Gastbeitrag: Neuer Übergangsbereich macht Midi-Jobs attraktiver

Wer mehr als 450 Euro verdient, ist in allen Zweigen der Sozialversicherung beitragspflichtig. Im sogenannten Midi-Job-Bereich (von 450,01 Euro bis 800,00 Euro) muss jedoch nur der Arbeitgeber seinen vollen Beitragsanteil zahlen. Die Beiträge der Arbeitnehmer steigen innerhalb dieser Gleitzone erst allmählich auf den vollen Anteil an. Ab 1. Juli 2019 wird der Übergangsbereich bis auf einen Monatslohn von 1.300 Euro ausgedehnt. Damit hat der Arbeitnehmer bei Löhnen zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro weniger Abzüge.

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