Datenschutz: „Top Ten der To do’s für Franchisesysteme 2.0″ für Mitglieder jetzt exklusiv verfügbar

Für unsere Mitglieder steht ab sofort eine weiterentwickelte Checkliste “Die Top Ten der To do’s für Franchisesysteme 2.0″ zur Verfügung. Seit einem halben Jahr ist das neue Datenschutzrecht in Kraft. Im Vorhinein und Nachhinein fanden viele Veranstaltungen sowie intensive Diskussionen in den zahlreichen Round Tables, Ausschüssen und Fokusgruppen über mögliche Folgen für Franchisesysteme statt. Resultierend aus den ersten Erfahrungen und Ergebnissen der Round Tables wurde nun die Datenschutz Checkliste für Franchisesysteme angepasst und weiterentwickelt.

In der aktuellen Auflage der Checkliste werden folgende Fragen aufgeworfen:

  1. Benötigt das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
  2. Ist ein Verarbeitungstätigkeitenverzeichnis zu erstellen?
  3. Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorzunehmen?
  4. Ist im Unternehmen die IT-Sicherheit gewährleistet?
  5. Bestehen Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern?
  6. Wurden Informationspflichten (z.B. die Datenschutzerklärung auf der Internetseite) aktualisiert?
  7. Wurden die Vertragsvorlagen (einschließlich AllgemeinenGeschäftsbedingungen) aktualisiert?
  8. Werden regelmäßige Datenschutz-Schulungen durchgeführt?
  9. Gibt es Regeln zur privaten Nutzung von E-Mail, Internet und Smartphone?
  10. Königsregel: Informiert bleiben und Datenschutz bei jeder Geschäftsentscheidung berücksichtigen!

Diese zehn Punkte wurden nun in der Neuauflage der „Die Top Ten der To do’s für Franchisesysteme 2.0: Zehn Punkte, um datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite zu sein“ zusammengetragen und näher beleuchtet.

Wir danken Dr. Hermann Lindhorst für die Bereitstellung des Knowhows.

Die Checkliste steht exklusiv den Mitgliedern des Deutschen Franchiseverbandes zur Verfügung und kann bei Arne Dähn unter daehn@franchiseverband.com angefordert werden.

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