Praxisbeispiele aus der Finanzierung für Franchisenehmer: Matthias Mittelstädt von clever fit

In der neuen Finanzierungsfibel für Franchisegründer sind mehrere erfolgreiche Beispiele aus der Praxis dargestellt. Unter anderem auch die Erfolgsgeschichte von Matthias Mittelstädt, Franchisenehmer bei bei clever fit.

Die vollständige Finanzierungsfibel für Franchisegründer, wie auch die Finanzierungsfibel für bestehende Franchisenehmer, können Sie hier kostenlos abrufen.

WER:
Nach mehreren Jahren Tätigkeit im Außendienst eines großen deutschen Telekommunikationsanbieters entschied sich der 35-jährige Matthias Mittelstädt 2011 für die Selbstständigkeit. Der gelernte Webekaufmann wollte sich stärker mit Menschen beschäftigen, statt mit Produkten oder Dienstleistungen. Seine Sportbegeisterung brachte ihn dazu, sein Hobby zum Beruf zu machen.

WAS:
Nachdem er sich ausgiebig über die in Deutschland existierenden Fitnesskonzepte informiert hatte, eröffnete er im Oktober 2011 sein erstes clever fit-Studio im niedersächsischen Winsen (Luhe).
clever fit ist ein Fitnessstudio, das im Premium Discountbereich angesiedelt ist. Ab 19.90 Euro monatlich können Mitglieder dort Kraft und Ausdauer trainieren und mit der hauseigenen Trainersoftware „iTrain“ ihren eigenen Trainingsplan zusammenstellen. Getränke und Wellnessangebote sind im Mitgliedspreis inbegriffen.
„Besonders Spaß an meinem Beruf macht mir heute, dass ich meinen Kunden Fitness verkaufe. Im Gegensatz zu meinem vorherigen Job im Vertrieb kann ich somit auch aktiv zur Gesundheit meiner Mitglieder beitragen“, erklärt Mittelstädt seine Motivation sich mit clever fit selbstständig zu machen.
Die Leidenschaft für seinen Beruf spiegelt sich auch in seinem Erfolg wieder: Im Mai 2013 stand mit einem weiteren Studio in Rotenburg (Wümme) bereits die erste Expansion an. 2014 eröffnete er sein drittes Studio in Eutin in der Nähe des Timmendorfer Strandes.
Mittelstädt beschäftigt heute 35 Mitarbeiter.

WIE:
„Für ein Studio müssen die Einrichtung sowie die Ausstattung mit Software, Musik und Geräten finanziert werden. Der notwendige Gerätepark mit einer Vielzahl an Fitnessgeräten kann jedoch geleast werden. Das ist ein enormer Vorteil, da so bei der Gründung vom Franchisenehmer nicht ca. 400.000 Euro für die Studio-Ausstattung aufgebracht werden müssen“, sagt Matthias Mittelstädt.
Zur Finanzierung des Betriebs in Rotenburg (Wümme) setzte sich Mittelstädt mit seiner Hausbank, der Sparkasse Harburg Buxtehude in Verbindung. Zusammen mit ihr und mit Hilfe der Niedersächsischen Bürgschaftsbank konnte das zweite Studio realisiert werden. Die Finanzierung der Umbaukosten hat die Bürgschaftsbank mit einer Bürgschaft als Sicherheit unterstützt.

MM

www.clever-fit.com

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Franchisegründer mit Qualität matchen

Der 2. Franchise Matching Day in Köln beeindruckte rund 400 Besucher durch viele verschiedene und neue Geschäftskonzepte sowie hochwertige Informations-Formate.

Zum zweiten Mal fand das Branchen-Highlight für die deutsche Franchiseszene und die, die sich für Franchising interessieren, statt, in diesem Jahr in Köln. Organisiert vom Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV) und der Wiener Agentur Cox Orange präsentierte sich ein breites Spektrum der deutschen Franchisewirtschaft den Besuchern.
Insgesamt 34 Franchisesysteme etwa aus den Bereichen Fitneß, Immobilien, Mode, Pflege, Renovierung und Systemgastronomie sowie Consulter, Rechtsanwälte und Netzwerkpartner wie z.B. die IHK Köln oder die Sparkasse KölnBonn standen den potentiellen, neuen Unternehmern Rede und Antwort.

Die Aussteller führten, laut eigenen Aussagen, viele hochwertige Einzelgespräche mit gut vorbereiteten Franchise-Interessenten. „Die gestellten Fragen verdeutlichen, dass es sich bei den Besuchern um ein Fachpublikum handelt, das seine Fragen gezielt formuliert. Man kann spüren, dass sich die Gesprächspartner für eine Selbstständigkeit begeistern“, freut sich Jan Kamp, Leiter Franchising bei Kamps. „Dieses Veranstaltungsformat erleichtert uns die Suche nach geeigneten Franchisenehmern. Unter den Gesprächen waren bereits einige interessante und potentielle Franchisepartner dabei.“

Bei den Programmpunkten „Living Pages ®“ standen Geschäftsführer und Vertreter von Franchisesystemen Gründungsinteressierten in Kleingruppen für persönliche Fragen zum Erfolg im Franchising zur Verfügung und berichteten von ihren Erfahrungen aus den Systemen. Im „World-Café“ halfen Experten Besuchern bei der Orientierung zur richtigen Wahl des Franchisesystems und beantworteten Fragen zu den Themen Gründung, Finanzen und Recht.

