Neue PR und Social Media Guidelines für Franchisesysteme

Wie verbessert man den Kontakt zu Journalisten und wie bewegt man sich professionell in den Sozialen Medien?

Antworten auf diese Fragen geben die neuen PR und Social Media Guidelines des Deutschen Franchise-Verbandes e.V., die nach intensiven Beratungen innerhalb des Ausschusses Marketing, PR & Social Media in Zusammenarbeit mit langjährigen Franchisespezialisten entstanden sind.

Eine zielgerichtete Kommunikation für Unternehmen ist heute ein wichtiges Instrument, um Aufmerksamkeit für seine Produkte und Dienstleistungen zu erzeugen und das Image einer Marke aufzubauen und zu stärken. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ist eine gute Medienarbeit von entscheidender Bedeutung.

In Franchisesystemen ergeben sich verschiedene Arten von Kommunikation: Die überregionale Kommunikation, die dem Franchisegeber zum Auf- und Ausbau seines Markenimages und zur Bekanntmachung seiner Produkte und Dienstleistungen gegenüber dem Endverbraucher dient sowie die Kommunikation zur Darstellung des Franchisesystems zur Gewinnung neuer Franchisepartner. Zusätzlich gibt es die regionale Kommunikation des Franchisepartners vor Ort, die gesteuert werden muss.

Um kleine und junge Franchisesysteme bei Ihrer Medienarbeit zu unterstützen und ihnen Werkzeuge an die Hand zu geben, wie man professionell kommuniziert, mit den Medien umgeht und seine Franchisepartner richtig im Umgang mit Kommunikation schult, hat der DFV-Ausschuss eine PR Guideline entwickelt.

Einen weiteren wichtigen Bestandteil in der Kommunikation machen heute Soziale Medien aus. Diese bieten die Möglichkeit, mit jedem direkt in Kontakt zu treten und eigene Inhalte, zum Beispiel in Form von Text-, Audio- oder Videobeiträgen, zu verfassen und zu veröffentlichen. Auch für Franchisesysteme ist dies eine Chance, jederzeit und an jedem Ort in Echtzeit mit der jeweiligen Zielgruppe, wie zum Beispiel Kunden oder potenziellen Franchisepartnern zu kommunizieren, einen Dialog mit ihnen zu führen, Spaß rund um die Marke zu verbreiten, diese erlebbarer zu machen und somit auch zur Markenbildung mit beizutragen.

Da Kommunikation in diesem Bereich jedoch auch sehr schnelllebig ist, sich das Veröffentlichte binnen Sekunden im World Wide Web verbreitet und oft nur sehr schwer bis gar nicht wieder gelöscht werden kann, ist es besonders wichtig, im Umgang mit Sozialen Medien richtig geschult zu sein.

Die Social Media Guidelines geben Franchisesystemen hierfür eine Hilfestellung, wie man sich professionell in sozialen Netzwerken bewegt, seine Franchisepartner auf den Umgang mit Sozialen Medien vorbereitet und mit unternehmensschädlichen Äußerungen richtig umgeht.

Beide Guidelines können ab sofort in der DFV-Geschäftsstelle bei Frau Isabel von Vegesack unter von.vegesack@franchiseverband.com bestellt werden. Eine Übersicht finden Sie hier.

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DIHK und KfW legen Gründerzahlen vor: Widersprüche werden sichtbar

Was ist los im Land des Mittelstandes?

„Wir brauchen eine nachhaltige Gründerkultur“ – diesen Satz würden alle politisch Verantwortlichen sofort unterschreiben. Doch zwischen „brauchen“ und „haben“ liegt ein himmelweiter Unterschied. Denn „haben“ haben wir eine Gründerkultur noch lange nicht. Dies wird aktuell wieder in der Zahlenlage und der Zahlenanalyse der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie der der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sichtbar.

DIHK-Gründerreport 2015

Deutschland steckt in einer „Gründungsmisere“ fest – so kann man den Bericht der DIHK in einem Satz zusammenfassen. Zum vierten Mal in Folge ist die Zahl der IHK-Gespräche bezüglich StartUp-Einstieg und -Beratung gesunken. Das Interesse an der Verwirklichung eigener Unternehmenskonzepte ist somit auf ein historisches Tief gesunken. Der Bericht sieht unter anderem die Gründe im aktuellen Arbeitsmarkt. Auf Grund der Tendenz zur Vollbeschäftigung scheidet die Unternehmensgründung als Erwerbsalternative aus. Dies wird dadurch verstärkt, dass keine gründerfreundlichen Rahmenbedingungen vorhanden sind. Die überbordende Bürokratie ist dabei ein nicht zu unterschätzender Faktor.

