Franchisenehmerfinanzierung: der Mikromezzaninfond wird um 13 Mio € aufgestockt

Franchisesysteme wachsen mit Unternehmern und die Frage der Finanzierung ist für den angehenden Franchisenehmer, ob Unternehmensgründer oder bereits unternehmerisch Tätiger, entscheidend für einen erfolgreichen Start in die Franchisepartnerschaft. Der Mikromezzaninfond könnte hierbei ein passendes Instrument einer Franchisenehmerfinanzierung sein.

Mikromezzaninfond

Das Bundeswirtschaftsministerium stockt den sogenannten Mikromezzaninfonds bis zum Ende des Jahres 2015 um weitere 13 Millionen Euro auf. Der Fonds bietet Existenzgründern sowie jungen Unternehmen Eigenkapital bis zu 50.000 Euro für die Realisierung von Geschäftsideen. Mangels Eigenkapital und finanzieller Sicherheiten haben Gründer und junge Unternehmen oft keinen Zugang zu Bankkrediten. Deshalb steuert der Fonds hier gezielt gegen.

Erstmalig hat das BMWi den Mikromezzaninfonds im Herbst 2013 mit 35 Millionen Euro aus dem ERP-Sondervermögen und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) aufgelegt. Aufgrund der hohen Nachfrage auf Gründerseite wurde sein Volumen Mitte des Jahres 2014 verdoppelt und wird jetzt erneut aufgestockt. Im Rahmen der folgenden ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 soll der Mikromezzaninfonds mit einem Volumen in Höhe von 85 Millionen Euro neu aufgelegt werden.

Von September 2013 bis Juni 2015 wurden deuschlandweit bereits 1400 Beteiligungen mit einem Volumen von rund 59 Millionen Euro zugesagt. Ein Großteil der Mittel floss besonderen Zielgruppen des Fonds, wie z. B. “Unternehmerinnen”, “Unternehmensleitungen mit Migrationshintergrund” oder “Gründungen aus der Arbeitslosigkeit” zu. Die stillen Beteiligungen aus dem Fonds werden über das Netzwerk der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften überall in Deutschland mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren, einer festen Vergütung von 8 % p.a. und einer gewinnabhängigen Komponente in Höhe von 1,5 % p.a. angeboten. Verwaltet wird der Fonds von der NBank, der Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Die Bewilligungen erfolgen nach Vorliegen der Auswahlkriterien und im Rahmen der verfügbaren Fördermittel.

Weitere Informationen über die Beantragung finden Sie unter: http://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de/

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25 Jahre Deutsches Franchise-Institut: Stetiger Beitrag zur Professionalisierung des Franchisings in Deutschland

Im Oktober besteht das Deutsche Franchise-Institut (DFI) seit 25 Jahren. Anlässlich des Jubiläums haben wir mit Dr. Hubertus Boehm (SYNCON München) gesprochen. Er ist Mitbegründer des DFI und bis heute geschätzter Referent. Der erfahrene Franchiseberater zählt zu den Pionieren des Franchisings in Deutschland und berichtet über die Anfänge des DFI, die aktuelle Situation und Perspektiven der deutschen Franchisewirtschaft. Und warum das DFI zu Beginn um seinen Namen kämpfen musste.

Herr Dr. Boehm, Sie haben das DFI 1990 mitbegründet. Wie kam es dazu?

„Es gab damals mehrere Anbieter von Seminaren, v.a. den Deutschen Franchise-Verband, die Nürnberger Akademie für Absatzwirtschaft und SYNCON. Auf Initiative des DFV entstand die Idee, die vorhandenen Kompetenzen zu bündeln und die Ressourcen in einer gemeinsamen Institution besser zu nutzen. Allerdings wären wir fast schon am Eintrag ins Handelsregister gescheitert. Die IHK München lehnte aufgrund des Alleinstellungsanspruchs durch den Namensbestandteil „Deutsches“ ab. Wir schrieben dann bundesweit alle Handelskammern an. Bei einer einzigen war es möglich den Namen „Deutsches Franchise-Institut“ eintragen zu lassen – in Wuppertal! Daher residierte das DFI zunächst in der Kanzlei von RA Helmuth Liesegang, ebenfalls seit Beginn Referent im DFI.“

Welche Intention war mit der Gründung des DFI verbunden?

„Unsere Ziele waren, die neuen Franchisesysteme beim Aufbau zu unterstützen und sie vor Fehlern zu bewahren. Zudem ging es darum, die Arbeit der Franchisegeber zu professionalisieren und die Idee des Franchisings zu verbreiten. Damals war man ja in der Wirtschaft mit dem Franchise-Gedanken noch nicht so vertraut.“

Und sind Sie mit dem Ergebnis zufrieden?

