DFV nimmt an EU Konsultation teil

Position des DFV zur EU Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie

Derzeit zieht die EU-Kommission in Erwägung, die aktuelle Handelsvertreter-Richtlinie zu ändern. Hierbei geht es nicht um die Frage, was genau novelliert werden soll sondern allein um die Frage, ob überhaupt eine Änderung vorgenommen werden oder bei der seit 1986 bestehenden Richtlinie festgehalten werden soll. Der DFV hat hierzu eine Position bzw. eine Bewertung verfasst und der Konsultation zugänglich gemacht.

Hintergrund

Franchising ist ein auf langjährige Partnerschaft beruhendes Geschäftsmodell. Dieses gründet auf einer vertraglichen Bindung zwischen Franchisegeber und Franchisenehmern. Der Franchisenehmer ist dabei ein rechtlich selbstständiger und eigenverantwortlicher agierender Unternehmer. Im Gegensatz zum Handelsvertreter arbeitet er auf eigene Rechnung, unterliegt keiner Preisbindung und wird nicht provisionsbasierend tätig. Im Rahmen seiner zu erbringenden Leistung verpflichtet sich der Franchisegeber zur Betreuung und Fürsorge gegenüber dem Franchisenehmer. Diese Verpflichtung beinhaltet unter anderem einen stetigen Know-how-Transfer, Schulung und Weiterbildung sowie Beratung und Unterstützung des Franchisenehmers. Franchising ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, so dass bei der Vertragsgestaltung eine Fülle von Urteilen und zahlreiche Einzelgesetze berücksichtigt werden müssen. Die Handelsvertreterrechte, bestimmt durch die Handelsvertreter-Richtlinie, finden hierbei analog, insbesondere beim § 89b HGB (Handelsvertreterausgleich), Anwendung.

Nationales und europäisches Recht

Angesichts der Vorgaben der Handelsvertreter-Richtlinie stimmen die nationalen Handelsvertreterrechte innerhalb der EU inhaltlich überein bzw. weisen nur in engem Rahmen – dort, wo die Richtlinie unterschiedliche Regelungen zulässt – Unterschiede auf. Das beschleunigt Vertragsverhandlungen und erleichtert, Verträge zu schließen. Zugleich wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, einheitliche Vertragsmuster für alle 28 EU-Staaten vorzubereiten. Dies erleichtert den Aufbau eines Vertriebskonzeptes über Handelsvertreter, soweit sich dies nur auf die Staaten der EU erstrecken soll.

Handelsvertreterverträge müssen – egal, welches Recht für den Vertrag vereinbart wurde – mit den zwingenden Regelungen der EU-Richtlinie übereinstimmen. Daher sind Handelsvertreter eher bereit, sich auf ein anderes Recht innerhalb der EU (bspw. auf das Recht am Sitz des Unternehmers) einzulassen.

Dadurch, dass der Europäische Gerichtshof durch die Gerichte der EU-Staaten zur Auslegung des nationalen Rechts vor dem Hintergrund der Richtlinie angerufen wird, verfestigt sich die angestrebte Einheitlichkeit des Handelsvertreterrechts in der gesamten EU. Dies verschafft sowohl den Handelsvertretern als auch den Unternehmern Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Handelsvertreterverträgen und damit mittelbar auch für Franchise-Verträge.

Die Auslegung der Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof und ihm folgend durch die nationalen Gerichte verhindert, dass der Schutz der Richtlinie weder durch die Wahl des Rechts eines Drittstaates noch eines Gerichtsortes außerhalb der EU ausgehebelt werden kann.

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Netzwerkpolitik des DFV beim Deutschen Arbeitgebertag 2014

DFV pflegt und erweitert sein politisches Netzwerk beim Deutschen Arbeitgebertag 2014

Das Thema des diesjährigen Arbeitgebertages lautete „Aktuelle sozial- und wirtschaftspolitische Herausforderungen“.

