Franchisenehmer Finanzierung: der KfW Gründerkredit Universell

Franchisesysteme wachsen mit Unternehmern. Die Frage der Finanzierung ist für den angehenden Franchisenehmer, ob Unternehmensgründer oder bereits unternehmerisch Tätiger, entscheidend für einen erfolgreichen Start in die Franchisepartnerschaft. Der ERP-Gründerkredit – Universell der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) könnte hierbei ein passendes Instrument einer Franchisenehmerfinanzierung sein.

Was wird gefördert?

Mit dem ERP-Gründerkredit – Universell werden alle Formen der Existenzgründung in Deutschland oder im Ausland, auch im Nebenerwerb oder eine erneute Gründung gefördert. Es können bis zu 25 Mio. Euro Kredit bewilligt werden, um ein Unternehmen einzurichten oder zu übernehmen und innerhalb der ersten 5 Jahre zu festigen. Dazu zählt auch die Aufstockung einer tätigen Beteiligung.

Im Wesentlichen wir gefördert:

1. Investitionen, z. B.
– Anlagen und Maschinen
– Grundstücke und Gebäude
– Baukosten
– Einrichtungsgegenstände
– Firmenfahrzeuge
– Betriebs- und Geschäftsausstattung
– Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
– Software

2. Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes)
– Liquide Mittel
– Material- und Warenlager
– Personalkosten
– Mieten
– Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
– Messeteilnahme
– Beratungskosten

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

– Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
– Reine Finanzinvestitionen bei der Übernahme von Unternehmensanteilen (ohne eine tätige Beteiligung)
– Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (werden gefördert mit den Produkten für erneuerbare Energien)

Konditionen

Den individuellen Zinssatz ermittelt die Bank anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten. Als Klein- und Mittelständisches-Unternehmen (KMU) sind besonders günstige Konditionen vorgesehen. Die Kredithöhe und Auszahlung beträgt bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben, bis zu 100 % der Investitionskosten und Betriebsmittel und bis zu 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt. Der Gründerkredit wird auf Wunsch mit 50 % von der Haftung freigestellt. Das bedeutet, dass die KfW 50 % des Kreditausfallrisikos übernimmt – die restlichen 50 % trägt die Hausbank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmer haften dann der Franchisenehmer zu 100 % für die Rückzahlung.

Weitergehende Informationen, wie bspw. die Antragsformulare, erhalten Sie unter www.kfw.de

Der Service des DFV

Die Frage wie Gründer eine Selbstständigkeit mit Franchising finanzieren können, beantwortet auch die Finanzierungsfibel für Franchisegründer, die der Deutsche Franchise-Verband (DFV) und der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken ( VDB ) zur herausgegeben hat. Näheres erfahren Sie unter www.franchiseverband.com

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