„Das DFI hat in den vergangenen 25 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung im Franchising geleistet. Und dabei denke ich insbesondere an das Intensivseminar „Schule des Franchising“, das schon seit der Gründung des DFI sehr erfolgreich ist und bislang von etwa 1.500 Teilnehmern besucht wurde. Früher nahmen fast ausschließlich potenzielle Franchisegeber daran teil, heute kommen immer mehr der Teilnehmer aus den Systemzentralen. Auch das ist für mich ein Zeichen der Professionalisierung.“

Sie sind seit 25 Jahren als Referent an Bord des DFI. Wie haben sich die Themen und Inhalte gewandelt?

„Zunächst stand das Wesen des Franchisings und der Systemaufbau im Vordergrund. Wie gesagt, waren das Verständnis der Franchisephilosophie und der Wirkungsmechanismen noch nicht weit verbreitet. Außerdem waren rechtliche Aspekte ein großes Thema, denn es gibt ja kein Franchisegesetz und die Rechtsprechung war noch nicht so ausgeprägt. Heute stehen andere Themen im Vordergrund, z.B. die Gewinnung von Franchisenehmern. Das war damals nicht so problematisch. Zum einen gab es nicht so viele Franchisegeber, die um Partner konkurrierten, zum anderen waren mehr Gründungswillige da.“

Wie schätzen Sie die Situation der deutschen Franchisewirtschaft heute ein?

„Die Mehrheit der Systeme ist heute im Dienstleistungsbereich angesiedelt und es gibt dort viele neue Konzepte auf dem Markt. Vor 25 Jahren dominierten die Handelssysteme. Zudem hat die Zahl der Franchisesysteme erheblich zugenommen. Allerdings hat die Mehrzahl weniger als 20 Franchisenehmer . Dies ist bedenklich, soweit es sich nicht um junge Systeme in der Startphase handelt. Denn in der Regel wird der „Break Even“ erst bei 30 bis 40 Partnern erreicht. Und wenn ein Unternehmen jahrelang unterhalb der Gewinnschwelle arbeitet, kann das eigentlich kaum gut gehen.“

Welche Gründe sehen Sie für die stagnierenden Expansion vieler Unternehmen?

„Vor allem das zu geringe Eigenkapital der Franchisegeber. Gewöhnlich ist als Startkapital mindestens ein sechsstelliger Betrag erforderlich, um ein Franchisesystem aufzubauen. Leider mangelt es noch immer an Finanzierungskonzepten für kleinere Systeme. Für sie brauchen wir aus meiner Sicht insbesondere Privatinvestoren. Ich denke da an ‘Franchise-Angel’.
Den zweiten Engpass sehe ich beim Potenzial an Franchisenehmern. Es ist schwer geworden, risikobereite Gründer zu finden. Davon abgesehen fürchte ich, dass viele Konzepte relativ ‘dünn’ sind, die Geschäftsideen keinen echten Wettbewerbsvorteil bieten. Andererseits gibt es aber auch immer wieder Systeme mit neuen Ideen und aussichtsreichen Konzepten.“

Und wo sehen Sie die Entwicklungspotenziale für das Franchising in Deutschland?

„Insbesondere bei den Filialisten sehe ich großes Potenzial. Sie haben keine Investitionsprobleme, stoßen aber mit ihren Personalfixkosten an Standorten mit geringerem Kaufkraftpotenzial an ihre Grenzen. Hier kann Franchising eine gute Lösung sein, denn Franchisenehmer erwirtschaften erfahrungsgemäß deutlich mehr Rohgewinn durch ihr unternehmerisches Engagement und ihre Eigenmotivation. Dadurch kann ein Franchisebetrieb dort noch leben, wo sich eine Filiale nicht mehr rechnet. Auch die Verbundgruppen des Handels könnten durch Franchising profitieren. Ein weiteres Feld sind nach unseren Erfahrungen mittelständische Unternehmen der Industrie, die mit Franchising international expandieren können.“

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Boehm

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Digitalisierung: Mittelstandsbeirat des BMWi stellt Forderungen an die Politik vor

Den deutschen Mittelstand fit für die Digitalisierung machen: Der Mittelstandsbeirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) rückt das Thema “Digitalisierung und Industrie 4.0 in den Fokus.