„Um die Qualität dieser Veranstaltung zu sichern, war es uns im Vorfeld besonders wichtig, Aussteller zu gewinnen, die sich an die Regeln des fairen Franchisings halten und Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Das überaus positive Feedback der Besucher spiegelt diese Vorgehensweise als richtig wider“, erklärt Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. zum 2. Franchise Matching Day.

FranchiseMatchingDay_014

v. l. n. r.: Rüdiger Schoeller, Vertriebsleiter Schmidt Küchen; Carsten Gerlach, Gründer und Inhaber Joey’s Pizza und DFV-Vorstandsmitglied; Karsten Freigang, Geschäftsführer Joey’s Pizza; Ralf Lenger, KFC; Benjamin Dawo, Leiter Partnergewinnung Town & Country Haus; Carina Felzmann, Geschäftsführerin Cox Orange; Torben L. Brodersen, Geschäftsführer DFV; Matthias H. Lehner, Gründer und Inhaber Bodystreet und DFV-Vorstandsmitglied; Helen Holz, Franchise Managerin Kamps; Holger Blaufuß, Senior Manager Franchise McDonald’s Deutschland und DFV-Vize-Präsident

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Burger King und kein Ende – Lehren aus einem besonderen Einzelfall

In den vergangenen Jahren beherrschte eine besondere Konstellation die Wirtschaftsmedien in regelmäßigen Abständen: Burger King Deutschland hatte als Franchisegeber 89 eigene Restaurants an einen Investor veräußert, der als Franchisenehmer parallel auch in anderen Gastronomiekonzepten engagiert war. In der Berichterstattung über diesen Franchisenehmer ging es fortan vornehmlich um ein äußerst frag- und kritikwürdiges Gebaren als Arbeitgeber sowie wiederholt um Nichteinhaltung der vom Franchisegeber aufgestellten Qualitätsstandards.

(Vorläufiger) Höhepunkt dieser außergewöhnlichen Beziehung: Kündigung des Franchisevertrages durch den Franchisegeber in dieser Woche sowie die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung, die die sofortige Schließung der 89 Restaurants zur Folge hat. Medienberichten zufolge will der Franchisenehmer hiergegen rechtlich vorgehen.

Außergewöhnlich und vollkommen untypisch ist bzw. war diese Beziehung aufgrund der Größe des Franchisenehmers: Dass Franchisenehmer auch mit mehreren Betrieben wachsen, ist innerhalb der Franchisewirtschaft durchaus üblich. Dass ein Einziger jedoch fast 90 Betriebe führte, war und ist in Deutschland eine klare Ausnahmeerscheinung.

Gleichzeitig offenbarten sich zum Teil eklatante Missstände im Bereich des Franchise-Managements bei Burger King selbst, die als Lehren für alle Franchiseunternehmer (ob als –geber oder –nehmer) dienen sollten:

1. Wertschätzung und Beziehungspflege: Ein Franchise-System kann nur dann funktionieren, wenn es auf einem Wertegerüst gebaut ist, welches täglich im Umgang miteinander Anwendung findet. Das gilt für alle Ebenen – zwischen der Franchisezentrale sowie den Franchisepartnern, und natürlich auch zwischen dem Franchisepartnern und seinen Mitarbeitern.

2. Konsequentes Handeln: Fundament eines Franchisesystems sind standardisierte Abläufe, die den einheitlichen Auftritt sowie die Wiedererkennung beim Kunden ermöglichen. Die Franchisezentrale sollte ein großes Interesse an der Einhaltung dieser Abläufe haben; wird jedoch dagegen offenkundig und mehrfach verstoßen, ist schnelles und konsequentes Handeln gefordert. Auch und gerade bei Franchisenehmern, die eine große Anzahl von Betrieben besitzen.

3. Die Marke im Vordergrund: Franchisenehmer mit mehreren Betrieben besitzen eine besondere Markenverantwortung. Diese Verantwortung steigt mit jedem weiteren Betrieb. Wird über eine längere Zeit – und offenbar ohne wirksame Ahndung durch die Franchisezentrale – gegen Standards verstoßen, leidet der gemeinsame Markenauftritt. Und es werden diejenigen automatisch mit geschädigt, die sich an die Spielregeln halten. Umsatzeinbußen und Existenzängste können die Folge sein, wie z.B. im aktuellen Fall Burger King.

4. Personalhoheit beim Franchisenehmer: Mitarbeiter in einem Franchisebetrieb sind Botschafter der Marke; sie verdienen daher einer intensiven Betreuung/Förderung. Die Personalführung gehört zum Hoheitsgebiet des Franchisenehmers. Im Rahmen des partnerschaftlichen Umganges der Franchisezentrale mit den Partnern sowie der Verantwortung des gesamten Auftrittes gehört es zu den ureigenen Interessen des Franchisegebers, nach unternehmerisch ethischen Maßstäben zu handeln und dies auch von den Franchise-Nehmern einzufordern.

