Insolvenzanfechtung: die Bemühungen des DFV zeigen Wirkung

Die politische Arbeit des DFV

Nachdem das Bundesjustizministerium (BMJV) die Verhandlungen über Änderungen im Bereich der Insolvenzanfechtung im vergangenen Oktober abgebrochen hatte, haben Union und SPD die Reformgespräche mit Ministeriumsvertretern am gestrigen Mittwoch wieder aufgenommen und entsprechende Eckpunkte besprochen.

Aus Kreisen der Koalition ist zu vernehmen, dass im Mittelpunkt der Reform eine zielgenaue Begrenzung der sogenannten Vorsatzanfechtung stehen wird. Rückforderungen eines Insolvenzverwalters können künftig nicht mehr darauf gestützt werden, dass der Gläubiger dem Schuldner mit einer Stundung oder einer Ratenzahlungsvereinbarung über eine kurzfristige Liquiditätslücke hinweggeholfen hat. Die Frist für die Anfechtung soll für diese Fälle von zehn auf vier Jahre verkürzt werden. Zudem soll eine Rückforderung weitergehender als bisher ausgeschlossen sein, wenn der Leistung des Schuldners eine gleichwertige Gegenleistung des Gläubigers gegenübersteht (sogenannte Bargeschäfte). Damit soll auch sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer vor einer Rückforderung von Löhnen geschützt sind, soweit diese die Gegenleistung für eine Arbeitsleistung innerhalb der vergangenen drei Monate darstellen.

Hintergrund

Seit nunmehr vier Jahren werden immer mehr Unternehmen – darunter auch Franchisesysteme – von Insolvenzverwaltern aufgefordert, Zahlungen für Warenlieferungen oder Gebühren von Vertragspartnern, im speziellen Franchisenehmern, zurückzuzahlen, die mittlerweile insolvent geworden sind. Diese angefochtenen Zahlungen können nach geltendem Recht bis zu zehn Jahre zurückliegen. Die Grundlage für dieses sich rasant ausweitende Phänomen bilden der offene Wortlaut der Vorschriften zur Insolvenzanfechtung und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung seit dem Jahr 2010. Danach kann z.B. die Vereinbarung von Ratenzahlungen von Lieferanten mit ihren Kunden dazu führen, dass der Tatbestand der Vorsatzanfechtung bejaht wird mit der Konsequenz, dass die erhaltenen Zahlungen Jahre später an den Insolvenzverwalter abgeführt werden müssen.

Weitere Informationen zu den Hintergründen können Sie im verlinkten Blog-Beitrag nachlesen:
DFV intensiviert Bemühungen zur Änderung der Vorschriften zur Insolvenzanfechtung

Die Forderung und Aktivitäten des DFV

Das Anliegen des DFV ist es, die Dringlichkeit einer Korrektur der einschlägigen insolvenzrechtlichen Vorschriften vor Augen zu führen, damit sich die Vorsatzanfechtung nicht noch weiter zu einem Massenphänomen ausweitet. Deshalb muss das Gesetz wieder auf seinen Zweck beschränkt werden, „vorsätzliche Benachteiligung“ (so die amtliche Überschrift zu § 133 Insolvenzordnung) mittels Insolvenzanfechtung rückgängig zu machen, so dass es nur noch in Ausnahmefällen zur Anwendung kommt, wie es bis 2010 der Fall war. Ziel ist es, die für den Geschäftsverkehr notwendige Planungs-, Kalkulations- und Rechtssicherheit wiederherzustellen.

Der DFV begrüßt, dass die politischen Entscheider nun an den Verhandlungstisch zurückkehren. Das Bundesjustizministerium ist nun gefordert, so schnell wie möglich zielgenaue gesetzliche Formulierungen auszuarbeiten. Die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung, wonach die Bundesregierung „das Insolvenzanfechtungsrecht im Interesse der Planungssicherheit des Geschäftsverkehrs (…) auf den Prüfstand stellen“ wird der Maßstab für die politische Bewertung der Arbeit der großen Koalition sein.

Sobald diese Formulierungen vorliegen, werden wir als DFV diese bewerten und uns entsprechend positionieren.

Die Stellungnahme können Sie in den folgenden beigefügten Dokumenten nachlesen:
Gemeinsame Erklärung der Verbände 11 Logos (08 07 2014)Gemeinsame Position Insolvenzanfechtung 11 Verbände (08 07 2014)

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Die deutsche Franchisewirtschaft wächst 2014 hauptsächlich mit bestehenden Franchisepartnern und externen Unternehmern

Dies sind die Ergebnisse einer vom Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV) unter rund 500 Personen aus Mitgliedsunternehmen durchgeführten Online-Umfrage im Zeitraum November und Dezember 2014.

