Franchise ist viel mehr als nur ein Vertriebskanal!

Unter dem Motto „Franchise anders denken“, führte Torben L. Brodersen das erste Interview dieser Reihe mit Valerie Bönström, Gründerin und Inhaberin von Mrs.Sporty. Im Gespräch berichtet sie von den Erfahrungen mit ihrem Franchisesystem und erklärt, wie sie Franchise aktuell und in Zukunft sieht.

Torben L. Brodersen: Frau Bönström, Sie haben mit Mrs.Sporty ein erfolgreiches Franchisesystem im Bereich Frauenfitness aufgebaut und sind seit 10 Jahren am Markt. Wie sehen Sie Franchise heute?

Valerie Bönström: Franchisesysteme werden heute oft immer noch als reine Vertriebssysteme gesehen, um schnelles Wachstum zu generieren. In diesem Geschäftsmodell steckt jedoch viel mehr und dies sollte unbedingt auch genauer erklärt und dargestellt werden.
Viele Dienste sind heute jederzeit im Internet abrufbar. Dies hat auch einen großen Einfluss auf Franchisesysteme. Um im harten Wettbewerb am Markt bestehen zu können, kommt es deshalb immer mehr auf Qualität und guten Service an, sowohl dem Endkunden gegenüber als auch den Franchisepartnern. Das heißt, Franchisezentralen müssen mehr denn je Dienstleister sein, gegenüber ihren Kunden und Mitarbeitern.
Denn gut qualifizierte Mitarbeiter fehlen heute an vielen Stellen, so auch bei den Franchisepartnern, bei denen der Wettbewerb um gute Arbeitskräfte auch untereinander groß ist.

Torben L. Brodersen: Mit welchen Themen beschäftigen Sie sich aktuell in der Franchisezentrale?

Valerie Bönström: Eines unserer großen Themen ist zurzeit die Vorgehensweise bei der Standortwahl. Dieser ist für den wirtschaftlichen Erfolg eines Franchisenehmers entscheidend. Deshalb haben wir ein Analysetool entwickelt, mit dem der Standort vor Auswahl und während seiner Laufzeit genau nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten analysiert und überwacht werden kann.
Ich würde jedem Franchisegeber raten, seine Partner bei der Standortwahl zu unterstützen und für den Erfolg des gesamten Franchisesystems ein solches Analysetool zu installieren.
Ein weiteres Thema bei Mrs.Sporty ist derzeit die Internationalisierung. Ganz besonders wichtig bei der Expansion ins Ausland ist das Verständnis für die jeweiligen kulturellen Gegebenheiten und die Unterschiede zum Heimatmarkt sowie die Betrachtung des Wettbewerbs.
Existiert das Geschäftsmodell bereits an einem ausländischen Markt, sollte man sich vorher genau überlegen, ob und mit welcher Strategie man in diesen Markt eintritt, da der Markt dort schon „verbrannt“ sein könnte.
Ein gut durchdachtes, schlüssiges und funktionierendes Franchisekonzept dagegen kann als Pionier in einem Land großen Erfolg haben.

Torben L. Brodersen: Die Franchisewirtschaft ist stark männerdominiert. Was können Ihre männlichen Kollegen von Frauen lernen?

Valerie Bönström: Frauen und Männer haben unterschiedliche Stärken. Frauen sind oft besser organisiert und strukturiert als ihre männlichen Kollegen jedoch auch selbstkritischer, emotionaler und risikoscheuer und machen sich oft zu viele Gedanken.
Ich denke, dass Frauen und Männer als Team am besten zusammen funktionieren indem sie ihre Stärken gemeinsam nutzen und sich gegenseitig ergänzen. Einige solcher Beispiele haben wir auch schon oft in unserem Franchisesystem bei Franchisepartnern beobachtet, die mit ihren Partnern zusammen erfolgreich einen oder mehrere Betriebe führen.

Torben L. Brodersen: Wie unterstützen Sie Ihre Franchisepartner, die zum Beispiel gewisse Entwicklungsblockaden haben?

Valerie Bönström: Allen unseren Franchisepartnern bieten wir regelmäßig die Möglichkeit eines GROW-Modell Coachings (Goal Reality Options Way) an. Mit dessen Hilfe können sie ihre kurz- oder langfristigen Ziele festlegen, ihre aktuelle Situation überprüfen sowie ihre Optionen und den Weg zur Zielerreichung herausarbeiten.

Torben L. Brodersen: Wie überzeugen Sie Ihre Franchisepartner davon, Neuerungen anzunehmen und sich weiter zu entwickeln?

