Zwischenbericht aus dem politischen Berlin: 760 Millionen Euro für den Mittelstand

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2016 (18/6159) eingebracht. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz sollen 760,5 Millionen Euro bereitgestellt werden. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstands) und Angehörige der freien Berufe könnten damit zinsgünstige Finanzierungen aus ERP-Programmen mit einem Volumen von insgesamt sechs Milliarden Euro erhalten. Wie die Bundesregierung erläutert, sollen die ERP-Finanzierungshilfen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Förderungsbeträge könnten auch für Energieeffizienzmaßnahmen eingesetzt werden.

Ein Kommentar des DFV

Der DFV begrüßt die bereitgestellten Finanzierungshilfen für den Mittelstand der Bundesregierung. Der Ansatz geht in die richtige Richtung. Doch nur bereitgestellte Gelder sind noch lange nicht sinnvoll eingesetzt. Angekündigte Maßnahmen bleiben zuerst eine Ankündigung. Das Handeln ist das Maß aller Dinge zur Bewertung einer geglückten Wirtschaftspolitik. Der DFV führt zahlreiche Gespräche mit den Zuständigen aus Ministerien und Parlament und beteiligt sich durch inhaltlichen Austausch und Ausarbeitung zu franchiserelevanten Mittelstandsthemen und fordert die Politik in ihrem Handeln auf, stärker das Gründungsgeschehen in Deutschland in den Mittelpunkt ihrer Arbeit zu rücken. Gerade die bereits in diesem Blog behandelten Handlungsfelder und Maßnahmen wird der DFV begleiten und bei der Bundesregierung in Erinnerung rufen.

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