47 Prozent der Befragten gaben an, 2014 ihre Expansionsziele erreicht zu haben. Dies sind 7 Prozent mehr als im Vorjahr. Betrachtet man jedoch die Personengruppen, mit denen Franchisesysteme 2014 hauptsächlich expandiert haben, so wird deutlich, dass es sich hierbei um bestehende externe Unternehmer, die sich einem Franchisesystem anschließen sowie um bereits bestehende Franchisenehmer (Multi-Unit-Franchising) handelt. Im Rahmen des Multi-Unit-Franchisings können bestehende Franchisepartner in der Regel zwischen drei und zehn weitere Betrieben eröffnen.
Unternehmensgründer machen bei der Expansion zwar mit 43 Prozent immer noch den größten Anteil aus, haben jedoch im Vergleich zum Vorjahr 20 Prozentpunkte verloren.

Die Ursachen für den Rückgang des Wachstums mit Unternehmensgründern liegen in einem starken Arbeitsmarkt und einer daraus resultierenden Schwäche der Gründungsdynamik. Dieser Trend wird dadurch gestärkt, dass z.B. auch die Gründung aus der Arbeitslosigkeit seit Jahren gehemmt wird. So fiel z.B. ab dem 01.01.2012 der Gründungszuschuss als Pflichtleistung sowie ab dem 01.01.2014 das „Gründercoaching Deutschland für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit“ durch die Arbeitsagenturen vor Ort weg. „Die dafür eingetretenen Leistungen sind weniger umfangreich und bieten keine privilegierte Förderung für Arbeitslose“, so Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des DFV.

Diese Ergebnisse spiegeln sich auch in der Zielgruppe wider, die für Franchisesysteme interessant ist. Für 48 Prozent der Befragten sind bei der Ansprache potenzieller Franchisenehmer angestellte Fach- und Führungskräfte die beliebteste Zielgruppe, gefolgt von bestehenden Unternehmern mit 34 Prozent. Gründer aus der Arbeitslosigkeit befinden sich auf Rang drei und kommen im Vorjahresvergleich mit 9 Prozent auf 3 Prozentpunkte weniger.

Schaut man sich an, wie sich Franchisenehmer 2014 finanziert haben, wird klar, dass im Vergleich zum Jahr 2013 weniger Franchisenehmer auf eine Mischfinanzierung aus Fremd- und Eigenkapital setzen. Die Eigenkapitalfinanzierung ist von 18 Prozent auf 22 Prozent gestiegen. Der Gründungszuschuss macht 15 Prozent bei der Finanzierung aus. Dies zeigt, dass der Gründungszuschuss zur Finanzierung von Gründern aus der Arbeitslosigkeit nach wie vor wichtig ist.

Bei über 60 Prozent der Finanzierungen von Franchisenehmern ist Fremdkapital beteiligt. Private Geldgeber haben jedoch im Vergleich zum letzten Jahr von 5 auf 16 Prozentpunkte erheblich zugenommen. Alternative Finanzierungsformen, wie z.B. durch Crowdfunding oder Venture-Capital sind noch zu einem sehr geringen Anteil vertreten und weisen noch ein großes Potenzial für die Zukunft auf.

Detaillierte Ergebnisse dieser Umfrage können Sie hier einsehen.

DFV-Franchise-Barometer 2014

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Praxisbeispiele aus der Finanzierung für Franchisenehmer: Axel Bluhm von Pirtek

In der neuen Finanzierungsfibel für Franchisegründer sind mehrere erfolgreiche Beispiele aus der Praxis dargestellt. Unter anderem auch die Erfolgsgeschichte von Axel Bluhm, Franchisenehmer bei Pirtek , mit zwei brandenburgischen Standorten in Oranienburg und Hoppegarten.

Die vollständige Finanzierungsfibel für Franchisegründer, wie auch die Finanzierungsfibel für bestehende Franchisenehmer, können Sie hier kostenlos abrufen.

