Stellungnahme von elf Verbänden zur Insolvenzanfechtung.

• Gespräche im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Konsultation der EU-Kommission zum Zwecke der Evaluierung der Handelsvertreter-Richtlinie.

• Fachgespräche im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), um franchiserelevante Fragen zu erörtern und den Sachstand abzugleichen (bspw. die Wiedereinführung des Gründungszuschusses, Beteiligung des DFV an der Gründerwoche Deutschland, Franchisenehmergewinnung und Gründungsentwicklung).

• Treffen „Netzwerk Mittelstand“ zum Thema „Gründen“ im BMWi.

• Impressumspflicht: Konsultation im BMJV zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

• Kommunikation und Koordinierung von Information der Auswirkungen der Einführung des Mindestlohnes zum 01.01.2015 auf die Franchisewirtschaft.

• Der Arbeitskreis „Selbständigkeit im Vertrieb“ bestehend aus den Verbänden BDD, CDH, DIHK, GDV, VPD und DFV tagt mehrmals im Jahr und setzt sich aktuell mit folgenden Themen auseinander: Gründungszuschuss, Leitlinien der Europäischen Kommission zur Verbraucherrechte-RL, Anhörung im BMJV zur Handelsvertreterrichtlinie, Rentenversicherungspflicht für Selbständige mit einem Auftraggeber, Steuerliche Behandlung von Zuzahlungen für die Altersversorgung von selbständigen Vertriebspartnern.

Fazit

Die obige Auflistung an Aktivitäten soll nur eine kleine Übersicht und einen Eindruck verschaffen, wie die politische Arbeit des Spitzenverbandes der deutschen Franchisewirtschaft funktioniert. Sie zeigt einmal mehr die Vielseitigkeit der Themensetzung auf und spiegelt damit die Heterogenität der Franchisewirtschaft wider. Der DFV e.V. ist damit auf unterschiedlichsten Entscheiderstellen tätig – seien sie auf nationaler oder auf europäischer Ebene. Das einzelne Fachgespräch mit einem Abgeordneten ist dabei ebenso wichtig, wie die Kontaktpflege und der Wissenstransfer bzw. -austausch zu den entsprechenden Ministerien und Verbänden.

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