Digitalisierung

Industrie 4.0 verändert die Industrie tiefgreifend. Diese „vierte industrielle Revolution” stellt insbesondere den deutschen Mittelstand mit seinen naturgemäß kleinen Ressourcen vor ungeheure Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig gerade mittelständischen, hochflexiblen Unternehmen sehr große Chancen.

Das Arbeitspapier des Mittelstandsbeirates stellt aus Sicht mittelständischer Unternehmen Wege dar, wie – mit Hilfe der Bundesregierung – Risiken gesenkt werden können und die entstehenden Chancen auch für kleine und mittelständische Unternehmen zugänglich gemacht werden können. Diese Unternehmen sind zwar schnell, können aber durch Skaleneffekte oder beispielsweise durch ihre in der Regel ländliche Lage gegenüber großen Konzernen benachteiligt sein. Diese Benachteiligung gilt es zu minimieren, um das Wachstumspotential von Industrie 4.0 für den deutschen Mittelstand zu nutzen.

Die Forderungen des Mittelstandsbeirats im Einzelnen:

• Schaffung neuer Ausbildungs- und Studiengänge, um den fachübergreifenden Anforderungen von Industrie 4.0 an Informatiker und Ingenieure gerecht zu werden,
• mehr Ausbildungs- und Forschungszentren in der Fläche, damit mittelständische Unternehmen auch in ihrer Nähe Auszubildende und Möglichkeiten für Forschungskooperationen finden können – qualifizierte Zuwanderung ist hier eine sinnvolle Ergänzung,
• die flächendeckende Versorgung der Industrie mit einer Anschlussleistung von 500 bis 1.000 Mbit/S sowie den freien Zugang mittelständischer Unternehmen zu Technologien (Referenzimplementierungen für Kommunikationsprotokolle), die die intelligente Vernetzung von Produkten und Produktionssystemen erlauben,
• steuerliche Forschungsförderung und Abschreibungserleichterungen für Industrie 4.0-bezogene Investitionen,
• sowie ein internationales Marketing des deutschen Begriffs “Industrie 4.0”.

Die Forderungen können Sie hier nachlesen:
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Digitalisierung in Franchisesystemen

“Franchise und die Digitalisierung – Wie wichtig ist der digitale Fortschritt für Franchisesysteme?” Zu diesem Thema führt Jan Schmelzle ein Interview mit der assoziierten Expertin des DFV Sylvia Steenken, Unternehmensberaterin und Inhaberin von FranchiseForYou. Das Interview in Gänze können Sie sich hier anschauen: Franchise und die Digitalisierung – ein DFV Videointerview

Weiterhin wird die Franchise-Fachtagung am Mittwoch, den 17. Februar 2016 schwerpunktmäßig sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Die Einzelheiten hierzu werden in Kürze bekanntgegeben.

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Internethandel im Franchising – Chancen und Risiken (Teil 1)

Der Aufsatz „E-Commerce in Franchise- und anderen Vertriebssystemen – zulässiger Vertriebskanal oder vertragswidrige Konkurrenz durch den Franchisegeber?“(Betriebs-Berater 23|2015, 1347 ff.) der assoziierten Experten des Deutschen Franchise-Verbandes RA Dr. Tom Billing und RA Prof. Dr. Karsten Metzlaff sowie die Brisanz der Thematik waren Anlass, die Reihe Internetvertrieb und Franchising um drei Beiträge zu erweitern, welche in den folgenden Tagen hier auf dem DFV-Blog veröffentlicht werden.

Diese werden sich mit rechtlichen Aspekten des Verhältnisses von E-Commerce und stationärem Vertrieb befassen, unter anderem Gebietsschutzabreden, kartellrechtliche Einwendungen und die Treuepflicht des Franchisegebers behandeln.

Einführung

Ständig wachsend und im Grunde nicht mehr wegzudenken ist mittlerweile der Vertrieb im Internet – auch E-Commerce genannt. Durch die Möglichkeit, beide Vertriebskanäle zu nutzen, können Unternehmen weit über ihr eigentliches Vertriebsgebiet hinaus agieren und Absatzchancen nutzen.

Ein Spannungsfeld tut sich bekanntlich dadurch auf, dass Hersteller ihre Produkte nicht mehr maßgeblich über externe Unternehmen – namentlich den Groß- und Einzelhandel – verkaufen lassen müssen, sondern dies direkt über den Internetvertrieb machen können. Zwar führt dies zu teilweise großem Unmut bei den Einzelhändlern, stellt aber kein Fehlverhalten durch die Hersteller dar, was das Fehlen entsprechender Gerichtsurteile erklärt.

