Praxistipp: Nicht jeder Lieferschein darf entsorgt werden

Seit Januar 2017 bereits dürfen Lieferscheine mit dem Erhalt der Rechnung vernichtet werden. Die Regelung soll auch für alle Lieferscheine gelten, deren 6- bzw. 10jährige Aufbewahrungsfristen noch nicht abgelaufen sind. Diese Regelung darf jedoch nicht als Freifahrtschein verstanden werden, restlos alle Lieferscheine, die im Unternehmen vorhanden sind, zu entsorgen. Es dürfen nur die Lieferscheine entsorgt werden, die keine Buchungsbelege darstellen. Doch was heißt das genau?

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