Den DIHK-Gründerreports 2015 können Sie hier nachlesen:
dihk-grunderreport-2015

KfW-Gründungsmonitor 2015

Diesen Zahlen entgegen steht im Übrigen der aktuelle Gründungsmonitor 2015 aus dem Hause der KfW Bankengruppe. Die Zahl der Gründungen in Deutschland stieg danach 2014 zunächst nochmals an. Laut KfW-Gründungsmonitor 2015 wagten im vergangenen Jahr rund 915.000 Menschen den Sprung in die unternehmerische Selbständigkeit – das sind etwa 47.000 mehr als im Jahr 2013. Der Anstieg ergibt sich aus einem Zuwachs bei Vollerwerbsgründungen (+87.000 auf 393.000) und einem Rückgang bei Gründungen im Nebenerwerb (-40.000 auf 522.000). Treibende Kraft im Gründungsgeschehen waren laut aktueller Analyse von KfW Research Gründungen in freiberuflichen Branchen. Deren Zahl erhöhte sich um 61.000 auf 368.000. In gewerblichen Bereichen gab es 2014 hingegen ein Minus von 14.000 auf rund 547.000.

Den KfW-Gründungsmonitor 2015 können Sie hier nachlesen:
Gründungsmonitor-2015

Fazit

Das Versäumnis der Politik gründerfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen bleibt weiter bestehen und eine über Legislaturperioden hinweg eingeleitete Strategie zur Unternehmerkultur ist weiterhin nicht zu erkennen. Die Große Koalition hat trotz Ankündigungen und im Koalitionsvertrag festgelegten Priorisierung von KMU Politik noch keinerlei signifikante Maßnahmen eingeleitet. Gute zwei Jahre der politischen Gestaltung bleiben noch. Es gilt die Koalition weiter an ihre gemachten Wahlversprechen zu erinnern. Die Wirtschaft leistet ihren Beitrag. Nun ist auch die Politik gefordert.

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Aktuelles Urteil: Know-how Schutz in Franchisesystemen

Ein aktuelles Urteil des OLG Schleswig setzt sich mit der Frage auseinander: Was passiert, wenn der ehemalige Franchisenehmer das Geschäftslokal weiter betreibt, obwohl der Franchisevertrag gekündigt wurde?

Sachverhalt

Das betroffene Franchisesystem ist in der Branche der Systemgastronomie angesiedelt. Der Franchisenehmer stellte die Zahlung der Franchisegebühr ein, worauf der Franchisevertrag gekündigt wurde. In den ersten Monaten nach der Kündigung betreibt der Franchisenehmer das Lokal unverändert weiter, später unter einem anderen Namen. Das Erscheinungsbild des Lokals bleibt jedoch im Wesentlichen unverändert.
Die Klage des Franchisegebers richtet sich nun auf die Zahlung eines Schadensersatzes für den Zeitraum der unerlaubten Nutzung des Geschäftslokals unter der Franchisemarke, trotz der ausgesprochenen Kündigung. Weiterhin soll der Franchisenehmer eine Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot zahlen sowie der Weitervertrieb des Restaurants untersagt werden.
Der Franchisenehmer hält entgegen, dass er nicht über sein Widerrufsrecht belehrt worden wäre, der Franchisevertrag sittenwidrig sei, sowie gegen AGB-Recht verstoßen würde.

Begründung des Gerichts

Das OLG Schleswig sieht folgende vom Franchisegeber gestellten Ansprüche als begründet:

• die Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung der Marke
• die Vertragsstrafe
• das Vorliegen eines Verstoßes gegen das einjährige Wettbewerbsverbot.
Hingegen wird der beantragten Untersagung zum Weitervertrieb des Restaurants nicht stattgegeben. Die Einlassungen des Franchisenehmers werden vollumfänglich zurück gewiesen.

