Unternehmer aufgepasst: Arbeit auf Abruf kann teuer werden

Nicht in jedem Unternehmen lässt sich der Arbeitsanfall genau planen, sei es durch unerwartete Aufträge oder den krankheitsbedingten Ausfall von Mitarbeitern. Hier ist Arbeit auf Abruf die Lösung. Dabei werden insbesondere Mini-Jobber eingesetzt, die nur nach geleisteter Arbeit bezahlt werden. Doch Vorsicht: Bisher galten fiktiv 10 Wochenstunden als vereinbart, wenn der Arbeitsvertrag auf Abruf keine Vereinbarung über eine tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit enthielt. Diese fiktive Stundenanzahl wurde zum 1. Januar 2019 auf 20 Wochenstunden angehoben, mit gravierenden Folgen. Weiterlesen…

 

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