Weiterentwicklung des Körperschaftssteuerrechts stärkt Beteiligungsfinanzierung für junge Unternehmen
In dieser Woche hat der Bundesrat dem “Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften” zugestimmt. Durch die Neuregelung werden steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen beseitigt, indem nicht genutzte Verluste steuerlich berücksichtigt werden können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortführen. Diese u.a. vom DFV geforderte Maßnahme zur Stärkung der Gründerkultur in Deutschland wurde vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium aufgegriffen und tritt nun rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Mit der Weiterentwicklung des steuerlichen Rahmens stärken wir die Beteiligungsfinanzierung in Deutschland. Das kommt gerade auch jungen Unternehmen zugute und wird den Innovationsstandort Deutschland weiter nach vorne bringen.
Bedeutung für die Franchisewirtschaft
Diese Initiative ist für die Franchisewirtschaft gerade deswegen so attraktiv, da immer stärker über alternative Finanzierungsformen nachgedacht wird. Das sogenannte Wagniskapital könnte hierbei ein Teil der Lösung sein. Schon in der Vergangenheit berichteten wird hierüber in unseren Blog-Beiträgen. Weiterlesen “DFV Forderung für den Mittelstand wird umgesetzt: Fortschritt bei Wagniskapitalfinanzierung”