5. Rechtliche Auseinandersetzungen binden viele Ressourcen: Auch wenn der Gang zu Gericht unvermeidlich erscheint: Am Ende jedoch binden Prozesse viele Ressourcen, Geld und Zeit – und auch wenn der Kläger Recht behalten sollte: In der Öffentlichkeit bleibt sehr häufig etwas an der Marke haften. Es gibt Alternativen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, wie z.B. eine Mediation. In der Vergangenheit hatten den DFV mehrfach Franchisenehmer von Burger King angerufen und um Vermittlung gebeten – die Franchise-Zentrale lehnte ab.

Fazit

Burger King steht nicht für die Franchisewirtschaft. Genauso wie es bei Franchisegebern unüblich ist, Investoren als Franchisenehmer zu integrieren, so ist hier auch die Anzahl der Betriebe eines Franchisenehmers eine absolute Ausnahme (s.o.).

Und: Anhand der fünf Lehren oben wird deutlich, dass Burger King jetzt gut beraten ist, auf den Pfad der Franchise-Tugenden zurück zu kehren. Das ist die Zentrale vor allem auch den restlichen etwa 160 Franchisenehmern sowie deren Mitarbeitern schuldig. Diese befinden sich derzeit in „Sippenhaft“, ausgelöst durch den über Jahre andauernden und jetzt eskalierten Konflikt der Franchise-Zentrale mit einem Franchisenehmer.

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DFV begrüßt die Initiative „SCHULEWIRTSCHAFT“

Anlässlich der Gründerwoche 2014: das Fördern von Gründerkultur muss früh ansetzten und will von klein auf gelernt sein!

Unternehmensgründungen begünstigen den Fortschritt, schaffen Arbeitsplätze, beschleunigen den Strukturwandel und sichern die Wettbewerbsfähigkeit.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sollte dem Gründungsgeschehen und der unternehmerischen Kultur in Deutschland Impulse bereits an Bildungseinrichtungen geben, um den Unternehmergeist bei gerade jungen Menschen zu wecken. Der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) befürwortet in diesem Zusammenhang die Initiative “Gründerland Deutschland” des BMWi und den Aktionsplan der EU-Kommission „Unternehmertum 2020“. Doch die Arbeit im Bereich unternehmerische Bildung muss für die Zukunft weiter intensiviert werden. Mit zusätzlichen Projekten und Bundesfördermitteln sollte unternehmerisches Denken und Handeln in die Schulen getragen werden. In diesem Zusammenhang sollten nicht nur über die Chancen und Risiken aufgeklärt werden, welche der Weg in die Selbstständigkeit mit sich bringen. Ein weiterer zu vermittelnder Ansatz sollte auf die Frage Antwort geben: Welche verschiedene Möglichkeiten bestehen für den Einstieg in das Unternehmertum? Die Antwort kann unterschiedliche Ansätze beinhalten – bspw. die Gründung eines Startup Unternehmens, das Zusammenführen von potenziellen Übergebern oder Übernehmern eines Betriebes sowie aber auch die Aussicht sich einem markterprobten Geschäftskonzept mit vermindertem unternehmerischen Risiko anzuschließen, in diesem Fall das Franchising.

SCHULEWIRTSCHAFT-Preis

Daher begrüßt der DFV die Initiative des BMWi „SCHULEWIRTSCHAFT-Preis“. Das bundesweite Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT prämiert zum dritten Mal die besten neun Unternehmen im Wettbewerb “Mein Engagement macht Schule!”. Das Netzwerk zeichnet Unternehmen aus, die sich für berufliche Orientierung und den Übergang von der Schule in den Beruf vorbildlich engagieren. Sie öffnen ihre Türen für Schüler und stellen Lehrkräften wie Jugendlichen ihr Know-how zur Verfügung.

Mit dem SCHULEWIRTSCHAFT-Preis soll vorbildliches Engagement der Unternehmer sichtbar gemacht und gewürdigt werden.

Die prämierten Unternehmen zeigen, wie man erfolgreich auf junge Menschen zugehen und ihnen einen ermutigenden und zugleich realistischen Einblick in die Arbeitswelt bieten kann. Die Jugendlichen lernen etwas über sich selbst, über ihre Talente und ihre beruflichen Möglichkeiten. Für sie geht es schließlich darum, einen Beruf zu finden, der ihnen Freude macht und ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Aber von diesem Wettbewerb profitieren nicht nur die Jugendlichen, sondern auch die Unternehmen selbst. Denn eine frühzeitige Berufsorientierung der jungen Leute ist ein wichtiger Beitrag zur zur Fachkräftesicherung.

Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT

Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT engagiert sich seit rund sechzig Jahren für die Förderung und Verbesserung der Berufsorientierung junger Menschen und unterstützt mit vielen Projekten die Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft.