Valerie Bönström: Franchisepartner haben bei Mrs.Sporty die Wahl, ob sie eine Neuerung übernehmen möchten oder nicht. In der Regel pilotieren wir diese zuerst in einigen Clubs und zeigen ihnen dann die Entwicklung auf. Ihnen ist dann freigestellt, ob sie die Neuerung mit übernehmen möchten oder nicht.

Torben L. Brodersen: Sie treffen den Bundeswirtschaftsminister – was würden Sie sich für den Gründungsstandort Deutschland von ihm wünschen?

Valerie Bönström: Ich würde mir mehr Geld für Aus- und Weiterbildung sowie für die Kinderförderung wünschen. Außerdem sollten Frauen besser bei der Kinderbetreuung unterstützt werden, um weiterhin ihren Berufen nachgehen zu können.
Der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer sollte überdacht und unser Arbeitssystem mehr nach Leistung ausgerichtet werden.
Zusätzlich sollte die Politik stärker auf die Qualifizierung von Einwanderern setzen, um Menschen mit ausländischem Hintergrund schneller und besser zu integrieren. Sie sollten vor einem Umzug nach Deutschland bereits in mit der deutschen Sprache gefördert werden. Denn nur wer die deutsche Sprache spricht, hat eine gute Chance in Deutschland langfristig erfolgreich Fuß zu fassen.

Torben L. Brodersen:
Wie sieht für Sie Franchise in Zukunft aus und worauf wird es ankommen?

Valerie Bönström: Das Bestehen bzw. der Erfolg eines Franchisesystems wird in Zukunft noch stärker vom Konzept abhängen. Denn Franchisepartner sind auch unsere Kunden und entscheiden immer mehr danach, was ihnen geboten wird.
Um langfristig erfolgreich zu sein, müssen Franchisesysteme Anreize schaffen, um ihre Mitarbeiter zu motivieren. Franchisenehmer sollten tatsächlich auch als Partner betrachtet werden und in Entscheidungsfindungen, die das gesamte System betreffen, demokratisch mit einbezogen werden.

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Bönström

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Franchise anders denken – Start einer Interviewreihe

Die mittelständische Wirtschaft befindet sich mitten in einem fundamentalen Wandlungsprozess. Äußere Rahmenbedingungen für Unternehmen ändern sich permanent und schaffen neue Herausforderungen, der sich vor allem auch die Franchisewirtschaft vermehrt stellen muss:

– die Digitalisierung greift immer mehr Raum
– das Konsumverhalten der Kunden befindet sich in einem drastischen Veränderungsprozess (spürbar vor allem im Handel sowie der Gastronomie)
– innerhalb der unterschiedlichen Märkte und Branchen hat ein harter Verdrängungswettbewerb eingesetzt
– die Gründerszene in Deutschland liegt am Boden, auf eine Reanimation besteht derzeit wenig Hoffnung
– nicht zuletzt schaffen die politischen Rahmenbedingungen immer mehr Auflagen („Auflagen“ streichen und ersetzen durch „Bürden“) für mittelständische Unternehmen (Mindestlohn-Verordnung oder Rente mit 63)

Franchiseunternehmen werden morgen nicht mehr so funktionieren wie gestern oder gar vorgestern. Diese Partnerschaft selbständiger Unternehmer befindet sich ebenso wie die mittelständische Wirtschaft selbst in einer Metamorphose. Der Grund hierfür ist einfach: auf alle fünf oben genannten Rahmenbedingungen muss die Franchisewirtschaft gesonderte Lösungen finden. Durch ihren Netzwerkcharakter befinden sich alle Franchiseunternehmen unter ihrem entsprechenden Markendach und stehen damit (konsequenterweise) gemeinsam vor der Aufgabe, Antworten auf die Veränderungsprozesse zu finden. Selbstverständlich sind hier insbesondere die Franchisegeber, die Franchisezentralen gefordert. Denn sie sind es, die ihr Konzept vordenken und Innovationen am Konzept vorantreiben sollten. Das kann allerdings wiederum nur in engem Schulterschluss mit den Franchisepartnern geschehen, die mit ihrem Erfahrungsschatz wesentlich zur Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes beitragen. Und sie sind es, die Innovationen später auch vor Ort umsetzen müssen. Insofern steigt die Abhängigkeit der Franchisezentralen sowie der Partner vor Ort und umgekehrt. Das bietet für Franchisesysteme enorm große Chancen, aber vor allem auch organisatorische Herausforderungen.

Das Franchiseprinzip findet parallel immer mehr Anwendung. Die Standardisierung und Multiplikation von Geschäftsmodellen jedweder Art ist ein attraktives Expansionsmodell. Aber die Mechanismen verändern sich. Wie Franchise in Zukunft erfolgreich angewandt wird, will der DFV in den kommenden Monaten stärker diskutieren. Unter dem Motto “Franchise anders denken” führen wir daher aktuell Interviews mit Franchiseexperten durch. Diese werden unter anderem hier auf dem Blog veröffentlicht. Wir freuen uns auf einen lebendigen und aktiven Diskurs zu diesem Thema.