Das Gericht stellt zu dem Vorbringen des Franchisenehmers u.a. fest:

• eine Widerrufsrecht bei einem Franchisevertrag besteht nicht, wenn dieser keine Betriebspflicht enthält
• Bezugsverpflichtungen sind in der Systemgastronomie üblich und unterfallen nicht von vornherein nach Art. 1 Abs. 1d Vertikal-GVO dem Wettbewerbsverbot
• Bezugsbindungen können zur Sicherstellung einer einheitlichen Qualität als erforderlich eingestuft werden.

Zum Weitervertrieb des Geschäftslokals durch den Franchisenehmer äußert sich das Gericht wie folgt: die einzelnen Bestandteile des Geschäftskonzeptes für die Systemgastronomie bzw. eines Fastfood-Restaurants sind für sich genommen gegen ein Nachmachen lauterkeitsrechtlich grundsätzlich nicht geschützt. Die Nachahmung der Geschäftsidee durch ehemalige Franchisenehmer ist lauterkeitsrechtlich nicht zu beanstanden, auch wenn die Form der äußeren Gestaltung dem Design des Franchisesystems noch deutlich anzusehen ist. Hierin liegt auch keine wettbewerbswidrige Behinderung des ehemaligen Franchisegebers.

Fazit

Grundsätzlich sollte einem ehemaligen Vertragspartner die Freiheit eingeräumt werden sich in seinem „gelernten“ Berufsfeld weiter betätigen zu dürfen. Nichts desto trotz birgt dieses Urteil aber auch das Risiko, dass ein bewährtes Konzept, von anderer Seite (ehemaliger Franchisepartner) aus, dupliziert werden kann. Der Schutz des Know-hows und der gewonnen Markterfahrungen tritt dabei in den Hintergrund. Der Wissenstransfer und das Profitieren von einer erprobten Geschäftsidee, welche als Grundlagen für ein Franchisesystem steht, muss als Schlussfolgerung daraus noch stärker geschützt werden. Dies wäre aber nur mit strengeren Regelungen im Franchisevertrag, genauer im Bereich des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes, möglich.

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„Der Mindestlohn bereitet uns keine Probleme, aber…“ …

Dies war der einhellige Tenor beim „Praxis-Check Mindestlohn“. Zur jener Veranstaltung hatte die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Vertreter aus der Wirtschaft zum Erfahrungsaustausch eingeladen – darunter auch der Deutsche Franchise-Verband e.V.

Kritik an der Durchführungsverordnung und an der Durchgriffshaftung

Die Kritik ist vielmehr bei den Rechtsverordnungen zu suchen, welche das Mindestlohngesetz (MiLoG) flankieren sowie im § 13 MiLoG zu finden, die sogenannte Durchgriffshaftung.

Als Kritik im Einzelnen sind folgende Punkte als Auswahl zu benennen:

  • Die Koppelung des MiLoG mit dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
  • Keine Möglichkeit der verhältnismäßigen Umsetzung der Arbeitszeitendokumentation in einzelnen Branchen
  • Keine Klarheit wie Sachbezüge mit rein- oder rausgerechnet werden
  • Der Ehrenamtsbegriff ist im MiLoG nicht erfasst
  • Keine Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten
  • Die Konsequenzen einer Nachunternehmerhaftung sind nicht absehbar und nicht kalkulierbar
  • Keine Eindeutigkeit inwieweit die Durchgriffshaftung bei Auftraggeber- und Auftragnehmerverhältnissen u.a. Franchisepartnerschaften greift

Dies sind nur wenige von vielen Beispielen, die einerseits die Vielseitig- und Vielschichtigkeit unseres Wirtschaftsstandortes Deutschland widerspiegeln, andererseits aber auch die Folgen von nicht durchdachter Gesetzgebung aufzeigen. Denn Rechtsunsicherheit ist Gift für eine Volkswirtschaft, welche zu zukunftsorientierten, innovativen und wettbewerbsstärkenden Entscheidungen verpflichtet ist.

