Profiwissen für die Franchisewirtschaft: wie baue ich einen Franchisebeirat auf?

Die Bereitschaft des Franchisegebers zur Wahrung der Interessen und Belange der Franchisepartner durch ihre Einbindung bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und bei wichtigen Sachentscheidungen stellt ein wesentliches Element einer gelebten Partnerschaft dar. Es gilt der Grundsatz der Partizipation der Franchisenehmer an der Entscheidungsfindung die im Gesamtinteresse des Franchisesystems stehen. Diese Aufgabenstellung kann am besten durch die Etablierung eines Partnerbeirates verwirklicht werden. Den Mitgliedern sowie Anwärtern des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. (DFV) wird empfohlen, dabei die eine im Rahmen der Franchise-Compliance Deutschland erarbeitete Richtlinie anzuwenden.

Leitsätze

  1. Der Franchisebeirat berät die Systemzentrale bei wichtigen systemrelevanten Entscheidungen, in Fachfragen und hinsichtlich der Marketingpolitik. Er vermittelt der Franchisezentrale Erfahrungen aus dem operativen Geschäft, so dass durch den direkten Zugriff auf die Praxis der Franchisenehmer ein hohes Kreativpotential für das gesamte Franchisesystem entsteht. Der Franchisebeirat beteiligt sich aktiv an der Weiterentwicklung des Systems und der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen.
  2. Der Beirat ist ein wichtiger Bestandteil des jeweiligen Franchisesystems. Er ist ein Beratergremium, kein Betriebsrat, kein Sprachrohr aller Franchisenehmer, weder Aufsichtsrat noch Schlichtungsstelle.
  3. Vertreter der Franchisesystemzentrale müssen stets – sofern sie nicht Teil des Franchisebeirates sind – die Möglichkeit haben, bei den Sitzungen des Franchisebeirates anwesend zu sein. Sie sind in die Beschlüsse des Beirates involviert.
  4. Der Errichtung eines Franchisebeirates stehen grundsätzliche kartellrechtliche Bedenken entgegen. Dennoch ist die Einrichtung von Franchisebeiräten innerhalb von Franchise-Systemen nach Auffassung des Bundeskartellamts wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässig, solange die Franchisebeiräte nicht tatsächlich die Geschäftspolitik der Franchisenehmer bzw. des Franchisesystems bestimmen. Sogenannte Mittelstandsempfehlungen (Empfehlungen zu einem bestimmten Verhalten im Wettbewerb) für die Franchisenehmer können Franchisebeiräte nur im Rahmen der sehr engen gesetzlichen Bestimmungen aussprechen.
  5. Die Aufgaben und die Funktionsweise des Franchisebeirates werden schriftlich in einer von der Franchisesystemzentrale vorgeschlagenen Franchisebeiratssatzung niedergelegt. Die Franchisesystemzentrale muss der Franchisebeiratssatzung zustimmen.
  6. Im Franchisevertrag ist die Aufgabenstellung des Franchisebeirates niedergeschrieben. Sie ist nach der Vorstellung des Franchisegebers gestaltbar.
  7. Der Beirat wird über die Ergebnisse anderer Gremien (z.B. Arbeitskreise, Fachausschüsse, Werbebeirat) informiert, sofern er daran nicht selbst beteiligt ist.
  8. Alle Franchisenehmer sind mindestens einmal im Jahr über die Ergebnisse der Arbeit des Beirates zu informieren.

Mitglieder des DFV können exklusiv die Richtlinie zum Franchisebeirat bei Jan Schmelzle unter schmelzle@franchiseverband.com abrufen.

Kommentare