Urlaubsreisen ins Ausland füllen die Kasse beim Zoll

ETL-neuWenn einer eine Reise tut, so kann er was erzählen. Als Beweisstück für die vielen schönen Erlebnisse werden auch gern Souvenirs mitgebracht. Doch nicht jedes Andenken oder jede Ware zum privaten Verbrauch darf nach Deutschland eingeführt werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Kenntnis reichen von der Verzollung, über Beschlagnahmung bis zu einer Strafanzeige.

Damit die erholsamste Zeit des Jahres nicht mit einer unangenehmen Begegnung mit dem Zoll endet, gibt ETL Franchise, assosiierter Experte im DFV, einen Überblick zu einigen wichtigen zollrechtlichen Bestimmungen – gegliedert in die Einreise aus EU-Ländern und Nicht-EU-Staaten. Lesen Sie mehr…

 

 

 

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