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Erster Franchisegeber mit Crowdfunding finanziert

Der DFV setzt sich seit geraumer Zeit für alternative Finanzierungsformen bei der Unternehmensgründung ein.

Hintergrund

Die Bedeutung der deutschen Franchisewirtschaft ist in den vergangen Jahren kontinuierlich gestiegen. Dies wird besonders beim Blick auf die Zahlen der Franchisenehmer und der Beschäftigten sichtbar. Gab es 2003 noch 43.000 Franchisenehmer und 390.000 Mitarbeiter in diesem Wirtschaftszweig, so ist 2013 mit rund 76.600 Franchisenehmern und circa 525.000 Beschäftigten ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Franchisesysteme wachsen hierbei größtenteils mit Unternehmensgründern. Probleme der Unterkapitalisierung und bei der Finanzierung werden oft als wachstumshemmend eingestuft, da Expansionsziele auf Grund der benannten Punkte nicht erreicht werden können.

Trotz der Stärken der deutschen Unternehmensfinanzierung steht gerade jungen Unternehmen und Unternehmensgründern zu wenig Kapital zur Verfügung. Dieser Mangel an Kapital bremst die Entwicklung vieler Franchise-Unternehmen. Daher hat die Bundesregierung zu Recht festgestellt, dass die Unternehmensfinanzierung über Wagniskapital eine effiziente Alternative darstellen kann. Crowdfunding als Teil davon, leistet hierfür einen wichtigen Beitrag.

Die Attraktivität von Crowdinvesting liegt gerade im schnellen und unbürokratischen Beteiligungsprozess. Der zu finanzierende Unternehmer wird dabei früh gefordert, in dem er durch seine betriebsstrategische Ausrichtung und durch gezielte Kommunikation, sich von anderen Wettbewerbern versucht abzugrenzen, um Anleger, welche reales Geld investieren, von seinem Geschäftsmodell fortlaufend zu überzeugen. Diese Dynamik des deutschen Crowdfunding-Marktes muss erhalten bleiben, da es gerade auch für die Franchisewirtschaft eine attraktive Alternative zu klassischen Finanzierungsmodelmöglichkeiten bietet.

Franchisegeber finanziert mit Crowdfunding

Ohlala ist ein Franchisekonzept, welches sich auf französische Genusswaren und deren Verkauf im französischen Ambiente spezialisiert hat. Ohlala hat seinen Pilotbetrieb eigenfinanziert und möchte nun mittels Franchising expandieren. Zur Finanzierung der Franchisierung nutzt es nun die Deutsche Microinvest Plattform. Diese bietet Anlegern die Möglichkeit am wirtschaftlichen Erfolg des Franchisekonzepts teilzuhaben. Der DFV wird diese Entwicklung aufmerksam weiterverfolgen.

Wofür steht der DFV

Einen Überblick über die Aktivitäten des DFV finden Sie hier:

Finanzielle Engpässe bei der Unternehmensgründung

Wagniskapital: Was ist zu tun um diese alternative Fördermöglichkeit zu erhalten?

Wagniskapital als alternative Finanzierungsform für die deutsche Franchisewirtschaft

Bundestag beschließt Kleinanlegerschutzgesetz und DFV bezog zuvor Stellung

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Richtungsweisendes Urteil zur Standortauswahl: Konkurrenzschutzklausel im Mietvertrag

Sachverhalt

Der Mieter schließt mit dem Vermieter einen Mietvertrag über Räumlichkeiten, die er als Arztpraxis nutzen möchte. Innerhalb dieses Vertrages wird festgehalten, dass der Vermieter dem Mieter Konkurrenzschutz in diesem Gebäude gewährt und das für Ärzte derselben Fachrichtung des Mieters. Der Vermieter schließt jedoch später einen Mietvertrag mit einem Arzt derselben Fachrichtung für dieses Haus. Daraufhin fordert der Mieter den Vermieter auf, diese Situation wieder „rückgängig“ zu machen und möchte, dass die Miete gemindert wird und er nur noch unter Vorbehalt zahle.