WER:
Der gelernte Ingenieur Axel Bluhm war 17 Jahre in einem Großunternehmen tätig. Lange Zeit arbeitete er für die deutsche Firma im Projektmanagement im Ausland.
2007 wurde der Geschäftsbereich, in dem Bluhm tätig war, aus dem Konzern ausgegliedert. Das nutzte er zu einer Neuorientierung. Im Franching sah er die Möglichkeit, sich trotz fehlender Kontakte und Netzwerke in Deutschland selbstständig zu machen.

WAS:
Über eine Internetplattform entdeckte er im August 2008 die Firma PIRTEK, schon Ende Oktober 2008 unterschrieb er seinen Franchisevertrag.
Das Unternehmen reduziert durch den Austausch von defekten Hydraulikleitungen vor Ort die Stillstandzeiten bei Maschinen, Fahrzeugen und Anlagen. Werden z.B. Arbeiten im Gleisbett einer Bahnstrecke durchgeführt, so hat der ausführende Betrieb ein festes Zeitfenster. Kommt es aufgrund von Störungen an den Maschinen zu Verzögerungen im Zugverkehr, hat das Vertragsstrafen zur Folge.
PIRTEK kommt in einem solchen Fall mit seinen Servicefahrzeugen direkt zum Kunden und erledigt bzw. behebt den Schaden vor Ort. Somit spart der Kunde Zeit, lange Stillstandzeiten der Maschinen und Anlagen entfallen.
Seinen ersten Betrieb eröffnete Bluhm in Oranienburg, ein weiterer folgte 2010 in Hoppegarten. Er beschäftigt heute insgesamt zehn Mitarbeiter.

WIE:
„Für den Aufbau eines eigenen Franchisebetriebs fallen einige Kosten an. So gehören. mindestens drei Servicefahrzeuge mit einer vollständigen Werkstatteinrichtung zur Grundausstattung. Hinzu kommen Spezialmaschinen, wie Hydraulik-Schlauchpressen, Kompressoren oder Sägen“, erläutert Bluhm seine Anfangsinvestitionen. Seinen ersten Betrieb in Oranienburg und den zweiten Standort in Hoppegarten konnte er mit Hilfe seiner Hausbank und der Bürgschaftsbank Brandenburg eröffnen. 30 Prozent der notwendigen Investitionssumme brachte Bluhm selbst mit ein, 70 Prozent übernahm die Hausbank zusammen mit der Bürgschaftsbank.

Axel Bluhm_Pirtek

www.pirtek.de

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Seminare beim Deutschen Franchise-Institut: eine Vorausschau auf 2015!

Bildung ein Leben lang ist nicht nur in unserer heutigen Wissensgesellschaft notwendig sondern auch ein entscheidender Erfolgsfaktor in der Franchisewirtschaft. Qualifikation und Weiterbildung von Franchisegebern und Franchisenehmern sind bestimmende Faktoren um in einem leistungsstarken Wettbewerb im Markt standzuhalten.

Das Deutsche Franchise-Institut ist hierbei eine der führenden Bildungseinrichtungen mit jahrelanger Erfahrung in der Vermittlung von Franchise-Know-how und Garant für erfolgreichen Wissenstransfer im Franchising. Das Angebot ist vielfältig und wird fortwährend weiterentwickelt. Die zweimal im Jahr stattfindende „Schule des Franchising“ sowie die Ausbildung zum Franchise-Manager (IHK) bilden einen Kernbereich der Weiterbildungsarbeit und haben sich in der Franchisewirtschaft nachhaltig etabliert.

Darüberhinaus wird auch 2015 die Qualifikation von Franchisenehmern einen weiteren Schwerpunkt im Seminarangebot darstellen. Schulungen in Unternehmensführung („Unternehmer-Führerschein“) werden Franchisenehmer in Ihrer Selbstständigkeit unterstützen und vorbereiten sowie Franchisesystemzentralen in ihren Schulungsmaßnahmen entlasten.

Dies ist nur ein kleiner Ausblick auf 2015 und ein kurzer Überblick über die Angebote des DFI. Wenn Sie sich für nähergehende Informationen zu Seminaren und Weiterbildungsschulungen interessieren, so besuchen Sie doch unsere neugestaltete Homepage auf www.franchise-institut.de.
Wenn Sie immer über die neusten Seminare informiert sein wollen oder Sie auch die Berichterstattung über bereits durchgeführte Seminare interessiert- folgen Sie uns uns doch einfach auf Twitter: twitter.com/DFI_Berlin

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Ein wichtiger Hinweis sei am Ende noch gestattet: eine Seminarteilnahme beim DFI wird vom Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert. Bildungsgutscheine und Bildungsprämien können daher beantragt und beim DFI eingelöst werden.

