OBI, der Franchisepionier, ist Gastgeber des Rechtsausschusses

Viel stand auf der Arbeitsagenda des Rechtsausschusses, als sich dieser zu seiner letzten Sitzung in diesem Jahr beim Vollmitglied OBI in der Systemzentrale in Wermelskirchen traf. Die Schwerpunktthemen dabei waren:

  1. Arbeit der Rechtsabteilung von OBI
  2. Interessenvertretung des Deutschen Franchiseverbandes in Brüssel
  3. Die neue Vertikal GVO – Zwischenergebnis der Arbeit der Themengruppe Kartellrecht
  4. Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage
  5. Mediationsverfahren beim Deutschen Franchiseverband

Positionspapier zur Musterfeststellungsklage

Unter anderem hat der Rechtsauschuss das Positionspapier des Deutschen Franchiseverbandes zur Musterfeststellungsklage diskutiert und verabschiedet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Verband um eine Stellungnahme zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage gebeten. Der Hintergrund dabei ist, dass seit mehreren Jahren werden – sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene – unterschiedliche Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung diskutiert, da eine individuelle Geltendmachung von Ansprüchen häufig nicht stattfindet. Geringwertige Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche werden von den Verbraucherinnen und Verbrauchern oft nicht verfolgt, da der erforderliche Aufwand aus Sicht der Betroffenen unverhältnismäßig erscheint. Insbesondere bei Streuschäden (große Gruppe an Betroffenen mit jeweils kleinem Schaden) ist das Phänomen eines „rationalen Desinteresses“ der betroffenen Verbraucher an der Durchsetzung von Schadensersatz- oder Erstattungsansprüchen festzustellen.

Das BMJV setzt sich daher für die Einführung einer Musterfeststellungsklage ein, mit der eine zügige und kostengünstige Durchsetzung von Ansprüchen ermöglicht wird, die einer Vielzahl von Personen zustehen, und die zugleich einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung vorbeugt.

Zur Effektivierung der Kollektiven Rechtsdurchsetzung hat das BMJV nun einen Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage vorgelegt.

Die Musterfeststellungsklage soll anerkannten Verbraucherschutzverbänden ermöglichen, zugunsten einer Mindestanzahl von Verbrauchern das Vorliegen oder Nichtvorliegen zentraler Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen feststellen zu lassen. Das Verfahren soll ausschließlich zwischen dem klagenden Verbraucherschutzverband und der beklagten Partei geführt werden. Die begünstigten Verbraucherinnen und Verbraucher sollen jedoch die Möglichkeit erhalten, ihre Ansprüche gegen die beklagte Partei mit verjährungshemmender Wirkung zu einem noch einzurichtenden elektronischen Klageregister anzumelden. Außerdem soll das Musterfeststellungsurteil grundsätzlich Bindungswirkung für eine nachfolgende Klage entfalten.

Die Musterfeststellungsklage dürfte auch Auswirkungen auf die deutsche Franchisewirtschaft und deren Mitglieder haben. Die Betroffenheit der Franchisewirtschaft könnte sich dadurch ergeben, dass viele Kunden des Franchisesystems bei vermeintlichen Ansprüchen von den Möglichkeiten einer Musterfeststellungsklage Gebrauch machen könnten.

Diskussion zur Vertikal-GVO

Eine Fachgruppe des Rechtsausschusses bereitet die inhaltliche Positionierung des Deutschen Franchiseverbandes in Sachen Weiterentwicklung der Vertikal-GVO auf EU-Ebene vor. Diese kartellrechtlichen Fragestellungen beeinflussen stark die Arbeitsweise von Franchisesystemen. Die Mitglieder des Verbandes werden zeitnah durch eine Befragung in diese Diskussion mit einbezogen, um ein breites Meinungsbild der deutschen Franchisewirtschaft in die dann zu erarbeitende Stellungnahme einzuarbeiten. Dabei bereitete der Rechtsausschuss die finale Fassung des Fragebogens vor. Näheres können Sie hier nachlesen: Franchiseverband stellt Weichen für die Diskussion zur Vertikal-GVO

Die nächste Rechtsausschusssitzung wird am 20. Februar 2018 bei den assoziierten Experten von SCHLARMANNvonGEYSO Rechtsanwälte in Hamburg stattfinden.

 

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