Begründung des Gerichts

In § 536 Abs. 1 S. 1 heißt es, dass der Mieter von der Miete befreit ist, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache durch einen Mangel aufgehoben ist. Fraglich für das Gericht war also, ob ein solcher Mangel vorlag. Und hat festgestellt, dass jede nachteilige Abweichung des vertraglich vereinbarten Zustandes von dem tatsächlichen einen solchen Mangel darstellt. Zu solchen Zuständen gehören u.a. auch rechtliche Verhältnisse bzgl. der Mietsache. Allerdings müssen diese Umstände wiederum die „Gebrauchstauglichkeit unmittelbar beeinträchtigen“. Der BGH stellte hier fest, dass der Verstoß gegen eine solche Konkurrenzschutzpflicht einen Mangel in der Mietsache darstellt.
Der Vermieter war entsprechend dazu verpflichtet, die Konkurrenzsituation zu beseitigen. Ob vorliegend auch die Miete gemindert werden muss hat der BGH offen gelassen, macht aber im Tenor deutlich, dass dies, sofern das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung durch die Konkurrenzsituation gestört ist, durchaus der Fall sein kann.

Fazit

Aufgrund einer Verletzung der vereinbarten Konkurrenzschutzklausel durch den Vermieter entsteht somit nach § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Mangel, der zur Minderung der Miete führen kann.

Gerade in Bezug auf die Konkurrenzsituation zwischen einzelnen Franchisenehmern, Standortanalysen und die Vergabepraxis bei einzelnen Geschäftslokalen muss dieses Urteil Berücksichtigung finden. Auch da es das erste höchstrichterliche Urteil in dieser Sache ist und damit richtungsweisend.

Verfasser: Arne Dähn

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Deutsche Franchisewirtschaft weiter auf stabilem Wachstumskurs trotz sinkender Franchisenehmerzahlen

Die deutsche Franchisewirtschaft entwickelte sich 2014 weiterhin positiv.
Bei der Zahl der Franchisesysteme war innerhalb eines Jahres ein Zuwachs um 8 Prozent von 994 auf rund 1.075 zu verzeichnen, was sich auch im Umsatz dieses Wirtschaftssektors widerspiegelte. Dieser wuchs 2014 um 16,9 Prozent von 62,8 auf 73,4 Mrd. Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Franchisenehmer ist jedoch im Vergleich zu 2013 gesunken, von 76.500 um 5,4 Prozent auf 72.384.

„Einerseits wächst der Markt mit neuen, innovativen und attraktiven Franchisekonzepten und viele Franchisegeber konkurrieren untereinander immer stärker um die besten Franchisenehmer. Andererseits fehlt es immer mehr an Unternehmensgründern, da bei der aktuell stabilen Arbeitsmarktlage nur sehr schwer Personen zu finden sind, die ihre „sichere“ Festanstellung gegen eine Selbstständigkeit tauschen wollen. Franchisesysteme wachsen somit immer häufiger mit bereits bestehenden Franchisepartnern durch sogenanntes Multi-Unit Franchising, mit eigenen Betrieben oder durch die Übernahme bestehender Standorte, wenn Franchisepartnerschaften vertraglich auslaufen“, erklärt der Geschäftsführer des deutschen Franchise-Verbandes e.V. Torben L. Brodersen.
„Das erklärt auch, warum die Anzahl der Mitarbeiter in der gesamten Franchisewirtschaft 2014 unterm Strich gestiegen ist, nämlich um 3 Prozent von 525.300 auf 541.040 im Vergleich zum Vorjahr.“

Fitness- und Social Franchisesysteme gewinnen immer mehr an Bedeutung
Betrachtet man die Anteile der Franchisesysteme nach Branchen, ergibt sich für 2014 folgendes Bild: Der Dienstleistungssektor verzeichnet mit 38 Prozent zwar 7 Prozentpunkte weniger im Vergleich zum Vorjahr, herausgerechnet ist hier in diesem Jahr jedoch erstmals der Bereich Fitness/Gesundheit. Dieser entwickelt sich entsprechend den Megatrends „Healthstyle“, „Demografischer Wandel“ und „Greenomics“ immer stärker und macht bereits 9 Prozent des Gesamtmarktes aus.
Einen wachsenden Anteil im Dienstleistungsbereich haben neuerdings auch Social Franchise Systeme, die immer stärker am Markt Einzug erhalten.
Die Bereiche Handel und Hotel/Gastronomie bleiben mit 25 und 19 Prozent weiterhin stabil. Das Handwerk hat einen Rückgang um 4 Prozentpunkte, von 11 auf 7 Prozent, zu verzeichnen.

Die vorliegenden Werte basieren auf einer Umfrage, die der DFV im März 2015 unter Franchisegebern gemeinsam mit dem Internationalen Centrum für Franchising und Cooperation (F&C) und der Spectos GmbH durchführte.

Die akteuellsten Ergebnisse können auf der DFV-Website eingesehen werden. Bei Verwendung der Grafiken bitte den Deutschen Franchise-Verband e.V. als Quelle angeben.

