Konsultation zur gezielten Überarbeitung der EU-Verbraucherschutzrichtlinien – Deutscher Franchiseverband beteiligt sich

Der Einzelhandel ist der größte Sektor im nicht finanziellen Bereich der gewerblichen Wirtschaft der EU, was die Anzahl an Unternehmen und Beschäftigten angeht. Auf ihn allein entfallen 4,5 % der Wertschöpfung und 8,6 % der EU-Beschäftigung. Im Einzel- und Großhandel der EU sind fast 5,5 Millionen Unternehmen tätig (3,6 Millionen Einzelhandelsunternehmen und 1,8 Millionen Großhandelsunternehmen – 23 % des gesamten nicht finanziellen Bereichs der gewerblichen Wirtschaft in 2014). Bei den meisten dieser Unternehmen handelt es sich um KMU, die 66 % der Wertschöpfung dieser Sektoren erwirtschaften und 70 % der Arbeitsplätze schaffen.

Der Einzelhandel ist außerdem mit anderen Wirtschaftssektoren verknüpft (Großhändler, Hersteller, Landwirte sowie Anbieter von Transport- und Logistik- und andere Unternehmensdienstleistungen) und bildet das Bindeglied zwischen Verbrauchern und Binnenmarkt. Daher ist die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors für die Wirtschaft der EU von wesentlicher Bedeutung.

Der Sektor durchläuft derzeit einen grundlegenden Wandel aufgrund der schnellen Entwicklung des Onlinehandels, der nicht nur das Kaufverhalten der Verbraucher beeinflusst (die zu jedem Zeitpunkt online einkaufen können, häufig von Websites, die sich weit von ihrem Wohnort finden), sondern auch die Landschaft des Einzelhandels verändert. Die Entwicklungen zeigen die Zukunft des Einzelhandels als Multi-Channel-System, in dem die Einzelhändler sowohl offline wie online (entweder über ihren eigenen Onlineshop oder über Plattformen) tätig sind. Einen weiteren Trend stellt die Schaffung von Plattformen dar, auf denen Einzelhändler ihre Artikel in „Online-Einkaufszentren“ anbieten können. Einige dieser Plattformen stellen nicht nur das virtuelle Einkaufszentrum bereit, sondern haben auch ihre eigene Produktpalette gestartet und treten somit in direkten Wettbewerb mit ihren Einzelhändler-Kunden.

Die Kommission hat am 28. Oktober 2015 die Binnenmarktstrategie angenommen, in der eine Reihe von Initiativen und Maßnahmen angekündigt wurden, um wirtschaftlich bedeutende Hürden zu beseitigen, die die Agenda Europas für Beschäftigung, Wachstum und Investitionen behindern.

Es obliegt in erster Linie den Mitgliedstaaten, die Gründung und den Betrieb von Einzelhandelsgeschäften zu regeln. Sie besitzen bei der Gestaltung ihrer Regelungsrahmen einen Ermessensspielraum, sofern dieser sich innerhalb des im Vertrag verankerten Grundsatzes der Niederlassungs- und Dienstleitungsfreiheit sowie der Dienstrichtlinie bewegt.

Die Integration des Einzelhandelsmarktes der EU erfolgte weitgehend durch Niederlassungen in mehreren Ländern: Bei den zehn größten Einzelhandelsunternehmen in der EU handelt es sich um multinationale Unternehmen, von denen einige in fast allen 28 Mitgliedstaaten Filialen unterhalten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, mit denen sie dabei zu tun haben, sind für den Erfolg solcher Investitionen entscheidend. Mit der Entwicklung des Onlinehandels nimmt die Integration der europäischen Einzelhandelsmärkte auch durch grenzüberschreitende Fernabsätze immer mehr zu.

Der Onlinehandel schafft neue Chancen für Einzelhändler. Vor allem für kleinere Geschäfte ist es einfacher geworden, Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten zu erreichen. Die Online-Präsenz ermöglicht ihnen, grenzüberschreitend tätig zu werden, ohne vor Ort in Geschäftsräume investieren zu müssen. Durch die grenzüberschreitende Expansion des Einzelhandels profitieren auch die europäischen Verbraucher mehr vom Binnenmarkt, da sie über eine größere Angebotsvielfalt verfügen. Mehr als 40 % der europäischen Online-Käufer kauft mindestens einmal im Jahr Artikel aus dem Ausland und fast 2 von 3 Online-Käufern haben mindestens einmal in ihrem Leben grenzüberschreitend eingekauft. Online-Plattformen helfen KMU beim Online-Verkauf und bei der Kundenakquise.

Die Digitalisierung ändert den Einzelhandel in vielfacher Weise. Die Regelungsrahmen wurden jedoch oft vor einigen Jahrzehnten aufgestellt und nicht an die vom Onlinehandel geschaffene neue Realität angepasst. Bei der Festlegung bewährter Verfahren zur Erleichterung der Gründung von Einzelhandelsunternehmen und zum Abbau von Beschränkungen für deren Betrieb muss die neue Realität des Einzelhandels berücksichtigt werden, die herkömmliche Verkaufspunkte und Onlinehandel in einer Multi-Channel-Umgebung kombiniert.

Der Zweck dieser öffentlichen Konsultation ist es, im Rahmen der oben genannten Folgemaßnahmen zur Binnenmarktstrategie von Interessenträgern Anregungen für die Ermittlung bewährter Verfahren im Einzelhandel zu erhalten. Die Kommissionsdienststellen haben bereits eine umfangreiche Bestandsaufnahme der nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einzelhandel und der dahinter stehenden Gemeinwohlziele. Mit dieser öffentlichen Konsultation soll diese vor allem in folgenden Punkten vervollständigt werden:

  1. Auswirkungen der wachsenden Bedeutung des Onlinehandels und der Änderung des Verbraucherverhaltens auf den Einzelhandel und seinen Regelungsrahmen
  2. Chancen und Hindernisse für die Integration des europäischen Einzelhandelsmarkts

Die Position des Deutschen Franchiseverbandes können Sie im Folgenden nachlesen: Deutscher Franchiseverband_Konsultation zur gezielten Überarbeitung der EU-Verbraucherschutzrichtlinien

 

Bildquelle: Colourbox.de

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