Fazit

Die Hauptkritik ist aber auch bei der Kommunikation der politischen Entscheidungsträger anzubringen. Gerade die Wirtschaftspolitiker der Union bringen einerseits verbal Verständnis für die Nöte und Sorgen des Mittelstandes auf. Das ist gut und wichtig im Sinne eines Informationsaustausches. Andererseits entsteht der Eindruck, dass der Einfluss des Wirtschaftsflügels an der Koalitionsarythmetik innerhalb des Bundeskabinetts bzw. Koalitionsausschusses endet. Der Mittelstand hat nur eine sehr begrenzte Lobby an politischen Entscheidungshebeln – dies war bereits Thema eines vorhergehenden Beitrages in diesem Blog. Der Umgang mit dem Mindestlohngesetz ist hierbei ein Beispiel par excellence.

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Aktueller denn je: die Wichtigkeit von professioneller Kommunikation in Franchisesystemen

Die möglichen Eskalationsstufen während des Krisenmanagements

Die intensiven Diskussionen innerhalb des Bar Camps des Franchise Forums 2015 haben gezeigt – es besteht Redebedarf. Redebedarf zwischen den Franchisepartnern untereinander, aber auch mit Dritten, wie Kunden oder Geschäftspartnern. Themen waren u.a.: Partnerbetreuung und -führung, die richtige Kommunikation in Franchisesystemen, die Krisenkommunikation oder auch die Professionalisierung von Kommunikation.

Ein Teilaspekt soll nun in diesem Beitrag hervorgehoben werden: der Aufbau einer professionellen Krisenkommunikation

Wie in den bereits vorangehenden Blog-Beiträgen aufgezeigt, bietet der DFV e.V. zur Konfliktlösung das Mediations- und Ombudsmannverfahren an.

Doch der Anknüpfungspunkt für ein sicheres Krisenmanagement muss schon wesentlich früher angesetzt werden. Entscheidend ist dabei, dass die Strukturen innerhalb der Franchisezentralen so ausgelegt sind, dass Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner klar definiert und die Prozesse standardisiert sind. Die Standardisierung erfolgt hierbei in der Form, dass diese sogenannte Eskalationsphasen vorgibt, um jeder Krise dementsprechend professionell begegnen zu können.

Der DFV-Ausschuss Qualität und Ethik hat sich unter anderem das Ziel gesetzt, ein Leitfaden zur Krisenkommunikation zur entwickeln und damit die Professionalisierung des Franchisings im Bereich Qualität und Ethik weiter voran zu treiben. Darin geht es nicht nur darum, den Franchisezentralen in dieser Sache Know-how zu vermitteln sondern auch die Franchisenehmer miteinzubinden, um diese darin zu sensibilisieren, Probleme frühzeitig anzusprechen und zu thematisieren.

Vorab werden nun einzelne Eskalationsstufen exemplarisch dargestellt.

Was gibt es für Eskalationsphasen?

1. Wahrnehmungsphase
In der Wahrnehmungsphase sind beide Franchisepartner gefordert. Darin wird ein mögliches Problem erkannt, angesprochen und an den Verantwortlichen kommuniziert.

2. Analysephase
In der Analysephase gilt es ein Gespräch zu suchen, eine Beurteilung vorzunehmen und die Frage zu beantworten, ob ein Problem vorliegt oder nicht.

3. Lösungsphase / Umsetzungsphase
In dieser Phase wird nach einer Lösung gesucht, diese kommuniziert und schlussendlich auch einvernehmlich umgesetzt

4. Kontrollphase
Die Kontrollphase dient dazu zu überprüfen, ob die vereinbarte Lösung auch wirklich und richtig in die Tat umgesetzt wird.

5. Rückmeldungsphase
Die Rückmeldungsphase bringt den Prozess der Konfliktlösung zu einem Ende. Darin wird ein finales Gespräch in dieser Sache geführt und der Prozess abschließend dokumentiert. Entscheiden ist hierbei auch die richtigen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen und wenn notwendig auch diese an die anderen Partner zu kommunizieren. Denn auch hier gilt der Satz: aus Fehlern sollte man lernen!

Die Entwicklung eines standardisierten Eskalationsstufenprozesses wird bei der kommenden Ausschusssitzung maßgeblich im Focus der Arbeit stehen. Diese wird die bereits bestehende Franchise-Compliance Deutschland in wesentlicher Hinsicht ergänzen.

Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie Jan Schmelzle unter: schmelzle@franchiseverband.com

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Tipp für den Franchise-Einzelhandel: optische Gestaltung von Preisen

Ein aktuelles Urteil setzt sich mit der Frage auseinander, wann eine deutliche Lesbarkeit einer Preisangabe gegeben ist oder nicht. Eine Grundpreisangabe für in Supermärkten angebotene Waren kann nämlich auch dann noch als deutlich lesbar im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV anzusehen sein, wenn die dabei verwendete Schriftgröße nur 2 Millimeter beträgt.

Sachverhalt

Der Gesetzgeber möchte die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe grundsätzlich stärken. Die Preisangabenverordnung soll hierzu sachlich zutreffende und vollständige Informationen hinsichtlich der Preise gewährleisten. Nach § 1 Abs.6 Satz 2 PAngV müssen die in der Preisangabenverordnung vorgesehenen Angaben eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Diese Anforderungen können auf unterschiedliche Weise erfüllt werden. Deutliche und gute Lesbarkeit liegt dann vor, wenn sie von einem Verbraucher mit normaler Sehkraft aus angemessener Entfernung ohne Hilfsmittel und ohne Mühe gelesen werden kann (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenrichtlinie (Richtlinie 98/6/EG)). Diese Kriterien müssen immer im Einzelfall überprüft und festgestellt werden. Dabei kann es auf die Schriftgröße sowie das Druckbild ankommen. Von Bedeutung sind hierbei:

– Wort- und Zahlenanordnung
– die Gliederung
– Farbe
– Hintergrund
– Abstand

Fazit

Der BGH hat nun in dem Urteil entschieden, dass eine Grundpreisangabe für in Supermärkten angebotene Waren auch dann noch als deutlich lesbar im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV anzusehen sein kann, wenn die dabei verwendete Schriftgröße nur 2 Millimeter beträgt. Gerade für Franchisesysteme im Einzelhandel dürfte dieses Urteil von Relevanz sein.

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Mut zur Kreativität bei der Finanzierung: Zuschuss für Wagniskapital auch für die Franchisewirtschaft

Erster Franchisegeber mit Crowdfunding finanziert

Der DFV setzt sich seit geraumer Zeit für alternative Finanzierungsformen bei der Unternehmensgründung ein.
Trotz der Stärken der deutschen Unternehmensfinanzierung steht gerade jungen Unternehmen und Unternehmensgründern zu wenig Kapital zur Verfügung. Dieser Mangel an Kapital bremst die Entwicklung vieler Franchise-Unternehmen. Daher hat die Bundesregierung zu Recht festgestellt, dass die Unternehmensfinanzierung über Wagniskapital eine effiziente Alternative darstellen kann. Crowdfunding als Teil davon, leistet hierfür einen wichtigen Beitrag.

Die Attraktivität von Crowdinvesting liegt gerade im schnellen und unbürokratischen Beteiligungsprozess. Der zu finanzierende Unternehmer wird dabei früh gefordert, in dem er durch seine betriebsstrategische Ausrichtung und durch gezielte Kommunikation, sich von anderen Wettbewerbern versucht abzugrenzen, um Anleger, welche reales Geld investieren, von seinem Geschäftsmodell fortlaufend zu überzeugen. Diese Dynamik des deutschen Crowdfunding-Marktes muss erhalten bleiben, da es gerade auch für die Franchisewirtschaft eine attraktive Alternative zu klassischen Finanzierungsmodelmöglichkeiten bietet.

Weitergehende Informationen finden Sie hier: Crowdfunding

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Mit INVEST erhalten sogenannte Business Angels 20% ihrer Investition jetzt steuerfrei erstattet, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro an Start-ups beteiligen. Dadurch verringert sich ihr Risiko, an mutige Ideen zu glauben. Für innovative Franchisesysteme verbessert INVEST die Chancen, einen privaten Investor zu finden. So profitieren alle von der staatlichen Förderung.

Was ist INVEST?

INVEST ist der neue Name für den Investitionszuschuss Wagniskapital, der im Mai 2013 gestartet ist.