DFV-Grafik-Uebersicht-2014

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Bundestag beschließt Kleinanlegerschutzgesetz und DFV bezog zuvor Stellung

Finanzierung von Unternehmensgründungen durch Crowdinvesting: Wagniskapital als alternative Finanzierungsform für die deutsche Franchisewirtschaft

Der Bundestag hat vergangene Woche das Kleinanlegerschutzgesetz in der 2. und 3. Lesung beschlossen.

Der DFV e.V. bezieht Stellung zum Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes

Im Rahmen einer Gesetzesinitiative hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern zur Konsultation gestellt und einer Stellungnahme zugänglich gemacht.

Der DFV hat die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf wahrgenommen, um weitere Anregungen für die Überarbeitung des Gesetzes zu geben und auf deutliche Schwachstellen hinzuweisen. Beim nun beschlossenen Gesetzestext wurden wesentliche Forderungspunkte des DFV mit berücksichtigt.

Hintergrund

Die Bedeutung der deutschen Franchisewirtschaft ist in den vergangen Jahren kontinuierlich gestiegen. Dies wird besonders beim Blick auf die Zahlen der Franchisenehmer und der Beschäftigten sichtbar. Gab es 2003 noch 43.000 Franchisenehmer und 390.000 Mitarbeiter in diesem Wirtschaftszweig, so ist 2013 mit rund 76.600 Franchisenehmern und circa 525.000 Beschäftigten ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Franchisesysteme wachsen hierbei größtenteils mit Unternehmensgründern. Probleme der Unterkapitalisierung und bei der Finanzierung werden oft als wachstumshemmend eingestuft, da Expansionsziele auf Grund der benannten Punkte nicht erreicht werden können.

Trotz der Stärken der deutschen Unternehmensfinanzierung steht gerade jungen Unternehmen und Unternehmensgründern zu wenig Kapital zur Verfügung. Dieser Mangel an Kapital bremst die Entwicklung vieler Franchise-Unternehmen. Daher hat die Bundesregierung zu Recht festgestellt, dass die Unternehmensfinanzierung über Wagniskapital eine effiziente Alternative darstellen kann. Crowdfunding als Teil davon, leistet hierfür einen wichtigen Beitrag.

Die Attraktivität von Crowdinvesting liegt gerade im schnellen und unbürokratischen Beteiligungsprozess. Der zu finanzierende Unternehmer wird dabei früh gefordert, in dem er durch seine betriebsstrategische Ausrichtung und durch gezielte Kommunikation, sich von anderen Wettbewerbern versucht abzugrenzen, um Anleger, welche reales Geld investieren, von seinem Geschäftsmodell fortlaufend zu überzeugen. Diese Dynamik des deutschen Crowdfunding-Marktes muss erhalten bleiben, da es gerade auch für die Franchisewirtschaft eine attraktive Alternative zu klassischen Finanzierungsmodelmöglichkeiten bietet.

Die zentralen Standpunkte des DFV

Der Entwurf zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern betrifft gerade Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer. Die deutsche Franchisewirtschaft hat im Wesentlichen diese Unternehmenstypen im Focus, und zwar sowohl auf Seiten des Franchisegebers als auch der des Franchisenehmers.

Die zentralen Forderungen und kritischen Hinweise des DFV zum Referentenentwurf lauten wie folgt:

1. Die Verpflichtung ab einer 250 EURO Investition vom Crowd-Investor zu unterzeichnende Vermögensanlagen-Informationsblatt postalisch zurück zu senden, könnte die Bereitschaft des Investors, auf Grund des hohen Aufwandes sich zu beteiligen, sinken lassen.

2. Pflicht der Gestaltung eines Verkaufsprospekts pro Crowdinvesting ab einer 1 Million EURO würde hohe Kosten verursachen.

3. Eine in der Gesamtbetrachtung harte Regulierung des Gesetzentwurfes würde den Crowdfunding-Markt zum Erliegen bringen. Gerade seine Flexibilität und der geringe Verwaltungsaufwand macht die Attraktivität für den Wagniskapitalgeber aus.

