Gastbeitrag: RA Dr. Hermann Lindhorst
Bisher führte der Datenschutz im Allgemeinen und im Franchising im Besonderen ein Mauerblümchendasein: Jeder wusste, dass er zu beachten ist, tat aber nur so viel, wie gerade notwendig. Im Wissen um das in der täglichen juristischen Praxis vorhandene Vollzugsdefizit, wonach Datenschutzverstöße nur selten und nicht besonders intensiv geahndet werden, war die Bereitschaft mit der Auseinandersetzung datenschutzrechtlicher Themen gering, was durch die komplizierte, sprachlich-redaktionell mangelhafte Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) befördert wurde. Was ändert sich nun durch die neue EU Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), deren Vorschriftengegenüber jedem Unternehmen unmittelbar gelten und die am 25.5.2018 anzuwenden sind?
Lesen Sie hier den gesamten Artikel von unserem assoziierten Experten Rechtsanwalt Dr. Hermann Lindhorst in der Zeitschrift für Vertriebsrecht Ausgabe 2/2017: ZVertriebsR-2017-84-ff._Lindhorst.pdf