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DFV Interview Serie: Wenn man sich einer bekannten Marke anschließt, ist es leichter an Gelder zu kommen.

Eine Besonderheit die sich immer häufiger in Deutschland finden lässt: Food-Courts auf denen sich gleich mehrere Mitglieder des Deutschen Franchise-Verbandes aus dem Bereich der Systemgastronomie treffen.
Was es damit auf sich hat und wie er seine Schritt in die Selbstständigkeit erlebte, berichtet diese Woche in unserer Interview Serie: Stefan Fietz, seit 9. Oktober 2014 Franchisepartner der NORDSEE im Einkaufszentrum Milaneo in Stuttgart.

Torben L. Brodersen: Möglichkeiten als Gastronom tätig zu werde gibt es viele, Sie hätten doch auch ein eigenes Restaurant eröffnen können. Was war Ihre Motivation, sich dem Franchisesystem NORDSEE anzuschließen und Ihre unternehmerische Existenz in einem Netzwerk von Systemgastronomen zu begründen?

Stefan Fietz: Das System ist gelernt! Denn ich habe 12 Jahre Erfahrung mit McDonalds, bei meinem Bruder, der ein recht bedeutender Franchisepartner ist.
Dabei habe ich die Vorteile eines gut laufenden Systems schätzen gelernt. Der Nutzen überwiegt die Kosten, wenn der richtige Franchisegeber an meiner Seite ist. Für Nordsee habe ich mich aus folgenden Gründen entschieden: Eingeführte Marke, Kompetenz in Sachen Fisch, so gut wie konkurrenzlos, noch viele Felder, die bearbeitet werden können, gute Aussichten für die Zukunft, eine funktionierende Unternehmensstruktur, Risiken sind auf viele Schultern verteilt, nicht nur auf meine, eine schnell agierende Franchiseabteilung. Außerdem hat Nordsee sich Franchise wirklich auf die Fahnen geschrieben. Es gibt eine flache Hierarchie und damit kurze Entscheidungswege. Ich habe Freude an der Arbeit mit Menschen – seien es Mitarbeiter oder Kunden, und natürlich Freude an Fisch. Vielleicht liegt das an einer meiner Urgroßmütter: sie hatte einen Marktfischstand in Danzig. Ich verstehe mich auch als Teamplayer und arbeite gern in einem System, denn hier empfinde ich mich als Mitgestalter der Marke und last but not least schätze ich die guten Verdienstmöglichkeiten.
Ich würde daher auch jedem ein System wie Nordsee empfehlen.

Torben L. Brodersen: Wir berichten ja regelmäßig über unsere Franchisesysteme aus dem Bereich Gastronomie; eine immer stärker wachsende Entwicklung ist, dass sich diese auf den sogenannten Food-Courts treffen. Können Sie für unsere Leser das Konzept und mögliche Vor- und Nachteile kurz erklären?

Stefan Fietz:
Die Vorteile:
– Die Investitionskosten sind niedriger, weil die Fläche kleiner ist
– Insofern ist zugleich eine höhere Produktivität pro qm2 möglich
– Food-Courts sind witterungsunabhängig (da die meisten Food-Courts in Bahnhöfen und Centern stehen)
– eventuell gibt es auch durch ein eingeschränktes Produktangebot oder spezielles Angebot für Food Courts Vorteile
– die Öffnungszeiten sind überschaubar, was hinsichtlich der Gewinnung und Einsatzplanung von Mitarbeitern vorteilhaft sein kann

Fazit:
Kleine und dadurch sehr effizient laufende Betriebe.

Nachteil:
– es besteht eine recht große Abhängigkeit vom z.B. Centerbetreiber d.h. schafft dieser es, die nötigen Frequenzen durch ein gutes Mix an Shops und Aktionen/Marketing in seinen Standort zu bringen?
– die Abhängigkeit vom Betreiber zur Größe des Food-Courts, Bestuhlung, Lage, Erreichbarkeit bzw. Monopolstellung des Food-Courts im Center
– Hohe qm2-Mieten

Fazit:
“Blindes”-Vertrauen in den Standort und hohe Abhängigkeit vom Centerbetreiber

Resumee:
Ich würde immer wieder auf einen Standort in einem Food-Court als Franchisepartner von Nordsee setzen.
Man sollte sich den Betreiber bzw. den Standort aber schon genauer ansehen.

