Der Social-Franchisevertrag (Teil I)

Social Franchising ist ein immer wiederkehrendes Thema, das stetig an Bedeutung gewonnen hat. In unserer Blog-Reihe wird nun das inhaltliche Fundament sowie die rechtliche Einordnung, gesplittet in zwei Beiträgen, näher beleuchtet.
Grundlage hierfür ist vor allem der Aufsatz „Der Social-Franchisevertrag – Versuch einer rechtlichen Einordnung“ (Zeitschrift f. Vertriebsrecht 5|2015, 291 ff.) des assoziierten Experten des Deutschen Franchise-Verbandes Martin Niklas RA.

Einführung

Social Franchising, was bedeutet das eigentlich? Es meint eine besondere Motivation soziale Projekte zu etablieren, um sie dann zu multiplizieren. Die Multiplikation des funktionierenden Geschäftsmodells erfolgt dann über Franchising, indem das erworbene Know-how standardisiert weitergegeben wird. Denn die Idee, die in der mittelständischen Wirtschaft weit verbreiteten erfolgreichen Vervielfältigung eines Konzeptes, kann sich auch bei soziale Projekten bewähren.

Allerdings ist dieser Ansatz sehr erklärungsbedürftig, da gerade im sozialen Bereich der Nonprofit-Faktor weit verbreitet ist, auf der anderen Seite aber festgestellt werden muss, dass für eine Expansion hohe finanzielle Aufwendungen erbracht werden müssen.
Dabei wird oft vergessen, dass der eigentliche Zweck – schnell und effektiv Hilfe leisten zu können – durch unnötige Energieverschwendung leicht gefährdet wird. In der näheren Vergangenheit zeigt sich allerdings, dass diese „Hemmschwelle“ immer öfter überwunden wird und damit der Weg zum Franchising, aber auch anderen Formen der Replizierung, von sozialen Projekten geebnet wird.

Ziel sollte nämlich die maximale Verbreitung des Nutzens sein. Die Chancen, die sich aus dem Konzept des Franchisings ergeben sind enorm und im Folgenden kurz abgebildet:

  • effizientes Qualitätsmanagement durch die Standardisierung
  • Transfer des Know-hows und dadurch schnelle Replizierung
  • Akquisition von Mitarbeitern wird durch Standards vereinfacht
  • Möglichkeit der kontinuierlichen Weiterentwicklung parallel in vielen verschiedenen Projekten

Vorschau

Der nächste Beitrag wird sich dann mit dem Social-Franchisevertrag selbst befassen, im Konkreten mit der ethischen Ausrichtung, der Gegenseitigkeit und möglichen Kooperationen.

Verfasser: Arne Dähn

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