Richtungsweisendes Urteil in der Preispolitik

OLG Celle erlaubt vertikale Preisbindung Wooden gavel in front of an open law book

Es gibt Bewegung in der Preispolitik. Mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hat erstmals ein deutsches Obergericht eine Preisbindung eines Herstellers gegenüber seinen Abnehmern aufgrund des Fehlens der “Spürbarkeit” als kartellrechtlich zulässig bewertet. Wir, der DFV, können diese Entscheidung nur begrüßen. Das Oberlandesgericht gibt damit Anlass zu der Hoffnung auf eine Reform der Regelungen zur Preispolitik.

Sachverhalt

Im vorliegenden Fall ging es um ein Lebensmittel der Almased Wellness GmbH, welches sowohl in Apotheken als auch im Internet angeboten wird.  Almased gab 2014 ein Angebot an die Apotheker heraus, das einen 30prozentigen Rabatt ermöglichte, wenn das Lebensmittel direkt bestellt wurde. Allerdings mussten mindestens drei Dosen nebeneinander im Verkaufsregal stehen, damit der Apotheker diesen Rabatt erhalten konnte. Darüber hinaus durfte der Verkaufspreis von 15,95 Euro nicht unterschritten werden.

Begründung des Gerichts

Diese Aktion hielt die Wettbewerbszentrale für einen Verstoß gegen die Preisbindung der zweiten Hand. Danach ist es den Herstellern nicht erlaubt ihren Händlern den Verkaufspreis vorzuschreiben. Es darf zwar ein Höchstpreis festgesetzt werden oder eine unverbindliche Preisempfehlung ausgesprochen werden. Dies darf aber nicht in Verbindung mit gewissen Anreizen geschehen, sodass ein tatsächlicher Festpreis angenommen werden kann.

Das OLG Celle stellte in seinem Urteil zwar fest, dass es sich um eine Preisbindung handelt, welche grundsätzlich unzulässig wäre. Allerdings fehle es an einer notwendigen Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung. In der Vergangenheit wurde diese Spürbarkeit bei Preisabsprachen regelmäßig angenommen. Umso überraschender ist nun das rechtskräftige Urteil des OLG Celle.

Dies verwies darauf, dass die Aktion temporär und auf die Abnahme von maximal 90 Dosen beschränkt war, dadurch keine großen Mengen möglich waren und eine Spürbarkeit nicht angenommen werden musste.

OLG Celle 1. Kartellsenat, Urteil vom 07.04.2016, 13 U 124/15 (Kart)

 Fazit

Erstmals wurde eine Preisbindung als zulässig angenommen, da es an der Spürbarkeit mangelt. Dadurch hat das OLG Celle deutlich gemacht, dass zukünftig per-se-Verbote für Preisbindungen im Vertikalverhältnis nicht mehr selbstverständlich sein müssen. Für Franchisesysteme gibt es dadurch Grund zu Hoffnung, dass man möglicherweise zukünftig mit einheitlichen Preisen an den Markt gehen kann.

Das Urteil des OLG Celle im Wortlaut: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE211182016&psml=bsndprod.psml&max=true

Verfasser: Arne Dähn

Bildquelle: colourbox.de

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