19 Absolventen bestehen erfolgreich ihren Abschluss zum Franchise-Manager (IHK) – Das DFI und der DFV gratulieren!

Nächster Lehrgang zur Förderung der beruflichen Zukunft im Franchising ab Montag, den 13. Juni 2016

Mit der heutigen Abschlussprüfung endet für 19 Teilnehmer erfolgreich der IHK-Zertifikatslehrgang zum Franchise-Manager. Im vergangenen halben Jahr haben die Absolventen Florian Bader (Bader´s Coffee UG), Gunnar Baumfalk (Block House Franchise GmbH), Anke Bernecke-Kaus (Linde AG), Witali Brunner (Linde AG), Katharina Busse (Ludwig Busse GmbH & Co.KG), Joshua Butterhof (Bodystreet GmbH), Nadine Czech (DB Station&Service AG), Anke Döring (Bodystreet GmbH), Viktor Hert (Linde AG), Paul Hirschmann (Bodystreet GmbH), Roger Krog (SCHMIDT Küchen GmbH & Co.KG), Benedikt Löcken (MUNDFEIN GmbH), Jonas Meier (Violas´GmbH), Holger Otto (Linde AG), Jana Pester (Linde AG), Rosimar Saran-Hafner (Pokkez Store Reutlingen), Andreas Schubach (Linde AG), Lisa Straub (VOM FASS AG) und Jens Tappe (Easyfitness Management GmbH) sechs Module der Weiterbildung mit insgesamt 160 Lehrgangsstunden besucht. Dort haben sie alle wichtigen Inhalte für eine berufliche Zukunft in diesem Wirtschaftszweig gelernt – von den Grundlagen des Franchisings über Führung, Controlling, Kommunikation sowie rechtlichen Grundlagen bis hin zum internen Marketing und Franchise-Management in der Praxis.

Absolventen Schule des Franchising

Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. (DFV) sowie des Deutschen Franchise-Instituts (DFI) und mit verantwortlich für die Umsetzung des IHK-Lehrgangs: „Heute können wir gleich doppelt gratulieren: Zum einen den Absolventen dieser einzigartigen Franchise-Weiterbildung, die mit dem IHK-Zertifikat ihre beruflichen Entwicklungschancen weiter deutlich verbessert haben. Zum anderen aber auch allen Organisatoren und Referenten, die durch das positive Feedback zur professionellen Umsetzung des IHK-Zertifikatslehrgangs in ihrer Arbeit bestärkt worden sind und denen ich außerordentlich für ihre gute Zusammenarbeit danken möchte.“

Am heutigen Tag stand für die Teilnehmer eine eineinhalb-stündige Klausur im Multiple-Choice-Verfahren auf dem Programm. In den Wochen zuvor haben Sie eine Projekt-Hausarbeit verfasst, die sie im Anschluss an die Klausur vor dem Prüfungsgremium verteidigen mussten. Das Gremium bestand aus Jürgen Dawo, DFV-Vorstand für Aus- und Weiterbildung sowie Gründer von Town & Country-Haus, Torben L. Brodersen sowie Gräfin Christin von Faber-Castell, Weiterbildungs-beraterin der IHK Erfurt.

Die nächste Möglichkeit, Franchise-Know-how anzureichern und mit einem IHK-Zertifikat abzurunden, haben interessierte Fachkräfte aus den Franchisezentralen sowie Franchiseberater ab Montag, den 13. Juni 2016: Dann startet der nächste Lehrgang mit dem ersten Modul. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.franchise-institut.de.

Kommentare

Der Gründerschwund geht weiter: neueste Zahlen zum Existenzgründungsgeschehen in Deutschland stärken die Forderungen des DFV

Gründungen und Unternehmensschließungen

Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn erstellt u. a. basierend auf den Daten des Statistischen Bundesamtes regelmäßig eine Statistik zu den gewerbeanzeigepflichtigen Gründungen, den gewerbeanzeigepflichtigen Unternehmensaufgaben (Liquidationen) sowie zu den Insolvenzen.