Bundeskanzlerin Merkel und Wirtschaftsminister Gabriel sind sich einig: „Investitionen ja, aber nicht auf Pump“. Das Ziel 2015 einen ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung zu schaffen bleibt bestehen und wird laut der Bundesregierung konsequent umgesetzt. Ein wichtiges Signal für den deutschen Mittelstand ist die Ankündigung, keine Steuern erhöhen zu wollen. Weiterhin korrigiert die Regierung ihre Prognose für das Wirtschaftswachstum nach unten. Der Bundeswirtschaftsminister betont, dass der Erhalt und den Ausbau Infrastruktur einer großen Herausforderungen der kommenden Jahre sein wird. Laut Koalitionsvertrag wollen Union und SPD insgesamt fünf Milliarden Euro in dieser Wahlperiode in die Infrastruktur stecken. Einnahmen durch die Pkw-Maut und eine Ausweitung der Lkw-Maut kommen hinzu. Das Forcieren und Fördern von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten (Wagniskapital, Crowd Funding) steht nach Aussage der Bundesregierung ganz oben auf der Agenda der Wirtschaftspolitik. Der DFV hat sich hierzu in den letzten Wochen bereits positioniert. Die Themensetzung können sie hier im Einzelnen nachlesen:

• Wagniskapital als alternative Finanzierungsform für die deutsche Franchisewirtschaft
• Wagniskapital: Was ist zu tun um diese alternative Fördermöglichkeit zu erhalten?
• Finanzielle Engpässe bei der Unternehmensgründung
• Unternehmensgründer in Deutschland: Allein und ausgebremst?

Die Mittelstandsoffensive: Gründerkultur in Deutschland stärken und ausbauen

Weiterhin betont Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Gründungskultur in Deutschland stärken. Dazu lädt er das Netzwerk Mittelstand, bestehend aus 20 Mittelstandsverbänden und dem Bundeswirtschaftsministerium, ein in einzelnen Arbeitsgruppen gemeinsame Ziele und Maßnahmen einer zukunftsorientierten Mittelstandspolitik zu erarbeiten. Nach Aussage des Bundeswirtschaftsministers sind die aktuellen Herausforderungen, wie die Sicherung unseres Fachkräftebedarfs, die Etablierung von mehr Gründergeist und passender Finanzierungsmöglichkeiten, die Erschließung von Auslandsmärkten sowie der Abbau von unnötiger Bürokratie sind am besten zu bewältigen, wenn sich Politik und Wirtschaft auf gemeinsame Ziele verständigen.

Zunächst ist an die Einrichtung folgender Arbeitsgruppen gedacht:

• Demografischer Wandel/Künftigen Fachkräftebedarf decken
• Unternehmergeist und innovative Gründungen fördern
• Neue Wege in der Mittelstandsfinanzierung beschreiten
• Globalisierung/Internationalisierung erleichtern
• Intelligente Regulierung und Bürokratieabbau vorantreiben.

Im Rahmen der Arbeitsgruppen wird diskutiert, welche Maßnahmen am besten geeignet sind, um die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft zu erhalten und auszubauen. Gleichzeitig soll sondiert werden, was Politik und Wirtschaft gemeinsam zur Bewältigung der genannten Herausforderungen beitragen können.

Fazit

Der DFV begrüßt die Ankündigungen der Politik die Gründerkultur fördern und den Mittelstand entlasten zu wollen. Die Initiative des BMWi in einzelnen Arbeitsgruppen gemeinsame Ziele und Maßnahmen einer zukunftsorientierten Mittelstandspolitik zu erarbeiten ist ein richtiger und notwendiger Schritt. Ob es nur bei einer solchen Ankündigung bleibt oder die Bundesregierung auch konkrete Taten folgen lässt, werden die kommenden Monate zeigen. Der DFV, welcher Mitglied des Netzwerkes Mittelstand ist und an den Arbeitstreffen teilnimmt, wird seinen Beitrag dazu leisten.