Allerdings kann sich ein Hersteller auch sogenannter „Vertriebsmittler“ – z.B. Franchisenehmer – bedienen. Nimmt ein Franchisegeber den Internethandel auf, kann es aufgrund der von Franchisenehmern befürchteten Umsatzeinbußen ebenfalls zu einem Spannungsverhältnis kommen, insbesondere, wenn die Franchisenehmer an Online-Umsätzen nicht oder nicht in der von ihnen geforderten Höhe partizipieren.

Eine solche Situation kann auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, die in den Fällen des LG Köln vom 14.02.2012 und vom 20.12.2013 sowie des OLG Düsseldorf vom 15.10.2014 zugunsten des Franchisegebers entschieden wurden, da jeweils kein Pflichtverstoß des Franchisegebers festgestellt werden konnte.

Vorschau

Im nächsten Artikel wird vor allem das Problem Gebietsschutzabreden thematisiert sowie die Frage, in welcher Form Franchiseverträge ergänzend ausgelegt werden können.

Verfasser: Arne Dähn

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Franchise – zusätzliche Wachstumschancen für bereits bestehende Unternehmer

Erfolgreiche Franchisenehmer berichten von ihren persönlichen Erfahrungen mit Franchising. Diesmal im Gespräch mit DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen: Christian Brahms, Franchisepartner von DAS FUTTERHAUS und Betreiber eines Standortes in Leer.

Torben L. Brodersen: Herr Brahms, Sie, bzw. Ihre Familie ist seit 30 Jahren als selbstständiger Unternehmer mit drei SB-Warenhäusern tätig, in Ihrem einen Markt in Leer auch mit einem Zoofachhandel. Anfang letzten Jahres haben Sie sich dem Franchisesystem FUTTERHAUS angeschlossen. Was hat Sie dazu bewogen und wie kamen Sie zu diesem System?

Christian Brahms: Wir haben jahrelang in unserem SB-Warenhaus in Leer einen Zoofachhandel betrieben. Irgendwann sahen wir in unserem Konzept eine Stagnation und keine Entwicklung mehr und haben nach neuem Input und Know-how gesucht, um unseren Markt noch weiter auszubauen. Vor allem wollten wir auch eine Benchmark haben und einen besseren Überblick darüber bekommen, was am Markt geschieht und was andere Fachhändler anders oder gar besser machen.

Wir kannten Futterhaus und waren von der Marke und dem Konzept überzeugt. Besonders wichtig war uns, dass uns beim Anschluss an einen Partner unsere eigene Individualität und Flexibilität nicht verloren geht. Dies alles und noch viel mehr konnte und kann DAS FUTTERHAUS uns bieten und deshalb haben wir uns diesem Franchisesystem angeschlossen.

Torben L. Brodersen: In wie fern hat Ihnen Ihre vorherige Berufserfahrung bei der Eröffnung dieses Franchisestandortes geholfen?

Christian Brahms: Unsere bisherige Erfahrung mit unserem eigenen Zoofachhandel hat uns natürlich beim Einstieg ins Franchisesystem FUTTERHAUS geholfen. Wir mussten uns nicht in die Branche ein denken, sondern konnten am gleichen Standort sofort weiter arbeiten und dies noch erfolgreicher als zuvor, dank der Unterstützung einer starken Marke im Rücken.

Torben L. Brodersen: Was glauben Sie, welche Rolle spielen die individuellen Eigenschaften eines Franchisenehmers und welche Voraussetzungen sollte man mitbringen, wenn man sich für den Schritt in die Selbstständigkeit entscheidet?

Christian Brahms: Man sollte sich für das was man macht eindeutig entscheiden und Leidenschaft dafür mitbringen.

Torben L. Brodersen: In welcher Form erhalten Sie Unterstützung durch die Systemzentrale und für wie wichtig halten Sie diese für eine erfolgreiche Franchisepartnerschaft?

Christian Brahms: Eine gute Unterstützung durch die Franchisezentrale ist extrem wichtig, damit man sich auf seine Arbeit vor Ort konzentrieren kann. DAS FUTTERHAUS hat uns bei der Gründung beim Ladenbau, Sortiment und der Einrichtung unterstützt. Wir werden von einem Bezirksleiter betreut, der uns in regelmäßigen Abständen besucht. Neben Werbe- und Marketingmaterialien versorgt uns die Zentrale auch mit Vergleichszahlen anderer Partner und veranstaltet Erfa-Tagungen, bei denen sich alle Franchisepartner untereinander austauschen können.

Torben L. Brodersen: Herr Brahms, bitte geben Sie uns abschließend noch ein paar Praxistipps für Gründer, die überlegen sich mit einem Franchisesystem selbstständig zu machen.