Gründungen im gewerblichen Bereich

Ergebnisse für das 1. Halbjahr 2015 – eine Übersicht

Die Zahl der gewerblichen Existenzgründungen betrug im 1. Halbjahr 2015 rund 158.800. Sie liegt damit um rund 5.300 bzw. 3,2% niedriger als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt betrachtet stellt dies den fünften Rückgang in einem 1. Halbjahr seit 2011 dar.

Die Zahl der mit dem Gründungszuschuss geförderten Gründungen ist im 1. Halbjahr 2015 um rund 600 oder 3,9% gegenüber dem 1. Halbjahr 2014 zurückgegangen.

Die Zahl der Nebenerwerbsgründungen war im 1. Halbjahr 2015 mit rund 129.500 um 0,5% niedriger als im 1. Halbjahr 2014. Zugleich ist die Zahl der Nebenerwerbsaufgaben mit rund 86.200 um 3,4% gestiegen, so dass der Saldo aus Nebenerwerbsgründungen und Nebenerwerbsaufgaben im 1. Halbjahr 2015 mit rund 43.400 um rund 3.500 niedriger lag als im 1. Halbjahr 2014.

Weitere Ergebnisse

  • Weniger als die Hälfte (42,7%) der rund 372.100 Gewerbeanmeldungen (1. Halbjahr 2015) gilt als Existenzgründung entsprechend der Definition des IfM Bonn.
  • Mehr als jede vierte Existenzgründung (28,7%) stellte im 1. Halbjahr 2015 eine Betriebsgründung einer Hauptniederlassung dar. Im 1. Halbjahr 2011 lag deren Anteil bei 25,3% und zeigt seitdem steigende Tendenz.
  • Der Anteil der Kleingewerbegründungen an den Existenzgründungen lag im 1. Halbjahr 2015 bei 60,2%.
  • 76,3% der Existenzgründungen erfolgten in Form eines Einzelunternehmens.
  • Der Anteil der Frauen unter den Existenzgründungen von Einzelunternehmen lag im 1. Halbjahr 2015 bei 28,1% – damit hat er sich gegenüber dem 1. Halbjahr 2014 geringfügig um 0,1 Prozentpunkte erhöht. Bei den Nebenerwerbsgründungen von Einzelunternehmen ist der Frauenanteil mit 42,5% leicht um 0,2 Prozentpunkte gesunken.
  • 44,4% der Existenzgründungen von Einzelunternehmen wurden im 1. Halbjahr 2015 von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit angemeldet, bei den Nebenerwerbsgründungen von Einzelunternehmen lag der Ausländeranteil bei 11,7%. Damit ist der Anteil ausländischer Existenzgründer nach einem kleinen Rückgang im 1. Halbjahr 2014 (1. Halbjahr 2013: 45,3%, 1. Halbjahr 2014: 44,2%) wieder geringfügig gestiegen Hier hat sich offenkundig die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgewirkt, die die Bürger der beiden osteuropäischen Beitrittsländer von 2007, Bulgarien und Rumänien, seit 1. Januar 2014 besitzen: Die Anzahl der Existenzgründungen von Bulgaren ging im Vergleichszeitraum sehr stark um 24,8% zurück, die der Rumänen allerdings nur um 3,1%.

Schätzung für das Jahr 2015

Das IfM Bonn geht davon aus, dass sich der Trend der Existenzgründungen und Liquidationen im 2. Halbjahr 2015 fortsetzen wird. Für das gesamte Jahr 2015 wird geschätzt, dass es einen Rückgang der Existenzgründungen auf rund 300.000 und einen deutlichen Rückgang der Liquidationen auf rund 323.000 geben wird. Dies würde wiederum einen negativen Gründungssaldo zur Folge haben.

