Mut zur Kreativität bei der Finanzierung: Zuschuss für Wagniskapital auch für die Franchisewirtschaft

Erster Franchisegeber mit Crowdfunding finanziert

Der DFV setzt sich seit geraumer Zeit für alternative Finanzierungsformen bei der Unternehmensgründung ein.
Trotz der Stärken der deutschen Unternehmensfinanzierung steht gerade jungen Unternehmen und Unternehmensgründern zu wenig Kapital zur Verfügung. Dieser Mangel an Kapital bremst die Entwicklung vieler Franchise-Unternehmen. Daher hat die Bundesregierung zu Recht festgestellt, dass die Unternehmensfinanzierung über Wagniskapital eine effiziente Alternative darstellen kann. Crowdfunding als Teil davon, leistet hierfür einen wichtigen Beitrag.

Die Attraktivität von Crowdinvesting liegt gerade im schnellen und unbürokratischen Beteiligungsprozess. Der zu finanzierende Unternehmer wird dabei früh gefordert, in dem er durch seine betriebsstrategische Ausrichtung und durch gezielte Kommunikation, sich von anderen Wettbewerbern versucht abzugrenzen, um Anleger, welche reales Geld investieren, von seinem Geschäftsmodell fortlaufend zu überzeugen. Diese Dynamik des deutschen Crowdfunding-Marktes muss erhalten bleiben, da es gerade auch für die Franchisewirtschaft eine attraktive Alternative zu klassischen Finanzierungsmodelmöglichkeiten bietet.

Weitergehende Informationen finden Sie hier: Crowdfunding

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Mit INVEST erhalten sogenannte Business Angels 20% ihrer Investition jetzt steuerfrei erstattet, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro an Start-ups beteiligen. Dadurch verringert sich ihr Risiko, an mutige Ideen zu glauben. Für innovative Franchisesysteme verbessert INVEST die Chancen, einen privaten Investor zu finden. So profitieren alle von der staatlichen Förderung.

Was ist INVEST?

INVEST ist der neue Name für den Investitionszuschuss Wagniskapital, der im Mai 2013 gestartet ist.

Mit INVEST – Zuschuss für Wagniskapital sollen

• junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt werden,
• private Investoren – insbesondere Business Angels – motiviert werden, Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Die Eckpunkte der Förderung

• INVEST ist ein Zuschuss für private Investoren (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten.
• Der Zuschuss beträgt 20% der Investitionssumme. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens 10.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 250.000 Euro erhalten.
• Pro Unternehmen können Beteiligungen mehrerer Investoren von insgesamt bis zu 1 Million Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden.
• Seit dem 31.12.2014 ist der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital von den Ertragssteuern befreit. Die Regelung gilt auch rückwirkend für die in den Jahren 2013 und 2014 und damit für alle bislang ausgezahlten INVEST-Zuschüsse. Mit der Steuerbefreiung wird der Anreiz zur Mobilisierung von privatem Beteiligungskapital deutlich verbessert.

Wer profitiert von INVEST?

• Junge innovative Unternehmen, die auf Kapitalsuche sind:
Im Rahmen der Antragstellung für INVEST wird den Unternehmen bescheinigt, dass sie alle Voraussetzungen für eine förderfähige Investoren-Beteiligung erfüllen. Mit dieser Bescheinigung und Informationen zu INVEST können die Unternehmen dann bei potenziellen Investoren um Kapital werben. Zusätzlich stellt das BAFA den Unternehmen ein Förderfähigkeitslogo zur Verfügung, mit dem sie z.B. auf ihrer Internetseite auf ihre Förderfähigkeit hinweisen können.
• Private Investoren (Business Angels), die sich an einem jungen Unternehmen beteiligen wollen:
INVEST verringert das Risiko einer Kapitalbeteiligung: Der Investor erwirbt die Geschäftsanteile durch den Zuschuss günstiger, die Anteile verbleiben jedoch komplett bei ihm. Verkauft der Investor nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren seine Anteile oder scheitert das Unternehmen, muss er den Zuschuss nicht zurückzahlen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Sowohl Unternehmen als auch Investor müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um von INVEST zu profitieren.

Zu den wichtigsten Kriterien für ein förderfähiges Unternehmens zählt, dass es:

• nicht älter als zehn Jahre ist.
• weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigt.
• einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro hat.
• eine Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU ist, die wenigstens eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland hat, die über eine Eintragung im deutschen Handelsregister verfügt.
• innovativ ist, d. h. es gehört – gemäß Handelsregister – einer als innovativ definierten Branche an, ist Inhaber eines Patentes oder hat in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen.
• fortlaufend wirtschaftlich aktiv ist bzw. seine Geschäftstätigkeit spätestens ein Jahr nach Abschluss der Beteiligung aufnimmt.

Ein förderfähiger Investor muss unter anderem

• eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der Europäischen Union sein, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist.
• Alternativ kann der Investor die Anteile am Unternehmen auch über eine Beteiligungs-GmbH (sog. Business-Angel GmbH) mit maximal vier Gesellschaftern (nur volljährige, natürliche Personen) zeichnen. Dabei muss ein Gesellschafter mindestens 50 Prozent der Anteile an dieser GmbH halten. Der Geschäftszweck der GmbH muss das Eingehen und Halten von Beteiligungen enthalten. Weitere zulässige Geschäftszwecke sind Vermögensverwaltung und Beratung.
• eine erstmalige Beteiligung am Unternehmen eingehen (keine Aufstockung von Anteilen).
• neu ausgegebene Anteile erwerben.
• seine Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten.
• an allen Chancen und Risiken des Unternehmens beteiligt sein.

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