Christian Brahms:
• Beim Anschluss mit einem bestehenden Betrieb an ein Franchisesystem sollte man darauf achten, dass man seine Mitarbeiter, mit denen man jahrelang zusammen gearbeitet hat, gut auf das neue System vorbereitet und Ihnen den Übergang erleichtert.

• Man sollte, wenn man sich für ein Franchisesystem entschieden hat, auch aktiv auf den Franchisegeber zugehen, einen regen Austausch suchen und auch ggf. gewissen Betreuung oder Unterstützung einfordern, die einem für die entrichtete laufende Franchisegebühr zusteht.

• Seine Zahlen sollte man regelmäßig kontrollieren und immer einen Überblick über diese haben.

Christian Brahms

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Bundeswirtschaftsministerium lädt zur Workshop-Reihe Dialogplattform Einzelhandel: der DFV bringt sein Know-how mit ein

Der Einzelhandel befindet sich in Deutschland bereits seit Jahren in einem enormen Strukturwandel. Dieser wird vor allem durch folgende Themen geprägt:

• Digitalisierung
• Multi-Chanel- Verhalten von Endkunden (online-Shopping)
• Auswirkungen der Entwicklung auf Städte sowie vor allem den ländlichen Raum
• Anforderungen an Mitarbeiter des Einzelhandels (auch wegen möglicher Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten)

Die von Bundesminister Sigmar Gabriel ins Leben gerufene Dialogplattform Einzelhandel zielt darauf ab, wesentliche Themen des oben genannten Strukturwandels im Einzelhandel systematisch und gemeinsam mit entsprechenden Stakeholdern zu bearbeiten. Dabei gilt es, die Attraktivität der Innenstädte zu stärken sowie weiterhin die Versorgung in ländlichen Gebieten zu gewährleisten.

Franchisesysteme sind ein integraler Bestandteile des mittelständischen Einzelhandels in Deutschland. Auch sie sind von den oben angeführten Punkten betroffen; wobei hier auch ein Schwerpunkt auf der Tatsache liegt, dass online-Shopping sowie die Verwendung der Erlöse dieser Form des Handels Franchisesysteme immer wieder vor Herausforderungen stellt (Verteilung der Erlöse zwischen Franchisezentralen und Franchisenehmern).

Workshop-Thema: Berufsbild Einzelhandel im digitalen Zeitalter

Die vergangene Workshop-Reihe setzte sich nun mit dem Thema des Berufsbildes im digitalen Zeitalter auseinander. Hier ging es u.a. darum, wie Führungskräfte und Mitarbeiter in Einzelhandelsunternehmen den Umgang mit der Digitalisierung in ihre tägliche Arbeit integrieren und dadurch einen Mehrwert für den Kunden generieren. Gerade Verbundgruppen und Franchisesysteme haben hier in der Umsetzung einen Know-how-Vorsprung, da Weiterbildungsmaßnahmen operativ von den Systemzentralen entwickelt und umgesetzt werden können. Gerade hier greift der Vorteil der arbeitsteiligen Wirtschaft, um Stärken zu bündeln und an entsprechender Stelle diese im Rahmen eines Know-how-Transfers, sprich an den Händler bzw. Franchisenehmer vor Ort, weiterzugeben.

Der DFV ist auf Einladung des Bundeswirtschaftsministeriums. aktiver Part dieser Veranstaltungsreihe. DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen wurde darüber hinaus in den Beirat dieser Veranstaltungsreihe benannt, die innerhalb von zwei Jahren Lösungsansätze für die zukünftige Struktur von Einzelhandelsunternehmen benennen soll. Der Beirat setzt sich aus hochrangigen Experten zusammen, die die Arbeit der Dialogplattform koordiniert.

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Kamps: Ein Franchisesystem mit verschiedenen Einstiegsmöglichkeiten für seine Partner

Die Bäckerei Kamps ist einer der XL-Hosts beim 3. Franchise Matching Day am Samstag, den 14.11. in Köln. Jan Kamp, Leiter Franchising bei Kamps, erklärt die verschiedenen Einstiegsmodelle in das Franchisesystem und wo in Deutschland noch Standorte zu haben sind.

Torben L. Brodersen: Bei Kamps gibt es unterschiedliche Franchisekonzepte, das Soft-Franchisingkonzept sowie das Investitions-Franchisingkonzept. Was beinhalten diese genau?