Fazit des DFV

Fakt ist, seit Jahren sind Unternehmensgründungen rückläufig. Der Anstieg bei den Freien Berufen schafft meist keine Arbeitsplätze und die Zunahme bei den Nebenerwerbsgründungen leistet nur einen geringen Beitrag zur Stärkung des Wettbewerbstandortes Deutschland. Die vom IfM getätigte Prognose des weiteren Rückganges von Unternehmensgründungen setzt diesen Trend fort. Doch klassische Unternehmensgründungen sind notwendig, gerade um die Innovationskraft einer Volkswirtschaft beizubehalten. Auf die Fragen von Entbürokratisierung, verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten, „zweite Chance“, Einbettung in das Bildungssystem – um hier nur ein paar Forderungen des DFV aufzugreifen – – sind zwar punktuell Antworten zu finden. Jedoch der rote Faden einer ganzheitlichen wirtschaftspolitischen Strategie ist nicht vorhanden. Das Versäumnis der Politik gründerfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen bleibt weiter bestehen und eine über Legislaturperioden hinweg eingeleitete Strategie zur Unternehmerkultur ist weiterhin nicht zu erkennen. Die Große Koalition hat trotz Ankündigungen der Priorisierung von KMU Politik noch keinerlei signifikante Maßnahmen eingeleitet. Weniger als zwei Jahre der politischen Gestaltung bleiben noch. Es gilt die Koalition weiter an ihre gemachten Wahlversprechen zu erinnern. Die Wirtschaft leistet Ihren Beitrag. Nun ist auch die Politik gefordert.

Kommentare

Exklusivleistung zur Qualitätssicherung für die Mitglieder des DFV: die Richtlinie zur vorvertraglichen Aufklärung

Der rechtlich korrekte Umgang bei der Vertragsanbahnung

Der Franchisegeber hat den potentiellen Franchisenehmer umfassend und vollständig aufzuklären und darf im Rahmen der konkreten Vertragsverhandlungen sein System nicht erfolgreicher darstellen, als es ist. Denn die Folgen sind gravierend bei fehlerhafter Aufklärung kann der Franchisenehmer auch nach Jahren der Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber vom Franchise-Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

Wird während der vorvertraglichen Aufklärung von Seiten des Franchisenehmers nach der Rentabilität des Franchisesystems gefragt, so hat der Franchisegeber zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen. Diese Angaben müssen auf einer sorgfältigen Untersuchung des Marktes beruhen, auf den konkreten Standort ausgerichtet sein und dürfen nicht lediglich den Charakter einer Schätzung aufweisen. Wenn nur eine Schätzung möglich ist, so muss eindeutig darauf hingewiesen werden.

Sind die angegebenen Daten des Franchisegebers fehlerhaft oder irreführend, so kann als Rechtsfolge der Franchisenehmer im Nachhinein vom Vertrag zurücktreten, da diese die Entscheidung dem Franchisesystem anzugehören oder nicht, maßgeblich beeinflusst.

Fazit

Es zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist auch im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung vollkommende Transparenz und Exaktheit bei der Vorlage von Informationen über das Franchisesystem zusammenzustellen. Vor allem wenn es um einen essentiellen Entscheidungsgrund geht, ob der Franchisenehmer als zukünftiger Partner in einem Franchisesystem gewonnen werden kann. Die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht sind zu gravierend, als das sich ein Franchisegeber hier Ungenauigkeiten leisten kann.

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. als Qualitätsgemeinschaft schafft Standards für die deutsche Franchisewirtschaft. Die Richtlinie zur vorvertraglichen Aufklärung und die Checkliste zum Franchisevertrag schaffen hierbei einen sicheren Rechtsrahmen für Franchisegeber, wie auch für Franchisenehmer.

Mitglieder des DFV können die Richtlinie zur vorvertraglichen Aufklärung in der Geschäftsstelle bei Jan Schmelzle unter schmelzle@franchiseverband.de anfordern.

Kommentare

Konsequente Leitbildentwicklung für das Franchising in Deutschland: DFV Ausschuss Qualität und Ethik einen wesentlichen Schritt weiter

Der Ausschuss „Qualität und Ethik“ tagte in der vergangenen Woche in der Geschäftsstelle des DFV in Berlin, um seine Arbeit in der Entwicklung eines Leitbildes für das Franchising in Deutschland fortzusetzen. Im Leitbild werden die Leitsätze die Kernaussagen über grundlegende Werte, Ziele und Erfolgskritierien des DFV treffen. Sie bestimmen das Verhältnis zu den Mitgliedern, zu den Franchisenehmern und deren Mitarbeitern und formulieren die spezifische Kompetenz des DFV.