Torben L. Brodersen: NORDSEE ist nicht das einzige Franchisesystem auf dem Markt das sich der Gastronomie verschrieben hat, wo sehen Sie die Vorteile von Nordsee gegenüber anderen Systemen?

Stefan Fietz: Ich denke diese habe ich in der ersten ersten Antwort verdeutlicht.
Ich sehe bei der Nordsee meine Zukunft. Das motiviert mich auch in dunklen Tagen, immer wieder selbst auf der Matte zu stehen. Ich werde weiter mein Geld in die Marke Nordsee und damit auch in meine berufliche Absicherung investieren. Alles andere macht für mich auch keinen Sinn.

Torben L. Brodersen: Wie sind sie bei der Auswahl des Franchisesystems vorgegangen und wo haben Sie möglicherweise Unterstützung erhalten?

Stefan Fietz: Da ich wusste, was ein gutes System ausmacht und auf was ich zu achten habe! Wichtig ist auch der Investitionsrahmen: der Einstieg ist bezahlbar.

Torben L. Brodersen: Da Sie ja zeitlich noch sehr nah dran sind am Gründungsprozess, glauben Sie das Franchising-Interessierte in Deutschland es momentan leicht haben, sich die notwenigen Mittel zur Finanzierung zu beschaffen oder sehen Sie Optimierungspotential?

Stefan Fietz: Wenn man sich einer bekannten Marke anschließt, ist es leichter, an Gelder zu kommen, wobei das auch immer vom Eigenkapital abhängt.

Für die Gastronomie ist es generell nicht einfach, an Gelder zu kommen. Nach meiner Erfahrung sollte man sich eher an Sparkassen und Volksbanken wenden, da hier die Entscheidungswege kürzer und schneller sind.

Torben L. Brodersen: Wie wichtig ist die Rolle der Systemzentrale dabei? Kann diese bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten helfen oder ist der Franchisenehmer hier eher auf sich selbst gestellt?

Stefan Fietz: Bei Nordsee werden wir unterstützt. Das Franchisesystem Nordsee ist jedoch noch recht jung und der Bekanntheitsgrad bei den Banken bzw. privaten Kapitalgebern noch nicht so groß. Dies gilt aber nicht für jeden Franchiseanbieter.

Torben L. Brodersen: Würden Sie auch andere Franchise-Interessiere an ihren Erfahrungen teilhaben lassen und uns Ihre persönlichen 5 Tipps für die Praxis mit auf den Weg geben?

Stefan Fietz:
1) Freude an der Arbeit im Team (im Kleinen, wie auch im System). Egoisten sind hier fehl am Platz.
2) Einen “Plan to win” haben und nicht ängstlich sein d.h. mit Herzblut an die Sache gehen
3) Sich den richtigen Partner suchen und sich für die Entscheidungsfindung Zeit nehmen.
4) Standortwahl d.h. flexibel sein und Kompromisse machen können.
5) Das Glas ist immer halb voll statt halb LEER (die Weisheit sollte man leben können!)

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Der Arbeitskreis „Selbstständigkeit im Vertrieb“ tagt beim DFV

Ein Einblick in die politische Arbeit des DFV

Der Arbeitskreis „Selbständigkeit im Vertrieb“ bestehend aus den Verbänden BDD, BVK, CDH, DIHK, GDV, VPD und DFV tagt mehrmals im Jahr und war diese Woche zu Gast beim DFV. Der DFV steht seit Jahren im engen Austausch mit den oben genannten Verbänden. Eine vernetzte Zusammenarbeit bei politischen Entscheidungsfindungen und Prozessen sowie der ständige Austausch über relevante politische Entwicklungen bilden dabei das Kernstück der Arbeitsgemeinschaft.

Aktuell stehen folgende Themen auf der Agenda des Arbeitskreises:

1. Konsultationsverfahren / Anhörung im BMJV zur Handelsvertreterrichtlinie

2. Novellierung des UWG / Impressumspflicht gem. § 5a UWG: aktueller Stand des Konsultationsverfahrens

3. Gründungszuschuss als Pflichtleistung: gemeinsame Stellungnahme des BDD, CDH und DFV

4. Bekämpfung der Scheinselbständigkeit / geplante Regelung zum Werkvertrag im Koalitionsvertrag

5. Insolvenzanfechtung – hier Vorsatzanfechtung – was tut sich im Hinblick auf § 133 InsO?

6. Initiative der Tankstellenhalter beim BMWi ( § 92a HGB )

7. Mindestlohn: wie bereitet sich die Wirtschaft vor?

8. BSG-Urteile zur Versicherungspflicht von Syndikusanwälten

9. Sammel-/Gruppenklagen: 1. Lesung des Gesetzesvorschlags der Grünen, geplante Konsultation der Bundesregierung

10. Aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Vertriebsrecht: verpflichtende Angaben bei der Widerrufsbelehrung