Jan Kamp: Kamps bietet zukunftsorientierte Franchisepartnerschaften für unsere klassische „Kamps Bäckerei“ oder für unser Premium-Konzept, die „Kamps Backstube“ an. Unser Konzept beruht auf einer partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit, bei der unsere Franchisepartner ihren eigenen Standort als selbstständiger Unternehmer führen. Es verbindet lokale Kundennähe mit den Vorteilen, die eine große Bäckereikette bietet.

Eine simple Beschreibung des Soft-Franchising-Modells sieht wie folgt aus: Wir bieten ein großes Leistungspaket bei geringer Investition:
• Wir mieten selbst Standorte an, so dass für unsere Franchisepartner kein langfristiges Mietvertragsrisiko besteht.
• Eine Investition des Partners in die Geschäftsausstattung entfällt, da wir Ihnen die komplette Bäckerei schlüsselfertig zur Verfügung stellen.
• Die Vertragslaufzeit ist unbefristet.
• Wir unterstützen unsere Partner mit einem durchdachten Werbekonzept und einem einheitlichen Markenauftritt und stehen ihnen jederzeit mit einer professionellen Betreuung nach der Bäckerei-Übernahme zur Seite.
• Zusätzlich erhalten unsere Franchisepartner ein umfassendes Einarbeitungsprogramm sowie Schulungsmaßnahmen durch die Kamps Akademie.

Durch eine Selbständigkeit mit Soft-Franchising haben Sie die Möglichkeit, Ihr eigener Chef zu werden; mit einem überschaubaren Risiko und einem relativ geringen Maß an Investitionskapital.

Das Investitions-Franchisingkonzept entspricht dem klassischen Franchisemodell anderer großer Unternehmen. Hierbei investiert der Franchisepartner, nach sorgfältiger Prüfung der Rentabilität, in den Standort und erhält dafür eine langfristige Vertragssicherheit.
Dieses Modell eignet sich besonders für Partner, die bereits Erfahrung in anderen Franchise-systemen bzw. in unserem System gesammelt haben.

Torben L. Brodersen: Welche Standorte gibt es derzeit noch in Ihrem System zu besetzen?

Jan Kamp: Wir nehmen gerne Bewerbungen aus ganz Deutschland entgegen. Von Zeit zu Zeit gibt es in jeder Region Vakanzen. Jedoch suchen wir nicht gezielt für einen Standort, sondern überlegen gemeinsam mit dem Bewerber, welcher Standort am besten für ihn geeignet ist. Natürlich nehmen wir Rücksicht auf die regionalen Präferenzen jedes Bewerbers.

Torben L. Brodersen: Welche Eigenschaften muss ein Franchise-Interessent mitbringen, um Franchisenehmer bei Kamps zu werden?

Jan Kamp: Franchisegründer, die sich für unser Franchisesystem interessieren, sollten in erster Linie Freude am Umgang mit Menschen und Spaß an der Gastronomie mitbringen und bestenfalls Erfahrungen in diesem Bereich oder im Handel haben. Um sich als Franchisenehmer von Kamps selbstständig zu machen, sind vor allem kaufmännische Kenntnisse wichtig, sowie Flexibilität, Belastbarkeit und eine hohe Servicekompetenz, denn eine Selbstständigkeit ist kein Nine-to-Five-Job. Das sollte einem vorher bewusst sein. Führungskompetenz und Teamfähigkeit sind ebenfalls Eigenschaften, die notwendig sind, um einen Franchisestandort erfolgreich selbstständig zu leiten.

Torben L. Brodersen: Kann man für den Franchise Matching Day schon vorab einen Gesprächstermin mit Ihnen vereinbaren?

Jan Kamp: Ja. Im Vorfeld der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, online über die Website des Franchise Matching Days einen festen Termin zu buchen. Wir freuen uns über zahlreiche Anfragen.

Sie können uns aber auch gerne ganz ohne Termin an unserem Messestand besuchen oder uns zusätzlich über unserer Homepage kontaktieren. Unsere zuständigen Mitarbeiter melden sich dann umgehend bei Ihnen.

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DFV-Round-table zum Thema Digitalisierung in Franchisesystemen bei Google

Der Siegeszug von Smartphones und immer mehr internetfähigen Produkten ist unaufhaltbar. Kunden und potenzielle Franchisepartner gehen nicht mehr nur online, sie leben mittlerweile im Netz. Sie haben somit die Möglichkeit, sich jederzeit an jedem Ort über Produkte, Dienstleistungen, aber auch über eine Karriere, bzw. Selbstständigkeit zu informieren.

Was dies für die deutsche Franchisewirtschaft und für Franchisesysteme aus verschiedenen Branchen bedeutet und welche Herausforderungen durch die Digitalisierung entstehen, diskutierten Vertreter von DFV-Mitgliedssystemen gestern mit Google in Hamburg.