Mit INVEST – Zuschuss für Wagniskapital sollen

• junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt werden,
• private Investoren – insbesondere Business Angels – motiviert werden, Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Die Eckpunkte der Förderung

• INVEST ist ein Zuschuss für private Investoren (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten.
• Der Zuschuss beträgt 20% der Investitionssumme. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens 10.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 250.000 Euro erhalten.
• Pro Unternehmen können Beteiligungen mehrerer Investoren von insgesamt bis zu 1 Million Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden.
• Seit dem 31.12.2014 ist der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital von den Ertragssteuern befreit. Die Regelung gilt auch rückwirkend für die in den Jahren 2013 und 2014 und damit für alle bislang ausgezahlten INVEST-Zuschüsse. Mit der Steuerbefreiung wird der Anreiz zur Mobilisierung von privatem Beteiligungskapital deutlich verbessert.

Wer profitiert von INVEST?

• Junge innovative Unternehmen, die auf Kapitalsuche sind:
Im Rahmen der Antragstellung für INVEST wird den Unternehmen bescheinigt, dass sie alle Voraussetzungen für eine förderfähige Investoren-Beteiligung erfüllen. Mit dieser Bescheinigung und Informationen zu INVEST können die Unternehmen dann bei potenziellen Investoren um Kapital werben. Zusätzlich stellt das BAFA den Unternehmen ein Förderfähigkeitslogo zur Verfügung, mit dem sie z.B. auf ihrer Internetseite auf ihre Förderfähigkeit hinweisen können.
• Private Investoren (Business Angels), die sich an einem jungen Unternehmen beteiligen wollen:
INVEST verringert das Risiko einer Kapitalbeteiligung: Der Investor erwirbt die Geschäftsanteile durch den Zuschuss günstiger, die Anteile verbleiben jedoch komplett bei ihm. Verkauft der Investor nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren seine Anteile oder scheitert das Unternehmen, muss er den Zuschuss nicht zurückzahlen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Sowohl Unternehmen als auch Investor müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um von INVEST zu profitieren.

Zu den wichtigsten Kriterien für ein förderfähiges Unternehmens zählt, dass es:

• nicht älter als zehn Jahre ist.
• weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigt.
• einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro hat.
• eine Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU ist, die wenigstens eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland hat, die über eine Eintragung im deutschen Handelsregister verfügt.
• innovativ ist, d. h. es gehört – gemäß Handelsregister – einer als innovativ definierten Branche an, ist Inhaber eines Patentes oder hat in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen.
• fortlaufend wirtschaftlich aktiv ist bzw. seine Geschäftstätigkeit spätestens ein Jahr nach Abschluss der Beteiligung aufnimmt.

Ein förderfähiger Investor muss unter anderem

• eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der Europäischen Union sein, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist.
• Alternativ kann der Investor die Anteile am Unternehmen auch über eine Beteiligungs-GmbH (sog. Business-Angel GmbH) mit maximal vier Gesellschaftern (nur volljährige, natürliche Personen) zeichnen. Dabei muss ein Gesellschafter mindestens 50 Prozent der Anteile an dieser GmbH halten. Der Geschäftszweck der GmbH muss das Eingehen und Halten von Beteiligungen enthalten. Weitere zulässige Geschäftszwecke sind Vermögensverwaltung und Beratung.
• eine erstmalige Beteiligung am Unternehmen eingehen (keine Aufstockung von Anteilen).
• neu ausgegebene Anteile erwerben.
• seine Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten.
• an allen Chancen und Risiken des Unternehmens beteiligt sein.

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Franchise-Forum 2015 in neuem Gewand: Die Teilnehmer bestimmten das Programm

Von Montag, den 11. bis Mittwoch, den 13. Mai fand in Berlin die größte Veranstaltung der deutschen Franchisewirtschaft, die jährlich vom Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV) organisiert wird, statt.

Im Mittelpunkt des Franchise-Forums mit circa 300 Besuchern standen die Teilnehmer, die in diesem Jahr am zweiten Veranstaltungstag die Themen selbst bestimmten. Diskutiert wurde, was die Franchisewirtschaft bewegt.
Themen waren u.a.: Partnerbetreuung und -führung, digitaler Wandel in der Franchisewirtschaft, Social Franchise und 2nd Generation Franchise: Aus Mitarbeitern Franchisenehmer gewinnen.

