Wirtschaftspolitische Einordnung: Wie Franchisesysteme von den Liquiditätshilfen profitieren können

Der Deutsche Franchiseverband begrüßt das vorgestellte und in einem zusätzlichen Blogbeitrag näher beschriebene Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Unterstützung der von den Folgen des Coronavirus betroffenen Unternehmen ausdrücklich. Denn hierzu zählen auch viele Franchisesysteme – mit Ihren Franchisenehmern und Franchisegebern -, denen nun schnell und wirksam geholfen werden muss. Aus diesem Grund positionieren wir uns als Deutscher Franchiseverband mit unseren Verbändepartnern seit vergangener Woche gegenüber der Politik, um zielgerichtete Liquiditätshilfen und Unterstützung für die Wirtschaft zu Verfügung gestellt zu bekommen.

Weitergehende Hilfesstellunge sollten angedacht werden, wie die die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Unternehmen. Steuerlich sollte die Möglichkeit von Sonderabschreibungen, eine weitreichende Gewährung des Investitionsabzugsbetrags, ein großzügigerer steuerlicher Verlustrücktrag sowie – im nächsten Schritt – eine temporäre Herabsetzung von Einkommen- und Körperschaftsteuer ins Auge gefasst werden. Außerdem sind schnellstmöglich die Stabilitätsvorgaben für die Finanzwirtschaft zu überprüfen, um den Banken zu ermöglichen, auch in Krisenzeiten verlässliche Partner für die Franchisewirtschaft zu bleiben. Diese Maßnahmen finden in den Beschlüssen der Bundesregierung noch keine Berücksichtigung.

Die Sofortmaßnahmen auf einen Blick:

  • Flexibles Kurzarbeitergeld und Arbeitszeitregelungen
  • Liquiditätshilfen durch Steuerstundungen
  • Unbegrenzte Hilfszusage für Lückenlose Liquiditätsabdeckung
  • Europäische Zusammenarbeit

Im folgenden Blog-Beitrag zeigen wir im Detail auf, wie die beschlossenen Maßnahmen für die einzelnen Franchisesysteme in Anspruch genommen werden können.

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