Weitergehende Informationen zu diesen Themen bei Jan Schmelzle unter schmelzle@franchiseverband.com

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Burger King und kein Ende (Teil 2): Folgen der Insolvenz des Franchisenehmers Yi-Ko

In den Nachrichten vom gestrigen Tage wurde von der Insolvenzanmeldung der Yi-Ko Holding berichtet und vom Landgericht Stade bestätigt. Damit ist der größte Franchisenehmer des Burger King Franchisesystems mit knapp 90 Standorten pleite. Parallel waren vor einigen Tagen nach der Kündigung des Franchisevertrages seitens der Franchisezentrale in München Verhandlungen mit dem Ex-Franchisenehmer wieder aufgenommen worden. Dieses geschah, nachdem sich die Struktur der Franchisenehmergesellschaft offenbar verändert hatte. Allerdings sind bis zum jetzigen Zeitpunkt keine finalen Verhandlungsergebnisse bekannt.

Diese diffizile und in der deutschen Franchise-Geschichte einmalige Situation bedarf jedoch einer grundsätzlichen Kommentierung. Denn in der Öffentlichkeit tauchen Fragen nach der Insolvenz des Franchisenehmers auf. Vor allem: Was passiert mit den 3000 Beschäftigten der ehemaligen Yi-Ko Holding in den 89 Restaurants?

Die möglichen Antworten lauten:

– Die Insolvenz des Franchisenehmer-Betriebes kann die komplette Aufgabe aller 89 Standorte sowie der Kündigung aller 3000 Beschäftigten bedeuten.

Dennoch:
– Grundsätzlich muss die Einleitung des Insolvenzverfahrens des Franchisenehmers keine negativen Auswirkungen auf den Fortbestand des Franchisenehmer-Betriebes haben. Allerdings können sich die Vorzeichen (Inhaber), in Form einer neuen Gesellschaft/eines neuen Investors ändern.

– Auch ist es denkbar, dass eine Verteilung der bestehenden Restaurants jetzt auf mehrere Franchisenehmer oder die Übernahme durch den Franchisegeber selbst erfolgt. Letzteres ist jedoch weniger wahrscheinlich.

– Es ist damit nicht die logische Konsequenz, dass automatisch alle 3000 Mitarbeiter sofort ihre Jobs verlieren.

– Der Antrag des Franchisenehmers auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens kann im Rahmen der aktuellen Verhandlungen mit dem Franchisegeber sogar eine strategische Entscheidung sein, um die Kooperation (unter Zuhilfenahme des Insolvenzrechtes/Insolvenzverwalters) mit einem neuen Betreiber auf vollkommen neue Füße zu stellen und die Arbeitsverhältnisse mit den 3000 Beschäftigten fortzuführen.

– Die Änderung hin zu einem neuen Betreiber und die mittelfristige Geschäftsführung von Yi-Ko durch einen Insolvenzverwalter kann allerdings auch beinhalten, dass die Wirtschaftlichkeit der bestehenden (bzw. aktuell geschlossenen) Betriebe genauestens überprüft wird und mögliche unrentable Restaurants geschlossen bleiben.

Das öffentliche Interesse sollte sich derweil auch auf die bestehenden 160 weiteren Franchisepartner von Burger King (mit rund 600 Standorten) fokussieren. Sie sind es, die durch das Fehlverhalten der Zentrale sowie des Franchisenehmers Yi-Ko immens unter Druck stehen und derzeit zum Teil Existenzängste durch erhebliche Umsatzeinbußen erleiden müssen. Allzu häufig blieben sie in der Berichterstattung der letzten Wochen unberücksichtigt.

Denn: Durch die Entwicklungen der letzten Wochen hat die Marke Burger King insgesamt erheblichen Schaden genommen. Das wird den beteiligten Verhandlungsparteien bewusst und hoffentlich zugleich Ansporn sein, an einer kurzfristigen Lösung zu arbeiten, um damit den Beschäftigten der ehemaligen Yi-Ko Holding sowie allen anderen Franchisepartnern und deren Mitarbeitern neue Perspektiven zu bieten. Jeder Tag zählt.