Am Mittwoch gaben mit Prof. Franz-Josef Esch, dem „Markenpapst“ im deutschsprachigen Raum mit dem Thema: „Wie man die eigene Marke zum Glänzen bringt“, Dr. Markus Merk, dem dreifachen Weltschiedsrichter mit dem Thema: „Sich(er) entscheiden in Drucksituationen“ und Karl Brauckmann,
Geschäftsführer BackWerk Management GmbH mit dem Thema: „Wenn alles anders kommt als geplant: Kurswechsel und Rundum-Relaunch bei BackWerk“, drei Experten wertvolle Impulse für die täglich Arbeit in Franchisesystemen.

Zusätzlich wurden neue DFV-Publikationen vorgestellt, die der Verband in den vergangenen Monaten in seinen Ausschüssen erarbeitete. Zum einen Guidelines für Franchisesysteme für Social Media und PR durch den Ausschuss Marketing, PR und Social Media unter der Leitung von Matthias H. Lehner, Gründer und Geschäftsführer von Bodystreet sowie DFV-Vorstandsmitglied.
Zum anderen stellte der Ausschuss Qualität und Ethik unter dem Vorsitz von Carsten Gerlach, Gründer und Inhaber von Joey’s Pizza Service und DFV-Vorstandsmitglied, im Rahmen der Entwicklung der Franchise-Compliance Deutschland einen Kodex für Franchiseexperten, einen Franchisenehmer-Kodex sowie einen Leitfaden zur Schaffung eines Franchisebeirates vor.
Diese können ab sofort in der DFV-Geschäftsstelle bestellt oder in digitaler Form über die Website des DFV abgerufen werden.

Fotocredits: Deutscher Franchise-Verband e.V., kostenfreie Verwendung der Bilder unter Hinweis auf die Quelle Deutscher Franchise-Verband e.V.

Eröffnung Franchise-Forum DFV-Präsident Dr.DieterFröhlichModeratoren Barcamp Frank Roebers_Synaxon_Jürgen Dawo_Town&CountryTeilnehmer

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DFV ehrt die Besten der deutschen Franchisewirtschaft: Verleihung der DFV-Franchise Awards in fünf Kategorien

Im Rahmen des Franchise-Forums 2015 zeichnete der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) am Mittwochabend, den 12. Mai, im Wintergarten Varieté in Berlin die besten deutschsprachigen Franchisesysteme mit den DFV-Franchise Awards und dem Green Franchise Award aus.

Die DFV-Franchise Awards gingen an DFV-Mitgliedsunternehmen, die 2014 außerordentliche Leistungen erzielten und die Franchisewirtschaft dadurch als Botschafter positiv beeinflussten und erfolgreich repräsentierten.

DFV-Franchisesystem des Jahres wurde die Fitnesskette clever fit GmbH.

Das Beste junge DFV-Franchisesystem der letzten fünf Jahre wurde das Büro-Management-System global office Deutschland GmbH.

– Den DFV-Franchise Marketing Award erhielt das EMS-Franchisesystem Bodystreet GmbH für den Werbespot „Drehpanne mit Reiner Calmund“.

– Der DFV-Gründerpreis für Franchisenehmer ging an den Küchenanbieter Küche&Co Pforzheim mit Rico Tischer.

„Wir haben uns sehr über viele hochkarätige Bewerbungen gefreut. Die gute Qualität machte es der Jury nicht leicht, sich für die Gewinner zu entscheiden. So gab es zum Beispiel bei dem ein oder anderen Preis auch längere Diskussionen, welches Franchisesystem die Bewerbungskriterien am besten erfüllt“, erklärt Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. (DFV).

Beim Green Franchise Award entschied sich die Jury für McDonald’s Deutschland Inc. Zweigniederlassung München. “Die McDonald’s Deutschland Inc. überzeugte in diesem Jahr wie kein anderer Bewerber, durch ihre implementierte Nachhaltigkeits-Strategie, ihre ökologischen, kulturellen und sozialen Maßnahmen und Erfolge sowie deren glaubhafte und beispielhafte Dokumentation in dem nunmehr vierten, auch wirtschaftsgeprüften, Nachhaltigkeitsbericht nach den neuen GRI-G4-Richtlinien. Das macht McDonald´s Deutschland Inc. zu einer würdigen Green Franchise Award-Preisträgerin 2015“, so der Laudator Thomas Matla von der Bellone Franchise Consulting GmbH.

Unterstützt wurden die DFV-Awards von den Sponsoren: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V., Franchise Campus Weilburg, ETL Systeme AG und dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.