Was wurde umgesetzt

Mit den jetzigen Regelungen im Kleinanlegerschutzgesetz wurde der richtige Schritt zur Stärkung der noch jungen Crowdinvesting-Branche in Deutschland vorgenommen. Vielen jungen Unternehmen ist der Weg zu weiterem Wachstum über den klassischen Finanzierungsweg noch immer versperrt. Crowdinvesting ist hier eine wichtige Alternative. Die Heraufsetzung der Prospektfreiheitsgrenze von ursprünglich 1 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro erleichtert diese Finanzierungsoption. Dem gleichen Ziel dient die Möglichkeit, das Vermögensinformationsblatt ( VIB ) jetzt komplett elektronisch zur Verfügung zu stellen. Außerdem wurde dafür gesorgt, dass die Einzelanlageschwelle in Höhe von 10.000 Euro nicht für Kapitalgesellschaften gilt. Damit können Ankerinvestoren jetzt auch mehr investieren. Auch die Streichung des Werbeverbots im Internet und in den sozialen Medien hilft der Crowdinvesting-Branche. Werbung darf nun in allen Medien geschaltet werden, wenn es einen deutlich erkennbaren Warnhinweis an prominenter Stelle gibt. Dies stellt sicher, dass Kleinanleger über die hohen Risiken von Crowdinvestitionen informiert werden und das persönliche finanzielle Risiko richtig einschätzen können.

Die Stellungnahme des DFV sowie das nun beschlossene Kleinanlegerschutzgesetz können Sie im Einzelnen hier nachlesen:

entwurf-eines-kleinanlegerschutzgesetzesDFV-Stellungnahme Crowdfunding - KleinanlegerschutzG

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Was die Franchisewirtschaft bewegt: Freiheit und Grenze des Internetvertriebs in Franchisesystemen

Richtungsweisende Aussage des Bundekartellamtes auch für das Franchising

Das Verfahren gegen die adidas AG: Verkaufsverbot über Online-Marktplätze

Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegen die adidas AG (adidas) eingestellt, nachdem das Unternehmen seine Internet-Vertriebsbedingungen kartellrechtskonform geändert hat.

adidas betreibt ein selektives Vertriebssystem, in dem adidas-Produkte nur über autorisierte Händler an Endkunden verkauft werden dürfen. Die im Jahr 2012 eingeführten e-Commerce Bedingungen enthielten u.a. ein weitreichendes Verkaufsverbot über die großen Online-Marktplätze eBay und Amazon Marketplace, aber auch andere Plattformen wie Rakuten.de, Yatego.de, Hitmeister.de und meinPaket.de. Das Bundeskartellamt hatte nach Eingang einer ganzen Reihe an Beschwerden von Sportfachhändlern ein Verfahren eingeleitet.

Sachverhalt

Nach umfangreichen Ermittlungen bei den deutschen Händlern und den Sportartikelherstellern wurde adidas im Laufe des Verfahrens informell mitgeteilt, dass schwerwiegende wettbewerbsrechtliche Bedenken im Hinblick auf das Verkaufsverbot über Online-Marktplätze und Beschränkungen der Suchmaschinenwerbung für autorisierte Händler bestehen. Daraufhin hat adidas eine Neufassung der e-Commerce Bedingungen vorgelegt, in der das Verkaufsverbot über Online-Marktplätze komplett entfallen ist. Es wurde außerdem klargestellt, dass es allen autorisierten Händlern freisteht, adidas Markenbegriffe als Suchwort bei der Suchmaschinenwerbung wie z.B. Google AdWords zu verwenden. Auch mit der ASICS Deutschland GmbH, die wegen ähnlicher Vertriebsbedingungen vom Bundeskartellamt abgemahnt worden ist (siehe PM vom 28. April 2014), werden derzeit Gespräche über eine kartellrechtskonforme Ausgestaltung ihres selektiven Vertriebssystems geführt.

Kernaussage

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Möglichkeiten des Internets stellen Hersteller wie Händler vor neue Herausforderungen. Unsere Aufgabe ist es, in diesem dynamischen Umfeld Märkte und Chancen zugunsten von Händlern und Verbrauchern offenzuhalten. Selbstverständlich dürfen Hersteller bei der Auswahl ihrer Händler bestimmte Qualitätsanforderungen stellen. Nach europäischem wie deutschem Kartellrecht ist es aber nicht erlaubt, wesentliche Vertriebskanäle wie den Online-Handel weitgehend auszuschalten. Unser Verfahren gegen adidas sowie auch das noch nicht abgeschlossene Verfahren gegen ASICS sind Pilotverfahren, da derzeit viele Markenhersteller vergleichbare Maßnahmen erwägen. Wir begrüßen, dass adidas seinen autorisierten Einzelhändlern jetzt ermöglicht, nicht nur einen eigenen Online-Shop, sondern auch Shops auf Online-Marktplätzen zu betreiben. Dies ist gerade für kleine und mittlere Sportfachhändler auch in Anbetracht rückläufiger Kundenfrequenzen eine wichtige Möglichkeit, ihren Kundenkreis zu erweitern. Auch die Verbraucher profitieren hiervon ganz unmittelbar.“

Der Vertriebskanal Online-Handel spielt auch im Franchising eine immer größere Rolle. Dem Franchisenehmer kann dabei nicht der Internetvertrieb verboten werden. Qualitätsanforderungen können von Franchisegeber-Seite aber dennoch gestellt.

