Aktuelles aus dem Recht – Neue Meldepflichten für Unternehmensbeteiligungen

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Ein Gastbeitrag von unserem assoziierten Experten RA Dr. Matthias Reif

Mit Wirkung zum 26. Juni 2017 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie verabschiedet. Teil hiervon sind die Einführung eines Transparenzregisters und erhöhte Anforderungen an die Gesellschafterlisten von GmbHs.

In Deutschland wird ein zentrales elektronisches Transparenzregister eingeführt. Dieses Register tritt neben das Handels- und Unternehmensregister und soll zur vollständigen Offenlegung der Beteiligungsverhältnisse an Unternehmen führen.

Den Artikel können Sie hier abrufen: Gesellschaftsrecht Neue Meldepflichten für Unternehmensbeteiligungen

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