Leitbild für das Franchising in Deutschland

Die Kultur einer Wirtschaftswertegemeinschaft, organisiert im Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV), ist geprägt von:

• Verhaltensnormen, Regeln
• Denk- und Handlungsweisen
• Wertevorstellungen (Überzeugungen)
• Geschichten/Legenden (Was macht die Einzigartigkeit von Franchising aus?)

Dabei unterscheidet sich die Verbands- bzw. Wirtschaftskultur zu anderen Wirtschaftsbereichen, Gruppen, Unternehmen oder Geschäftsmodellen. Die klare und eindeutige Vorbildfunktion der Franchisegeber ist dabei eine zentrale Rolle bei der Förderung / Herausbildung der Gemeinschaftskultur des DFV und hat prägenden Einfluss auf die Wirtschaftskultur des Franchisings insgesamt. Je größer der DFV ist, je mehr Unternehmen und Personen dieser Wirtschaftswertegemeinschaft angehören, desto größer ist die Eigendynamik in der Wirtschaftskultur des Franchisings und umso wichtiger ist die Übereinstimmung der Corporate Identity und der Gemeinschaftsphilosophie.

Ausgangspunkt des wirtschaftlichen Handelns der Verbandsmitglieder ist die Gemeinschaftsphilosophie, welche Einfluss auf die Unternehmenskultur der einzelnen Mitglieder hat. Die Gemeinschaftsphilosophie kann als eine globale Weltanschauung der Mitglieder gesehen werden.

Der Ausschuss „Qualität und Ethik“ hat sich nunmehr zu Aufgabe gemacht die Werte der Franchisewirtschaft herauszuarbeiten und zu definieren.

Dem Ausschuss gehören folgende Mitglieder an: die beiden DFV-Vorstandsmitglieder Carsten Gerlach (Joey’s Pizza Service (Deutschland) GmbH) und Matthias H. Lehner (Bodystreet GmbH), Dr. Martin Ahlert (Institut für Franchising & Cooperation), Dr. Hubertus Boehm (SYNCON GmbH), Waltraud Martius (SYNCON GmbH), Alexander Mehnert (TeeGeschwendner GmbH), Uwe Neumann (ISOTEC GmbH), Johannes Schute (Franchise System Beratung) sowie aus der DFV-Geschäftsstelle Torben L. Brodersen und Jan Schmelzle.

Kommentare

Franchise: Neue Perspektiven für wechselwillige Angestellte

Franchise-Systeme verzeichneten 2015 ein moderates Wachstum. Größtes Potenzial für neue Franchise-Partner bietet der Arbeitsmarkt mit seinen über vier Millionen wechselwilligen Fachkräften. Für sie kann eine Franchise-Partnerschaft vollkommen neue Karriereperspektiven schaffen.

Die bundesweit rund 950 Franchise-Systeme sind im Jahr 2015 auf rund 117.700 Franchise-Partner (+ 1,3 Prozent) gewachsen, so der Bonner Mediendienst forum franchise und systeme in Kooperation mit dem Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV), Berlin. Die Zahl der Franchise-Betriebe ist um 1,7 Prozent auf über 156.600 Betriebe gewachsen. Insgesamt beschäftigen diese über 686.000 Mitarbeiter (+ 1,3 Prozent).

2015 verzeichnete die Franchise-Wirtschaft wie auch im Vorjahr ein moderates Wachstum. Aktuelle Auswertungen des DFV haben ergeben, dass 37 Prozent der Systeme ihre Ziele in Bezug auf die Gewinnung neuer Franchise-Partner erreicht haben. Laut Franchise-Monitor betrug das Wachstum durchschnittlich 1,6 Franchise-Partner pro System (netto).

Der Systemumsatz stieg im vergangenen Jahr um 4,3 Prozent auf 99,2 Mrd. Euro. Zurückzuführen ist dies vor allem auf die positive Entwicklung bestehender Franchise-Partner, deren Umsätze durchschnittlich um 2,6 Prozent zulegten. Auf das neue Jahr blicken die Franchise-Geber zuversichtlich und rechnen damit, dass das Wachstum wieder anzieht.

