Krankenversicherung: Bonuszahlungen sind keine Beitragsrückzahlung

ETL-neuWer gesundheitsbewusst lebt, wird belohnt. Nach diesem Motto handeln viele Krankenkassen mit ihren Bonusprogrammen. Versicherte, die regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen gehen und Sport treiben, bekommen dafür Geld- oder Sachprämien von der Krankenkasse. Diese Boni beurteilte die Finanzverwaltung als Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen und kürzte daraufhin die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. Zu Unrecht, laut Auffassung der Bundesfinanzrichter. Lesen Sie mehr…

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