Seit 2012 zeichnet das Netzwerk mit dem Wettbewerb “Mein Engagement macht Schule!” Unternehmen aus, die sich für berufliche Orientierung und den Übergang von Schule und Beruf in vorbildlicher Weise für junge Menschen engagieren.

Das Engagement des DFV

Auch der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) setzt sich für die Fortentwicklung und Gründerkultur in Deutschland ein.

Beim Franchise Matching Day haben Franchise-Interessierte und potenzielle Gründer die Möglichkeit, Vier-Augengespräche mit Franchise-Experten und Geschäftsführern zahlreicher Systeme zu führen. An Thementischen können sie sich u.a. zu den Themen Systemwahl, Gründung, Recht und Finanzen informieren. Unter www.franchise-matchingday.de erhalten Interessierte weitere Informationen zu den Ausstellern und zum Programm.

Der Franchise Matching Day findet am Freitag, den 21. November 2014 von 10 bis 18 Uhr in der Veranstaltungslocation „Die Halle Tor 2“, Girlitzweg 30 in Köln statt.

Weitere Informationen zum politischen Wirken des DFV und zu seinen Forderungen finden Sie hier:
Positionspapier_Forderungen-Existenzgruendungsgeschehen_07.11.13

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Das Wichtigste ist, das angebotene Produkt bzw. Franchisesystem zu lieben und zu verinnerlichen! Oliver J. Lehwald, Franchisenehmer bei Häagen-Dazs im Interview.

Vom Mitarbeiter zum erfolgreichen Franchisenehmer bei Häagen-Dazs: Oliver J. Lehwald
Ein Interview mit dem Berliner Unternehmer Oliver J. Lehwald (44), der gemeinsam mit seiner Frau seit Oktober 1999 insgesamt 3 Häagen-Dazs Shops leitet.

Torben L. Brodersen: Weshalb sind Sie Franchisenehmer von Häagen-Dazs geworden?

Oliver J. Lehwald: Von Anfang an hat mich die hervorragende Qualität der Premium-Eismarke fasziniert. Häagen-Dazs ist weltweit gefragt und besitzt ein ausgezeichnetes Image. Damit entspricht die Marke meinem eigenen Qualitätsanspruch. Ich wollte ein zukunftssicheres Unternehmenskonzept in einem gehobenen Marktumfeld. Das bietet mir das Franchise-Konzept von Häagen-Dazs. Hinzu kommt eine sehr persönliche und individuelle Betreuung durch die Mitarbeiter der Franchise-Zentrale.

Torben L. Brodersen: Was sind für Sie heute die größten Herausforderungen und wie bewältigen Sie diese?

Oliver J. Lehwald: Jeden Tag – Sommer wie Winter – das eigene Team zu begeistern und zu motivieren. Nur so schaffen wir es, unseren Gästen das besondere Genuss-Erlebnis zu verschaffen. Unser Qualitätsanspruch endet nicht beim Produkt. Vor allem in den Shops achten wir auf stilvolles Ambiente und versuchen den Gästen in allem das Beste zu bieten, um den besonderen Moment „vorzuleben“. Zudem schulen wir unsere Mitarbeiter mit speziellen Trainings und vermitteln eine positive Ausstrahlung.

Torben L. Brodersen: Was ist für Sie das Besondere am Franchisesystem Häagen-Dazs?

Oliver J. Lehwald: Dem Franchisegeber geht es nicht um eine maximale Penetration der Filialen, sondern die Auswahl der neuen Franchisepartner und Standorte erfolgt nach hochklassigen Kriterien. Häagen-Dazs bietet verlässliche Vertragsbedingungen bei gleichzeitiger Flexibilität und Franchisenehmerorientierung in herausfordernden Situationen. Darüber hinaus haben wir eine professionelle und reibungslose Abwicklung des Bestell- und Lieferprozesses der Häagen-Dazs Produkte.

Torben L. Brodersen: Welche Erfahrungen als Franchisenehmer und erfolgreicher Gastronom haben Sie beruflich am meisten geprägt und in Ihrer Entwicklung weitergebracht?

Oliver J. Lehwald: Selbstverständlich gab es bei allem Erfolg seit 1999 auch schwierige Momente, wie z.B. der Teilrückbau der Ladenfläche aufgrund politischer Willkür und damit verbundenen deutlichen Umsatzeinbußen. Wer sich mit seinem Team solchen, teilweise existenzbedrohenden Problemen stellt, weiß positive Ereignisse umso mehr zu schätzen und zu fördern.

Torben L. Brodersen: Was sollte jemand unbedingt beachten und beherzigen, wenn er sich für den Einstieg in ein Franchisesystem entscheidet?

Oliver J. Lehwald: Das Wichtigste ist, das angebotene Produkt bzw. Franchisesystem zu lieben und zu verinnerlichen! Wenn möglich, sollte man mehrere Filialen des Franchisegebers besuchen und sich ein genaues Bild der spezifischen Situation vor Ort machen. Die Gäste bei ihren Einkäufen beobachten und auch befragen. Entweder ein Produkt/ eine Marke / ein Unternehmen passt perfekt zu mir und ich bin bereit, mich dafür zu engagieren oder ich lasse es lieber.

