DFV begrüßt den Regierungsentwurf zur Verbesserung der Insolvenzanfechtung

Der DFV sowie elf weitere Verbände begrüßen, dass das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ beschlossen hat. Dieser hat das Ziel, den Wirtschaftsverkehr von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen. Einige der vom DFV geäußerten Kritikpunkte werden darin aufgegriffen.

Hintergrund

Die derzeitige Rechtslage zur Vorsatzanfechtung, bestehend aus dem offenen Wortlaut der Vorschriften der Insolvenzordnung und ihrer Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre, schafft für viele Franchisesysteme nicht hinnehmbare Unsicherheiten und Belastungen, die sich zum Teil existenzbedrohend auswirken. Dies betrifft insbesondere die von Insolvenzverwaltern zum Teil serienmäßig betriebene Rückforderung von Zahlungen, die die Unternehmen von Insolvenzschuldnern im Rahmen von üblichen Geschäftsvorgängen wie Ratenzahlungen, Stundungen oder sonstigen Warenkrediten erhalten haben.

Aktivitäten des DFV

Der DFV und elf weitere Verbände haben sich deshalb seit mehreren Jahren für eine Korrektur der gesetzlichen Regelung zur Vorsatzanfechtung eingesetzt. In einer gemeinsamen Position und einer gemeinsamen Erklärung „Notwendige gesetzgeberische Korrekturen im Recht der Insolvenzanfechtung nach §§ 133, 142 InsO (Vorsatzanfechtung)“ aus dem Jahr 2013 haben die Wirtschaftsverbände den Handlungsbedarf dargestellt und konkrete Vorschläge für eine Gesetzesänderung unterbreitet. Außerdem hat der DFV in einer gemeinsamen Positionierung mit weiteren Verbänden vom 8. Juni 2015 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 16. März 2015 Stellung bezogen.

Die Stellungnahme können Sie hier in Gänze nachlesen: Verbändeübergreifende Stellungnahme Regierungsenwurf Insolvenzanfechtung

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