Gastbeitrag: Schenken will gelernt sein

Eine kleine Aufmerksamkeit erfreut jeden. Das gilt im Privaten wie im Geschäftsleben. Doch Schenken kann (steuerlich) teuer werden. So sind Geschenke an Geschäftspartner nur bis zu einem Nettowert von 35 Euro pro Jahr und Empfänger als Betriebsausgaben abzugsfähig. Ist der Unternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt, sind die 35 Euro ein Bruttowert.  Doch damit nicht genug. Wer als Unternehmer von seinen Geschäftspartnern Geschenke erhält, muss diese grundsätzlich als Betriebseinnahme mit dem ortsüblichen Preis versteuern. Weiterlesen…

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