Torben L. Brodersen: Welche Voraussetzungen muss ein Franchisenehmer bei Häagen-Dazs erfüllen?

Oliver J. Lehwald: Neben den finanziellen Voraussetzungen ist der ideale Standort in einer 1A-Lage mit hoher Frequenz entscheidend. Auch der eigene Wille, zunächst operativ die Zügel selbst fest in die Hand zu nehmen, ist essentiell. Saisonale Schwankungen muss man produktbedingt akzeptieren.

Torben L. Brodersen: Warum ist gerade Franchise für Existenzgründer attraktiv?

Oliver J. Lehwald: Idealerweise bietet die vorhandene Expertise des Franchisegebers die beste Voraussetzung, unternehmerischen Erfolg zu kopieren, ohne selbst Märkte erschließen zu müssen und Unsummen für Marketing auszugeben. Investitionen lassen sich vorab sehr genau berechnen und notwendige Finanzierungen lassen sich mit einer starken und verlässlichen Marke besser bei Banken verhandeln und durchsetzen.

Torben L. Brodersen: Welche Faktoren haben Sie und das Franchisekonzept Häagen-Dazs bisher erfolgreich gemacht?

Oliver J. Lehwald: Für mich ist das vor allem die unschlagbar gute Eiscreme. Ein weiterer Erfolgsfaktor von Häagen-Dazs ist das konsequente Einhalten der Premium-Strategie in allen Bereichen. Unabhängig vom Wettbewerb und kurzfristigen Trends wird dies durch die Markenverantwortlichen bei Häagen-Dazs kompromisslos verfolgt. Wenn neue Dinge nicht funktionieren, wird daran nicht zu lange festgehalten. Gleichzeitig werden immer Neuerungen gesucht, um neue Segmente zu erschließen und um mit innovativen Produkten auch außerhalb der Hauptsaison erfolgreich zu sein.

Torben L. Brodersen: Welche Pläne haben Sie für die Zukunft?

Oliver J. Lehwald: Noch viele Jahre gemeinsam mit Häagen-Dazs erfolgreich und partnerschaftlich zu agieren und vielleicht 2 – 3 weitere Shops zu eröffnen.

Torben L. Brodersen: Abschließend: Welches ist Ihr Lieblingseis?

Oliver J. Lehwald: Ohne Frage Cookies & Cream, unser absoluter Klassiker. Ansonsten einfach jede Sorte, allerdings zur jeweiligen Genussstimmung passend.
12-25-007

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Konjunkturelle Schwäche, der Mindestlohn und die Franchisewirtschaft

Das jüngst vorgestellte Jahresgutachten der fünf Wirtschaftsweisen hat es in sich: So wird die aktuelle Konjunkturschwäche in Deutschland unter anderem auf die ab dem 01. Januar 2015 anstehende Einführung des Mindestlohns zurückgeführt. Entsprechend hitzig verliefen Diskussionen, inwiefern ein Zusammenhang diesbezüglich festgestellt werden könne oder nicht – denn das Gesetz sei ja noch gar nicht in Kraft getreten, so verlauteten Vertreter der Bundesregierung.

Diese Position offenbart eine frappierende Unkenntnis über tatsächliche Gegebenheiten innerhalb des Mittelstandes. Frühestens seit Verabschiedung des Koalitionsvertrages, allerspätestens jedoch seit der Ratifizierung des Mindestlohn-Gesetzes durch den Bundesrat am 11. Juli war klar, was auf Unternehmen ab Januar 2015 zukommt.

Aus zahlreichen Gesprächen und Diskussionen mit den Mitgliedern des DFV wissen wir, dass Unternehmen die Diskussion zur Verabschiedung des Mindestlohns sehr wohl intensiv wahrgenommen und über Konsequenzen für ihre Netzwerke diskutiert haben. Schließlich geht es ja nicht nur um betriebswirtschaftliche Auswirkungen für den Franchisegeber und seine Betriebe. Er trägt auch in hohem Maße Verantwortung dafür, dass Franchisenehmer den Mindestlohn in ihre Kalkulationen einbeziehen. Und: Wir wissen, dass Franchisegeber seit Monaten auch über Konzeptanpassungen nachdenken, um die Auswirkungen des Mindestlohns für sich und ihre Partner abzufedern. Es wäre also absolut fahrlässig, würden sich die Franchisegeber erst ab dem 01. Januar 2015 mit diesem Thema beschäftigen.

Mit der Verabschiedung des Mindestlohns haben politische Akteure viele mittelständische Unternehmen erheblich verunsichert. Sie beugen vor, passen ihre Planungen für 2015 konservativ an und halten sich aktuell mit Ausgaben bzw. Investitionen zurück. Dass hier folglich keine Konsequenzen für die Konjunktur im auslaufenden Jahr spürbar sein sollen, ist in der Praxis kaum vorstellbar.