Franchise ermöglicht Quereinstieg

Größtes Potenzial, neue Franchise-Partner zu gewinnen, bieten Fachkräfte, die eine neue berufliche Herausforderung suchen. Branchenstudien zufolge trifft das auf jährlich über 4 Millionen Angestellte zu. „Viele Franchise-Systeme haben sich bisher vorwiegend auf Führungskräfte konzentriert, von denen jährlich etwa 500.000 ihren Job wechseln. Die eigentliche Zielgruppe der Fachkräfte wird heute noch nicht gezielt angesprochen“, so forum-Chef Felix Peckert, einer der führenden Unternehmensberater im Franchise. Gerade für Facharbeiter bietet Franchise jedoch eine völlig neue berufliche Perspektive. Neben einem höheren Einkommen könnten auch die weit verbreiteten Wünsche nach mehr Anerkennung und besseren Karriereperspektiven erfüllt werden. „Bisher haben Fachkräfte Franchise als Karriereoption nicht präsent“, so Peckert. Neben Engagement und kaufmännischem Verständnis benötigten sie vor allem den Willen, eigenverantwortlich zu handeln. Spezifische Branchenkenntnisse werden von den meisten Franchise-Systemen nicht verlangt. Das erforderliche Know-how erhalten Franchise-Partner vom Systemgeber.

Nachfolge antreten

Neben der Eröffnung neuer Betriebe bieten viele Franchise-Systeme auch die Möglichkeit, bereits etablierte Betriebe zu übernehmen. Etwa jedes zweite Franchise-System ist länger als zehn Jahre am Markt – mit entsprechend langjährigen Franchise-Partnerschaften. „Wie überall im Mittelstand ist die Unternehmensnachfolge auch für die Franchise-Wirtschaft ein zentrales Thema“, sagt Torben Leif Brodersen, Geschäftsführer des DFV. „Für Gründer, aber auch für bestehende Unternehmer ergeben sich dadurch attraktive Chancen.“ Nicht zuletzt könnten sie ihre Entscheidung für einen Standort auf Basis von Echtzahlen treffen und damit das eigene Erfolgspotenzial besser abschätzen.

Dienstleistungssektor vorne

Die Investition in einen Franchise-Betrieb beträgt durchschnittlich rund 50.000 Euro. Abhängig vom Unternehmenskonzept, der Standortgröße und den jeweiligen Vorlaufkosten liegt sie bei einigen Franchise-Systemen auch über 200.000 Euro. Etwa 25.000 bis 75.000 Euro werden als Eigenkapital verlangt.

Ob Fitnessstudio, Hausbau oder Gastronomie – Franchise-Konzepte gibt es in allen Branchen. An der Spitze steht unverändert der Dienstleistungsbereich mit 39 Prozent. Fast ein Drittel der Systeme (31 Prozent) fallen auf den Handel. Es folgen die Gastronomie-, Touristik-, und Freizeit-Anbieter mit einem Anteil von 20 Prozent sowie der Bereich Handwerk, Bau und Sanierung mit 10 Prozent.

Franchise_Ueberblick2015

Einen Überblick über weitere Grafiken erhalten Sie auf der DFV-Website.

Kommentare

Bewerbungsstart für die DFV-Franchise Awards 2016

Der Wettbewerb für die Franchise Awards des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. (DFV) startet heute. Bis Montag, den 14. März 2016 haben deutschsprachige Franchisesysteme die Möglichkeit, sich online in folgenden Kategorien zu bewerben:

Mit den DFV-Awards werden seit 2014 Mitgliedsunternehmen-Unternehmen des Verbandes ausgezeichnet, die außerordentliche Leistungen erzielen und die Franchisewirtschaft dadurch als Botschafter positiv beeinflussen und erfolgreich repräsentieren.

An der Ausschreibung des

können zusätzlich zu den DFV-Mitgliedsunternehmen auch Franchisesysteme aus der gesamten Franchisewirtschaft teilnehmen, unabhängig von einer DFV-Mitgliedschaft. Mit diesem Preis werden bereits zum vierten Mal Franchisesysteme geehrt, die in den Bereichen Ökonomie, Ökologie, Kultur und/oder Soziales vorbildlich aufgestellt sind und langfristig nachhaltig agieren.

