DFV begrüßt Initiative: DIHK veröffentlicht Leitfaden zur Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung

Von “Aufenthaltsstatus” bis “Vorrangprüfung”: Franchisesysteme, ob von Seiten des Franchisegebers oder des Franchisenehmers, die Asylsuchende ausbilden oder beschäftigen möchten, haben viele Fragen.

1. Wie läuft das deutsche Asylverfahren ab?
2. Dürfen Flüchtlinge, deren Antrag abgelehnt wurde, eine Ausbildung aufnehmen beziehungsweise abschließen?
3. Wie können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse bewertet und in Deutschland anerkannt werden?
4. Erhalten Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss zum Arbeitsentgelt?
5. Wie ist die Sozialversicherung geregelt?

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat hierzu nun einen Leitfaden veröffentlicht, den wir als DFV unterstützen.
In acht Kapiteln beleuchtet die DIHK-Veröffentlichung “Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung” die Themen Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer, Beschäftigung, Ausbildung, Praktikum, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Sprachförderung sowie die Integration vor Ort.
Neben grundlegenden rechtlichen Informationen finden die Leser in dem Leitfaden praktische Tipps, Übersichtsgrafiken, weiterführende Infos und Ansprechpartner. Wichtige Begriffsdefinitionen sind ebenso enthalten wie die wesentlichen Rechtsgrundlagen, die für die Erstellung des Leitfadens herangezogen wurden.

Den Leitfaden für Unternehmen können Sie hier in Gänze einsehen: Leitfaden zur Integration von Flüchtlingen

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