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Berater- und Franchise-Nehmer-Kodex für die deutsche Franchise-Wirtschaft erarbeitet

Der Ausschuss „Qualität und Ethik“ erarbeitet Kodizes für die
Franchise-Compliance-Deutschland (FCD)

Agenda 2020

In der vergangenen Sitzung des DFV-Ausschusses „Qualität und Ethik“ wurde die Agenda 2020 auf den Weg gebracht und verabschiedet. Darin wird der Leitgedanke der Arbeit des Ausschusses für die kommenden Jahre definiert und festgelegt. Qualität und Ethik im Miteinander der Franchisepartner wird darin als ein essentieller Bestandteil in einem funktionierenden und wettbewerbsstarken Franchisesystem gesehen. Der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) als die Qualitätsgemeinschaft der deutschen Franchisewirtschaft, hat sich mit seinem Ausschuss „Qualität und Ethik“ zum Ziel gesetzt, umfassende und allgemeingültige Standards zu definieren, diese Werte zu wahren und weiter zu entwickeln. Damit baut der DFV seine Rolle als Spitzenverband und Selbstregulator der deutschen Franchise-Wirtschaft weiter aus. Franchise-Geber und Franchise-Nehmer können effektiver und reibungsloser zusammenarbeiten und profitieren durch einen gemeinsamen wirtschaftlichen und nachhaltigen Erfolg.

Berater-Kodex

Weiterhin setzte sich der Ausschuss mit dem Finalisieren eines Berater-Kodexes auseinander. Die dem DFV als assoziierte Experten angeschlossenen Mitglieder sind Teil der Franchise-Wirtschaft und unterstützen die Interessen und Ziele der Franchise-Wirtschaft. Mit dieser Zielsetzung sind Verhaltensweisen unvereinbar, die sich zum Zwecke der Verfolgung von Individualinteressen gegen die Franchise-Wirtschaft oder wesentliche Teile – wie zum Beispiel gegen einen oder mehrere Franchise-Geber und/oder Franchise-Nehmer – desselben richten. Ein lauterer und fairer Umgang ist daher unabdingbare Voraussetzung für eine gedeihliche Zusammenarbeit. Deshalb definiert der Berater-Kodex einen entsprechenden Handlungsrahmen, der den Beitrag des Beraters für die Franchise-Wirtschaft in einen ethisch unternehmerischen Kontext setzt.

Der Kodex soll

• den Beratern eine Richtschnur im Umgang mit Franchisegebern und Franchisepartnern sein,
• einen Standard schaffen, auf dessen Grundlage die Berater tätig sind,
• den Zusammenhalt und die Integrität der Mitglieder des DFV stärken und
• Transparenz im gegenseitigen Umgang zwischen Vertretern der Franchisewirtschaft schaffen.

Franchise-Nehmer-Kodex

Ferner wurden erste Schritte zur Verabschiedung eines Franchise-Nehmer-Kodexes eingeleitet. Im Frühjahr 2015 soll dieser Bestandteil der FCD werden. Das Ziel dieses Kodexes ist es, Franchise-Nehmern einen Praxisleitfaden zur Verfügung zu stellen und zu vermitteln, was von Franchise-Nehmern erwartet werden kann. Der Franchise-Geber und der Franchise-Nehmer tragen füreinander in ihrer Franchise-partnerschaft Verantwortung. Um die Verantwortlichkeiten unter einer gemeinsamen Marke zu dokumentieren wurde der Ethikkodex des DFV entwickelt. Dieser beinhaltet Verhaltensregeln, um nachhaltiges unternehmerisches Handeln zu fördern und gemeinsam das Franchise-System zum Erfolg zu führen. Der Franchisenehmer-Kodex geht im speziellen auf Verhaltensregeln ein, die für den Franchise-Nehmer erforderlich sind, um seinen eigenen Beitrag für das partnerschaftliche Miteinander zu leisten.

Ausschuss Ethik Oktober 2014 Jan Schmelzle

An der Ausschusssitzung nahmen die beiden DFV-Vorstandsmitglieder Carsten Gerlach (Joey’s Pizza Service (Deutschland) GmbH) und Matthias H. Lehner (Bodystreet GmbH), Dr. Hubertus Boehm (SYNCON GmbH), Mag. Waltraud Martius (SYNCON International), Alexander Mehnert (TeeGeschwendner GmbH), Uwe Neumann (ISOTEC GmbH) sowie aus der DFV-Geschäftsstelle Torben L. Brodersen und Jan Schmelzle teil.

Der kommende Ausschuss tagt am 23. Februar 2015 in der Systemzentrale der TeeGschwendner GmbH in Meckenheim.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Jan Schmelzle unter schmelzle@franchiseverband.com.

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