Weitere Informationen hierzu sowie zur Einordnung im Kontext der Franchisewirtschaft selbst haben wir innerhalb eines früheren Blog-Beitrag vorgenommen unter:
Burger King und kein Ende – Lehren aus einem besonderen Einzelfall

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Praxisbeispiele aus der Finanzierung für Franchisenehmer: Petra Kiepsch von Vapiano

In der neuen Finanzierungsfibel für Franchisegründer sind mehrere erfolgreiche Beispiele aus der Praxis dargestellt. Unter anderem auch die Erfolgsgeschichte von Petra Kiepsch, Franchisenehmerin bei Vapiano, mit zwei Standorten in Dresden und Chemnitz.

Die vollständige Finanzierungsfibel für Franchisegründer, wie auch die Finanzierungsfibel für bestehende Franchisenehmer, können Sie hier kostenlos abrufen.

WER:
Bevor sich Petra Kiepsch dazu entschloss, ihr erstes Vapiano-Restaurant zu eröffnen, hatte die gelernte Hotelfachfrau bereits mehrere Jahre Erfahrung in der Hotellerie gesammelt. Auch das Prinzip der Systemgastronomie war ihr bereits bekannt, da sie zuletzt mit ihrer Familie ein McDonald‘s-Restaurant geführt hatte.

WAS:
Als Petra Kiepsch 2004 das erste Vapiano-Restaurant in Hamburg entdeckte, begeisterte sie dieses neuartige Geschäftskonzept auf Anhieb. Denn bei Vapiano hat jeder Gast die Möglichkeit, sein Gericht nach seinen persönlichen Wünschen zusammenzustellen.
Heute ist Vapiano eine international bekannte Restaurantkette.
Auch das Lokal von Petra Kiepsch hat sich seit der Eröffnung 2007 gut entwickelt. Rund 50 Mitarbeiter bewirten am Standort Dresden bis zu 1.000 Gäste pro Tag. Deshalb eröffnete die erfolgreiche Gastronomin 2012 ein weiteres Vapiano in Chemnitz, das von ihrem Sohn und seinem 40-köpfigen Team betrieben wird. Mittlerweile beschäftigt Frau Kiepsch rund 100 Mitarbeiter in ihrem Unternehmen. Ein drittes Restaurant ist bereits in Planung, das 2016 bei der Frauenkirche in Dresden am Neumarkt eröffnet werden soll.

WIE:
2005 begann Petra Kiepsch mit den Planungen für ein Vapiano in Dresden. „Zu diesem Zeitpunkt war der Name noch kaum jemandem ein Begriff, da es erst rund 20 dieser Restaurants gab“, erinnert sich die Systemgastronomin heute. Um ihr Vorhaben finanzieren zu können, wandte sich Petra Kiepsch an ihre Hausbank. Diese stand der Idee offen gegenüber, da es aber erst wenige Filialen der Restaurantkette gab, fehlte es an vergleichbaren Zahlen und Erfahrungswerten. Um das Projekt nicht an der Finanzierung scheitern zu lassen, empfahl die Hausbank von Petra Kiepsch, die Bürgschaftsbank Sachsen als Partner hinzuzuziehen. Diese übernahm nach eingehender Prüfung ihres Vorhabens die Bürgschaft für den Gründungskredit.

www.vapiano.com/de

Petra Kiepsch_Vapiano

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Die Franchisewirtschaft bereitet sich auf den Mindestlohn vor: Round-table zu diesem wichtigen Thema fand in Köln statt

Deutschland wird ab 01.01.2015 einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen Mindestlohn erhalten. Danach haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Arbeitsstunde.

Der DFV hat daher zur Unterstützung und zum Austausch seiner Mitglieder in Kooperation mit der ETL Franchise zu einem zweiten Round-table zum Thema Mindestlohn in Köln geladen.

Was haben die Franchisesystemzentralen zu beachten?