Eine hochkarätige Jury mit Vertretern aus Wirtschaft und Politik wird im Frühjahr 2016 die Preisträger auswählen. Die Preisverleihung findet am Mittwoch, den 11. Mai im Rahmen der Abendgala des Franchise-Forums 2016 in Berlin statt.

 

DFV-Banner-Awards-2016

 

Kommentare

DFV begrüßt Initiative: DIHK veröffentlicht Leitfaden zur Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung

Von “Aufenthaltsstatus” bis “Vorrangprüfung”: Franchisesysteme, ob von Seiten des Franchisegebers oder des Franchisenehmers, die Asylsuchende ausbilden oder beschäftigen möchten, haben viele Fragen.

1. Wie läuft das deutsche Asylverfahren ab?
2. Dürfen Flüchtlinge, deren Antrag abgelehnt wurde, eine Ausbildung aufnehmen beziehungsweise abschließen?
3. Wie können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse bewertet und in Deutschland anerkannt werden?
4. Erhalten Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss zum Arbeitsentgelt?
5. Wie ist die Sozialversicherung geregelt?

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat hierzu nun einen Leitfaden veröffentlicht, den wir als DFV unterstützen.
In acht Kapiteln beleuchtet die DIHK-Veröffentlichung “Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung” die Themen Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer, Beschäftigung, Ausbildung, Praktikum, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Sprachförderung sowie die Integration vor Ort.
Neben grundlegenden rechtlichen Informationen finden die Leser in dem Leitfaden praktische Tipps, Übersichtsgrafiken, weiterführende Infos und Ansprechpartner. Wichtige Begriffsdefinitionen sind ebenso enthalten wie die wesentlichen Rechtsgrundlagen, die für die Erstellung des Leitfadens herangezogen wurden.

Den Leitfaden für Unternehmen können Sie hier in Gänze einsehen: Leitfaden zur Integration von Flüchtlingen

Kommentare

Verbindlicher KMU-Test-Leitfaden tritt in Kraft: richtiger Ansatz, aber nur ein kleiner Baustein auf der Großbaustelle Mittelstandspolitik

Zahlreiche nationale und internationale Studien belegen, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU), vor allem aber auch Franchisesysteme durch die Umsetzung rechtlicher Regelungen oftmals besonders belastet sind. Mit dem Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung 2014 und den Eckpunkten zum Bürokratieabbau hat nun die Bundesregierung u.a. beschlossen, ein systematisches Verfahren zur Berücksichtigung der Belange kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Vorbereitung des Bundesrechts (sog. KMU-Test) einzuführen.

Der KMU-Leitfaden

Der KMU-Leitfaden gilt ab 1. Januar 2016. Ab dem Jahreswechsel führen die Bundesressorts somit die verbindliche, systematische Gesetzesfolgenabschätzung für alle neuen Gesetz- und Verordnungsentwürfe mit signifikanter Bürokratiekostenrelevanz für KMU durch. Mit dem KMU-Test-Leitfaden versucht die Bundesregierung eine Doppelstrategie zu verfolgen. Einerseits soll die Kostentransparenz im Rechtsetzungsprozess gestärkt werden, andererseits sollen unnötige bürokratische Lasten für die mehr als drei Millionen kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland vermieden werden.

Der Leitfaden wurde auf Basis einer wissenschaftlichen Untersuchung im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums und anhand der vom Statistischen Bundesamt analysierten Daten entwickelt. Das leicht handhabbare Instrument wird die mit dem Rechtsetzungsentwurf betrauten Referenten noch früher als bisher für die Bürokratiekostenbelastung kleiner und mittlerer Unternehmen sensibilisieren. Der Leitfaden bietet durch eine standardisierte Prüfung von Regelungsalternativen zugleich eine einfache wie effektive Möglichkeit, die Bürokratiekostenbelastung für KMU so gering wie möglich zu halten. Die Bundesregierung setzt damit eine weitere Maßnahme aus dem “Eckpunktepapier Bürokratieabbau” vom Dezember 2014 um.