Die Franchisewirtschaft insgesamt hat mit dem Mindestlohn kein Problem. Sie setzt sich aus den unterschiedlichsten Branchen zusammen. In vielen wird längst über Mindestlohn gezahlt. Sehr wohl aber sind einzelne Sparten in Teilen besonders betroffen, wie z.B. die Gastronomie oder der Pflegesektor. Gerade hier laufen die Vorbereitungen zur Abfederung seit Monaten auf Hochtouren, die Verunsicherung ist groß.

Dass es Unternehmen gibt, die die Einführung des Mindestlohns verdrängen und am 01. Januar 2015 mit der Erkenntnis aufwachen, handeln zu müssen, ist dabei natürlich nicht ausgeschlossen. Der DFV jedoch hat dieses Thema in seinen eigenen Reihen seit Beginn der Debatten sehr intensiv mit verfolgt, intern kommuniziert und den Austausch seiner Mitglieder diesbezüglich vorangetrieben. So wird hierzu am 02. Dezember 2014 ein weiterer DFV-Round-table für Franchisegeber stattfinden.

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So starten Franchisegründer leichter: Neuer Finanzierungsratgeber von DFV und VDB

Die Frage wie Gründer eine Selbstständigkeit mit Franchising finanzieren können, beantwortet eine neue Finanzierungsfibel für Franchisegründer, die der Deutsche Franchise-Verband (DFV) und der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken ( VDB ) zur Gründerwoche 2014 veröffentlichen.

Jedes Jahr gehen in Deutschland mehrere Tausend neue Franchisenehmer an den Start, viele davon sind Gründer. Ihnen fehlt es oft an Erfahrung und an Sicherheiten für einen Kredit. Die neue Finanzierungsfibel soll Gründer dabei unterstützen, neue Franchisebetriebe erfolgreich aufzubauen. Sie hilft beispielsweise beim Businesskonzept, beim Schreiben eines Businessplans, bei der Suche nach einer Bank oder dabei den Kapitalbedarf zu ermitteln.

Der Deutsche Franchise-Verband und die Bürgschaftsbanken unterstützen Franchisegründer mit Beratung und Bürgschaften. Seit 2009 kooperieren DFV und VDB. Sie tauschen Know-how aus, um die Finanzierungsbereitschaft bei bereits finanzierten und tragfähigen Franchisekonzepten zu verbessern. Entscheidungen bei Kreditinstituten werden erleichtert und beschleunigt. DFV-Vollmitgliedern mit DFV-System-Check sichern die Bürgschaftsbanken grundsätzliche Finanzierungsbereitschaft zu. Davon profitieren vor allem Gründer, denn die Bürgschaftsbanken setzen die Marktfähigkeit der Systeme voraus und bewerten unternehmerische Eignung und Standorte.

„Immer mehr Unternehmer machen sich mit Franchise selbstständig. Die Zahlen der neuen Franchisenehmer sind zwischen 2003 und 2013 stark gestiegen: Von 43.000 auf rund 76.500. Besonders die Gründer brauchen dringend eine Anschubfinanzierung. Durch die Zusammenarbeit mit dem VDB und den Bürgschaftsbanken konnten in den letzten fünf Jahren Bürgschaften für fast 500 Franchisesysteme vergeben werden“, erklärt Dr. h.c. Dieter Fröhlich, Präsident des DFV.
„Die Bürgschaftsbanken unterstützen viele Gründer und wissen: Bei Existenzgründern ist die richtige Finanzierung das A und O. Mit unserer Finanzierungsfibel beantworten wir Franchisegründern Fragen zu Konzept, Businessplan und Finanzplanung. Der Ratgeber soll ihnen den Start erleichtern. Weitere Beratung und Hilfe bei der Finanzierung gibt es bei Bürgschaftsbanken und dem DFV“, erläutert Guy Selbherr, Vorsitzender des VDB.

Beim 2. Franchise Matching Day
am kommenden Freitag, 21. November 2014 in Köln
wird die Finanzierungsfibel Gründern vorgestellt, die das passende Franchisesystem suchen.

Im Mai 2014 haben DFV und VDB bereits eine Finanzierungsfibel für bestehende Franchisenehmer veröffentlicht. Beide Fibeln stehen unter www.franchiseverband.com bzw. www.vdb-info.de zum Download bereit und können in den Geschäftsstellen von DFV und VDB bestellt werden.

Der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. ( VDB ) ist die gemeinsame Interessenvertretung der rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen 17 Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgarantiegesellschaften sowie von 14 Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) in Deutschland. Der VDB ist zentraler Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund um die Themen Bürgschaften, Garantien und Beteiligungen. Der VDB ist Mitglied im AECM, dem europäischen Verband der Bürgschaftsbanken, und vertritt die Interessen seiner Mitglieder auch auf EU-Ebene.

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) vertritt die Interessen der deutschen Franchisewirtschaft im nationalen und internationalen wirtschaftspolitischen Umfeld. 2013 erwirtschafteten rund 1.000 Franchisegeber, gemeinsam mit circa 76.600 Franchisenehmern und 525.300 Mitarbeitern einen Umsatz von etwa 62,8 Milliarden Euro.