Näheres können Sie in bereits erschienen Blog-Beiträgen zu diesem Thema nachlesen:

Kann dem Franchise-Nehmer verboten werden, eine eigene Homepage einzurichten?

Kann ein Franchisenehmer seine im Geschäftslokal angebotenen Produkte auch über einen eigenen Internetauftritt anbieten?

Ein Dauerthema im Franchising: Vertrieb von Waren über das Internet

Beschränkungen beim Internetvertrieb können für den Franchisegeber teuer werden!

Fazit

Zu der rechtlichen Bewertung in diesem Verfahren, wird das Bundeskartellamt in Kürze einen ausführlichen Fallbericht veröffentlichen. Der DFV e.V. wird umgehende darüber berichten und die Auswirkungen bzw. rechtlichen Folgen für Franchisesysteme näher erläutern.

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Neue Mitglieder im DFV: hello fit, Ihr Platz FÜR SIE & MUNDFEIN

In den letzten Monaten konnte der DFV mehr als 10 neue Mitglieder begrüßen. Sukzessive werde diese hier im Franchise Blog vorgestellt.

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Seit 2011 ist hello fit am europäischen Fitnessmarkt mit mehr als 25 Clubs vertreten. Der Premium Fitness-Discounter bietet höchste Qualität zum kleinen Preis. Hello fit vereint moderne Lifestyle Fitnessstudios, Trainingsbetreuung, echte Kurse und hochwertige Geräteparks mit einem günstigen Preis.
Das Lizenzsystem von hello fit entstand 2011 zunächst in Italien. Die deutschen Betreiber und Gründer der jungen Fitnesskette sammelten bereits in einem bestehenden deutschen Franchise-System jahrelang Erfahrungen am Fitnessmarkt. Die unzureichende und undurchsichtige Betreuung durch den früheren Franchisegeber gaben den Anstoß, ein eigenes Lizenz-Konzept zu entwickeln. Ziel sollte sein, dem hello fit Lizenznehmer als kompetenter Berater zur Seite zu stehen und transparent die entstehenden Vorteile und Lieferkonditionen weiterzugeben.

Alle weitern Informationen finden Sie im DFV Mitgliederprofil.

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Ihr Platz geht auf die 1895 gegründete Seifenfabrik Frömbling zurück. 1932 erfolgte erstmals die handelsgerichtliche Eintragung als „Seifen-Spezialgeschäft Wilhelm Puls KG“ in Oldenburg. 1958 wurde der Firmenname in „der Seifen-Platz“ geändert. Seit 1973 kennen Kunden in ganz Deutschland „Ihr Platz“ als den Qualitätsdrogeriemarktanbieter.
2012 entschließen sich in der Folge der Schlecker-Insolvenz 44 ehemalige Franchisenehmer und die 1962 gegründeten FÜR SIE Handelsgenossenschaft Food – Non Food die Marke „Ihr Platz“ fortzuführen. Die Partner sind von dem unverwechselbaren Konzept „Ihr Platz“ auf Basis selbständiger Händler überzeugt. Seitdem eröffnen stetig neue Märkte.

Hier finden Sie weitere Informationen.

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MUNDFEIN fördert Erfolg und verbinden Stärken und Know-How mit der Mundfein Pizzawerkstatt! MUNDFEIN ist ein junges Unternehmen in der Pizza-Lieferservice-Branche. Erst Ende 2008 gegründet ist es bereits mit über 20 Pizzawerkstätten in Deutschland vertreten.
Der Fokus von MUNDFEIN liegt auf Frische und Qualität der gelieferten Produkte und Transparenz bei der Herstellung. Offene Küche, frische Produkte, Kreativität bei den Rezepten und vieles mehr sind Teil der MUNDFEIN-Philosophie. Pizzerien mit Lieferservice gibt es viele. Aber einen Pizza-Pasta-Salat-Delivery wie diesen gibt es erst seit MUNDFEIN!

Hier geht es zum Mitgliederprofil.

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Aktueller denn je: Wie ist die Rechtslage beim Gebietsschutz im Franchising?

Eine Entscheidung des OLG Düsseldorfs beschäftigt sich mit dem franchiserelevanten Thema des Gebietsschutzes. Dem Urteil liegt der Sachverhalt zugrunde, dass ein Franchisenehmer im Hamburger Hauptbahnhof ein Schnellrestaurant betreibt. Der Franchisegeber plant in einer geringen Entfernung zum Ladenlokal des Franchisenehmers ein weiteres, im erheblich größeren Umfang. Dagegen möchte der Franchisenehmer vor Gericht vorgehen. Zur Entscheidungsfindung müssen folgende Klauseln im Franchise-Vertrag ausgelegt werden:

1. „Dem Franchisenehmer wird weder ausdrücklich noch implizit ein ausschließliches Recht für ein Gebiet, ein Schutz oder sonstige Rechte hinsichtlich des benachbarten Gebiets, Umfelds oder des Marktes der Verkaufsstelle gewährt.