Fazit des DFV

Der Mittelstand und damit auch die Franchisewirtschaft sind im Verhältnis zu großen Unternehmen besonders von Bürokratiekosten betroffen und profitieren daher in besonderem Maße von Deregulierung und der Senkung der Bürokratiekosten. Das „Eckpunktepapier Bürokratieabbau“ und in diesem Zusammenhang stehend auch der KMU-Leitfaden kann nur als erster Schritt einer mittelstandsfreundlicheren Politik begriffen werden. Nichts desto trotz fällt nach gut zwei Jahren der Arbeit der großen Koalition die wirtschaftspolitische Zwischenbilanz ernüchternd aus. Das beschlossene nationale Reformprogramm 2014 für die KMU und für den Mittelstand geht nicht weit genug. Gerade wenn man die Maßnahmen mit den anfänglichen Verlautbarungen zur Mittelstandspolitik der Parteien CDU/CSU und SPD der Großen Koalition vergleicht. Die geforderte „große Reform“ für das Unternehmerland Deutschland über die Legislaturperiode hinweg bleibt hierbei aus. Einzelne wirtschaftspolitische Gestaltungshebel, wie die gezielte Förderung von Unternehmensgründern oder mehr Transparenz und Nachhaltigkeit durch Bürokratieabbau werden überhaupt nicht in Erwägung gezogen. Zweifel kommen auch bei der ernsthaften Durchsetzung des „One in, one out“ Prinzips auf, wenn man die Anzeigen- und Dokumentationspflichten im Rahmen der Umsetzung des Mindestlohngesetzes als Beispiel berücksichtigt. Die Große Koalition hätte gerade die ersten zwei Jahre ihrer Regierungsperiode für eine nachhaltige Neuausrichtung der Mittelstandpolitik nutzen können. Was in den noch verbleibenden knappen zwei Jahren umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Keine ermutigenden Signale an den Mittelstand.

Kommentare

Bericht aus Berlin: Neue Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung, ein Tropfen auf den heißen Stein?

Zum neuen Jahr sind neue Richtlinien zur Förderung unternehmerischen Know-hows in Kraft getreten. Damit unterstützt die Bundesregierung Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch Zuschüsse für Beratungsdienstleistungen. Das neue Programm bündelt die bisherigen Programme “Förderung unternehmerischen Know-hows” durch Unternehmensberatungen, “Gründercoaching Deutschland”, “Turn-Around-Beratung” und “Runder Tisch” und unterstützt so die Beratungsförderung neu gegründeter sowie etablierter KMU. Sie erhalten besseren Zugang zu externem unternehmerischen Know-how.

Die Hinzuziehung externer Beratungsangebote ist wichtig zur Vorbereitung und Begleitung von unternehmerischen Entscheidungen und stärkt die Bestandsfestigkeit von Gründungen sowie die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen. Für die überwiegend aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Zuschüsse stehen für 2016 aus Bundesmitteln 16 Mio. Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt nach den neuen Richtlinien sind neu gegründete sowie bereits bestehende KMU sowie Freie Berufe im Sinne der EU-Mittelstandsdefinition. Antrags- und Bewilligungsbehörde für die neue Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter www.bafa.de.

Die neuen Richtlinien finden Sie hier: rahmenrichtlinie-zur-foerderung-unternehmerischen-know-hows

Standpunkt des DFV

Die Neuausrichtung der Gründungs- und Mittelstandsberatung ist richtig, aber das Versäumnis der Politik gründerfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen bleibt dennoch weiter bestehen und eine über Legislaturperioden hinweg eingeleitete Strategie zur Unternehmerkultur ist weiterhin nicht zu erkennen. Die Große Koalition hat trotz Ankündigungen und im Koalitionsvertrag festgelegten Priorisierung von KMU Politik noch keinerlei signifikante Maßnahmen eingeleitet. Knappe zwei Jahre der politischen Gestaltung bleiben noch. Es gilt die Koalition weiter an ihre gemachten Wahlversprechen zu erinnern und eine echte Mittelstandsoffensive zu starten.