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Die Gründerwoche Deutschland rückt näher

Vom 17. bis zum 23. November 2014 stehen in vielen Regionen Deutschlands wieder Gründergeist und unternehmerisches Denken und Handeln im Mittelpunkt. Mit über 1.300 Veranstaltungen möchten Schulen und Hochschulen, Gründungsinitiativen, Kommunen, Kammern und Verbände sowie Unternehmen und viele andere Akteure einen Beitrag für mehr Gründungskultur in Deutschland leisten.

International

Die Gründerwoche Deutschland ist Teil der internationalen Global Entrepreneurship Week (GEW). Sie wird von der US-amerikanischen Ewing Marion Kauffman Stiftung betreut und hat allein im letzten Jahr etwa 7,5 Millionen Menschen in über 140 Ländern für innovative Ideen, Gründungen und Unternehmertum begeistert. In diesem Jahr haben sich bereits 150 Länder angeschlossen.

National

Die Gründerwoche Deutschland wird zum fünften Mal unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ausgerichtet. Voraussichtlich über 800 Gründungsakteure und Förderer von Unternehmergeist beteiligen sich, um die Gründungskultur und das Gründungsklima in Deutschland mit zusätzlichen Impulsen zu stärken. Während und rund um die Gründerwoche bieten die Partner – darunter Kammern, Wirtschaftsförderungen, Bildungseinrichtungen – deutschlandweit eine Vielzahl an Veranstaltungen an: In Seminaren, Workshops, Wettbewerben und vielen weiteren Veranstaltungsformaten wird das umfassende Spektrum der Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Gründer und vor Ort präsent.

Franchise Matching Day

Auch der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) setzt sich für die Fortentwicklung und Gründerkultur in Deutschland ein.

Beim Franchise Matching Day haben Franchise-Interessierte und potenzielle Gründer die Möglichkeit, Vier-Augengespräche mit Franchise-Experten und Geschäftsführern zahlreicher Systeme zu führen. An Thementischen können sie sich u.a. zu den Themen Systemwahl, Gründung, Recht und Finanzen informieren. Unter www.franchise-matchingday.de erhalten Interessierte weitere Informationen zu den Ausstellern und zum Programm.

Der Franchise Matching Day findet am Freitag, den 21. November 2014 von 10 bis 18 Uhr in der Veranstaltungslocation „Die Halle Tor 2“, Girlitzweg 30 in Köln statt.

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Unternehmenspreis für mehr Willkommenskultur

Die Fachkräftesicherung ist ein zentrales Thema für die deutsche Wirtschaft. Angesichts der demografischen Entwicklung kommen neue Herausforderungen auf die Unternehmen und den deutschen Arbeitsmarkt zu. Fachkräfteengpässe sind schon heute in einigen Branchen und Regionen in Deutschland spürbar. Das weiß auch die Franchisewirtschaft nur zu gut. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bittet daher den DFV um Mithilfe, um auch in seinem Netzwerk bei Franchisegebern und Franchisenehmern, sich an diesem Unternehmer-Preis zu beteiligen, zu werben.

Mit Vielfalt zum Erfolg

Die Bundesregierung will nun mit ihrem Fachkräftekonzept alle in- und ausländischen Potenziale zur Fachkräftesicherung nutzen. Das BMWi setzt sich dabei vor allem für die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein, fördert die Willkommenskultur und wirbt für Deutschland als attraktives Zielland für internationale Fachkräfte.

Wer als Franchisegeber oder auch als Franchisenehmer auch in Zukunft gut aufgestellt sein will, muss jetzt die Weichen stellen, Personalpolitik und Rekrutierungsstrategien zur Gewinnung von Fachkräften anpassen und auch auf internationale Fachkräfte setzen. Mit internationalen Fachkräften können Unternehmen nicht nur ihren Personalbedarf decken, Fachkräfte aus aller Welt bringen auch wertvolle zusätzliche Impulse mit ins Team: Neue Ideen, Sprachkenntnisse, Wissen über internationale Märkte und interkulturelle Kompetenzen. Unternehmen, die hier ansetzten, sichern sich einen Vorsprung im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe.

Der Preis

Mit dem Unternehmenspreis „Mit Vielfalt zum Erfolg“ zeichnen das Bundes-wirtschaftsministerium kleine und mittlere Unternehmen aus, die diesen Weg bereits gehen und erfolgreich internationale Fachkräfte gewinnen und integrieren. Die Gewinnerunternehmen erhalten eine Prämie von 10.000 Euro und werden mit ihren Maßnahmen einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt (u.a. in Videoclips auf dem Will-kommensportal des BMWi „Make it in Germany“).

Informationen zum Wettbewerb und die Bewerbungsunterlagen können unter folgendem Verweis abgerufen werden: „Mit Vielfalt zum Erfolg“

Bewerbungen sind bis zum 31.12.2014 möglich!