Nach einer kurzen Vorstellung von Google wurden u.a. folgende Fragestellungen erörtert:

– Wie erreichen Franchisesysteme ihr Kunden am besten online?
– Wie können Franchisegeber ihren Partnern den Einstieg in die digitale Welt am unkompliziertesten
ermöglichen und welche Freiheiten lassen sie ihnen dabei?
– Welches sind die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen und Konsequenzen?
– Wie wird Online-Werbung in Franchisesystemen finanziert (regional/überregional)?
– Erfahrungen bei der Franchisenehmer-Gewinnung mittels Onlinetools

Eine Fortsetzung dieses ersten erfolgreichen Round-tables bei Google ist in den kommenden Monaten geplant. Dabei soll noch stärker auf die Nutzungsmöglichkeiten vorhandener Google-Produkte, wie z.B. mobiles Payment oder Apps eingegangen und spezifische Fragenstellungen von Franchisesystemen aus verschiedenen Branchen sollen in Gruppen-Workshops näher beleuchtet werden.

Weitere Informationen zu diesem und zum nächsten Veranstaltung bei Google erhalten DFV-Mitglieder in der DFV-Geschäftsstelle bei Frau Denise Hockarth unter 030-278902-20 oder hockarth@franchiseverband.com sowie in den nächsten Wochen per E-Mail.

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Vorvertraglichen Aufklärungspflicht: Urteil bekräftigt die Qualitätsstandards des DFV

Aktuelles Urteil bestätigt eine Pflichtverletzung des Franchisegebers bei der Angabe unzutreffender Umsatzprognosen

Sachverhalt

Der Franchisegeber macht dem Franchisenehmer-Interessenten eine Rentabilitätsvorschau anhand einer möglichen Umsatzerwartung während des vorvertraglichen Schuldverhältnisses bzw. der Vertragsanbahnung. Auf Grundlage dieser Information schließt der Franchisenehmer den Franchisevertrag ab. Wie sich später herausstellt entsprachen die dargelegten Zahlen nicht der Realität. Der Umsatz des Franchisenehmers konnte nicht einmal die Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes decken. Daraufhin kündigt der Franchisenehmer den Vertrag und verlangt Schadensersatz.

Begründung des Gerichts

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg bestätigt die vorinstanzliche Entscheidung des Landgerichtes. Auf Grund der unzutreffenden Umsatzprognose hat der Franchisegeber seine vorvertragliche Pflicht verletzt und sich schadensersatzpflichtig gemacht.

Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 05.09.2014 – 4 U 10/14

Der rechtlich korrekte Umgang bei der Vertragsanbahnung

Welche richtigen Schlussfolgerungen müssen daraus gezogen werden: der Franchisegeber hat den potentiellen Franchisenehmer umfassend und vollständig aufzuklären und darf im Rahmen der konkreten Vertragsverhandlungen sein System nicht erfolgreicher darstellen, als es ist. Denn die Folgen sind gravierend – bei fehlerhafter Aufklärung kann der Franchisenehmer auch nach Jahren der Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber vom Franchisevertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

Wird während der vorvertraglichen Aufklärung von Seiten des Franchisenehmers nach der Rentabilität des Franchisesystems gefragt, so hat der Franchisegeber zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen. Diese Angaben müssen auf einer sorgfältigen Untersuchung des Marktes beruhen, auf den konkreten Standort ausgerichtet sein und dürfen nicht lediglich den Charakter einer Schätzung aufweisen. Wenn nur eine Schätzung möglich ist, so muss eindeutig darauf hingewiesen werden.

Sind die angegebenen Daten des Franchisegebers fehlerhaft oder irreführend, so kann als Rechtsfolge der Franchisenehmer im Nachhinein vom Vertrag zurücktreten, da diese die Entscheidung dem Franchisesystem anzugehören oder nicht, maßgeblich beeinflusst.

Fazit

Das Urteil zeigt auf, wie wichtig es ist auch im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung vollkommende Transparenz und Exaktheit bei der Vorlage von Informationen über das Franchisesystem zusammenzustellen. Vor allem wenn es um einen essentiellen Entscheidungsgrund geht, ob der Franchisenehmer als zukünftiger Partner in einem Franchisesystem gewonnen werden kann. Die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht sind zu gravierend, als das sich ein Franchisegeber hier Ungenauigkeiten leisten kann.