Nach § 13 MiLoG haften Unternehmer, die andere Unternehmer mit Werk- oder Dienstleistungen beauftragen, für die Verpflichtungen dieses Unternehmers zur Zahlung von Mindestlohn grundsätzlich wie ein Bürge. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Regelung auch analog zwischen dem Franchisegeber und seinen Franchisenehmern greift, ist als sehr hoch einzuschätzen. Eine Dokumentation, im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung oder im Franchisevertrag, dass der Franchisegeber den Franchisenehmer darauf aufmerksam macht, dass dieser den Mindestlohn zu zahlen hat und dieser dies mit einer Unterschrift auch bekundet, genügt nicht und befreit den Franchisegeber bei einer Pflichtverletzung auch nicht von seiner Haftung. Daher ist es umso bedeutsamer, im Zuge der Qualitätssicherung und der dazugehörigen Auditierung, Standards für den Franchisenehmer zu schaffen, die die Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes an seine Mitarbeiter gewährleistet und diese auch für den Franchisegeber überprüfbar ist. Die Franchisesystemzentralen müssen demzufolge Ihren Franchisenehmern Handlungsempfehlungen und Richtlinien an die Hand geben, um Ihrer Fürsorgepflicht im Sinne einer gelebten Franchisepartnerschaft nachzukommen und dem Systemschutz Rechnung zu tragen.

Weitergehende Informationen erhalten Sie beim DFV oder bei der ETL Franchise unter:

schmelzle@franchiseverband.com (Jan Schmelzle)

www.etl-rechtsanwaelte.de

Im Frühsommer 2015 wird es einen dritten Round-table zum Thema Mindestlohn
geben. Der Termin wird separat bekannt gegeben.

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Praxisbeispiele aus der Finanzierung für Franchisenehmer: Enrico Röthling & Manuel Heiser von Party Rent

In der neuen Finanzierungsfibel für Franchisegründer sind mehrere erfolgreiche Beispiele aus der Praxis dargestellt. Unter anderem auch die Erfolgsgeschichte von Manuel Heiser und Enrico Röthling, Franchisenehmer bei bei Party Rent.

Die vollständige Finanzierungsfibel für Franchisegründer, wie auch die Finanzierungsfibel für bestehende Franchisenehmer, können Sie hier kostenlos abrufen.

Wer:
Manuel Heiser und Enrico Röthling sind Franchisenehmer des Franchisesystems Party Rent am Standort Kassel. Nachdem sie jahrelang Erfahrung als Mitarbeiter des Franchisesystems gesammelt und den Standort Frankfurt mit aufgebaut haben, machten Sie sich im April 2010 mit einem eigenen Betrieb selbstständig.

Was:
Party Rent wurde 1992 in Bocholt gegründet. Das Unternehmen stattet große Anlässe aus. Von Geschirr über Dekoration und Möbel können Kunden unter anderem Küchen, Heizungen oder Sanitäranlagen sowie auch gleich die ganze Logistik für ihre Veranstaltungen mit buchen.
Bereits nach einem halben Jahr am Markt konnten Manuel Heiser und Enrico Röthling mit sechs Angestellten einige illustre Projekte stemmen. Dazu zählten etwa die Ausstattung des VIP-Bereichs und der Business-Lounge des Handball-Bundesligisten MT Melsungen, Wintersportveranstaltungen in Willingen und Oberhof und viele Firmenevents und Messen für Industriekunden aus der Region und ganz Deutschland. „Das ist toll angelaufen und entspricht unseren Vorstellungen“, kommentiert Röthling den positiven Start.
Heute zählen sie 16 Mitarbeiter und betreiben seit 2014 ein Projektbüro in Erfurt, um auch für Kunden in Osthessen und Thüringen vor Ort vertreten zu sein.

Wie:
Der Umsetzung Ihrer Selbstständigkeit standen allerdings hohe finanzielle Anforderungen an Eigenkapital und Anfangsinvestitionen gegenüber. Zur Überwindung dieser Einstiegshürden wandten sich Enrico Röthling und Manuel Heiser an die Bürgschaftsbank Hessen. Diese war Party Rent bereits durch eine frühere Bürgschaftsübernahme für einen anderen Franchisenehmer bekannt und die Erfahrungswerte daraus waren durchweg positiv.
Da die beiden Gründer ein hohes Maß an Erfahrungen mitbrachten, galt es bei der Bürgschaftsbank in Wiesbaden vor allem den Standort zu überprüfen. Die vorgesehenen Räumlichkeiten im Industriegebiet von Kassel erschienen günstig gelegen und angemessen. Die Wettbewerbssituation wurde sowohl von der Industrie- und Handelskammer als auch von den Geschäftsführern selbst positiv bewertet. „In Kassel und Umgebung gibt es keinen Wettbewerber mit einem derartig breiten Angebot“, so Röthling optimistisch. Also gab die Bürgschaftsbank grünes Licht für den beantragten Kredit.

www.partyrent.com

Manuel Heiser_Enrico Röthling_Party Rent

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