Kommentare

Ein Jahr Mindestlohngesetz: Akzeptanz beim Mindestlohn, Kritik auf Grund überbordender Bürokratie

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro. Dies gibt Anlass ein erstes Resümee zu ziehen.

Das sagt die Politik

Ein Jahr nach Einführung des Mindestlohns in Deutschland sieht Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nur Vorteile in der Lohnuntergrenze. Nach Auffassung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat es keine Jobverluste gegeben und die Kaufkraft ist gestiegen. Laut der Ministerin gibt es vier Millionen Leute, die mehr in der Tasche haben und vor allem 50.000 sogenannte Aufstocker weniger. Weiterhin gebe es etwas weniger Minijobs, aber mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den betroffenen Branchen. Auch der Koalitionspartner zieht eine positive Bilanz.

Aktuell wird in der Mindestlohnkommission über eine Weiterentwicklung und eine Erhöhung beraten. Die Kommission setzt sich aus Vertretern von Arbeitgebern und der Gewerkschaften zusammen.

Das sagt der DFV

Der DFV hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit der flächendeckenden Einführung des Mindestlohnes in Deutschland auseinandergesetzt und mehrere Informationsveranstaltungen zu diesem Thema durchgeführt. Hieraus hat sich ein einhelliges Stimmungsbild ergeben, dass der Mindestlohn an sich der Franchisewirtschaft keine Probleme bereitet. Teile der Franchisewirtschaft mussten sich durch unternehmensstrategische Entscheidungen den neuen Marktgegebenheiten anpassen und haben sich auf diese wettbewerbsbeeinflussende Regulierung entsprechend eingestellt. Kritik ist vielmehr bei der höheren Bürokratieaufwendung zu äußern, die dem Mindestlohngesetz anhängige Rechtsverordnung mit sich bringt.

Es besteht Verunsicherung gerade bei den sogenannten Aufzeichnungs- bzw. Dokumentationspflichten. Diesen nachzukommen ist mit erheblichem bürokratischem Zeitaufwand verbunden. Gerade junge und kleine Franchisesysteme stehen hier vor einer großen administrativen Hürde, welche schwerlich im Alltags- und Geschäftsbetrieb zu erklimmen ist. Auch die Überprüfungspraxis des Zolls wirft Fragen auf: was ist erforderlich und was ist rechtlich überhaupt zulässig? Weiterhin besteht keine Klarheit darüber, inwieweit eine Durchgriffshaftung auch innerhalb von Franchisesystemen zum Tragen kommt. Hier bleibt der Gesetzgeber zu unbestimmt und überlässt diese Entscheidung den Gerichten.

Das BMAS stellt aber in Aussicht, Rechtsänderungen beim gesetzlichen Mindestlohn vorzunehmen. In der Ankündigung werdend die vom DFV geäußerten Kritikpunkte unter anderen aufgegriffen, wie bspw. die Auftraggeberhaftung, die Aufzeichnungspflicht oder die Überprüfungsvorgaben des Zolls.

Fazit

Die Hauptkritik ist gerade jetzt bei der Kommunikation der politischen Entscheidungsträger anzubringen. Gerade die Wirtschaftspolitiker der Koalition bringen einerseits verbal Verständnis für die Nöte und Sorgen des Mittelstandes auf. Das ist gut und wichtig im Sinne eines Informationsaustausches. Andererseits entsteht der Eindruck, dass der Einfluss des Wirtschaftsflügels an der Koalitionsarythmetik innerhalb des Bundeskabinetts bzw. Koalitionsausschusses endet. Der Mittelstand hat nur eine sehr begrenzte Lobby an politischen Entscheidungshebeln. Der Umgang mit dem Mindestlohngesetz bei der Entstehung, wie auch aktuell durch allgemeine Verständnisbekundungen ist hierbei ein Beispiel par excellence.

Die Erfahrungen aus der Praxis ist nun gefordert und bedürfen einer ehrlichen und offenen Berücksichtigung durch die Politik. Der DFV wird diese Entwicklung weiter verfolgen und sich an gegebener Stelle entsprechend in den politischen Prozess im Sinne der Franchisewirtschaft einbringen.

Kommentare