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. als Qualitätsgemeinschaft schafft Standards für die deutsche Franchisewirtschaft. Die Richtlinie zur vorvertraglichen Aufklärung und die Checkliste zum Franchisevertrag schaffen hierbei einen sicheren Rechtsrahmen für Franchisegeber, wie auch für Franchisenehmer.

Die vom DFV e.V. entwickelten und verfassten Dokumente stehen exklusiv für die Mitglieder zur Verfügung.

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Chance für die Franchisewirtschaft: Gründer mit Migrationshintergrund

Es gibt immer weniger Unternehmensgründungen in Deutschland. Das ist keine gute Nachricht, weder für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands, und auch nicht für den deutschen Mittelstand. Doch es gibt Lichtblicke. So kommen immer mehr Gründer mit Migrationshintergrund zur Industrie und Handelskammer (IHK), um sich zur Selbstständigkeit beraten zu lassen.

DIHK veröffentlicht Sonderreport 2015

Die Auswertung „Existenzgründer mit Migrationshintergrund beleben die Wirtschaft“ beruht auf einer Befragung der IHKs zum DIHK-Gründerreport 2015. Mit diesem Report legt der DIHK jährlich eine Einschätzung der IHK-Organisation zum Gründungsgeschehen in Industrie, Handel und den Dienstleistungsbranchen in Deutschland vor. Danach könnten Gründer mit Migrationshintergrund im Jahr 2015 bis zu 50.000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Pro Existenzgründer sind das sogar etwas mehr als bei einheimischen Gründern, denn sie gründen ihr eigenes Unternehmen häufiger im Haupterwerb – und Vollzeitgründer schaffen im Schnitt mehr Stellen als diejenigen, die neben ihrem eigentlichen Beruf zusätzlich einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Insgesamt erwartet der DIHK in diesem Jahr 228.000 zusätzliche Arbeitsplätze durch Neugründungen, die Person des Vollerwerbsgründers mitgerechnet. Rund 22 Prozent davon dürften durch Gründer mit Migrationshintergrund entstehen (50.000). Das ist überdurchschnittlich, denn Migranten stellen insgesamt 19 Prozent aller Teilnehmer an IHK-Gründungsberatungen.

Fünf Fakten zum Gründungsgeschehen in Deutschland

• Deutschland steuert auf einen Unternehmermangel zu. Es gibt immer weniger 25- bis 45-jährige, also Personen im besonders gründungsintensiven Alter. Geht das so weiter, so wird es im Jahr 2050 rund eine Millionen Unternehmer weniger in Deutschland geben. Das wäre ein Einbruch um fast ein Drittel und damit deutlich stärker als der schleichende Bevölkerungsrückgang.
• Zudem ist die Neigung, ein Unternehmen zu gründen, hierzulande gering. Gerade sechs Prozent der Deutschen wollen in den nächsten drei Jahren ein Unternehmen gründen. In den anderen G7-Staaten ist die Gründungsneigung höher (mit Ausnahme Japan).
• Das Interesse an der Unternehmensgründung sinkt weiter. Drei Prozent weniger Gespräche mit Gründern in spe verzeichneten die IHKs im Jahr 2014 (insgesamt 227.703) – der dritte Negativrekord in Folge seit Beginn der IHK-Gründungsstatistik im Jahr 2002.
• Ein Lichtblick sind Gründer mit Migrationshintergrund. Fast jeder fünfte Gründer (19 Prozent) in der IHK Gründungsberatung hat mittlerweile einen Migrationshintergrund – ein Zuwachs um fünf Prozentpunkte seit 2007 (14 Prozent).
• Gründer mit Migrationshintergrund sind in der Regel gut vorbereitet und hochmotiviert. Kulturelle oder emotionale Hürden sehen die IHKs selten als Hemmnis.

Auch die deutsche Franchisewirtschaft profitiert davon

Gerade die deutsche Franchisewirtschaft profitiert von Gründern mit ausländischen Wurzeln. Denn Gründungen von Personen mit Migrationshintergrund erfolgen häufiger als bei deutschen Gründern im Gastgewerbe und im Handel. Diese Branchen sind auch stark im Franchising vertreten. Ferner berichten die IHK Experten von einer höheren Bereitschaft in dieser Zielgruppe, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen. Daher ist die Symbiose eine Franchisepartnerschaft, bestehend aus Know-how-Geber und dem operativ tätigen Franchisenehmer, ein lohnenswerter Türöffner in die unternehmerische Selbstständigkeit für Personen mit Migrationshintergrund.

Die Sonderauswertung des DIHK-Gründerreport 2015 „Existenzgründer mit Migrationshintergrund beleben die Wirtschaft“ können Sie in Gänze hier nachlesen:
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