Weitere Hintergründe zur Vergabe und zu den Gewinnern der Franchise-Awards 2015 sowie Bilder finden Sie auf der Website des DFV.

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Verleihung 12. Medienpreis Mittelstand – DFV unterstützt Auszeichnung von Journalisten

Vor mehr als 120 Vertretern aus Wirtschaft und Medien wurde am Mittwochabend, den 06. Mai zum 12. Mal der Medienpreis Mittelstand im BASE_camp von Telefónica in Berlin Unter den Linden verliehen.

Der DFV unterstützte auch in diesem Jahr wieder die Auszeichnung für journalistische Berichterstattung mit dem Schwerpunkt mittelständische Wirtschaft und übergab einen Scheck an Helge Hinsenkamp, der für “Patentstreit” (gesendet im ARD-Magazin Plusminus) die Auszeichnung “TV Kurz” erhielt.

Der Preis wird jährlich von den Wirtschaftsjunioren Deutschland vergeben, um die Berichterstattung über mittelständisches Unternehmertum zu würdigen.

Auszeichnungen wurden in diesem Jahr in allen sechs Kategorien verliehen, die mit jeweils 2000 Euro dotiert waren. Zwei Nachwuchsjournalistinnen erhielten den mit 1000 Euro dotierten Nachwuchs-Sonderpreis.

Insgesamt hatten sich fast 100 Journalisten um die Auszeichnung beworben. Die Preisträger des Medienpreises Mittelstand 2015 sind:

– Print Regional: Redaktion Rhein-Zeitung für die “RZ-Serie: “Kauf lokal”, erschienen in der Rhein-Zeitung

– Print Überregional: Henning Sußebach für “Herr Hibbe macht zu”, erschienen in Die ZEIT

– TV Kurz: Helge Hinsenkamp für “Patentstreit”, gesendet im ARD-Magazin Plusminus

– TV Lang: Anna Marohn und Sven Hille, für “Blockhouse – der alte Mann und das Steak”, gesendet im NDR

– Crossmedial: Katharina Matheis und Maika Paetzold für den Beitrag “Woher kommt die Bahn” , erschienen in Handelsblatt online

– Hörfunk: Mira Maria Fricke für “Autismus in der Arbeitswelt – wie aus Schwächen Stärken werden”, gesendet im Bayrischen Rundfunk.

Mira Maria Fricke erhielt für diesen Beitrag auch den Nachwuchs-Sonderpreis. Sie teilt sich das Fördergeld mit Katharina Matheis, die von der Jury ebenfalls mit dem Nachwuchs-Sonderpreis ausgezeichnet wurde.

“Als bundesweit größter Verband junger Unternehmer und Führungskräfte sind die Wirtschaftsjunioren Deutschland mittelständisch geprägt”, erklärt Bundesgeschäftsführer Dirk Binding. “Daher ist es uns ein Anliegen, Journalisten zu würdigen, die sich intensiv mit den Herausforderungen und Erfolgen mittelständischer Unternehmen auseinander setzen.Die Preisträger haben das in diesem Jahr wieder auf eindrucksvolle Weise getan.”

“Für die Bürgschaftsbanken ist die Förderung journalistischer Berichterstattung über den Mittelstand wichtig. Die Beiträge, die wir dieses Jahr auszeichnen, beschäftigen sich mit den Themen, die Mittelständler, Bürgschaftsbanken und unsere Kunden angehen”, sagt VDB-Geschäftsführer Stephan Jansen.

Aktuelle, zum Teil langjährige Partner des Medienpreis Mittelstand sind der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V., die SIGNAL IDUNA Gruppe, der Deutsche Franchise-Verband e.V., die ETL-Gruppe, Garn Consulting, das Unternehmen Koch, der Technologiepark Berlin Adlershof, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und mynewsdesk.

Organisiert und koordiniert wird der Wettbewerb vom Initiator des Preises, der comprend Potsdam und von der wbpr_ Kommunikation München.

Weitere Informationen sind im Internet verfügbar.

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Fotocredits: v.l.n.r.: Torben L. Brodersen (DFV), Tabea Jost (mynewsdesk) und der Gewinner Helge Hinsenkamp
©Fotos: Christoph Freytag (rotschwarz design)

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