Es geht ans „Eingemachte“- Bundesarbeitsministerium bereitet Altersvorsorgepflicht für Selbstständige vor

Für das zweite Halbjahr 2019 ist ein Gesetzentwurf avisiert, der die Regelung innerhalb des Koalitionsvertrages umsetzen soll, Selbstständige in eine Pflicht zur Altersabsicherung zu überführen. Als Motivation hierfür hatte die Große Koalition vor allem angeführt, den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern. Es sind alle Unternehmerinnen und Unternehmer davon abgedeckt, die nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind. Hierbei werden Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer anderen geeigneten Vorsorgeart wählen können.

Exakt um letztere Punkte geht es nun in einer Workshopreihe, in die auch der Deutsche Franchiseverband als einer von 14 Stakeholdern (Verbänden, Gewerkschaften, DRV Bund) eng einbezogen ist und die gerade begonnen hat.

Schwerpunkt dieser intensiven Beratungen von Mai bis September 2019 wird es sein, den einzubeziehenden Personenkreis zu bestimmen, die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht festzulegen sowie eine möglichst gründerfreundliche Regelung zu finden. Bei ersterem Thema ging es konkret darum, ob bereits bestehende Unternehmen oder (ab Stichtag) Neugründer involviert werden. Unsere klare Position hierzu: Nur Neugründer sind zu berücksichtigen.

Das gesamte Positionspapier des Deutschen Franchiseverbandes sowie der Partnerverbände im “Arbeitskreis Selbstständigkeit” BDD, CDH, ZGV und VdPB ist hier abrufbar:

https://www.franchiseverband.com/fileadmin/user_upload/pdf/BDD_CDH_DFV_VdPB_ZGV_Positionspapier_Vorsorgepflicht_Dezember_2018.pdf

Kommentare