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Politische Arbeit des DFV: Positionspapier an das BMJV zur Impressumspflicht

Stellungnahme des DFV zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Die Problematik

5a Abs. 3 Nr. 2 UWG erschwert die Gemeinschaftswerbung einer Vielzahl gleichartiger Unternehmen, wie sie typischerweise in Franchisesystemen anzutreffen ist, aber vor allem auch in Vertragshändlersystemen und Verbundgruppen vorkommt. Es ist praktisch unmöglich und damit unzumutbar,in einem Medium wie Zeitung, Prospekt oder Fernsehen für Waren- oder Dienstleistungsangebote zu werben und darin noch die so genannten Impressumsangaben – Identität und Anschrift – für alle an dem Vertriebssystem beteiligten Unternehmen bekannt zu machen. Es fehlt regelmäßig schlicht der Platz. Zudem würde eine solche Informationsflut Verbraucher eher verwirren als informieren, denn einem Vertriebssystem können hunderte oder auch mehr als 1.000 verschiedene Unternehmen angehören (insbesondere dann, wenn die Systemzentrale nur wenige oder gar keine eigenen Betriebe führt).

Die Rechtsprechung vertritt demgegenüber mehrheitlich eine streng am Wortlaut orientierte Handhabung des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG und akzeptiert einen Hinweis auf eine Internetseite, die Identität und Anschrift aller Unternehmen des Franchisesystems (oder eines anderen Vertriebssystems) auflistet, mehrheitlich nicht. Die Folge ist, dass Gemeinschaftswerbung eines Franchisesystems kaum mehr rechtskonform gestaltet werden kann und damit faktisch unmöglich wird.

Damit ist die Problematik nicht erschöpft. Denn auch die Angabe aller dem betreffenden Vertriebssystem angehörenden Unternehmen mit Identität und Anschrift § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG (z.B. im Internet) könnte möglicherweise nicht genügen. Denn nach einer jüngeren OLG-Entscheidung folge aus § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, dass eine Franchisezentrale bei ihrer Werbung mit Preisempfehlungen Identität und Anschrift der teilnehmenden Betriebe – das heißt der selbständigen Unternehmen, die die Gemeinschaftswerbung dann auch tatsächlich umsetzen (also die betreffenden Produkte führen und der Preisempfehlung folgen) – angeben müsse. Der kartellrechtlich bedingte und seit vielen Jahren praxisübliche Fußnotenhinweis „Nur in teilnehmenden Betrieben“ solle den Anforderungen des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG nicht genügen. Diese faktische Vorgabe des OLG Düsseldorf würde jedoch eine entsprechende vertikale Abstimmung im Zusammenhang mit einer unverbindlichen Preisempfehlung erfordern. Die Franchisezentrale müsste mit den Mitgliedern des Franchisesystems abstimmen, wer zu einem späteren Zeitpunkt die Produkte tatsächlich auch zu den Preisempfehlungen verkaufen will. Dies würde aber aus Sicht der Franchisewirtschaft gegen die Vorgaben des Kartellrechts (Preisbindungsverbot, § 1 GWB ) verstoßen. Das OLG Düsseldorf hat diesem Argument entgegnet, der Franchisegeber könne von einer Gemeinschaftswerbung auch Abstand nehmen und diese den Franchisenehmern überlassen, wenn er der Meinung sei, kartellrechtliche Vorgaben nicht einhalten zu können.

Die Position des DFV

Der DFV meint, diese jeweils mit § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG begründeten Sichtweisen schränken die Werbemöglichkeiten von Franchise- und vergleichbar organisierten Vertriebssystemen in unzumutbarer Weise ein. Es ist eine der typischen Aufgaben von Franchisegebern bzw. Franchisesystemzentralen, überregionale Werbung zu organisieren, von der alle Teilnehmer des Vertriebssystems profitieren sollen. Solche überregionale Werbung wurde und wird in der Praxis nicht durch Franchisenehmer (oder z.B. Vertragshändler) durchgeführt, die regelmäßig nur für die Werbung in ihrer Region verantwortlich sein können und möchten. Bliebe Vertriebssystemen wie der Franchisewirtschaft die Möglichkeit zur Gemeinschaftswerbung versagt, würde das auch zulasten der Verbraucher und des Wettbewerbs gehen.

Der DFV kritisiert die aktuelle Rechtslage und setzt sich für eine klare Gesetzesregelung ein, die es Franchisesystemen mit ihren selbständigen Franchisenehmern erlaubt, gemeinsame Werbung zu betreiben. Seit 2012 wird bedauerlicherweise die bestehende Rechtsunsicherheit in der Praxis durch Abmahnungen missbräuchlich ausgenutzt, so dass bei den betroffenen Unternehmen wirtschaftliche Belastungen in nicht unerheblicher Höhe verursacht wurden und werden.

Die Stellungnahme des DFV können Sie hier in Gänze nachlesen:
DFV_Stellungnahme_Referentenentwurf eines zweiten Gesetz zur Änderung des UWG

in Zusammenarbeit mit Noerr LLP: RA Dr. Tom Billing und RA Prof. Dr. Karsten Metzlaff.

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