2. Der Franchisegeber behält sich das Recht vor, die Marken, das System und das Systemeigentum oder sonstige Marken, Namen oder Systeme im Zusammenhang mit Produkten oder Leistungen (……) in jeder Weise oder an jedem anderen Ort als der Verkaufsstelle zu nutzen und anderen Parteien das Recht solcher Nutzung zu gewähren.“

Entscheidungsgründe

In der Entscheidung des OLG Düsseldorfs wird festgestellt, dass der Franchisegeber ohne Vertragsgrundlage nicht verpflichtet werden kann (Konkurrenzschutzpflicht), die Eröffnung eines Eigenbetriebes in unmittelbarer Nähe zum Franchisebetrieb des Franchisenehmers zu unterlassen. Es stellt fest, dass ein vertraglich vereinbarter Gebietsschutz nicht besteht. Eine vertragsimmanente (zum Wesen des Vertrages dazugehörende) Konkurrenzschutzpflicht wird vom Gericht auch abgelehnt. Die besagte Verpflichtung ist nach Ansicht des Gerichts erst dann gegeben, wenn durch die konkurrierende Tätigkeit des Franchisegebers die wirtschaftliche Existenz des Franchisenehmers nachhaltig gefährdet wird. Erst dann kann dem Franchisegeber nach Treuepflichtgesichtspunkten das Betreiben eines eigenen Ladenlokals untersagt werden. Dies liegt nach Auffassung des Gerichts hier aber nicht vor.

Fazit

Das Gericht folgt der herrschenden Meinung der Literatur. Es bestätigt, dass der Franchisenehmer in Fragen des Konkurrenzschutzes grundsätzlich auf die Regelung im Franchise-Vertrag verwiesen werden muss. Wichtig ist aber zu wissen, dass bei einer Existenzgefährdung des Franchisenehmers dem Franchisegeber ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer Eröffnung eines Eigenbetriebes droht. Grundsätzlich sei aber zu sagen, dass ein vertraglich vereinbarter Gebietsschutz nicht für oder gegen ein Franchisesystem spricht. Ob der Gebietsschutz für ein Franchisesystem notwendig ist oder nicht, muss immer im Einzelfall entschieden werden.

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Bundeswirtschaftsministerium startet Dialogplattform Einzelhandel – der DFV ist in den Beirat berufen

Der Einzelhandel befindet sich in Deutschland bereits seit Jahren in einem enormen Strukturwandel. Dieser wird vor allem durch folgende Themen geprägt:

• Digitalisierung
• Multi-Chanel- Verhalten von Endkunden (online-Shopping)
• Auswirkungen der Entwicklung auf Städte sowie vor allem den ländlichen Raum
• Anforderungen an Mitarbeiter des Einzelhandels (auch wegen möglicher Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten)

Die jetzt von Bundesminister Sigmar Gabriel ins Leben gerufene Dialogplattform Einzelhandel zielt darauf ab, wesentliche Themen des oben genannten Strukturwandels im Einzelhandel systematisch und gemeinsam mit entsprechenden Stakeholdern zu bearbeiten. Dabei gilt es, die Attraktivität der Innenstädte zu stärken sowie weiterhin die Versorgung in ländlichen Gebieten zu gewährleisten.

Franchisesysteme sind ein integraler Bestandteile des mittelständischen Einzelhandels in Deutschland. Auch sie sind von den oben angeführten Punkten betroffen; wobei hier auch ein Schwerpunkt auf der Tatsache liegt, dass online-Shopping sowie die Verwendung der Erlöse dieser Form des Handels Franchisesysteme immer wieder vor Herausforderungen stellt (Verteilung der Erlöse zwischen Franchisezentralen und Franchisenehmern).

Der DFV ist daher auf Einladung des Bundeswirtschaftsministeriums und auf Initiative u.a. des HDE e.V. aktiver Part dieser Veranstaltungsreihe. DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen wurde darüber hinaus in den Beirat dieser Veranstaltungsreihe benannt, die innerhalb von zwei Jahren Lösungsansätze für die zukünftige Struktur von Einzelhandelsunternehmen benennen soll. Der Beirat setzt sich aus hochrangigen Experten zusammen, die die Arbeit der Dialogplattform koordiniert.

Nähere Informationen unter: www.bmwi.de

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